Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Beaman

New Member
An alle Angler

Ich wende mich heute an Euch, in der Hoffnung, dass durch mein Handeln einige Leute wach gerüttelt werden.
Am 21.05.2012 musste ich über unser Tagesblatt "Volksstimme" aus einem Artikel "Trotz Prüfung keinen Angelschein erhalten" erfahren mit welcher Aroganz und Unvermögen unsere Behörden mit einer "staatlich anerkannten Fischereiprüfung" umgehen. #q
Es ist doch eigendlich egal, in welchem Bundesland ich meine Fischereiprüfung ablege. Der Inhalt dieser Prüfung ist überall der Gleiche. Oder irre ich mich da? :g

Als Anhang habe ich den Artikel als eine Bilddatei hochgelden. Im Zeitalter der Technik kann es doch nicht so sein, dass eine staatlich anerkannte Fischereiprüfung, egal in welchem Bundesland Diese abgelegt wurde, den Fischereischein nur da erhalten kann, wo ich die Prüfung abgelegt habe. Das kann doch wohl nicht angehen und die "dumme" Aüßerung bzw. Empfehlung" zum nächsten Termin im Herbst 2012 an der Fischereiprüfung in Sachsen-Anhalt teilzunehmen. #q
Sagt mal, gehts noch? Die Fischereiprüfung ist ja "kostenfrei" und da ist es ja egal wie oft man Diese dann wiederholt.
Für unseren Anglerverband und für das Land Sachsen-Anhalt ist das ein schlechtes Zeichen. Kümmert man sich so um den Nachwuchs? Welches Land nun die Kosten für den Fischereischein einsteckt ist doch eigentlich auch egal.
In der Hoffnung etwas getan,- und den Wecker zum Wachrütteln der Behörden gestellt zu haben ;+, verbleibe ich

mit einem PETRI HEIL :vik:
Beaman

Hier ein Link um den Text besser lesen zu können: http://www.volksstimme.de/ratgeber/...otz-Pruefung-keinen-Angelschein-erhalten.html
 

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j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

An alle Angler

Ich wende mich heute an Euch, in der Hoffnung, dass durch mein Handeln einige Leute wach gerüttelt werden.
Am 21.05.2012 musste ich über unser Tagesblatt "Volksstimme" aus einem Artikel "Trotz Prüfung keinen Angelschein erhalten" erfahren mit welcher Aroganz und Unvermögen unsere Behörden mit einer "staatlich anerkannten Fischereiprüfung" umgehen. #q
Es ist doch eigendlich egal, in welchem Bundesland ich meine Fischereiprüfung ablege. Der Inhalt dieser Prüfung ist überall der Gleiche. Oder irre ich mich da? :g

Als Anhang habe ich den Artikel als eine Bilddatei hochgelden. Im Zeitalter der Technik kann es doch nicht so sein, dass eine staatlich anerkannte Fischereiprüfung, egal in welchem Bundesland Diese abgelegt wurde, den Fischereischein nur da erhalten kann, wo ich die Prüfung abgelegt habe. Das kann doch wohl nicht angehen und die "dumme" Aüßerung bzw. Empfehlung" zum nächsten Termin im Herbst 2012 an der Fischereiprüfung in Sachsen-Anhalt teilzunehmen. #q
Sagt mal, gehts noch? Die Fischereiprüfung ist ja "kostenfrei" und da ist es ja egal wie oft man Diese dann wiederholt.
Für unseren Anglerverband und für das Land Sachsen-Anhalt ist das ein schlechtes Zeichen. Kümmert man sich so um den Nachwuchs? Welches Land nun die Kosten für den Fischereischein einsteckt ist doch eigentlich auch egal.
In der Hoffnung etwas getan,- und den Wecker zum Wachrütteln der Behörden gestellt zu haben ;+, verbleibe ich

mit einem PETRI HEIL :vik:
Beaman


Nein,ist es nicht in unserem Behördenstaat. Der Wohnsitz
ist maßgebend.
Und die Hoffnung,etwas bewirkt zu haben,das ist leider nur
Wunschdenken.:m
 

Beaman

New Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Nein,ist es nicht in unserem Behördenstaat. Der Wohnsitz
ist maßgebend.
Und die Hoffnung,etwas bewirkt zu haben,das ist leider nur
Wunschdenken.:m

Da merkt man, daß nur Betonköpfe regieren.
Unter dem Motto, "Denken Sie stehts dran, wir haben den längeren Arm"
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Da wiehrt der Amtsschimmel oder was ein Schildbürgerstreich!


