Tschechien besetzt Welse in die Elbe

Macumba

Well-Known Member
Ich verstehe was du meinst und bin persönlich geneigt das auch so wie du zu sehen. Nur steht halt von der Auswahl nach Eignung des Fisches, zumindest meines Wissens nach, nichts im Gesetzt. Ich würde vermuten dass ein kontrollierender Fischereiaufseher nach Gesetzestext entscheidet. ab52 Ob dieser auch einen gewissen Ermessensspielraum hat ist mir nicht bekannt.
Ich wollte mich ja eigentlich zu diesem Thema nicht mehr äußern,aber seihs drum*herrlich inkonsequent
Wenn man buchstaben getreu ein Gesetzt befolgt ,sollte man natürlich mit manchen Argumentationen vorsichtig sein....
Grundsätzlich:
Gesetze sind eine Sache- die Anwendung/Auslegung in der Praxis eine andere, und was da wenn es hart auf hart kommt ,bei rumkomt ,wieder eine andere...
Eigene Entscheidungen eigene Konsequenzen..mit allen Folgen

Als ehemaliger Gewässerwart und Fischereiaufseher kann ich allerdings bestätigen,das es in diesem "Job", durchaus etliche gibt ,die selber denken,selber entscheiden was sie "wie auslegen",durchaus manchen Argumentationen folgen können bzw.aufgeschlossen sind, und
" gelebte Praxis" im gewissen Rahmen zulassen....leider kann man sich den FA nicht aussuchen.
Natürlich hat ein FA einen gewissen Ermessensspielraum ,wie weit der geht ist von der Persönlichkeit , seinem Charakter oder den Umständen abhängig.
Der eine geht mit einem jugendlichen Schwarzangler ins Gespräch,erklärt manches und bietet mögliche Alternativen an-der andere handelt Buchstabengetreu nach den einschlägigen Gesetzen/Verordnungen und nutzt alle Möglichkeiten die er hat,um diesem Gesetzesbrecher so richtig einen mitzugeben....
Tricky wird es wenn der erste FA in dem Beispiel mit hardlinern aus Verband,Fischereibehörde ,Polizei oder Verein gemeinsame Kontrollen macht ...dann kann es ggf.mit Diskussionen,Auslegungen von Umständen ,Zuständigkeiten losgehen und man selber hat kaum noch Spielraum...
Entweder man spielt dieses"spiel" mit und arrangiert sich oder man ist konsequent,bleibt sich selber treu und verabschiedet sich mit einem freundlichen F...euch...;-)

Mac
 

Lajos1

Well-Known Member
Die Stelle, bzw. den Paragraphen, im Fischereirecht, oder Tierschutzgesetz, wo steht dass die Verwertungsabsicht sich nur auf den gewünschten Zielfisch beschränkt müß ihr mir mal zeigen. Die habe ich bisher noch nicht gefunden.
ab5
Wenn einer von euch mal versuchst dem Fischereiaufseher zu erklären dass ihr Fische fangt um euch den passenden auszusuchen, wie im Supermarkt an der Kühltheke, gebt mir bescheid - ich komme gerne vorbei - das möchte ich live sehen. fisch29
Hallo,

im Tierschutzgesetz steht, dass man ohne vernünftigen Grund kein Tier töten darf. Wenn ich jetzt einen Fisch fange, welcher mir drei Nummern zu groß ist, kann ich den nicht verwerten. Ich müsste ihn also töten und auf den Mist schmeißen, das ist aber keinesfalls ein vernünftiger Grund. Wenn ich auf Forellen fische und mir geht ein Aitel/Döbel dran, den ich nicht essen will, ist es das Gleiche.
Ich schrieb hier erst kürzlich, dass ich (vor etliche Jahren schon) einen befreundeten Fischereiaufseher vorschlug mich mal anzuzeigen, wenn ich da einen Fisch wieder zurücksetzte, dann lege ich Einspruch gegen den Bußgelbescheid ein und die Sache landet vor Gericht und ich werde eine Normenkontrollklage anstrengen und dann fliegt der betreffende Passus in der AVFiG den Verantwortlichen aber um die Ohren :laugh2, denn Bundesrecht (hier das Tierschutzgesetz) bricht Landesrecht (Fischereigesetz). Der Fischereiaufseher fragte mich, ob ich spinne, er macht das keinesfalls, da er sich nicht zum Gespött der Fischereiaufseher in Bayern machen will.
Übrigens wurde, in den 34 Jahren in denen dieser Passus in der AVFiG steht, deswegen noch niemand verurteilt - warum wohlab51.
Was man klar nicht darf ist, ohne jegliche Entnahmeabsicht ans Wasser zu gehen, denn dies verstößt klar gegen das Tierschutzgesetz. Aber selbst hier ist jemand nur wirklich zu belangen, wenn er sich sehr dumm anstellt.
Ich gehe grundsätzlich nie ohne Entnahmeabsicht zum Angeln, aber welchen Fisch ich entnehme, entscheide schon noch ich, heute wie auch in den letzten 65 Jahren und ja, der Fisch muss mir passen. So nehme ich meist nur Hechte zwischen 80 und 90 cm mit und bei Forellen sollen diese schon 35 cm haben (bei Mindestmaßen von 28 bzw. 30 cm). Vorher ist da ja nicht viel dran:laugh2. Bei Karpfen gehe ich, ein paar mal im Jahr, speziell auf Pfannenkarpfen zwischen 1,5 und 2 Kilo los.

