Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Sportfischerprüfung JA oder NEIN?


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Ralle 24

User
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Jedoch wäre es wünschenswert, dass richtiges Betäuben & Schlachten JEDEM Angler beigebracht wird (ob nun im Rahmen der Prüfung - oder sonstwie - Hauptsache effektiv, flächendeckend und RICHTIG!) - in Theorie & Praxis, bevor er ans Wasser gehen darf - aber - das wird wohl leider aus vielen Gründen nur Wunschdenken meinerseits bleiben!

Das töten von Tieren zu Schulungszwecken verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Betäuben ist sowieso völliger Quark. Der Fisch muss mit dem ersten Schlag im Nirwana landen, alles andere, also die dosierung des Schlages nur um zu betäuben, ist haarsträubend.

Beim anschließenden herumforkeln mit dem Messer wird das Herz in den meisten Fällen gar nicht getroffen. Reine Alibigeschichte.

Ich habe übrigens in noch keinem Fischereigesetz gelesen, wie ein Fisch "richtig" zu töten ist. Mag sein, dass ich es übersehen habe.

Ansonsten ist dieses Betäuben und Töten typischer Prüfungsblödsinn.

Einem Fisch mit einem Knüppel den Schädel einzuschlagen bedarf keiner großartigen Erklärung, oder wie will man da eine Durchführungsvorschrift erlassen?

Fest druff und gut ist. Auch das anschließende abstechen zum ausbluten ist mit einem Satz erklärt.

So what ?

"Der Fisch ist mit einem oder mehreren, kräftigen Schlägen auf den Kopfbereich zu töten. Anschließend ist mit einem geeigneten Messer ein Stich im Kehlbereich, etwas unterhalb der Höhe des Kiemenansatzes durchzuführen, bis Blut austritt."

Was will man daran ausgiebig erklären oder schulen ?

Könnte man vielleicht gleichzeitig mit einer Verordnung zum totschlagen von Mücken erlassen.

Weioweiowei....#d
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Das töten von Tieren zu Schulungszwecken verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Betäuben ist sowieso völliger Quark. Der Fisch muss mit dem ersten Schlag im Nirwana landen, alles andere, also die dosierung des Schlages nur um zu betäuben, ist haarsträubend.

Beim anschließenden herumforkeln mit dem Messer wird das Herz in den meisten Fällen gar nicht getroffen. Reine Alibigeschichte.

Ich habe übrigens in noch keinem Fischereigesetz gelesen, wie ein Fisch "richtig" zu töten ist. Mag sein, dass ich es übersehen habe.

Ansonsten ist dieses Betäuben und Töten typischer Prüfungsblödsinn.

Einem Fisch mit einem Knüppel den Schädel einzuschlagen bedarf keiner großartigen Erklärung, oder wie will man da eine Durchführungsvorschrift erlassen?

Fest druff und gut ist. Auch das anschließende abstechen zum ausbluten ist mit einem Satz erklärt.

So what ?

"Der Fisch ist mit einem oder mehreren, kräftigen Schlägen auf den Kopfbereich zu töten. Anschließend ist mit einem geeigneten Messer ein Stich im Kehlbereich, etwas unterhalb der Höhe des Kiemenansatzes durchzuführen, bis Blut austritt."

Was will man daran ausgiebig erklären oder schulen ?

Könnte man vielleicht gleichzeitig mit einer Verordnung zum totschlagen von Mücken erlassen.

Weioweiowei....#d

Dann schlachtet man halt´ im Rahmen des Kurses mal Forellen zum Räuchern und lässt die Kursteilnehmer zusehen & mitwirken - das ist dann schon Töten zum Verzehr - wogegen niemand ernsthaft etwas haben wird oder machen kann! *grins*

Ich schrieb zudem auch nicht, dass dies im Rahmen einer Prüfung erfolgen soll, sondern dass ich mir wünsche, dass es jeder vor dem Angeln richtig beigebracht bekommt - egal wie, von wem - ob mit oder ohne Zwang!

Zudem sollten natürlich Zuwiderhandlungen kontrolliert & auch bestraft werden, was ebenfalls nix mit ner Prüfung zu tun hat!

