Umweltauflagen für schwimmende Solaranlagen aufweichen

Pressemeldung
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Aktuell dürfen schwimmende Solaranlagen in Deutschland maximal 15 Prozent der Gewässeroberfläche bedecken und müssen mindestens 40 Meter Abstand vom Ufer halten. Eine Bundesratsinitiative von CDU / SPD aus NRW will das ändern. (Foto: Adobe Stock)

Am 13. Juni 2025 wird die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Antrag in den Bundesrat einbringen, der darauf abzielt, die Umweltauflagen für schwimmende Solaranlagen aufzuweichen. Der Antrag, der den Titel "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen" trägt, verfolgt das Ziel, eine Lockerung des § 36 WHG herbeizuführen und somit den Ausbau schwimmender Photovoltaikanlagen zu beschleunigen. Das genannte Ziel wurde gegen Ende des Jahres 2024 in einer Vielzahl von Wahlprogrammen sowie im aktuellen Koalitionsvertrag der Parteien SPD und CDU wiedergefunden.

Wir bringen alle Kapazitäten ans Netz, die klimafreundlich und systemdienlich sind, angefangen bei einem zielgerichteten weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir nutzen die Erneuerbaren konsequent, und zwar alle: Windenergie an Land und auf See, Solarenergie, Geothermie, Wasserkraft, Bioenergie und den nachwachsenden Rohstoff Holz. Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung müssen konsequent genutzt werden.
Auszug aus dem Wahlprogramm der CDU / CSU

Die neue Regierung bekennt sich zur Doppelnutzung von Flächen, etwa durch schwimmende Photovoltaikanlagen.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag

WHG-Umweltauflagen sollen abgebaut werden​

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat einen Änderungsvorschlag für § 36 Absatz 3 Nr. 2 WHG vorgelegt. Demnach soll bei künstlichen oder erheblich veränderten Stillgewässern die bisher verpflichtende Einzelfallprüfung für bestimmte bauliche Maßnahmen – insbesondere für schwimmende Solaranlagen – entfallen. Zudem soll die Fläche, die von den Anlagen eingenommen werden darf, zukünftig auf mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche erweitert werden. Des Weiteren soll der Mindestabstand von 40 Metern zum Ufer verringert werden. Die bestehenden Restriktionen dienen dem Erhalt der ökologischen Funktionen des Gewässers. Bislang war die Errichtung solcher Anlagen ausschließlich unter den zuvor genannten Voraussetzungen zulässig und wurde lediglich in den Vorschriften zur Solarenergie behandelt. Es handelt sich um die erste bundesrechtliche Regelung, die sich ausschließlich mit schwimmenden Solaranlagen befasst. Diese Entwicklung ist zweifellos auf die politischen Zielvorgaben in den Wahlprogrammen von CDU/CSU sowie auf den aktuellen Koalitionsvertrag zurückzuführen, in dem die Regierung eine Ausweitung der "Doppelnutzung" von Flächen für erneuerbare Energien formuliert hat.
Der Deutscher Angelfischerverband (DAFV) sieht durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung eine Aushöhlung des vorsorgenden Gewässerschutzes in Deutschland. Angesichts der ökologischen Bedeutung auch von künstlich und veränderten Stillgewässern für Fischarten, Biodiversität und nachhaltige Nutzung steht der Vorschlag im Widerspruch zu einer verantwortungsvollen Gewässerbewirtschaftung wie es in der Wasserrahmenrichtlinie[1] vorgesehen ist. Er könnte daher sowohl gegen die expliziten Ziele des nationalen Wasserrechts als auch gegen bindendes EU-Recht verstoßen.

Einbringung über den Bundesrat statt über den Bundestag​

Anders als bei der üblichen Gesetzeseinführung, bei der der Bundestag zunächst einen Gesetzentwurf debattiert, ihn entweder verabschiedet oder an den Bundesrat zur weiteren Prüfung überweist, und anschließend noch einmal im Bundestag diskutiert, bevor er endgültig vom Bundesrat bestätigt wird, sieht dieser Antrag eine umgekehrte Vorgehensweise vor. Dass der Antrag seinen Weg zu den zuständigen Ausschüssen im Bundestag findet, erscheint bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen und der Unterstützung durch CDU und SPD zumindest als wahrscheinlich.

