AW: Vdsf 1994
Diese anglerfeindlichen Richtlinien wurden aber schon 1992 ausgeheckt vom VDSF, wie kommst Du auf 1994? Und die wurden von den Landesverbänden gemeinsam beschlossen, nicht vom Präsidium..
Meinel war Präsi zu der Zeit, wer da alles noch im Präsidium war, konnt ich auf Schnelle auch nix finden.
Bei dieser Definition geht es zudem nicht um Fischereirecht, sondern um den Status als gemeinnütziger Verein - Finanzrecht..
Damit versuchte der damalige VDSF den DAV anzupissen, die noch munter wettangelten (heutiges Überbleibsel für die Wett/Hege/Gemeinschaftsangler: DSAV), weil damals viele VDSF-Vereine in den DAV wechselten und sich überall auch auf "VDSF-Gebiet" kleine(re) DAV-LV gründeten - Konkurrenz unerwünscht...
Hegefischen laut der Definition (Finanz- nicht fischereirechtlich) sind es nur dann, wenn die Regularien eingehalten werden (Fische töten, keine Setzkescher, keine Platzmarkierung/Auslosung, nichts weiterführendes (Quali, Sichtung etc.)), ansonsten ist es finanzrechtlich ein als Hegefischen umbenanntes, unerlaubtes Wettangeln - = Verlust Gemeinnützigkeit, wenn das FA das abprüft.