Aber - Angler sollten das einfach können, bevor (!!!) sie anfangen zu angeln - wie sie sich das aneignen, dass ist mir Wurscht - ob sie sich das vorher aneignen oder nicht, dass juckt mich schon irgendwie!

...und ich traf schon Leute, die angelten und Probleme damit hatten, den gefangenen Fisch überhaupt anzufassen (Städter im Forellenpuff vermute ich!) - da hat es ganz schön gedauert, bevor mal endlich der zögerliche Schlag auf den Kopf erfolgte!!!...sowas sollte und muss nicht sein!

Und - ja - ich gehe dann hin und erläutere denen, wie es zu geschehen hat!...aber - wenn sie alleine in freier Wildbahn rumhantieren, dann hilft ihnen erstmal keiner - aber das eignen sie sich sicher schnell selber alles an!

*Ironie an*

...zudem reicht ein Schlag auf den Kopf z.B. beim Aal nicht aus - aber diese Erkenntnis wird sich ja sicherlich jeder freiwillig aneignen, BEVOR er zum Angeln geht!
Wofür da erst noch "Grundwissen" verlangen....;)

*Ironie aus*

;)

Ernie

PS:

Das wir auch in diesem Punkt nicht einer Meinung sind, dass liegt vermutlich daran, dass ich Fische eben nicht bloß als "tumbes schwimmendes Gemüse" ansehe - so wie Du es an anderer Stelle schonmal geäußert hast.

Das muss jeder für sich selbst entscheiden - für mich sind Fische allerdings Kreaturen, die einen gewissen Respekt geniessen & ich habe gelernt, dass ich ihnen auch bei der Tötung zum Verzehr und im Umgang mit ihnen - ganz allgemein - einen gewissen Respekt erweise.

Schwer zu sagen, was da "richtig" oder "falsch" ist - ich habe jedoch ganz persönlich dazu eine Meinung und auch eine Einstellung, die mich prägt - beim Angeln und beim Schreiben!

...und dafür brauche ich auch kein Gesetz - da geht es nur um das, was ICH selber für mich als richtig empfinde!...das kann natürlich jeder für sich anders sehen!

Aber mit deinem "Gemüse-Spruch" wird die Anglerschaft sicherlich keine Sympathie & Akzeptanz im Volke finden (aber das ist nur eine spekulative Vermutung meinerseits!).

LG & Petri!


Ernie
 
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Purist

Spinner alter Schule
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Bräuchte man juristisch wirklich den Nachweis, wären weder Tourischeine noch prüfungsfreies (ergo nachweisfreies) Friedfischangeln gesetzlich erlaubt/möglich..

Wo kein Kläger, dort keine klare Regelung per Gericht.
Ihr erinnert euch noch, an den populistischen CDU-Politiker, der nun bei Bilfinger Berger tätig ist? Der machte einmal, lange ist's ja noch nicht her, Wahlkampf mit Hetze gegen unsere Mitbürger, weil seiner Ansicht nach, Schächten in der Wohnung "undeutsch" sei. Tierschützer fanden das natürlich ganz toll.
Genau dabei sind wir wieder aber bei etwas handfestem, was geprüfte Sportfischer in der Hand haben. Ob wir es beherrschen, sei dahingestellt, geschult wurden wir darin jedoch, mit staatlich abgesegnet. Als juristisch sichere Waffe gegen Peta und Co taugt die Prüfung durchaus.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Wo kein Kläger, dort keine klare Regelung per Gericht.
Ihr erinnert euch noch, an den populistischen CDU-Politiker, der nun bei Bilfinger Berger tätig ist? Der machte einmal, lange ist's ja noch nicht her, Wahlkampf mit Hetze gegen unsere Mitbürger, weil seiner Ansicht nach, Schächten in der Wohnung "undeutsch" sei. Tierschützer fanden das natürlich ganz toll.
Genau dabei sind wir wieder aber bei etwas handfestem, was geprüfte Sportfischer in der Hand haben. Ob wir es beherrschen, sei dahingestellt, geschult wurden wir darin jedoch, mit staatlich abgesegnet. Als juristisch sichere Waffe gegen Peta und Co taugt die Prüfung durchaus.

