AW: (VDSF)DAFV fördert Angelwettkampf - oder doch nicht??
Vorabveröffentlichung Mag Januar 2014
Wettangeln - Quo Vadis?
Nun kommt langsam Butter bei die Fische.
Über die Geschäftsstelle Berlin wurde nun "im Namen" vom neuen Vize Landau, den Referenten Quinger (Süsswasserangeln), Emonts (Behindertenangeln) und Potschka (nicht gewählter (trotz HV), vorgesehener Referent fürs Meeresangeln), eingeladen zur "Referententagung" der Referenten für Angeln aus den LV am 17. und 18. Januar in Fuldabrück.
Gleich der erste Hinweis nach der Tagesordnung (siehe auch unsere Themen rund um Finanzen):
Reise- und Übernachtungskosten
könnten nicht vom (VDSF)DAFV
übernommen werden.
Die "Eingeladenen" hätten sich selber drum zu kümmern, selber zu buchen und selber zu zahlen..
Bisherige VDSF-Richtlinien sollen weg
Dann gibt es eine "Vorbemerkung", welche von den 2 gewählten (Quinger, Emonts) und dem nicht gewählten Referenten (Potschka), NICHT aber vom (gewählten) Vize für Fischen, Landau, erstellt /veröffentlicht wurde - jedenfalls waren erstere explizit genannt, letzterer explizit NICHT.
In dieser Vorbemerkung steht klar drin, dass der seit 1989 geltende HV-Beschluss des VDSF (hier nur "Richtlinie" genannt, "aktualisiert" durch Präsidium 2004 - ohne HV -Beschluss, auch interessant) aufgehoben werden soll, da nicht mehr "aktuell".
Damit wird auch von den Ex-DAVlern Existenz und aktuelle Gültigkeit dieses Beschlusses anerkannt, den man im Ex-DAV ja nie akzeptiert hatte.
Damit geben dann auch die Referenten letztlich dem Brief von Frau Dr. Happach-Kasan an Siegfried Stockfleth bezüglich dessen Fragen zur Teilnahme an WM/EM eigentlich recht.
Siehe:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=275668
(Wir werden sehen, ob, wann und wie die versprochene Antwort von Frau Dr. kommt..).
Neue Richtlinien gewollt
Dann versuchen die Ex-DAVler neue Richtlinien festzulegen, um ihre in den Ex-DAV-LV traditionellen Wett/Gemeinschaftsfischen oder Angeltreffs auch unter VDSF-Vorgaben noch einigermaßen durchführen zu können und weiterhin bei Veranstaltungen der CIPS teilnehmen zu können.
Flurfunk Europa/CIPS:
Die hatten gerade übrigens wohl auch eine Sitzung (auch (VDSF)DAFV Vize Kurt Klamet war angeblich anwesend (wg. Casting, er ist ja Castingpräsident). Es wurde wohl auf Antrag ausdrücklich nochmal festgestellt (abgestimmt?), dass bei Veranstaltungen der CIPS gefangene Fische NICHT getötet werden dürfen.
Damit würde die Teilnahme von (VDSF)DAFV-Kadern/Mannschaften/Angelfischern an solchen EM/WM der CIPS IMMER rechtlich mehr als problematisch sein, siehe Schreiben BMF wegen Gemeinnützigkeit und Vorgaben (VDSF)DAFV - das nur am Rande..
Um die innerdeutschen Gemeinschaftsfischen in DAV-Tradition gegen die VDSF-Mehrheit zu retten, knickt der vorgelegte Entwurf in vielen Punkten ein (keine Qualis oder Sichtungen mehr).
Und vergisst in anderen Punkten wesentliche Bestandteile der vom BMF angemahnten Verfahrensweise um den Verlust der Gemeinnützigkeit zu vermeiden (kein Platzabstecken, keine Setzkescher etc.).
Das dürfte vor allem die Ex-DAV-LV interessieren, denen man ja versprochen hatte, es würde sich ja nichts ändern mit der (Kon)Fusion...
Folgende Punkte sind beim ersten durchlesen aus dem Entwurf aufgefallen:
Man geht nicht mehr angeln, weil man angeln geht - für Gemeinschaftsfischen wird zwingend "ein konkret abgestimmtes Ziel" vorgeschrieben (z. B. Bestandsminimierung ist da aufgeführt).
Der Punkt, dass gefangene Fische auch als Besatz nutzbar wären (dann entsprechend zu hältern), entspricht natürlich in keiner Weise den Vorgaben des BMF oder den VDSF-Richtlinien.
Die ja mit den Tierschutzreferenten der Länder ausgemacht wurden und die IMMER ein Töten der Fische verlangen (siehe dazu auch oben die Bestimmungen der CIPS die genau das eigentlich verbieten).
Die Vergabe von Sachpreisen auf Grund des Fanggewichtes ist NICHT zulässig. Der Wert der "Erinnerungsgabe" dürfe 25 Euro pro Teilnehmer NICHT übersteigen (was ist denn dann mit Geldpreisen? ;-)).
Veranstaltungen/Teilnahme an der CIPS sollen über die Referenten geregelt werden (hat deswegen evtl. der zuständige Vizepräsident nicht diesen Entwurf wie die Referenten "mitgezeichnet", siehe oben, weil der aussen vor sein soll?) .
Ein Rechtsanspruch zur Teilnahme oder ZUR FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG einzelner Angler gibt es NICHT (da steht mal wieder Angler statt Angelfischer, da träumen die Referenten wohl noch von einem (ja längst abgewickelten) "Angler"verband ;-)))
"Potentielle Teilnehmer" würden eingeladen werden.
Eine Delegierung oder Qualifikation über Ermittlung des Einzelfanggewichtes wäre NICHT zulässig (dass auch sogenannte "Sichtungen" nichts anderes als weiterführende Fischen sind (laut BMF zum Erhalt der Gemeinnützigkeit verboten) wird hier allerdings unterschlagen).
Entscheiden über die Teilnehmer an CIPS - Veranstaltungen (siehe oben: Wettangeln mit Verbot, die Fische zu töten) würde ALLEINE der zuständige Referent...
Konsequenzen jetzt oder später:
Das ist also die klare Abkehr von den DAV-Wettkampfrichtlinien und der kleinlaute Versuch, wenigstens gegen die gültigen VDSF-Beschlüsse nicht komplett unter zu gehen.
Dabei ist zu bedenken:
Die geltenden VDSF-Beschlüsse gelten ja laut Frau Dr. weiter, bis eine Hauptversammlung dazu anderes beschliesst.
Alles, was die Referenten da ausmauscheln (je nachdem wie viele kommen, da wegen Finanznot ja alle selber bezahlen müssen) hat keinerlei Beschlusskraft .
Sondern das Alles muss erst sowohl vom Präsidium wie nachfolgend von der Hauptversammlung dann so beschlossen werden.
Das ist also nichts als eine - zudem inhaltlich üble - "Beruhigungspille" für die aus den Ex-DAV-LV, die immer noch glauben (sollen), dass sich durch die (Kon)Fusion nix ändern würde..
Warten wirs also ab, wir bekamen ja auch noch eine Antwort von Frau Dr. verprochen:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=275668
Thomas Finkbeiner