Vdsf 1994

muddyliz

der auf der Scholle angelt
Leider habe ich im WWW nichts gefunden, deshalb hier meine Frage:
Welche Personen waren 1994 im Vorstand des Bundes-VDSF?
Antwort gern auch per PN. Danke.
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
AW: Vdsf 1994

Bis auf Mord dürfte alles verjährt sein ;-)
 

crisis

ewiger Lehrling
AW: Vdsf 1994

Das wird spannend, wofür die Info gebraucht wird. Nicht nur Mord verjährt nicht, auch Steuer- und Sozialversicherungsschulden!
 

holgär

Member
AW: Vdsf 1994

Hallo,

ich meine, daß damals der Vorsitzende Professor Dr. Werner Meinel war. Sicherlich waren da aber einige der üblichen Verdächtigen auch schon mit an Bord ..

VG

H.
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
AW: Vdsf 1994

Es geht darum: http://www.vereinsbesteuerung.info/anglerverein.htm Wer hat das damals ausgeheckt?
Mich interessiert besonders, wer damals alles im Vorstand des Bundes-VDSF war.
Es geht um eine hochrangige Person hier aus der Gegend, die behauptet hat: "Hegefischen gibt es nicht". In besagtem VDSF-Papier steht aber, dass Hegefischen zur Bestandserfassung und zur Bestandsregulierung zulässig sind. Und ich vermute, dass diese Person 1994 im Vorstand des Bundes-VDSF war.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vdsf 1994

Diese anglerfeindlichen Richtlinien wurden aber schon 1992 ausgeheckt vom VDSF, wie kommst Du auf 1994? Und die wurden von den Landesverbänden gemeinsam beschlossen, nicht vom Präsidium..
Meinel war Präsi zu der Zeit, wer da alles noch im Präsidium war, konnt ich auf Schnelle auch nix finden.

Bei dieser Definition geht es zudem nicht um Fischereirecht, sondern um den Status als gemeinnütziger Verein - Finanzrecht..

Damit versuchte der damalige VDSF den DAV anzupissen, die noch munter wettangelten (heutiges Überbleibsel für die Wett/Hege/Gemeinschaftsangler: DSAV), weil damals viele VDSF-Vereine in den DAV wechselten und sich überall auch auf "VDSF-Gebiet" kleine(re) DAV-LV gründeten - Konkurrenz unerwünscht...

Hegefischen laut der Definition (Finanz- nicht fischereirechtlich) sind es nur dann, wenn die Regularien eingehalten werden (Fische töten, keine Setzkescher, keine Platzmarkierung/Auslosung, nichts weiterführendes (Quali, Sichtung etc.)), ansonsten ist es finanzrechtlich ein als Hegefischen umbenanntes, unerlaubtes Wettangeln - = Verlust Gemeinnützigkeit, wenn das FA das abprüft.
 
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