Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Wobblerwilli

New Member
Hallo liebe Leute :m,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Zugang zu den Gewässern. Folgende Situation ist bei uns am Vereinsgewässer momentan der Fall: Um an den hiesigen Fluss zu gelangen müssen wir am Rand einer Wiese entlang. Dies war eigentlich auch immer kein Problem, doch nun hat der Bauer, dem die Wiese gehört, einfach den Zugangsweg mit einem Elektrozaun abgesperrt #d. Das bedeutet, dass nun kein Angler mehr dort angeln kann. Zum besseren Verständnis habe ich mal eine Zeichnung gemacht. Blau ist logischerweise der Fluss, rot der Zaun und der gelbe Punkt ist der einzige Eingang (eine Brücke).


Nun meine Frage, darf der Bauer dass, denn ich habe wenn ich mich recht erinnere bei der Fischereiprüfung gelernt, dass der Angler immer ein Recht auf Zugang zum Gewässer hat, schließlich haben wir das Gewässer ja auch gepachtet. Ich hatte mich schon hiermit befasst, aber daraus werde ich im Bezug auf meinen Fall nicht richtig schlau.

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de...&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FischGHE2010pP15

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet und mich da mal über meine Rechte als Angler aufklären könntet. Es ist nämlich wirklich schade, denn falls man da absolut nichts machen kann geht super viel Fläche verloren. Das wäre für einen kleinen Verein wie unseren recht bitter.
Falls das Thema im falschen Teil des Forums gelandet ist einfach verschieben

In jeden Fall schon mal danke für alle Antworten, bin gespannt was ihr dazu sagt...
Wobblerwilli :vik:
 
Zuletzt bearbeitet:

Ulli3D

MdDHC
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Wo ist das Problem? Der Fluss kann doch auf der ganzen Länge beangelt werden aber nicht von der "Insel". Wenn der Verein auch von der Insel angeln will, dann kann man sich entweder mit dem Landwirt einigen oder die Sache von der unteren Fischereibehörde regeln lassen, egal wie, es wird immer ein paar Euros kosten.
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

doch nun hat der Bauer, dem die Wiese gehört, einfach den Zugangsweg mit einem Elektrozaun abgesperrt #d.
...
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet und mich da mal über meine Rechte als Angler aufklären könntet.

Ich sehe keinen Grund, warum du diesen Zaun nicht "überwinden" dürftest, außer der Grund gehört zu seinem Hof/Haus.
Beachte dabei aber, nichts zu demolieren und kein Vieh frei zu lassen. Auf Weiden mit Bullen würde ich auch nicht gehen..
 

wobbler68

Active Member
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Hallo

Elektrozaun bedeutet das der Bauer, da Tiere auf die Wiese/Weide bringen will.;)

Vielleicht hat er beim aufstellen gar nicht an die Angler gedacht?
Also unten drunter durch oder oben drüber.


Falls das nicht geht,weil der Zaun unüberwindbar ist,mal freundlich mit dem Bauern reden.
Oder soll er nun eine Tür für Angler einbauen.Das dann freundlich besprechen und eventuell sogar Hilfe beim Bau anbieten(Arbeitsdienst)

Das bringt den besten Erfolg .Wenn man gleich mit Verordnungen,Gesetzen kommt fühlt er sich auf den Schlips getreten und schaltet auf stur.
 

Meeresfrüchtchen

Wurmhäkelerin
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Sehe ich genauso. Ein Elektrozaun ist ja nicht unüberwindbar. Durch meinen gehe ich auch meist duch, statt den Torgriff zu nutzen. Das geht schneller. Und sein Gepäck kann man doch drüber heben. Der Zaun hat in dem Ausmass bestimmt nur den Zweck, Vieh an Ort und Stelle zu halten. Zur Anglerabschreckung wäre der auch etwas teuer in dem Ausmass. Erstmal vorstellen, fragen, und im Gegenzug kooperativer Haltung des Landwirts kann man doch einen leckeren, geräucherten Fisch anbieten.
 

Wobblerwilli

New Member
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Sehe ich genauso. Der Zaun hat in dem Ausmass bestimmt nur den Zweck, Vieh an Ort und Stelle zu halten. Zur Anglerabschreckung wäre der auch etwas teuer in dem Ausmass. Erstmal vorstellen, fragen, und im Gegenzug kooperativer Haltung des Landwirts kann man doch einen leckeren, geräucherten Fisch anbieten.

Hallo

Vielleicht hat er beim aufstellen gar nicht an die Angler gedacht?
Also unten drunter durch oder oben drüber.


Das bringt den besten Erfolg .Wenn man gleich mit Verordnungen,Gesetzen kommt fühlt er sich auf den Schlips getreten und schaltet auf stur.