Es ist ja nicht einmal eine wirkliche "juristische Waffe" - aber - ein weiteres gutes Argument FÜR gesamtgesellschaftliche Akzeptanz in der heutigen Zeit, wenn die Anglerschaft geschlossen mit einer irgendwie zumindest auf dem Papier nachgewiesenen flächendeckenden Grundbildung aufwarten kann!

Es macht uns als Angler insgesamt und auch langfristig unangreifbarer nach AUSSEN!...das wird von einigen verkannt und meiner Ansicht nach auch unterschätzt, als weiteres Argument FÜR die Prüfungspflicht!

Aber - z.Zt. erfolgen die bedrohlichsten Angriffe meiner Ansicht nach von INNEN, was man auch daran erkennt, dass sich schon bei dieser einen Frage hier drin keine Einigkeit erzielen lässt - und auch kein Kompromiss in Sicht ist, mit dem alle Angler leben wollen oder "können".

Selbst unter uns Anglern gehen die Meinungen dazu soooo weit auseinander, dass wir wohl erst-recht nicht nach aussen geschlossen als Gemeinschaft auftreten können!

Wenn´s schon im Kleinen nicht klappt, wie soll´s dann im Großen klappen?....wen wundert´s da noch, dass eine Fusion so "hakt"....;)

E.
 
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Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Das töten von Tieren zu Schulungszwecken verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Erst mal hallo an alle hier im Board. Hab mich eben registriert, um zukünftig vor allem in den praktischen Threads zu lesen und was beizutragen, trotzdem mein erstes Post zu diesem politischen Thema hier #h

Ralle, dann verstößt die bayerische Fischereiprüfungsverordnung gegen das Tierschutzgesetz:
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/13256/index.php

7.3 Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen

Ich habe (nach 20jähriger Angelpause) vergangenes Jahr den Vorbereitungslehrgang beim Bezirksverein Erlangen absolviert.

Neben dem Unterricht war es u.a. verpflichtend, in einer praktischen Unterweisung 2 Forellen zu schlachten. Dies geschah natürlich mit dem Hinweis, dass jeder Teilnehmer seine Fische mit nach Hause nimmt und dort verwertet.

Die Ansage des Kursleiters war klar: Ohne Nachweis an der Teilnahme dieses "Schlachtlehrgangs" keine Bescheinigung zur Prüfungsteilnahme, mit Hinweis auf den bayerischen Ausbildungsplan.
 

antonio

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Erst mal hallo an alle hier im Board. Hab mich eben registriert, um zukünftig vor allem in den praktischen Threads zu lesen und was beizutragen, trotzdem mein erstes Post zu diesem politischen Thema hier #h

Ralle, dann verstößt die bayerische Fischereiprüfungsverordnung gegen das Tierschutzgesetz:
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/13256/index.php

7.3 Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen

das kann viel bedeuten,diese übungen könnten auch an nem toten fisch gemacht werden oder mal ganz blöd gesagt an nem dummy.
da steht nicht praktisches töten von fischen.
ist ein klitzekleiner unterschied.


Ich habe (nach 20jähriger Angelpause) vergangenes Jahr den Vorbereitungslehrgang beim Bezirksverein Erlangen absolviert.

Neben dem Unterricht war es u.a. verpflichtend, in einer praktischen Unterweisung 2 Forellen zu schlachten. Dies geschah natürlich mit dem Hinweis, dass jeder Teilnehmer seine Fische mit nach Hause nimmt und dort verwertet.

also wurden sie nicht zu schulungszwecken sondern zur sinnvollen verwertung geschlachtet.;)

Die Ansage des Kursleiters war klar: Ohne Nachweis an der Teilnahme dieses "Schlachtlehrgangs" keine Bescheinigung zur Prüfungsteilnahme, mit Hinweis auf den bayerischen Ausbildungsplan.

antonio
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Es ist ja nicht einmal eine wirkliche "juristische Waffe" - aber - ein weiteres gutes Argument FÜR gesamtgesellschaftliche Akzeptanz in der heutigen Zeit, wenn die Anglerschaft geschlossen mit einer irgendwie zumindest auf dem Papier nachgewiesenen flächendeckenden Grundbildung aufwarten kann!
...
Aber - z.Zt. erfolgen die bedrohlichsten Angriffe meiner Ansicht nach von INNEN, was man auch daran erkennt, dass sich schon bei dieser einen Frage hier drin keine Einigkeit erzielen lässt - und auch kein Kompromiss in Sicht ist, mit dem alle Angler leben wollen oder "können"...

