T
tommig
Guest
Hallo Sportfreunde :q
Ich habe mal ne Frage zu den Bestimmungen in Mecklenburg Vorpommern.
Ich bin in Besitz des Fischereischeins und kaufe mir ne Gewässerkarte, um in Meck-Pom zu angeln.....bis dahin alles klar:vik:
Nun ist es so, dass meine beiden Kids ( 9 und 13 Jahre ) auch angeln wollen. Laut deutschem Fischereigesetz ist es doch so, dass ein Kind bis zum vollendeten 12 Lebensjahr unter Aufsicht eines Fischereischeinbesitzers den Angelsport ausüben darf, oder ??|kopfkrat
Der Ältere allerdings is ja nu 13 Jahre alt ;+ Wie verhält es sich in diesem Falle?? Im Internet habe ich nur gelesen, dass man um einen Touristenangelschein zu bekommen (der dann zum Erwerb einer Gewässerkarte berechtigt) einen gültigen Personalausweis vorlegen muss |uhoh: , was bei nem Dreizehnjährigen ja wohl nicht geht #t
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus |bigeyes
Petri Heil
Ich habe mal ne Frage zu den Bestimmungen in Mecklenburg Vorpommern.
Ich bin in Besitz des Fischereischeins und kaufe mir ne Gewässerkarte, um in Meck-Pom zu angeln.....bis dahin alles klar:vik:
Nun ist es so, dass meine beiden Kids ( 9 und 13 Jahre ) auch angeln wollen. Laut deutschem Fischereigesetz ist es doch so, dass ein Kind bis zum vollendeten 12 Lebensjahr unter Aufsicht eines Fischereischeinbesitzers den Angelsport ausüben darf, oder ??|kopfkrat
Der Ältere allerdings is ja nu 13 Jahre alt ;+ Wie verhält es sich in diesem Falle?? Im Internet habe ich nur gelesen, dass man um einen Touristenangelschein zu bekommen (der dann zum Erwerb einer Gewässerkarte berechtigt) einen gültigen Personalausweis vorlegen muss |uhoh: , was bei nem Dreizehnjährigen ja wohl nicht geht #t
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus |bigeyes
Petri Heil