Urteil zu VGA in Sachsen

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Menni

Guest
Habe heute die Verbandszeitschrift "Fischer & Angler in Sachsen" gelesen. "Nachhaltiges Urteil zur VGA" (VGA=VerbandsGewässerAufsicht) ? Kann mir gut vorstellen, das da sehr einseitig, aus Sicht des Verfassers, geschrieben wurde.
Kurzfassung für Sportfreunde, welche außerhalb unserem Hobby fröhnen: Ein Sportfreund nutzte, ohne Angelgerät, verbotener Weise ein Boot auf einem Angelgewässer, sollte sich ausweisen und die Papiere aushändigen. Hat die Papiere nur vorgezeigt, nicht ausgehändigt und sich der Kontrolle somit entzogen. Ob die Bootsnutzung vorsätzlich geschah, steht nicht geschrieben. Er wurde auf 1 Jahr Erlaubnisentzug verurteilt. (Gibt sicherlich irgendwo einen Link. Bin da nicht der Profi)
Wenn sich alles so zugetragen, wie geschrieben, sollte das gerecht sein.
Was mir zu denken gibt, sind die recht zahlreichen Kontrolleure mit wenig bis keiner Eignung für diese Aufgabe. Da haben viele Normalos schon Tolles am Wasser erlebt. Es hängt vieles vom Wie der Kontrolle ab. Wenn ein Vollpfosten seine Kontrollwut raushängt, ist Ärger vorprogrammiert. Ist der Bootsfahrer so einem Typen begegnet? Woher weiß der Kontrolleur, einen Angler (ohne Angel) vor sich zu haben?
Kann ein Kontrolleur jedem Spaziergänger, ohne fangfertiges Angelgerät, die Angelpapiere abverlangen? Ich glaube mich etwas mit BGB und Gewässerordnung auszukennen. Das darf doch keine VGA-Kraft. Oder?
Auch ich stehe manchmal an meinem Bach, warte ob ein Abendsprung der Forellen kommt, oder eben nicht. Erst wenn es sinnvoll wird, knüpfe ich die Fliege an, hole ich die Papiere raus und schreib ein. Vorher besteht kein Grund.
Wer kann Näheres zum Zeitungsbericht sagen?
Möglichst Angler aus dem Sächsischen, da ja jedes BL seine eigenen Gesetze hat (leider). Menni
 

Tigersclaw

Well-Known Member
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

huhu hier mal der link zu der Ausgabe Fischer und Angler

http://www.landesanglerverband-sachsen.de/user_content/files/Fischer_u_Angler/2015_2_FuA.pdf

Dort ist der Fall auf Seite 74 geschildert.

@Menni ist bisschen anders, da steht nix von allgemeinen Kontrollen. An sich (meiner meinung nach) darf dir niemand was, solange du kein fangfähiges Gerät mit dir führst...

Zum Fall:
Ok jeder weis, das VGAs im Auftrag des Fischerreirechteinhabers kontrollieren dürfen und damit schon ein paar rechte haben. In dem Falle hatte sich der Angler geweigert seine Papiere aus der Hand zugeben. Was als Widerstand gegen die Kontrolleure gewertet wurde.
Ich lese aber auch , das der Angler jedoch seine Papiere gezeigt!!!!! hatte nur eben nicht ausgehändigt. Ich finde es in meine Augen sehr zweifelthaft, das als widerstand auszulegen. Ich glaube manche Ausweise muss man nur zeigen und braucht die nicht aushändigen....hmm

was ich an dem urteil viel bedenklicher finde ist der zweite teil. Der Angler hatte ein Boot benutzt obwohl an diesem Gewässer ein Bootsangelverboot gilt. Das verrückte ist, (wenn ich das richtig lese) das der Angler das Boot OHNE ANGELN genutz hatte. Trotzdem gilt das als Angler als unerlaubte Bootsbenutzung. Sehhrrr komisch. Jeder Camper, Jugendliche, Geo-cacher darf über den See paddeln.. aber bei Anglern isses sofort verboten.
Ich mein, klar gibt es nicht umsonst Bootsangelverbote usw. , die auch immer wieder sseehhrrr offen ausgelegt worden sind. Aber ohne Angeln jemanden fürs "Paddeln" bestrafen... hmmm bedenklich

claw

@allgemeine Kontrollen: Nachdem grade im Dresdnerraum einige Kontrolleure eine sehr eigenarte Umgangsform haben, schleppe ich eine Liste mit (Datum, Ort, Name und Dienstnummer des Kontrolleurs, zeugen und Bemerkungen) mir rum. So kann ich gegebenenfalls auch alles Nachweisen. Und glaub mir weder bei den staatlichen noch bei den Verbandskontrolleuren sind möchtegern Sheriffs erwünscht.
Aber bitte nicht falsch verstehen. Meines Erachtens wird noch viel zu wenig kontrolliert. Nur der Ton macht die Musik.
 