Ich dachte wenigstens bei diesem Thema herrscht zumindest schon lange Einigkeit.

Im privaten Bereich (Angeln, Kaninchenzucht etc.) braucht man keinen Sachkundenachweis zum Töten - im gewerblichen Bereich schon.


Die Prüfung zum Fischereischein hat diesbezüglich (eigentlich !...s.u.) keinerlei rechtliche Bedeutung...

Ja wie denn nun.
Als Du davon geschrieben hast, dass "...die Prüfung zum Fischereischein hat diesbezüglich (eigentlich !...s.u.) keinerlei rechtliche Bedeutung..." wollte ich Dir schon zustimmen, mit dem Hinweis, dass wir da egal ob pro oder contra Prüfung endlich mal einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Und angesichts der Querelen wäre das wichtig endlich mal fest zu halten.
Und dann wird die Prüfung, die ja nun nachweislich nicht im juristischen Sinne für das Töten der Fische im privaten Bereich taugt, doch wieder als "vorsorgendes" Element angeführt.
Da sehe ich dann tatsächlich "...die bedrohlichsten Angriffe meiner Ansicht nach von INNEN..." wie Du selbst schreibst. Was soll angesichts der klaren Gesetzeslage denn dieser ewige "Vorsorgegedanke". Die beste Vorsorge ist, garnicht angeln zu gehen.
Ansonsten ist es in meinen Augen wichtig, dass wir uns nicht gegenseitig die Argumente für die Tierschützer erarbeiten sollten. Das machen die schon selbst. Wir sollten uns gemeinsam und unabhängig von den persönlichen Ansichten zur Prüfung dafür stark machen, dass wir im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst unbürokratisch angeln können.

Gruß

Tomasz
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Erst mal hallo an alle hier im Board. Hab mich eben registriert, um zukünftig vor allem in den praktischen Threads zu lesen und was beizutragen, trotzdem mein erstes Post zu diesem politischen Thema hier #h

Ralle, dann verstößt die bayerische Fischereiprüfungsverordnung gegen das Tierschutzgesetz:
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/13256/index.php

7.3 Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen

Ich habe (nach 20jähriger Angelpause) vergangenes Jahr den Vorbereitungslehrgang beim Bezirksverein Erlangen absolviert.

Neben dem Unterricht war es u.a. verpflichtend, in einer praktischen Unterweisung 2 Forellen zu schlachten. Dies geschah natürlich mit dem Hinweis, dass jeder Teilnehmer seine Fische mit nach Hause nimmt und dort verwertet.

Die Ansage des Kursleiters war klar: Ohne Nachweis an der Teilnahme dieses "Schlachtlehrgangs" keine Bescheinigung zur Prüfungsteilnahme, mit Hinweis auf den bayerischen Ausbildungsplan.

Meine ganz persönliche Meinung dazu: Ich würde kein Tier töten, weil jemand Drittes das von mir verlangt. Dafür sehe ich keinen vernünftigen Grund und habe da das Tierschutzgesetz auf meiner Seite.

Gruß

Tomasz
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

also wurden sie nicht zu schulungszwecken sondern zur sinnvollen verwertung geschlachtet.;)

antonio

Klar, so würde man sich seitens des Vereins rauswinden. Und ich bin mir sicher, dass tatsächlich alle Forellen in der Pfanne gelandet sind.

