VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Ich will da ja Verband und Vereinen auf jeden Fall vorher die Chance lassen, das zu kippen und rechtskonform zu machen..

Wie das andere sehen und dann handeln, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Vor allem da es so viele juristische "Ansatzpunkte" gibt, vom fehlerhaften Präsidiumsbeschluss (wenn nicht ein irgendwo versteckter Beschluss existiert, welcher das Präsidium dazu ermächtigt das ohne Mitgliederversammlung zu beschliessen); bis hin zur klaren Aussage der Behörde, dass private in Foren ausgemachte Treffen nach hamburgischem Fischereirecht eben keinesfalls als Gemeinschaftsfischen gesehen oder gewertet werden können..


Aber wenn mich dann aus diesem Grunde ein Verbandsaufseher "hopsnehmen" würde, würde ich als privater Angler auf jeden Fall sofort vor Gericht ziehen..




Und nochmal die bisjetzige Faktenlage:
Thomas9904 schrieb:
Bitte schön, hier die nackten Fakten:
Vor dem 05.05. 2010 klare Aussage der Behörde:
Forentreffen sind keine Gemeinschaftsfischen

Diskussionen im damaligen Forum des ASVHH, in dem der Präsident in seinen Stellungnahmen klar machte, dass er das anders sieht.

Darauf folgend eine Änderung der Ansicht bei der Behörde, nach dem nun auch auf einmal aus deren Sicht private Forentreffen als Gemeinschaftsfischen zu werten wären.

Wir wurden durch diesen Thread darauf aufmerksam und fingen an zu recherchieren. Inkl. Anfrage (offizielle Presseanfrage mit Presseausweisnummer!) an den ASV.

Da keine Antwort kam, fragten wir auch bei der Behörde nach.

Nach viel Diskussionen hier und nochmaligen Nachfragen beim Pressesprecher der Behörde kam dann die jetzige Klarstellung, nachdem die Behörde eindeutig feststellt, dass private Forentreffen nach dem Hamburger Gesetz kein Gemeinschaftsfischen sein können.

Davor war noch die Stellungnahme des gesamten Präsidiums des ASV mit der Schonhakenlüge und dem festschreiben, dass auch in Foren augemachte Treffen ab 10 Personen, sofern eine Teilnehmerliste geführt wird, als Gemeinschaftsfischen anzusehen sind.

Und bis jetzt immer noch Kommunikationsverweigerung seitens des ASV Hamburg, mit der lobenswerten und nicht hoch genug einzuschätzenden Ausnahme des ehemaligen Präsidiumsmitgliedes Werner Kleint.

Und - Gott sei Dank - eine lebhafte Diskussion..





Wer nicht alles von vorne durchlesen will, hier die kurze Zusammenfassung
(aber kürzer gings echt nicht..):

http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3007765&postcount=409
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Jut, gehen wir nochmal ans Eingemachte.

Ich will mich mit anderen Anglern treffen um an einem Verbandsgewässer gemeinsam zu fischen.

Ich gehe auf die HP des ASV HH und lese dort unter " Haüfig gestellte Fragen " dass ich das 10 Wochen vorher anmelden muss.

Der Link zum Anmeldeformular funzt nicht.

Zum Glück finde ich das Formular auch unter " Downloads ". Da kann ich aber leider nix downloaden, weil ich mich dazu erst registrieren muss. Ich werde also gezwungen, persönliche Daten anzugeben nur weil ich mit ein paar Kumpels angeln will.

Erster Fehler, man kann sich nicht registrieren. Auf der Seite des ASV gibt es nur die Anmeldemöglichkeit, keine Möglichkeit der Regisrierung. Der Login ist nur für die Mitgliedervereine und der Download der Anmeldung ebenfalls nur für Mitgliedervereine gedacht. Da ja eigentlich nur Mitgliedervereine ein Gemeinschaftsfischen durchführen können. Ich musste eine Anmeldung per E-Mail anfordern, also nochmal ein Schritt komplizierter.#d
 

Ralle 24

User
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Erster Fehler, man kann sich nicht registrieren. Auf der Seite des ASV gibt es nur die Anmeldemöglichkeit, keine Möglichkeit der Regisrierung. Der Login ist nur für die Mitgliedervereine und der Download der Anmeldung ebenfalls nur für Mitgliedervereine gedacht. Da ja eigentlich nur Mitgliedervereine ein Gemeinschaftsfischen durchführen können. Ich musste eine Anmeldung per E-Mail anfordern, also nochmal ein Schritt komplizierter.#d

Danke Patrick, so weit hab ich das gar nicht erst versucht.