Gruß

Lajos
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Das halte ich für eine ziemlich steile These. Wer nicht die gefangenen Fische nicht essen will, solange sie maßig sind und nicht gerade Schonzeit haben, der darf laut Fischereigesetz gar nicht erst angeln. Dass dem Angler eine spezielle Fischart nicht schmeckt wird den Kontrolletti wohl kaum beeindrucken. Das könnte man ja auch von jeder Fischart behaupten, dass man gerade diese nicht mag. :laugh2 ab52 ;)
Du sagst: "Wer nicht die gefangenen Fische nicht essen will, solange sie maßig sind und nicht gerade Schonzeit haben, der darf laut Fischereigesetz gar nicht erst angeln." Wo steht das bitte?

Was "den Kontroletti" beeindruckt, stört mich ganz und gar nicht. Am Ende entscheiden dann halt die Gerichte.
 

Astacus74

Holzwurm ;)
Ich würde vermuten dass ein kontrollierender Fischereiaufseher nach Gesetzestext entscheidet.

Also bei mir gäbe es da keine Probleme, eher wenn die Fische untermaßig sind.
Mir sind Angler lieber die gezielt fischen und nicht nach dem Motto "Fisch,Fisch nehmen mit"

da steht drin dass man zum Töten einen vernünftigen Grund braucht, der erst durch die sinnvolle Verwertung gegeben wäre, und nicht dadurch dass der Fisch anschließend im Gebüsch oder im Müll landet. Das wäre dann nämlich ein Verstoß gegen das TSG.

So schaut das aus.


Gruß Frank
 

Astacus74

Holzwurm ;)
Der eine geht mit einem jugendlichen Schwarzangler ins Gespräch,erklärt manches und bietet mögliche Alternativen an

Bei Jungendlichen eigentlich immer, da hatte ich in der Vergangenheit nur ein/zwei "Beratungsresistente" aber die anderen sind jetzt Mitglied im Verein.

der andere handelt Buchstabengetreu nach den einschlägigen Gesetzen/Verordnungen und nutzt alle Möglichkeiten die er hat,um diesem Gesetzesbrecher so richtig einen mitzugeben....

Bei denen die es hätten besser wissen müssen ein uneingeschränktes Ja aber wie so soft im Leben wie es in den Wald hineinruft so schallt das heraus.


Gruß Frank
 

torstenhtr

Well-Known Member
Übrigens wurde, in den 34 Jahren in denen dieser Passus in der AVFiG steht, deswegen noch niemand verurteilt - warum wohlab51.
?? Ich denke das wird ein Bußgeldbescheid .. warum "verurteilt"

Hier kann man das nochmal nachlesen,

Hast du schon die Kosten einer solchen Normenkontrollklage geprüft?

(Nur für die Bayern relevant)
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
?? Ich denke das wird ein Bußgeldbescheid .. warum "verurteilt"

Weil der Betreffende den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert und die Sache vor Gericht bringt.

Hast du schon die Kosten einer solchen Normenkontrollklage geprüft?

(Nur für die Bayern relevant)

Eine Normenkontrollklage kann man nur als Betroffener anstrengen, der aufgrund eines Landesgesetzes, das einem Bundesgesetz widerspricht, verurteilt wurde. Wir reden hier also nicht von Kosten als Hinderungsgrund, sondern von der fehlenden Voraussetzung, weil es bisher keine bekannten Verurteilungen gibt.
 

torstenhtr

Well-Known Member
Weil der Betreffende den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert und die Sache vor Gericht bringt.
Das müsste der Betroffene erst einmal machen. Woher ist eigentlich bekannt dass es keine Bußgeldverfahren gab? Habt ihr Einblick in die Statistiken?