Hätte aber ein Teilnehmer gesagt, er schlachtet nicht, egal aus welchen Gründen, so wäre ihm die Prüfungsteilnahme verwehrt worden. Das Schlachten war Pflichteil des Lehrgangs.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Meine ganz persönliche Meinung dazu: Ich würde kein Tier töten, weil jemand Drittes das von mir verlangt. Dafür sehe ich keinen vernünftigen Grund und habe da das Tierschutzgesetz auf meiner Seite.

Gruß

Tomasz

Wer das durchziehen will, hat aber einen harten Weg vor sich. Meines Wissens nach wird hier in der Gegend in allen Vorbereitungslehrgängen "zwangsgeschlachtet". Bei Weigerung/Abwesenheit keine Prüfungszulassung.

Du müsstest also vor Gericht ziehen, um Dir die Zulassung zu erstreiten. Ein langer, teurer Weg mit ungewissem Ausgang und sicher ohne Unterstützung des Bayerischen Fischereiverbandes ...
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Wir sollten uns gemeinsam und unabhängig von den persönlichen Ansichten zur Prüfung dafür stark machen, dass wir im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst unbürokratisch angeln können.

Gruß

Tomasz

sorry für's Kürzen.
Stimmt . Anstatt juristische Übungen zu machen, sollte es genau darum gehen. Aber wenn ich so - das Pro für die Prüfung lese, wirds wohl schwierig da nen gemeinsamen Nenner zu finden. Die Argumente für die Prüfung sind mir tendenziell zu subjektiv.
Gruß A.
 

antonio

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

kommt eben drauf an was man als grund deklariert.
hier eben die verwertung.
und wenn einer nicht geschlachtet hätte ist das sein problem.
er hat ja dann nicht die fähigkeiten und kann/darf dann beim angeln eben auch keine fische schlachten.
ist eben wie in vielen andern bereichen auch, oftmals ist es eine frage der formulierung/begründung und man ist aus dem schneider.

antonio
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
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Ja wie denn nun.
Als Du davon geschrieben hast, dass "...die Prüfung zum Fischereischein hat diesbezüglich (eigentlich !...s.u.) keinerlei rechtliche Bedeutung..." wollte ich Dir schon zustimmen, mit dem Hinweis, dass wir da egal ob pro oder contra Prüfung endlich mal einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Und angesichts der Querelen wäre das wichtig endlich mal fest zu halten.
Und dann wird die Prüfung, die ja nun nachweislich nicht im juristischen Sinne für das Töten der Fische im privaten Bereich taugt, doch wieder als "vorsorgendes" Element angeführt.
Da sehe ich dann tatsächlich "...die bedrohlichsten Angriffe meiner Ansicht nach von INNEN..." wie Du selbst schreibst. Was soll angesichts der klaren Gesetzeslage denn dieser ewige "Vorsorgegedanke". Die beste Vorsorge ist, garnicht angeln zu gehen.
Ansonsten ist es in meinen Augen wichtig, dass wir uns nicht gegenseitig die Argumente für die Tierschützer erarbeiten sollten. Das machen die schon selbst. Wir sollten uns gemeinsam und unabhängig von den persönlichen Ansichten zur Prüfung dafür stark machen, dass wir im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst unbürokratisch angeln können.

Gruß

Tomasz

Also - wer sich um die Zukunft des Angelns wirklich realistisch & langfristig sorgt, der MUSS sich meiner Ansicht nach Gedanken darum machen, mit welchen (Gegen-) Argumenten die Gegner des Angelns kommen und künftig aufwarten werden!

Der Tierschutzgedanke ist leider einer der Punkte, indem wir als Angler angreifbar sind - obwohl das alles rechtlich durchaus sehr sehr umstritten ist & in der Wissenschaft einige entscheidende Dinge nach wie vor hochumstritten sind!

Dabei KANN die Prüfungspflicht allen Anglern durchaus nützen, um den Gegnern des Angeln´s zumindest das Argument der nachgewiesenen "Qualifikation" (wobei man nat. über die Qualität derselben streiten kann!) entgegenzuhalten!