"Zweck der Regelung sei es doch aber, für Bürger von Sachsen-Anhalt die Fischerprüfung nach Landesrecht vorzuschreiben. "Dieser Gesetzeszweck wird umgangen, wenn die Fischerprüfung nur deshalb in einem anderen Land abgelegt wird, um in den Genuss erleichterter Prüfungsbedingungen oder niedriger Gebührensätze zu kommen."

Im Fall l von Maximilian Opitz sei der Hinweis auf eine größere Nähe und schnellere Erreichbarkeit des Lehrgangsortes zwar nachvollziehbar, räumte das Ministerium ein, "als rechtliche Begründung für die Ablegung der Prüfung im Nachbarland jedoch unerheblich.""



Unerheblich unerträglich ist daran lediglich die Begründung des Ministeriums!
Die Verhinderung der Umgehung niedriger Gebührensätze ist ne ganz genial schiefe Argumentation! Da offenbart sich der tatsächliche Zweck des Gesetzes und Vorgehensweise des Ministeriums! Es geht also nicht um den Sachkundenachweis, sondern ums Gebührenschäffeln!
Jetzt müsste das Ministerium in der Ablehnung nur noch belegen, warum die Ablegung einer Prüfung nach dem niedersächischen Fischereigesetz ein Minus ist, mithin die Sachkunde nicht gewährleistet ist! Und dabei kommt es auf den Inhalt an!


Gegen die Ablehnung unter Beachtung der Rechtsmittelfristen Klage einreichen, wenn kein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist!
 
Zuletzt bearbeitet:

Beaman

New Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Dann kann es uns auch bald passieren, dass trotz Fischereischeininhaber in den anderen Bundesländer nicht anerkannt wird. #c AUAU armes Deutschland!|krach:
 
F

Franky

Guest
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

So wird es mir auch ergehen, wenn ich meinen Bremer Fischereischein verlieren sollte und den hessischen Schein "beantrage"...... Prüfung noch mal bitte!
Absolut unverständliche Regelungen, die für meinen Geschmack schon fast an "Abzocke" grenzen... ("Umgehung von Gebühren")
Einfachere Bedingungen herrschen da wohl kaum vor...
 

antonio

Active Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

ob man dies nun gut oder nicht findet ist erst mal wurscht.
das wohnortprinzip, wo vorhanden, ist nun mal aus dem fischereigesetz oder der prüfungsordnung etc ersichtlich.
man kann ja auch nen ausnahmeantrag an die fischereibehörde in so nem fall stellen.
wie die behörde auf diesen reagiert kann man leider nicht vorraussagen.
und wenn man sich nicht dran hält hat man eben möglicherweise pech gehabt.
andersherum hätte ja auch der lehrgangsleiter aus dem anderen bl denjenigen drauf hinweisen können, aber dann hätte er einmal weniger kohle gehabt.

antonio
 

antonio

Active Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

An alle Angler

Ich wende mich heute an Euch, in der Hoffnung, dass durch mein Handeln einige Leute wach gerüttelt werden.
Am 21.05.2012 musste ich über unser Tagesblatt "Volksstimme" aus einem Artikel "Trotz Prüfung keinen Angelschein erhalten" erfahren mit welcher Aroganz und Unvermögen unsere Behörden mit einer "staatlich anerkannten Fischereiprüfung" umgehen. #q
Es ist doch eigendlich egal, in welchem Bundesland ich meine Fischereiprüfung ablege. Der Inhalt dieser Prüfung ist überall der Gleiche. Oder irre ich mich da? :g