Länder können zuerst Stellung beziehen​

Das Verfahren gibt den Ländern die Möglichkeit, sich bereits vor Bundesebene Gehör zu verschaffen. Das ist insbesondere für Widersprüche von Vorteil. Hier können die DAFV-Mitgliedsverbände aktiv werden, indem sie ihre Landesregierungen – namentlich die Wirtschafts- und Umweltministerien sowie die Staatskanzleien – kontaktieren. Formiert sich in den Bundesländern ausreichender Widerstand, wird der Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Antrag durchführen müssen, um eine offene Debatte über die Neufassung der Paragrafen, die § 36 WHG ersetzen sollen, zu gewährleisten. Dadurch könnte eine intensivere und breitere öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema schwimmende Solaranlagen und ihren möglichen Auswirkungen auf die Gewässerökologie entstehen.

Künstliche Gewässer sind keine Lebensräume zweiter Klasse!​

Aus Sicht des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. (DAFV) wirft die energiepolitische Diskussion zur Genehmigung und zum Ausbau der schwimmenden Solaranlagen nach wie vor zahlreiche ungeklärte Fragen auf. Das betrifft u.a. Fragen zum Zirkulationsgeschehen und zur Wassertemperatur, Produktivität, Abschattung, Windeinfluss, Verankerung, Sicherheitsaspekte bei gleichzeitiger Freizeitnutzung und Lebensraumverfügbarkeit für die aquatische Tier- und Pflanzenwelt.
Der DAFV macht darauf aufmerksam, dass die langfristigen Auswirkungen schwimmender Solaranlagen auf die gewässerökologischen Prozesse und die angestammten Lebensgemeinschaften bis heute weitgehend unerforscht sind. Bevor die gesetzlichen Rahmenbedingungen pauschal aufgeweicht werden, fordert der DAFV zuerst die langfristige Umweltverträglichkeit in Studien zu überprüfen.

Man kann nicht einfach einen Deckel auf die Gewässer packen und denken es hätte keine negativen Auswirkungen. Auch künstlich geschaffene oder in hohem Maße veränderte Stillgewässer stellen wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten dar und erfreuen sich zudem großer Beliebtheit als Naherholungsgebiete für die Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern, im Vorfeld einer potenziellen Nutzung von mehr als 15 Prozent der Gewässeroberfläche eine Prüfung durchzuführen, um den naturverträglichen Abdeckungsgrad zu ermitteln. Stand heute ist das nicht bekannt.
Alexander Seggelke Geschäftsführer des DAFV.

Wie natürliche Stillgewässer, sind diese von Menschenhand geschaffenen Seen wichtige und ökologisch wertvolle Lebensräume für viele Fischarten, Amphibien, Insekten und Wasservögel.
Ebenso wie natürliche Seen durchlaufen künstliche Gewässer unterschiedliche Entwicklungsstadien. Die mit dieser Sukzession verbundenen ökologischen Prozesse und Veränderungen sind Voraussetzung und Lebensgrundlage für verschiedene Tier- und Pflanzengemeinschaften. In diesen Zusammenhängen kann nicht ausschließlich nur von „künstlichen Gewässern“, „Ausbaupotenzialen“ und der „Vermeidung von Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft“ gesprochen werden.

[1] Richtlinie 2000/60/EG
 
Ich kann ihm ja nur schwer zuhören und mag ihn auch nicht besonders. Aber das was er da sagt hat schon Hand und Fuß. Und ich glaube es braucht auch keine lange Studie um zu erkennen dass das Beschatten einer großen Wasserfläche früher oder später zu Problemen führen wird. Es sei denn, die Anlage steht über so tiefen Wasser das dort eh keine Photosynthese stattfinden kann und es zu Sauerstoffmangel führt. Unter Sauerstoffmangel wachsen Algen besonders gut, die Auswirkungen von wuchernden Algen sind ja hinlänglich bekannt. Das hätte garantiert einen Einfluß auf das ganze Gewässer oder je nach Größe des Gewässers auf einen weiteren Teil der nicht mit PV zugepflaster ist. Der gesamte See wird auch kälter werden weil im Sonnenenergie entzogen wird. Natürlich wird auch die gesamte Biosphäre drumherum in Mitleidenschaft gezogen. Ach ich könnte noch mehr dazu schreiben....
Ich kann nur hoffen das es nicht soweit kommt.
 
Wie bereits schon@Pulpot verlinkt hat: Lass es mal zu einem schweren Sturm mit großem Hagel kommen, da zerlegt sich so eine schwimmende Solaranlage in ihre Einzelteile, die dann untergehen und so die Flora und Fauna der UW- Welt belasten!