Auswüchse der letzten Zeit sind z.B. der bayr. "Abknüppel-§", der im wesentlichen wohl eine Reaktion darauf sein sollte, dass "C&R" immer populärer wird, was im Ergebnis für alle Angler (zum. in Bayern!) zum Problem wurde - und weiter werden wird, wenn wir nicht aufpassen (und das, obwohl zumindest laut einiger Umfragen die MEISTEN Angler kein reines C&R, sondern eher ein wie auch immer geartetes "C&D" praktizieren).

Der Fang zum Spaß und für´s Photo alleine wird dauerhaft kein taugliches Argument zum Angeln sein können - auch wenn manche sich das wünschen - ich glaube, damit werden wir uns mehr und mehr Restriktionen einfangen, als wir Freiheiten gewinnen werden, wenn wir dies als Ziel verfolgen, um für die Angeleinstellung einer Minderheit zu kämpfen - ist aber nur meine Meinung - ohne dabei "C&R" selber zu verteufeln - soll jeder machen wie er meint - aber - wer als reiner "C&R"´ler damit groß in die Öffentlichkeit geht, der kann sich durchaus mal Ärger einfangen - das ist leider so!

Aber - es sei der kurze Verweis auf bereits ergangene "C&R" - Urteile erlaubt - zudem gibt es aktuell Klagen & Anzeigen gegen diverse "Wettkampfangelveranstaltungen" -(u.a. auch die TFT-Trout-Serie-A) - gegen Forellenpuffs, die seit zig Jahren "behördlich geduldetes" scheinloses Angeln ermöglicht hatten, obwohl dies eigentlich schon lange illegal war usw.....!

Wer die Prüfung gemacht hat, der sollte wissen, dass es für die Tötung eines Fisches eines "vernünftigen Grundes" bedarf, der nicht ein Pokal oder ein Photo sein wird (<--vermutlich!) - und auch, wie die tötung von statten zu gehen hat!


Die Bedeutung der Prüfungspflicht ist also auch keine echte "rechtliche" - sondern eher eine "faktische und argumentative" in meinen Augen!

Das ist ein Unterschied!

Und ob die Prüfung zum töten von Fischen "taugt" oder nicht, dass ist keine Frage - denn dafür ist sie im privaten Bereich weder vorgeschrieben - noch - noch in ihrer jetzigen Form (meistens) irgendwie nützlich!

Trotzdem sollte jeder Angler meiner Ansicht nach das Töten beherrschen, bevor er alleine angeln geht - oder auch angeln gehen DARF!

Ernie
 
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antonio

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Meine ganz persönliche Meinung dazu: Ich würde kein Tier töten, weil jemand Drittes das von mir verlangt. Dafür sehe ich keinen vernünftigen Grund und habe da das Tierschutzgesetz auf meiner Seite.

Gruß

Tomasz

ist erst mal richtig.
du schlachtest dort aber zur verwertung, so war es als grund angegeben.(ob nun vorgeschoben spielt keine rolle).
wenn dus nicht tust keine prüfung, da du keine fähigkeiten hast, so wird die argumentation dann dort sein.

antonio
 

Purist

Spinner alter Schule
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Ansonsten ist es in meinen Augen wichtig, dass wir uns nicht gegenseitig die Argumente für die Tierschützer erarbeiten sollten. Das machen die schon selbst. Wir sollten uns gemeinsam und unabhängig von den persönlichen Ansichten zur Prüfung dafür stark machen, dass wir im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst unbürokratisch angeln können.

Wer spricht von uns für Tierschützer? Wir sprechen doch grundlegend davon, dass wir, als Angler, in einem Boot sitzen, wenn es um "extreme" Tierschützer geht. Das tut weder derjenige, der im Hinterhof seine Kaninchen schlachtet, noch jemand, der man eben in seinem Garten einem eigenen Huhn das Genick bricht.
Wir Angler sind es, die eine (?Zwangs-!-)Gemeinschaft bilden und in der Öffentlichkeit unserem Hobby nachgehen, völlig unabhängig davon, was wir als Einzelne von der Prüfung oder den Verbänden halten.

