Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern

T

tommig

Guest
Hallo Sportfreunde :q
Ich habe mal ne Frage zu den Bestimmungen in Mecklenburg Vorpommern.
Ich bin in Besitz des Fischereischeins und kaufe mir ne Gewässerkarte, um in Meck-Pom zu angeln.....bis dahin alles klar:vik:
Nun ist es so, dass meine beiden Kids ( 9 und 13 Jahre ) auch angeln wollen. Laut deutschem Fischereigesetz ist es doch so, dass ein Kind bis zum vollendeten 12 Lebensjahr unter Aufsicht eines Fischereischeinbesitzers den Angelsport ausüben darf, oder ??|kopfkrat
Der Ältere allerdings is ja nu 13 Jahre alt ;+ Wie verhält es sich in diesem Falle?? Im Internet habe ich nur gelesen, dass man um einen Touristenangelschein zu bekommen (der dann zum Erwerb einer Gewässerkarte berechtigt) einen gültigen Personalausweis vorlegen muss |uhoh: , was bei nem Dreizehnjährigen ja wohl nicht geht #t
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus |bigeyes
Petri Heil
 
F

fkpfkp

Guest
AW: Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern

Moin,

"Laut deutschem Fischereigesetz ist es doch so, "

Das deutsche Fischereigesetz gibt es schonmal nicht.... jedes Bundesland kocht seine eigene Suppe. In Brandenburg z.B. bekommen Kinder ab 8 Jahre die Fischereiabgabemarke und neuerdings auch wieder einen Jugendfischereischein.

In Mecklenburg Vorpommern besagt das Fischereigesetz:

"
[FONT=Arial,Bold]§ 7[/FONT]
[FONT=Arial,Bold]Fischereischein[/FONT]
(1) Wer die Fischerei ausübt und das zehnte Lebensjahr vollendet hat, bedarf der
behördlichen Erlaubnis. Diese ist nicht erforderlich für Personen nach § 6 Satz 2.
(2) Die Erlaubnis wird durch einen Fischereischein erteilt. Der Fischereischein ist
bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen.
6
(3) Der Fischereischein ist auf Antrag zu erteilen, wenn
1. der Antragsteller das zehnte Lebensjahr vollendet hat,
2. er eine Fischereischeinprüfung nach § 8 abgelegt hat oder von ihr befreit ist..."
Quelle: http://www.lu.mv-regierung.de/doku/FischG_LTFass_0804.pdf

Geh mit deinem Großen aufs Amt, leg seinen Schülerausweis vor und dem Touristenfischereischein sollte nichts im Wege stehen. Der Kleine schaut leider in die Röhre..... aber wo kein Kläger, da kein Richter ;).

Alternativ, geh bei euch zur Unteren Fischereibehörde und lass für deinen Großen einen Jugendfischereischein ausstellen..... vorrausgesetzt das geht bei auch bereits mit 13 Jahren. Dann braucht dein Sohn, genau wie du, nur noch die Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer.
 
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Mikesch

Allrounder
AW: Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern

|uhoh: Es gibt kein "Deutsches Fischereigesetz", Fischereirecht ist Ländersache! Also mal im Gesetz für Mc-Pom nachlesen.
Z.B. hier zu finden: http://www.angeltreff.org

Es gibt auch für Kinder Ausweise (Passersatz), mal auf der Gemeinde- od. Stadtverwaltung (Passamt) nachfragen.|bla:
 

Knurrhahn

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AW: Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern

Bei uns in Land Brandenburg ist es so, dass grundsätzlich niemand ohne Fischereischein angeln darf.
Ich rede jetzt nicht davon, dass mal ein kleines Kind die Angel von Papa halten darf.
Aber bei jemanden mit 13 reden wir hier ja nicht mehr von kleinen Kindern.
Warum besorgst du dir nicht für deine beiden Ableger den Jugendfischereischein.
Der gilt bei uns in Brandenburg bis 18 und die Kinder brauchen keine Prüfung dafür ablegen.
Ist alles lange nicht so teuer wie Schwarzangeln und dieser Gästefischereischein.
Der Vorteil du kannst mit deinen Kindern das ganze Jahr über los ziehen und bist nicht so eingeschränkt wie mit den Gästefischereischein.
Und Geld sparst du glaube ich auch noch.
Ich habe meine Kinder so an das angeln herangeführt.

Gruss Knurri
 

Knurrhahn

Werbekunde
AW: Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern

ich muss mich jetzt selber korrigieren.

Seit dem letzten Jahr braucht im Land Brandenburg niemand mehr den Fischereischein, zumindest für Friedfisch. du machst nur noch die Jahresfischereiabgabe und kannst dann jede Gewässerkarte kaufen. gilt wie gesagt nur für Friedfische.
Und ich glaube man muss über acht Jahre sein.

Danke Dirk!|uhoh:|uhoh:
 
F

fkpfkp

Guest
AW: Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern

Der Jugendfischereischein wurde wieder eingeführt in Brandenburg.... damit brandenburger Kinder und Jugendliche auch in anderen Bundesländern wieder Angelkarten kaufen können.

War witzig, als ich auf den Missstand sowohl den DAV (Landesanglerverband BRB in Potsdam) als auch das Ministerium hingewiesen habe (6.7.2006, noch vor Inkrafttreten der Änderung) und beide aus dem Mustopf gekommen sind. Soviel zum Thema Bürokratieabbau.....
 
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