Will also heißen:

Ich muß zwar ein Gemeinschaftsfischen anmelden, kann das aber nicht, weil ich gar keinen Zugang zu den erforderlichen Dokumenten habe.

Passt irgendwie ins Gesamtbild. #d#d
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Hier nun die erweiterte Faktenlage nach den Erkentnissen der letzten Tage:

Thomas9904 schrieb:
Bitte schön, hier die nackten Fakten:
> Vor dem 05.05. 2010 klare Aussage der Behörde:
Forentreffen sind keine Gemeinschaftsfischen

> Diskussionen im damaligen Forum des ASVHH, in dem der Präsident in seinen Stellungnahmen klar machte, dass er das anders sieht.

> Darauf folgend eine Änderung der Ansicht bei der Behörde, nach dem nun auch auf einmal aus deren Sicht private Forentreffen als Gemeinschaftsfischen zu werten wären.

> Wir wurden durch diesen Thread darauf aufmerksam und fingen an zu recherchieren. Inkl. Anfrage (offizielle Presseanfrage mit Presseausweisnummer!) an den ASV.

> Da keine Antwort kam, fragten wir auch bei der Behörde nach.

> Nach viel Diskussionen hier und nochmaligen Nachfragen beim Pressesprecher der Behörde kam dann die jetzige Klarstellung, nachdem die Behörde eindeutig feststellt, dass private Forentreffen nach dem Hamburger Gesetz kein Gemeinschaftsfischen sein können.

> Davor war noch die Stellungnahme des gesamten Präsidiums des ASV mit der Schonhakenlüge und dem festschreiben, dass auch in Foren ausgemachte Treffen ab 10 Personen, sofern eine Teilnehmerliste geführt wird, als Gemeinschaftsfischen anzusehen sind.

> Und bis jetzt immer noch Kommunikationsverweigerung seitens des ASV Hamburg.

Neu dazugekommen:
> Dazu kommt jetzt noch, dass Patrick laut Veröffentlichung in seinem Forum wirsindfisch.de Gespräche mit Präsidiumsmitgliedern hatte. Obwohl die Behörde ja eindeutig klargestellt hatte, dass nach hamburgischem Fischereigesetz ein privates Treffen von Forenmitglieder kein Gemeinschaftsfischen sein kann, soll laut Gewässerreferent dieser dann also nach Ansicht der Behörde rechtswidrige ASVHH-Präsidiumsbeschluss weiter Bestand haben.

> Ebenfalls laut Patricks Aussage ist der Beschluss ein reiner Präsidiumsbeschluss, womit das Präsidium gegen die eigenen Satzung verstossen würde, nach der solche grundlegenden Dinge von der Mitgliederversammlung beschlossen werden müssen. Jedenfalls solange kein Beschluss bekannt/veröffentlicht ist, nachdem die Mitgliedsvereine dem Präsidium dieses zugestanden hätten..



Wer nicht alles von vorne durchlesen will, hier die kurze Zusammenfassung
(aber kürzer gings echt nicht..):

http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3007765&postcount=409
 

Fleet

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Moin Thomas

wie viele andere habe ich noch so etwas, das man Job (und Familie) nennt. Komme kaum dazu meine privaten Dinge zeitnah zu erledigen.