Wenn wir nun mit der Forderung nach "möglichst unbürokratischer Angelei" (heisst für mich: weg mit der Prüfung, einigen Gesetzen) kommen, liefern wir die Munition für Angelgegner doch frei Haus. Zudem muss die Angelei in einem gewissen Rahmen reglementiert sein, zu unserem eigenen Nutzen, in unserem eigenen Interesse. All das steht für mich gegen "wenig Bürokratie", die kann man sich anderswo schenken, aber nicht in unserem Land (mit seiner Bevölkerungs/Beton-Dichte und relativ wenigen Gewässern (Ausnahme bildet wohl nur Norddeutschland, aber dort leben, außer vielleicht in den Metropolen, recht wenige Menschen)).
 

eiswerner

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Hallo ich bin auf jedenfall für die Sportfischerprüfung, schon wegen der umfangreichen Kurse die schaden keinem oder gibts nur Alleswisser die nur mit Geld sich die Natur und dazu Zähle ich die Angelei sich erkaufen können.
Solch Spezis habe ich schon in Dänemark und in Norwegen kennengelernt, da muß man sich Schämen dass man als Deutscher mit denen verglichen wird.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

...kein Angler wird den extremen "Schützern" ihre Argumente liefern wollen - aber - die Argumente, welche von dieser Seite kommen zu ignorieren, dass hilft uns auch nicht - im Gegenteil!

Also --> unangreifbarer machen, um auch künftig angeln zu können.

Wir müssen uns wehren - auch durch Qualifikation, die aber nur nützt, wenn sie in irgendeiner Form auch nachgewiesen ist!

Die Prüfungspflicht hilft nach meiner Ansicht dabei und der ersatzlose Wegfall würde unser Hobby von aussen noch leichter angreifbar machen, als es dass heute leider offenbar schon ist!


E.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Der Fang zum Spaß und für´s Photo alleine wird dauerhaft kein taugliches Argument zum Angeln sein können - auch wenn manche sich das wünschen - ich glaube, damit werden wir uns mehr und mehr Restriktionen einfangen, als wir Freiheiten gewinnen werden, wenn wir dies als Ziel verfolgen, um für die Angeleinstellung einer Minderheit zu kämpfen - ist aber nur meine Meinung -

Ernies Befürchtungen werden leider immer mehr Realität.

Hier in Mittelfranken werden ab kommendem Jahr die Zügel seitens der Behörden kräftig angezogen:
- Weitgehendes Verbot aller über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden Schutzmaße (inkl. Küchenkorridore)
- Kein Mindestmaß mehr für Waller (kein einheimischer Fisch, muss komplett entnommen werden), auch in Vereinsweihern
- Kaum noch erweiterte Schonzeiten für Raubfisch

Und das alles in Verbindung mit der prinzipiellen Entnahmepflicht (die an Verbandsgewässern mittlerweile rigoros durchgesetzt wird, wenn die Ausrede Beifang ohne Verwertungsmöglichkeit nicht greift)
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

Hallo ich bin auf jedenfall für die Sportfischerprüfung, schon wegen der umfangreichen Kurse die schaden keinem oder gibts nur Alleswisser die nur mit Geld sich die Natur und dazu Zähle ich die Angelei sich erkaufen können.
Solch Spezis habe ich schon in Dänemark und in Norwegen kennengelernt, da muß man sich Schämen dass man als Deutscher mit denen verglichen wird.

Hier verstehe ich den Zusammenhang nicht.
Wer sagt Dir denn, dass die saufenden deutschen Raubfischer in Norwegen keine geprüften Angler sind? Ich schäme mich für solche Idioten am Wasser egal ob sie in Deutschland geprüft sind oder nicht. Und das viele von denen geprüft sind habe ich oft genug erleben müssen.
Und Dir ist schon klar, dass Norweger auch keine Prüüfung haben und sich dennnoch am Wasser zu benehmen verstehen?

Gruß

Tomasz
 

antonio

Active Member
AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz

@naturliebhaber

wenn man in bayern das gesetz anwendet greift auch keine ausrede beifang oder ähnliches.
in bayer muß alles was nicht per zeit oder maß geschont ist vorn kopp gehauen werden.
so stehts im bayrichen gesetz/verordnung.

antonio
 
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