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Menni
Guest
Habe heute die Verbandszeitschrift "Fischer & Angler in Sachsen" gelesen. "Nachhaltiges Urteil zur VGA" (VGA=VerbandsGewässerAufsicht) ? Kann mir gut vorstellen, das da sehr einseitig, aus Sicht des Verfassers, geschrieben wurde.
Kurzfassung für Sportfreunde, welche außerhalb unserem Hobby fröhnen: Ein Sportfreund nutzte, ohne Angelgerät, verbotener Weise ein Boot auf einem Angelgewässer, sollte sich ausweisen und die Papiere aushändigen. Hat die Papiere nur vorgezeigt, nicht ausgehändigt und sich der Kontrolle somit entzogen. Ob die Bootsnutzung vorsätzlich geschah, steht nicht geschrieben. Er wurde auf 1 Jahr Erlaubnisentzug verurteilt. (Gibt sicherlich irgendwo einen Link. Bin da nicht der Profi)
Wenn sich alles so zugetragen, wie geschrieben, sollte das gerecht sein.
Was mir zu denken gibt, sind die recht zahlreichen Kontrolleure mit wenig bis keiner Eignung für diese Aufgabe. Da haben viele Normalos schon Tolles am Wasser erlebt. Es hängt vieles vom Wie der Kontrolle ab. Wenn ein Vollpfosten seine Kontrollwut raushängt, ist Ärger vorprogrammiert. Ist der Bootsfahrer so einem Typen begegnet? Woher weiß der Kontrolleur, einen Angler (ohne Angel) vor sich zu haben?
Kann ein Kontrolleur jedem Spaziergänger, ohne fangfertiges Angelgerät, die Angelpapiere abverlangen? Ich glaube mich etwas mit BGB und Gewässerordnung auszukennen. Das darf doch keine VGA-Kraft. Oder?
Auch ich stehe manchmal an meinem Bach, warte ob ein Abendsprung der Forellen kommt, oder eben nicht. Erst wenn es sinnvoll wird, knüpfe ich die Fliege an, hole ich die Papiere raus und schreib ein. Vorher besteht kein Grund.
Wer kann Näheres zum Zeitungsbericht sagen?
Möglichst Angler aus dem Sächsischen, da ja jedes BL seine eigenen Gesetze hat (leider). Menni
Kurzfassung für Sportfreunde, welche außerhalb unserem Hobby fröhnen: Ein Sportfreund nutzte, ohne Angelgerät, verbotener Weise ein Boot auf einem Angelgewässer, sollte sich ausweisen und die Papiere aushändigen. Hat die Papiere nur vorgezeigt, nicht ausgehändigt und sich der Kontrolle somit entzogen. Ob die Bootsnutzung vorsätzlich geschah, steht nicht geschrieben. Er wurde auf 1 Jahr Erlaubnisentzug verurteilt. (Gibt sicherlich irgendwo einen Link. Bin da nicht der Profi)
Wenn sich alles so zugetragen, wie geschrieben, sollte das gerecht sein.
Was mir zu denken gibt, sind die recht zahlreichen Kontrolleure mit wenig bis keiner Eignung für diese Aufgabe. Da haben viele Normalos schon Tolles am Wasser erlebt. Es hängt vieles vom Wie der Kontrolle ab. Wenn ein Vollpfosten seine Kontrollwut raushängt, ist Ärger vorprogrammiert. Ist der Bootsfahrer so einem Typen begegnet? Woher weiß der Kontrolleur, einen Angler (ohne Angel) vor sich zu haben?
Kann ein Kontrolleur jedem Spaziergänger, ohne fangfertiges Angelgerät, die Angelpapiere abverlangen? Ich glaube mich etwas mit BGB und Gewässerordnung auszukennen. Das darf doch keine VGA-Kraft. Oder?
Auch ich stehe manchmal an meinem Bach, warte ob ein Abendsprung der Forellen kommt, oder eben nicht. Erst wenn es sinnvoll wird, knüpfe ich die Fliege an, hole ich die Papiere raus und schreib ein. Vorher besteht kein Grund.
Wer kann Näheres zum Zeitungsbericht sagen?
Möglichst Angler aus dem Sächsischen, da ja jedes BL seine eigenen Gesetze hat (leider). Menni