Zu dem Thema Wels ganz interessant,

Hier Fälle aus der Praxis, in Bayern ab 9:26:00 über das den bayrischen Paragraphen (er hält ihn für Verfassungswidrig)
und 49:49 ein Fall Zurücksetzen Wels Bayern - der wurde später allerdings verloren, Angeklagten hatten 1400€ und 2700€ zu zahlen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Das müsste der Betroffene erst einmal machen. Woher ist eigentlich bekannt dass es keine Bußgeldverfahren gab? Habt ihr Einblick in die Statistiken?

Im Bezirksverband Mittelfranken ist kein Fall bekannt. Hab da mal nachgefragt.

49:49 ein Fall Zurücksetzen Wels Bayern - der wurde später allerdings verloren, Angeklagten hatten 1400€ und 2700€ zu zahlen.

In dem Fall erfolgte die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Man sollte halt in Deutschland keine Videos oder Fotos veröffentlichen, die C&R o.ä. Delikte nahelegen.
 

Waldknorz

Hells Angler
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.
Ich habe weder behauptet dass Töten und Wegwerfen eine Option, noch dass dies im Sinne irgendeines Gesetzes wäre.
Mir ist bekannt das man ein Tier nicht töten und wegwerfen darf. Und ich stehe voll hinter diesem (TS)Gesetz, ich halte das für absolut richtg!

Soweit ich weiß ist laut bayerischem Fischereigesetz das Angeln ausschließlich zum Nahrungserwerb erlaubt. Fisch als Nahrungsmittel verstehe ich so dass er gesund, nahrhaft und nicht von einer Schonregelung betroffen ist, dass es sich um eine essbare, genießbare und ungiftige Art handelt. Größere Fisch können ohnen weiteres von mehreren Menschen bzw. in mehreren Mahlzeiten verzehrt werden. Das sollte mit Gefriergeräten heute kein Problem mehr darstellen.
Angeln mit der Absicht ausschließlich einen Zielfisch in Portionsgröße, oder nach persönlichem Gusto zu verwerten ist imho nicht im Sinne des bayerischen Fischreigesetzes. Worüber ich hier schreibe ist, wie meines Erachtens das bayerische Fischereigesetz gedacht ist, und wie es imho vom "langen Arm des Gesetzes" ausgelegt wird.
Ich persönlich sehe das ja auch ein bissl anders. aber das ist ein ganz anderes Thema, darüber möchte ich hier gar nicht diskutieren.
 
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angler1996

36Z Löffelschnitzer
mal für mich Erzgebirgler

was hat das bayerische Gesetz samt daraus resultierender VO etc. mit der Elbe zu tun ?
Dass Bayern die Grenzen verschoben hätte ist mir entgangen.
Oder fließt die Elbe jetzt durch Hof?

Irgendein Bezirksvorstand aus Bayern bewegt die Welt, aber zum Glück nur unterhalb des Weißwurstäquators ( oder bei Hinterwäldlern)

Mich interssiert die Geschichte Elbe tatsächlich
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
?? Ich denke das wird ein Bußgeldbescheid .. warum "verurteilt"

Hier kann man das nochmal nachlesen,

Hast du schon die Kosten einer solchen Normenkontrollklage geprüft?

(Nur für die Bayern relevant)
Hallo,

ich kenne auch keinen Fall in welchem ein Bußgeldbescheid dazu erlassen wurde. Auch kenne ich keinen Fischereiaufseher und da kenne ich ein rundes Dutzend, welcher in so einem Fall tätig werden würde. Der Herr Braun, auf dessen Mist dieser Passus gewachsen ist, hat schon lange nichts mehr zu melden.
Die Kosten würde ich prüfen, wenn es soweit wäre, da es aber in 34 Jahren da in Bayern zu keinem Vorfall gekommen ist, passiert da auch in Zukunft nichts.
An diesem sogenannten "Abknüppelgebot" hat sich, von Anfang an, nie jemand gehalten - es war praktisch nie existent. Oder auf bayrisch: "Mia san mia" ab51 :laugh2.


Petri Heil

Lajos
 
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