Ich sehe keinen Grund, warum du diesen Zaun nicht "überwinden" dürftest, außer der Grund gehört zu seinem Hof/Haus.
Beachte dabei aber, nichts zu demolieren und kein Vieh frei zu lassen. Auf Weiden mit Bullen würde ich auch nicht gehen..

Danke für die zahlreichen Antworten, ich werde versuchen eure Tipps zu beherzigen. Wichtig ist also schon mal, dass ich prinzipiell den Zaun überwinden darf. Wenn ich beim Versuch nicht gegrillt werden sollte :q, dann werde ich auch auf jeden Fall nochmal mit dem Landwirt reden. Die Idee mit dem Arbeitsdienst finde ich auch wirklich sehr gut, vielleicht kann man damit auf Dauer eine andere Lösung finden als den Zaun. Falls es dennoch Probleme gibt, muss man eben zu härteren Maßnahmen greifen (untere Fischereibehörde). Das hatte Ulli3D ja bereits angesprochen...

Danke ;)
 

Purist

Spinner alter Schule
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Erstmal vorstellen, fragen, und im Gegenzug kooperativer Haltung des Landwirts kann man doch einen leckeren, geräucherten Fisch anbieten.

Wohl die beste Anwort bislang.

Bauern haben nicht unbedingt viel mit Angelei am Hut, kennen nicht selten auch die Rechtslage kaum.
Das ist aber alles kein Beinbruch: nett und freundlich bleiben, auch auf deren Sichtweise eingehen, auf deren Ratschläge hören, denen auch mal ausgebüchstes Vieh melden, nichts vermüllen und gefundenen Müll mitnehmen, nichts beschädigen, Tore wieder schließen, Autos so abstellen, dass sie mit ihrem Gerät vorbei kommen, dann kommt man auch an sein Ziel.
Inzwischen kenne ich mehr als ein Dutzend Landwirte, nur wegen dem Hobby.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Ich glaube, ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Das Uferbetretungsrecht zieht nur, wenn das Gewässer nicht über öffentliche Wege erreicht werden kann aber das ist ja hier nicht der Fall. Das Gewässer kann auf voller Länge beangelst werden, zwar nicht von beiden Ufern aber das ist ja auch nicht ausdrücklich im Gesetz gefordert. Wenn ihr nun unbedingt von der Insel angeln wollt, dann geht das nur mit der Genehmigung des Landwirtes. Wenn der die nicht erteilt, dann geht das nur über die UFB, die hier aber wohl nichts tun wird, da das Gewässer ja beangelt werden kann. Wenn man dann trotzdem da was erzwingen will, dann kann das recht schnell teuer werden, denn wenn ich Landwirt wäre, dann würde ich damit argumentieren, dass er dann aus Sicherheitsgründen Ersatzflächen anpachten muss und dass kann dann ins Geld gehen, zumal dann auch noch die Mehrkosten für längere Anfahrtswege, entsprechende Maschinenstunden etc. dazu kommen, da würde ich mir schnell das Vorhaben aus dem Kopf schlagen, grob geschätzt ist man da bei einem Betrag von mindestens 1.000 € im Jahr, wobei der Betrag schnell auf ein mehrfaches ansteigen kann.

Also, kleine Brötchen backen und vernünftig mit dem Mann reden. Wenn der Vieh auf die Weiden stellen will, dann hat er garantiert auch Angst vor den Hinterlassenschaften der Angler, die zwar kein Angler hinterlässt aber die irgendwie da in der Gegen rumliegen, Plastikverpackungen, Styroporwurmdosen, Schnurreste, am Besten noch mit Haken etc. Rinder fressen so etwas schon mal gerne mit und verrecken dann elendiglich und google mal, was so ein Rind für einen Wert hat.

Selbst wenn die Reste nicht von den Anglern stammen sollten, wer sonst soll es denn gewesen sein? Die wollten doch unbedingt da auf die Weide.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Hallo,

Wenn wir uns auf ein Bundesland einigen könnten, würden wir nicht so viel aneinander vorbei reden. Uferbetretungsrecht ist Fischereirecht und das ist bekanntlich Ländersache.

sneeP
 

Jose

Active Member
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

außerdem gehts wohl eher darum, ob angler weideflächen queren dürfen.
(können ist kein problem, geht manchmal sogar ratzfatz, ganz abhängig von den weidetieren. bullen wirken extrem beschleunigend :m)
 

Wobblerwilli

New Member
AW: Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

Hallo,

Wenn wir uns auf ein Bundesland einigen könnten, würden wir nicht so viel aneinander vorbei reden. Uferbetretungsrecht ist Fischereirecht und das ist bekanntlich Ländersache.

sneeP


Wir reden vom Bundesland Hessen |rolleyes
 
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