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Locke4865

Muldenfischer
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Für mich soweit alles i.O.
die einzige Frage die Bleibt woher wusste der VGA das er einen Angler vor sich hat? (vielleicht ein "guter" Bekannter?);+
normale Privatpersonen darf er net kontrollieren |bigeyes
wenn da keine Angeln im Spiel waren warum zeigt eine Privatperson Angelpapiere vor?(zum Baden und Bootfahren würde ich die net mitnehmen)
Ich würde sagen Blöd angestellt und dafür bestraft worden #q

@Claw
dein Link funzt net ist bissel zu Lang

Hier der korrekte
 
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joedreck

Member
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Was war das denn bitte für ein Gericht? Wenn das alles so richtig zitiert und wiedergegeben ist, dann fällt mir dazu ja mal gar nichts mehr ein. Nur weil man ein gewisses Hobby ausübt ist es also verboten ein Boot zu nutzen? Auch ohne angeln zu wollen bzw zu können? Dann darf man als Angler wohl auch nicht mehr in gesperrten uferbereichen spazieren gehen? Wenn der sportsfreund da nicht die nächste Instanz anruft ist er selber schuld. Spätestens vom BVerfG wird das gekippt. Unglaublich
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Für mich soweit alles i.O.
die einzige Frage die Bleibt woher wusste der VGA das er einen Angler vor sich hat? (vielleicht ein "guter" Bekannter?);+
normale Privatpersonen darf er net kontrollieren |bigeyes
wenn da keine Angeln im Spiel waren warum zeigt eine Privatperson Angelpapiere vor?(zum Baden und Bootfahren würde ich die net mitnehmen)
Ich würde sagen Blöd angestellt und dafür bestraft worden #q

@Claw
dein Link funzt net ist bissel zu Lang

Hier der korrekte

Moin Locke,
in die Richtung gingen meine Gedanken auch, da fehlt was Entscheidendes,
Sonst kann ich wohl auf dem Walkteich kein Ruderboot mieten, dass kann's nicht sein ( ohne Angelgerät mitzuführen und ob ich meine Papiere einstecken habe , ist in dem Zusammenhang Wurscht)

Gruß A.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Da könnte es einfach sein, dass der Verband versucht seine Aufseher zu schützen..

Ihr habt in meinen Augen recht:
Irgendwas fehlt da, sonst könnte das so nicht geurteilt worden sein..
 
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Menni

Guest
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Richter am Gericht ticken anders.
Der Typ hatte vermutlich wenig Erfahrung mit dieser Institution und ganz sicher einen schlechten Rechtsanwalt.
So kommen solche Urteile raus.
Das wird dann süffisant von unseren Oberlehrern publiziert.
Die mitzuführenden Angelpapiere sind mitlerweile dick, wie´s Telefonbuch. Eine winzige Verfehlung zu finden, wird jedem Kontrolleur gelingen. Armes Anglervolk!
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Moin zusammen.

Das Urteil ist nur auszugsweise widergegeben, sind 24 Seiten und der Angler hat dort vorher mit zwei weiteren geangelt, bevor er mit dem Schlauchboot rumgeschippert ist.
Und dabei ist es egal ob er die Angeln mit hat oder nicht, denn jedem ist dort das Bootsfahren untersagt,
was ja auch hier zu lesen ist:

„Entgegen der Ausführung des Klägers ist es nicht erforderlich,
dass der Kläger bei der Benutzung des Schlauchbootes
eine Angelausrüstung mit sich geführt hat; ausreichend ist
die Tatsache, dass der Kläger das Schlauchboot für ein Geo-
Cache oder für eine andere Tätigkeit genutzt hat. Maßgeblich
ist allein, dass es dem Kläger als Angler nicht gestattet war,
überhaupt ein Boot auf dem Gewässer zu benutzen
.“
Das war kein Gondelteich sondern ein eingezäuntes Verbandsgewässer #h

Und "verurteilt" wurde er wegen Widerstandes gegen die VGA und nicht nur wegen unerlaubter Bootsbenutzung...