ja du irrst

Als Anhang habe ich den Artikel als eine Bilddatei hochgelden. Im Zeitalter der Technik kann es doch nicht so sein, dass eine staatlich anerkannte Fischereiprüfung, egal in welchem Bundesland Diese abgelegt wurde, den Fischereischein nur da erhalten kann, wo ich die Prüfung abgelegt habe. Das kann doch wohl nicht angehen und die "dumme" Aüßerung bzw. Empfehlung" zum nächsten Termin im Herbst 2012 an der Fischereiprüfung in Sachsen-Anhalt teilzunehmen. #q
Sagt mal, gehts noch? Die Fischereiprüfung ist ja "kostenfrei" und da ist es ja egal wie oft man Diese dann wiederholt.
Für unseren Anglerverband und für das Land Sachsen-Anhalt ist das ein schlechtes Zeichen. Kümmert man sich so um den Nachwuchs? Welches Land nun die Kosten für den Fischereischein einsteckt ist doch eigentlich auch egal.
In der Hoffnung etwas getan,- und den Wecker zum Wachrütteln der Behörden gestellt zu haben ;+, verbleibe ich

mit einem PETRI HEIL :vik:
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antonio
 

Heidechopper

Active Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Früher hiess der Schein mal: Bundesfischereischein!#d#d#d
Gruß
Rolf
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Echt?
Wann war das?
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

War wahrscheinlich noch vor dem Kartoffelkrieg 1778 gewesen. Wo ist die gute alte Zeit geblieben?
 

Duke Nukem

Skandinavienangler
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Zumindest 1976 war die Pappe in Hamburg grün, hieß Jahresfischereischein und hat 5,-DM p.a. gekostet.


Andreas
 
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

An alle Angler

Ich wende mich heute an Euch, in der Hoffnung, dass durch mein Handeln einige Leute wach gerüttelt werden.
Am 21.05.2012 musste ich über unser Tagesblatt "Volksstimme" aus einem Artikel "Trotz Prüfung keinen Angelschein erhalten" erfahren mit welcher Aroganz und Unvermögen unsere Behörden mit einer "staatlich anerkannten Fischereiprüfung" umgehen. #q
Es ist doch eigendlich egal, in welchem Bundesland ich meine Fischereiprüfung ablege. Der Inhalt dieser Prüfung ist überall der Gleiche. Oder irre ich mich da? :g

Als Anhang habe ich den Artikel als eine Bilddatei hochgelden. Im Zeitalter der Technik kann es doch nicht so sein, dass eine staatlich anerkannte Fischereiprüfung, egal in welchem Bundesland Diese abgelegt wurde, den Fischereischein nur da erhalten kann, wo ich die Prüfung abgelegt habe. Das kann doch wohl nicht angehen und die "dumme" Aüßerung bzw. Empfehlung" zum nächsten Termin im Herbst 2012 an der Fischereiprüfung in Sachsen-Anhalt teilzunehmen. #q
Sagt mal, gehts noch? Die Fischereiprüfung ist ja "kostenfrei" und da ist es ja egal wie oft man Diese dann wiederholt.
Für unseren Anglerverband und für das Land Sachsen-Anhalt ist das ein schlechtes Zeichen. Kümmert man sich so um den Nachwuchs? Welches Land nun die Kosten für den Fischereischein einsteckt ist doch eigentlich auch egal.
In der Hoffnung etwas getan,- und den Wecker zum Wachrütteln der Behörden gestellt zu haben ;+, verbleibe ich

mit einem PETRI HEIL :vik:
Beaman

Hier ein Link um den Text besser lesen zu können: http://www.volksstimme.de/ratgeber/...otz-Pruefung-keinen-Angelschein-erhalten.html

Erst einmal petri an dich

das ist reine Behörden willkür.#q
Desweiteren kostet jede F-Prüfung in sachsen-anhalt 54 € (ob wiederholung oder nicht(Prüfungsgebür))
Ich denke mal der junge hat zum falschen zeitpungt die falsche person erwischt#c und die weichen nicht mehr davon ab trotz fehlentscheidung#q. Im Landkreis BK ist mir so ein fall noch nicht bekannt:m.
Sogar ich würde in Niedersachsen (verlegung Hauptwohnsitz (5km )) mit meiner prüfung S- Anhalt meinen schein auf lebenszeit bekommen für 20,00 €.
S-Anhalt die wollen nur Kassieren#q#q#q#q#q#q
 

