Ralle 24
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AW: Umfrage: Sportfischerprüfung oder frei erwerbbare Anglerlizenz
Das töten von Tieren zu Schulungszwecken verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Betäuben ist sowieso völliger Quark. Der Fisch muss mit dem ersten Schlag im Nirwana landen, alles andere, also die dosierung des Schlages nur um zu betäuben, ist haarsträubend.
Beim anschließenden herumforkeln mit dem Messer wird das Herz in den meisten Fällen gar nicht getroffen. Reine Alibigeschichte.
Ich habe übrigens in noch keinem Fischereigesetz gelesen, wie ein Fisch "richtig" zu töten ist. Mag sein, dass ich es übersehen habe.
Ansonsten ist dieses Betäuben und Töten typischer Prüfungsblödsinn.
Einem Fisch mit einem Knüppel den Schädel einzuschlagen bedarf keiner großartigen Erklärung, oder wie will man da eine Durchführungsvorschrift erlassen?
Fest druff und gut ist. Auch das anschließende abstechen zum ausbluten ist mit einem Satz erklärt.
So what ?
"Der Fisch ist mit einem oder mehreren, kräftigen Schlägen auf den Kopfbereich zu töten. Anschließend ist mit einem geeigneten Messer ein Stich im Kehlbereich, etwas unterhalb der Höhe des Kiemenansatzes durchzuführen, bis Blut austritt."
Was will man daran ausgiebig erklären oder schulen ?
Könnte man vielleicht gleichzeitig mit einer Verordnung zum totschlagen von Mücken erlassen.
Weioweiowei....#d
Jedoch wäre es wünschenswert, dass richtiges Betäuben & Schlachten JEDEM Angler beigebracht wird (ob nun im Rahmen der Prüfung - oder sonstwie - Hauptsache effektiv, flächendeckend und RICHTIG!) - in Theorie & Praxis, bevor er ans Wasser gehen darf - aber - das wird wohl leider aus vielen Gründen nur Wunschdenken meinerseits bleiben!
Das töten von Tieren zu Schulungszwecken verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Betäuben ist sowieso völliger Quark. Der Fisch muss mit dem ersten Schlag im Nirwana landen, alles andere, also die dosierung des Schlages nur um zu betäuben, ist haarsträubend.
Beim anschließenden herumforkeln mit dem Messer wird das Herz in den meisten Fällen gar nicht getroffen. Reine Alibigeschichte.
Ich habe übrigens in noch keinem Fischereigesetz gelesen, wie ein Fisch "richtig" zu töten ist. Mag sein, dass ich es übersehen habe.
Ansonsten ist dieses Betäuben und Töten typischer Prüfungsblödsinn.
Einem Fisch mit einem Knüppel den Schädel einzuschlagen bedarf keiner großartigen Erklärung, oder wie will man da eine Durchführungsvorschrift erlassen?
Fest druff und gut ist. Auch das anschließende abstechen zum ausbluten ist mit einem Satz erklärt.
So what ?
"Der Fisch ist mit einem oder mehreren, kräftigen Schlägen auf den Kopfbereich zu töten. Anschließend ist mit einem geeigneten Messer ein Stich im Kehlbereich, etwas unterhalb der Höhe des Kiemenansatzes durchzuführen, bis Blut austritt."
Was will man daran ausgiebig erklären oder schulen ?
Könnte man vielleicht gleichzeitig mit einer Verordnung zum totschlagen von Mücken erlassen.
Weioweiowei....#d