(Edit)
Im übrigen hat der Angler den Verband/VGA verklagt, er wollte den eingezogenen Erlaubnisschein per Gerichtsurteil zurück. Er hat sogar gewonnen, da der Erlaubnisschein für zwei Jahre einbehalten werden sollte, das Gericht jedoch nur auf ein Jahr plädierte.
 
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Locke4865

Muldenfischer
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Die mitzuführenden Angelpapiere sind mitlerweile dick, wie´s Telefonbuch. Eine winzige Verfehlung zu finden, wird jedem Kontrolleur gelingen. Armes Anglervolk!

Was musst du denn mitführen |kopfkrat

ein A6 Heft mit geschätzt 20 Seiten
eine Kreditkartengroßes Faltblatt (Mitgliedsausweis)
und den Fischereiausweis (Größe Kreditkarte)
die 1-2 Nummern der Gewässer die ich am Tag besuche hab ich im Kopf
bei euch sind die Telefonbücher ganz schön klein |kopfkrat
 
M

Menni

Guest
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Nicht ganz Locke. Ab diesem Jahr musste die Gewässerornung mithaben. Dazu kommen, bei mir, A5 Erlaubnisscheine Allgemeine Angelgewässer, für Salmo, Meckpom, Schleswig, Bootspapiere, Fischereischein und diverse ergänzende Gesetze die du bei strittigen Kontrollen nicht im Kopf hast. Habe ich im wasserdichten Zippbeutel A. Ist ca. 2cm stark. Ich erinnere mich noch an meine Kinder- und Jugendangelzeit. Ein kleiner grüner Ausweis - fertig und ausreichend. Kontrollieren konnte jeder jeden, falls was auffällig. Das wurde seltenst gemacht . Gute Reglung ohne Amtsträger.
 
M

Menni

Guest
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Nicht sehr zu empfehlen das Handy.
Ihr dürft lachen, denn ich habe letzten Sonntag incl. Wathose bis zum Hals in der Flöha gesessen. Alles abgesoffen, bis auf die Papiere im Zippbeutel. Hab´s locker gesehen. Passiert mir aller paar Jahre. Zum Glück keine Zuschauer mit Applaus.
 
M

Menni

Guest
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Kein Problem, hab selber gut gelacht. War nicht einfach hoch zu kommen.
Du gehst ja nicht ans Telefon. Hab dich früh noch angerufen, da ich noch nicht genau wusste wohin. War übrigens nicht schlecht. Mir sind zwei sehr Gute aus der Hand gerutscht. Bis bald mal.
 

lipan

Member
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Zitat:"Moin Locke,
in die Richtung gingen meine Gedanken auch, da fehlt was Entscheidendes,
Sonst kann ich wohl auf dem Walkteich kein Ruderboot mieten, dass kann's nicht sein ( ohne Angelgerät mitzuführen und ob ich meine Papiere einstecken habe , ist in dem Zusammenhang Wurscht)

Gruß A."

Blauzahn hat es ja schon geschildert.

Es gibt an diesem Gewässer einen Zugangsbereich für Angler mit Schließsystem. Da für Angler Bootsbenutzung nicht erlaubt, in diesem Bereich kein Boot, ferdsch. Gegenüber ist Tourismusbereich mit Badestrand und Bootsverleih. Da muss ich Eintritt zahlen und mir ein Boot ausleihen wenn ich rumschippern will. Ooch ferdsch. Der Umstand, dass die Polizei zur Kontrolle gerufen wurde spricht für sich. Was dort tatsächlich abgelaufen ist steht nicht in diesem Artikel, muss es auch nicht. Ooch ferdsch.
Wenn ich kontrolliert werde, dann schreib ich mir IMMER die Nummer des Kontrollausweises auf. Wenn auch nur Ansatzweise Fehler von Seiten des VGA gemacht werden (Alkoholfahne etc.) versuche ich einen Zeugen für mich herbei zu rufen und melde den Vorfall an die Verbandsgeschäftsstelle, wo ich in der Regel offene Ohren finde, ferdsch.
Wenn ich am Walkteich nicht in der Lage bin mein Futter zielgerichtet per Hand an die richtige Stelle zu bringen und mir dafür ein Boot ausleihen muss... dann hab ich Pech gehabt wenn bei der Rückkehr am Angelplatz die Ruten weg sind.|wavey:

Die Bootsbenutzung, ob nun Angler oder Angler der in diesem Moment kein Angler ist, das regelt das Wassergesetz, ist halt D.