Ebenso, wenn bei dichtem Nebel ein Schiff gegen so eine Anlage rumpelt, zerlegt die sich sofort! Ich weiß zwar nicht, ob eine schwimmende Solaranlage überhaupt ein Radarecho erzeugt, aber wenn das Boot oder Schiff bei einer Kollision beschädigt wird, evtl. mit Personenschaden, dann wird der Betreiber der Anlage mit Sicherheit haftbar gemacht.
Ob dadurch die Umweltauflagen, Genehmigungen und finanz.Aufwendungen einen weiteren wirtschaftlichen Betrieb noch rechtfertigen, sei dahingestellt.

Wer taucht dann runter und sammelt alle Einzelteile ein?

Es ist auch nur noch eine Zeitfrage, wann in Flüssen mit starker Strömung verankerte Stromturbinen installiert werden, ähnlich denen von Gezeitenkraftwerken.....
 
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KDa sind hier in NRW auch schon welche angedacht, so ist nach Willen der Grünen hier in NRW zum Beispiel an der Lippe in Stockum am Wehr so ein "Fisch-Schredder" im Gespräch ...
Nein, ich meine NICHT die Turbinen in festen Bauwerken, sondern eine freischwebende Turbine, die im Freiwasser zwischen Grund und Oberfläche installiert ist!
Die treibt sich mit hydrodynamischen Schrauben bzw. Flügeln sozusagen selbst an, da gibt es keine geschredderten Fische....

Ich habe mal in einer TV-Doku solche Teile in der Nordsee bzw. im Atlantik im Norden Englands oder bei Schottland gesehen, weil da die Wassermassen mit unvorstellbarer Kraft bzw. Durchfluß zwischen Felsen bei Gezeitenwechsel durchströmt....Eine solche Anlage in einem Flußabschnitt zu installieren, wo.viele Fischarten vorkommen, auf die geangelt wird, ist problematisch. Allein schon der Dauergeräuschpegel und seine Auswirkungen auf die verschiedenen Fischarten sind kaum untersucht.
Ebenso, welche Wirkung erzeugte elektromechanische Felder auf Flora und Fauna dauerhaft haben....

Allerdings sind diese Gezeitenturbinen sehr Wartungsintensive, jeder Bewuchs pflanzlicher oder tierischer Art beeinflusst die Leistung von beweglichen Teilen.
Ich habe mir gedacht, das solche Konstruktionen z.B. am Rheinfall bei Schaffhausen Sinn machen.

Ich sehe für beide Möglichkeiten gutes Potenzial, aber schwimmende Solarkraftwerke ?
Warum wurden die vielen Masten und Rotoren der Windkraftanlagen auf See und Land nicht mit halbrunden Solarzellen verkleidet, das wäre doch machbar?
 
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Es sei denn, die Anlage steht über so tiefen Wasser das dort eh keine Photosynthese stattfinden kann...
Egal wie tief und trüb es ist, es kann immer zumindest unter der Oberfläche Photosynthese durch Phytoplankton geben.

Womöglich kann es auch unter den Anlagen Photosynthese geben, wenn die Licht durchlassen. Ggfs führt das dazu, dass das Phytoplankton dann einfach nur flacher wächst. Bei sehr klarem Wasser und starker Sonneneinstrahlung ist das Plankton nicht unbedingt direkt an der Oberfläche.

Es ist also alles nicht so einfach. Man muss das halt vernünftig untersuchen und dann im Einzelfall entscheiden.
 
Also ich war vor knapp 30 Jahren mal an sowas ähnlichem hier in Deutschland dran, nicht zur Stromgewinnung, sondern zu Gewässersanierung in kleinen Baggerseen.
In Komination mit speziellen Systemen.
Null Chance mit so schwimmenden Plattformen. Wurde von den Behörden geblockt. (Wegen Gefahr durch Ertrinken...! Unter den Plattformen.)

Das Prinzip wäre dann folgendes gewesen: oben Solarmodule, aber nicht durchgehend. Unten, bzw. nebendran ne Schwimminsel mit Pflanzenkläranlage und speziellen Pumpen, welche durch die Solartechnik betrieben werden würden. In der Pflanzenkäranlage wären dann auch so Wasserflohmodule und weiteres gewesen.
Meine Phantasie war grenzenzenlos, nicht jedoch die der Kommunen. Und die Gelder dafür auch nicht.

Tja, damals hatten wir jedoch noch nicht die heutigen Extremwetter. Damals hätte ich die Idee noch für gut gehalten. Heute gibt es zu viele spontane Windhosen und son Kram. Im Endeffekt bin ich froh das es nicht geklappt hat. Auch wenn ich anfangs Erfolge hatte.

Ich hab viel davon geträumt, manche Träume sind jedoch Schäume. Man ist ja nicht Musk...:07_Cool
 
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