Chiemseefischer
New Member
Liebe Mitglieder dieses Forums,
ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. einer Neuerung, die die Chiemseefischer ab dem Saisonstart 2021 einführen wollen. Neben dem Fanglimit von 3 Hechten am Tag (mit entsprechendem Schonmaß und entsprechender Schonzeit) ist nun geplant, dass ausnahmslos jeder gefangene Hecht in die Fangliste eingetragen werden muss und man somit nach drei gefangenen, aber untermäßigen Fischen das Angeln auf Hechte einstellen muss. Sämtliche gefangene Fische zählen somit zur täglich zulässigen Fangzahl. Wenn ich jetzt einfach Pech habe erwische ich drei kleine Hechte und muss danach mit der Fischerei aufhören. Natürlich kann ich entsprechend große Köder verwenden, aber selbst ein untermaßiger 50cm Hecht vergreift sich gerne einmal an einem 20cm Wobbler.
Ich begrüße die Fangbeschränkung auf drei Raubfische / Tag ausdrücklich, aber ich empfinde diese hier neu geplante Regelung als sehr unglücklich. Was will man denn machen, wenn man drei so kleine Schusshechte an den Haken bekommt?!? Hat jemand da schon einmal ähnliche Regelungen mitbekommen? Ist sowas rechtlich überhaupt haltbar? Niemand will hier vor Gericht ziehen, aber ob man alles ohne Hinterfragen hinnehmen muss? Immerhin muss die Karte ja auch bezahlt werden. Im ungünstigen Fall bezahle ich ja nur für die Möglichkeit, einen vernünftigen Fisch fangen zu können ... Garantie auf einen guten Fisch kann ich niemals haben. Das ist mir klar. Aber diese neuartige Regelung widerstrebt mir doch arg.
Ich würde mich freuen, die ein oder andere vernünftige Auskunft zu bekommen.
Für die kommende Saison wünsche ich allerseits Petri Heil.
Grüße aus dem südlichen Ende der Republik
ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. einer Neuerung, die die Chiemseefischer ab dem Saisonstart 2021 einführen wollen. Neben dem Fanglimit von 3 Hechten am Tag (mit entsprechendem Schonmaß und entsprechender Schonzeit) ist nun geplant, dass ausnahmslos jeder gefangene Hecht in die Fangliste eingetragen werden muss und man somit nach drei gefangenen, aber untermäßigen Fischen das Angeln auf Hechte einstellen muss. Sämtliche gefangene Fische zählen somit zur täglich zulässigen Fangzahl. Wenn ich jetzt einfach Pech habe erwische ich drei kleine Hechte und muss danach mit der Fischerei aufhören. Natürlich kann ich entsprechend große Köder verwenden, aber selbst ein untermaßiger 50cm Hecht vergreift sich gerne einmal an einem 20cm Wobbler.
Ich begrüße die Fangbeschränkung auf drei Raubfische / Tag ausdrücklich, aber ich empfinde diese hier neu geplante Regelung als sehr unglücklich. Was will man denn machen, wenn man drei so kleine Schusshechte an den Haken bekommt?!? Hat jemand da schon einmal ähnliche Regelungen mitbekommen? Ist sowas rechtlich überhaupt haltbar? Niemand will hier vor Gericht ziehen, aber ob man alles ohne Hinterfragen hinnehmen muss? Immerhin muss die Karte ja auch bezahlt werden. Im ungünstigen Fall bezahle ich ja nur für die Möglichkeit, einen vernünftigen Fisch fangen zu können ... Garantie auf einen guten Fisch kann ich niemals haben. Das ist mir klar. Aber diese neuartige Regelung widerstrebt mir doch arg.
Ich würde mich freuen, die ein oder andere vernünftige Auskunft zu bekommen.
Für die kommende Saison wünsche ich allerseits Petri Heil.
Grüße aus dem südlichen Ende der Republik