Beste Grüße
 
M

Menni

Guest
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Danke lipan, jetzt ist Licht im Zeitungsartikel.
Von der Regulierungswut halte ich nicht viel. Kann jeder sehen wie er möchte. Dumm gelaufen. Also: In Zukunft vom Kumpel mit Mietboot anfüttern lassen, nicht grinsen und den VGA trampeln lassen.
 

lipan

Member
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

@ Menni

...oder so...

bin ja selber 640x480. Kontrollier aber nur noch Leute oberhalb Rauenstein. Insbesondere im Vorfeld Auffällige Personen welche keinen Erlaubnisschein erwerben wollten. Aus verständlichen Gründen. Schön das Du nun doch dicken Taschen hast, bis denne an der Flö., man sieht sich. #6
 

Locke4865

Muldenfischer
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Nicht ganz Locke. Ab diesem Jahr musste die Gewässerornung mithaben. Dazu kommen, bei mir, A5 Erlaubnisscheine Allgemeine Angelgewässer, für Salmo, Meckpom, Schleswig, Bootspapiere, Fischereischein und diverse ergänzende Gesetze die du bei strittigen Kontrollen nicht im Kopf hast. Habe ich im wasserdichten Zippbeutel A. Ist ca. 2cm stark. Ich erinnere mich noch an meine Kinder- und Jugendangelzeit. Ein kleiner grüner Ausweis - fertig und ausreichend. Kontrollieren konnte jeder jeden, falls was auffällig. Das wurde seltenst gemacht . Gute Reglung ohne Amtsträger.

Gut hast recht habs gerade nachgeschlagen GO muß dabei sein
warum kann mir wahrscheinlich nicht mal René sagen oder?
Für mich als Staatlicher aber Irrelevant bei Kontrollen
Übrigens gab es auch zu DDR Zeiten Verbandskontroller
 
M

Menni

Guest
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Alles gesagt. Ich melde mich hier ab.
Tschüß, bis ich mal wieder Board gucke. Menni
 

kridkram

Well-Known Member
AW: Urteil zu VGA in Sachsen

Hallo zusammen,
hab gerade alles durch gelesen. Dabei ist mir aufgefallen, das viele hier sich über die zu starke Reglementierung beklagen. Ich will keinesfalls den Eindruck erwecken, das mir das gefällt! Ich kenne auch noch die gute alte Zeit (DDR) in dieser Beziehung.
Aber leider muss man feststellen, daß die Leute und auch verschiedene Angler, immer bekloppter werden und somit für immer mehr Regulierungen sorgen.
Bei uns an der Kober droht sowas nun auch!
In der Woche Männertag haben am Vorstau Angler mehrere Tage gezeltet.
Im Verlauf dessen, haben Anwohner mehrfach die Polizei gerufen, in der Männertagsnacht ist dann wohl ein größeres Kommando abgerückt und hat mit Festnahmen gedroht!
Nun gibt es in der Gemeinde Überlegungen, bei der Landestalsperrenverwaltung ein Feuer und Zeltverbot zu beantragen.
Dabei waren auch mindestens zwei Angler aus unserem Verein und das waren keine Jugendlichen mehr. Bei nächster Gelegenheit wollen wir uns ihre Version anhören und dann entscheiden, ob und wie sie zu Sanktionieren sind. Theoretisch könnte das sogar zum Ausschluss führen, da wir seit April eine neue Satzung haben und es dazu einen entsprechenden Punkt gibt.
Falls es Verbote (Zelt, Feuer, Rostern) geben sollte, trifft es natürlich wieder Alle, wie schon damals in Glauchau mit dem Nachtangelverbot.
Leider ist es ein Trend heute, das die Leute immer weniger Respekt vor Anderen und deren Eigentum haben! Also wird es immer neue Reglementierungen geben, solange sich manche wie Vollhonks aufführen.
 
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