AW: VDSF/DAV: Naturschutz- oder Anglerverband??
Da nun wieder verschiedene Poster "Glänzen", eine kurze Ergänzung.
Natürlich bekommt man den Freistellungsbescheid vom Finanzamt welches letztlich auch die Gemeinnützigkeit anerkennt oder eben ncht.
Die Rechtspflegerin beim Registergericht gibt/gab lediglich den Hinweis auf zu erwartende Schwierigkeiten beim Finanzamt, wenn die Formulierung des Angelns als erster Punkt unter Zweck der Satzung stehen bliebe.
Ernie schrieb:
...Alleine als Tradition & Brauchtum würde Angeln schon als gemeinnützig durchgehen - ....
Sehr richtig, nur nutzt es dir als Verein wenig, wenn dieser Umstand vom FA nicht als solcher, sprich gemeinnützig anerkannt wird.
Zieht mal los und gründet einen vom FA als gemeinnützig anerkannten Angelverein... ihr werdet sämtlicher Ideale und jeglicher Diskussionsgrundlagen beraubt #h
Darüber hinaus würden mich noch die Alternativen interessieren, welche es ja offenbar geben müßte, nach verschiedenen Argumentationen im Thread... immer her mit euren Vorschlägen und ich ziehe Montag gleich los und bereite eine Satzungsänderung vor.
Nochn Gruß,
René
Ähem - da ca. 99 % aller Angelvereine schon ihr "e.V." UND (für Blauzahn)
auch die Gemeinnützigkeit problemlos bekommen haben, kann man sagen, dass ALLEINE wegen Art. 3 GG durch den Gleichbehandlungsgrundsatz auch jeder
neue Angelverein sein "e.V." mitsamt Gemeinnützigkeit letztlich bekommen wird, da kein Finanzamt eine solche Ungleichbehandlung mit dem Ermessen des Sachbearbeiters alleine begründen kann, nur wenn ein Angelverein nicht Naturschutz "heuchelt". (--> das ist meine private Meinung als Jurist!).
...nicht vergessen - auch die Ermessensausübung des Finanzamtes unterliegt gewissen rechtlichen "Spielregeln" - ein ablehnender Bescheid wäre IMMER rechtsmittelfähig und spätestens, wenn man unter Hinweis auf Art.3 GG um eine ermessensfehlerfreie Entscheidung ersucht, wird die Rechtsbehelfsstelle den Bescheid vermutlich schon aufheben und einen neuen & rechtmäßigen zu veranlassen.
Mir ist
KEIN Fall bekannt, indem einem "normalen" Angelverein das "e.V." inkl. Gemeinnützigkeit endgültig versagt wurde - ich kenne jedoch einige Fälle, in denen Angelvereine es selber (wiederholt) verbummelt haben, ihre Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beantragen, bzw, zu verlängern / erneuern - das kann dann mal ärgerlich werden - das ist aber eine VÖLLIG andere Geschichte.
Wenn natürlich jemand den verein der "Dynamitfischer e.V." gründen möchte, kann es eng werden - aber ich gehe mal von einem durchschnittlichen und "normalen" Angelverein aus.
...und - meine Güte, was spricht aus Sicht des Finanzamtes denn bitte gegen ein "e.V." inkl Gemeninützigkeit (und das bitte sachlich und rechtlich fundiert!) für einen Angelverein, der sich primär um´s Angeln kümmert?
Also - meine eine Schwester ist im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung, die andere ist Steuerberaterin, mein Schwager ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und ich bin Jurist - und auf Nachfrage fiel KEINEM von uns ein sachlicher Grund ein, warum einem "normalen" Angelverein das "e.V." inkl. Gemeinnützigkeit wirksam und endgültig versagt werden könnte, der NICHT Naturschutz "heuchelt"....!
Wir haben den "Fall" eben mal aus Spaß durchdiskutiert und sehen alle
kein Hindernis!
Bin gespannt, auf die Begründung, warum ein Angelverein denn nun "Naturschutz" heucheln muß, um ein "e.V." mitsamt Gemeinnützigkeit zu bekommen und bitte um
FUNDIERTE Argumente - und nicht um Stammtischparolen.
Ernie