Lümmy

Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Also mein Kumpel hat seine Prüfung in Sachsen-Anhalt vor jahren gemacht. Nun wohnt er in S-H und hatte seinen Schein verloren.....die ganze Sache ging ohne Probleme! Prüfungszeugnis vorgelegt, neuer Schein ausgestellt und fertig war das...
Gruß
 

antonio

Active Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Erst einmal petri an dich

das ist reine Behörden willkür.#q
Desweiteren kostet jede F-Prüfung in sachsen-anhalt 54 € (ob wiederholung oder nicht(Prüfungsgebür))
Ich denke mal der junge hat zum falschen zeitpungt die falsche person erwischt#c und die weichen nicht mehr davon ab trotz fehlentscheidung#q. Im Landkreis BK ist mir so ein fall noch nicht bekannt:m.
Sogar ich würde in Niedersachsen (verlegung Hauptwohnsitz (5km )) mit meiner prüfung S- Anhalt meinen schein auf lebenszeit bekommen für 20,00 €.
S-Anhalt die wollen nur Kassieren#q#q#q#q#q#q

willkür ist es nicht, die behörde hat sich nur stur ans gesetz gehalten.
die zeitung hat hier zwei verschiedene sachen in einen topf geschmissen bezüglich der anerkennung von prüfungen und fischereischeinen.
die anerkennung von prüfung/fischereischeinen bezieht sich, darauf, daß in anderen bl gemachte scheine bei umzug als beispiel anerkannt werden oder eben wenn andere angler aus anderen bl in s-a angeln wollen.
trotzdem gilt in s-a zur erlangung des fischereischeins eben das wohnortprinzip, ob man das nun toll findet oder nicht steht auf nem andern blatt papier.

antonio
 

Ralle 24

User
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Die Behörde hat recht.
Juristisch gesehen.

Gleichzeitig ist es sowohl ein erneutes Beispiel für die absolute Unsinnigkeit der Anglerprüfung als auch dafür, dass es mit der Prüfung nur darum geht, Menschen das Geld aus den Taschen zu ziehen.

Da jedoch die Anglerprüfung auch von sehr vielen bereits geprüften Anglern und allen Verbänden verteidigt wird, verstehe ich die Aufregung nicht, wenn die Behörden sich dann an die Gesetze halten.

Das ist alles selbstgemacht.
 

antonio

Active Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

genau so sieht es aus.
da wird von vielen diese prüfung etc befürwortet und wenn sich dann ne behörde an das gesetz hält wird rumgemault.
ja was denn nun?

die einfachste lösung, die scheine werden wieder käuflich erworben, so wie es mal war und es heutzutage fast auf der genzen welt ist.

antonio
 

Beaman

New Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Im Nachhinein muss ich feststellen, dass ich hier eine eine Diskussion angefacht habe, die sich eigendlich erübrigt. Maximilian kann ja seinen Fischereischein in dem Bundesland erhalten, wo er seine Prüfung abgelgt hatte und danach kann er in Sachsen-Anhalt angeln gehen.
Nur der Vater hatte sich beim Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt Auskunft eingeholt, bevor man den Antrag gestellt hatte.
Naja, so ist das mit den Verbänden und den Behörden, die eine Hand weiss nicht was die andere tut.
#u
 

antonio

Active Member
AW: Trotz bestandene Fischereiprufung, kein Fischereischein

Im Nachhinein muss ich feststellen, dass ich hier eine eine Diskussion angefacht habe, die sich eigendlich erübrigt. Maximilian kann ja seinen Fischereischein in dem Bundesland erhalten, wo er seine Prüfung abgelgt hatte und danach kann er in Sachsen-Anhalt angeln gehen.
Nur der Vater hatte sich beim Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt Auskunft eingeholt, bevor man den Antrag gestellt hatte.
Naja, so ist das mit den Verbänden und den Behörden, die eine Hand weiss nicht was die andere tut.
#u

kann auch ins auge gehen er wohnt in s-a also sollte er auch nen schein aus s-a haben.
als er den schein gemacht hat wohnte er auch in s-a, also hätte er den schein in s-a machen müssen, demzufolge wird der schein aus nds eben nicht anerkannt.

antonio
 
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