Anruf kommt aber noch - wahrscheinlich kommende Woche.
Gruß aus Hamburg
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

ich weiß ja nicht .... irgendwie geht das Thema an mir komplett vorbei ... #c
wie geht es denn weiter wenn die Satzung des ASVHH dann endlich mal komplett überarbeitet ist ?
wird dann der nächste Verein / Verband hier im AB auf eine rechtskonforme Satzung überprüft ?
sicher sollte das alles den gesetzlichen Grundlagen entsprechen, aber ist das nicht ne Vereins-,Verbandsinterne Problematik ? |kopfkrat
irgendwie geht die story wohl auch zu lange , ist zu undurchsichtig und ich bin bestimmt auch zu faul das alles nachzulesen hier im AB |rolleyes
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Tja, Jörg, weil (leider) viele Angler so denken (und da nehm ich mich selber nicht aus), können leider viele Vereine/Verbände schalten und walten wie sie wollen - mit oft genug für Angler nicht gerade positiven Ergebnissen.

(Setzkescherverbot, Wettfischverbot, zurücksetzen von Fischen verboten, Nachtangelverbot etc., etc.: Kam alles auch mal so zu Stande..)

Zudem stellt niemand die Rechtmäßigkeit der Satzung in Zweifel - im Gegenteil..

Das Schlimme ist aber, dass das Verbandspräsidium sowohl gegen geltendes Recht (siehe Stellungnahme der Behörde) wie auch gegen die eigene (gültige) Satzung verstößt mit seinem Tun.




Thomas9904 schrieb:
Bitte schön, hier die nackten Fakten:
> Vor dem 05.05. 2010 klare Aussage der Behörde:
Forentreffen sind keine Gemeinschaftsfischen

> Diskussionen im damaligen Forum des ASVHH, in dem der Präsident in seinen Stellungnahmen klar machte, dass er das anders sieht.

> Darauf folgend eine Änderung der Ansicht bei der Behörde, nach dem nun auch auf einmal aus deren Sicht private Forentreffen als Gemeinschaftsfischen zu werten wären.

> Wir wurden durch diesen Thread darauf aufmerksam und fingen an zu recherchieren. Inkl. Anfrage (offizielle Presseanfrage mit Presseausweisnummer!) an den ASV.

> Da keine Antwort kam, fragten wir auch bei der Behörde nach.

> Nach viel Diskussionen hier und nochmaligen Nachfragen beim Pressesprecher der Behörde kam dann die jetzige Klarstellung, nachdem die Behörde eindeutig feststellt, dass private Forentreffen nach dem Hamburger Gesetz kein Gemeinschaftsfischen sein können.

> Davor war noch die Stellungnahme des gesamten Präsidiums des ASV mit der Schonhakenlüge und dem festschreiben, dass auch in Foren ausgemachte Treffen ab 10 Personen, sofern eine Teilnehmerliste geführt wird, als Gemeinschaftsfischen anzusehen sind.

> Und bis jetzt immer noch Kommunikationsverweigerung seitens des ASV Hamburg.

Neu dazugekommen:
> Dazu kommt jetzt noch, dass Patrick laut Veröffentlichung in seinem Forum wirsindfisch.de Gespräche mit Präsidiumsmitgliedern hatte. Obwohl die Behörde ja eindeutig klargestellt hatte, dass nach hamburgischem Fischereigesetz ein privates Treffen von Forenmitglieder kein Gemeinschaftsfischen sein kann, soll laut Gewässerreferent dieser dann also nach Ansicht der Behörde rechtswidrige ASVHH-Präsidiumsbeschluss weiter Bestand haben.

> Ebenfalls laut Patricks Aussage ist der Beschluss ein reiner Präsidiumsbeschluss, womit das Präsidium gegen die eigenen Satzung verstossen würde, nach der solche grundlegenden Dinge von der Mitgliederversammlung beschlossen werden müssen. Jedenfalls solange kein Beschluss bekannt/veröffentlicht ist, nachdem die Mitgliedsvereine dem Präsidium dieses zugestanden hätten..



Wer nicht alles von vorne durchlesen will, hier die kurze Zusammenfassung
(aber kürzer gings echt nicht..):

http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3007765&postcount=409
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Das Schlimme ist aber, dass das Verbandspräsidium sowohl gegen geltendes Recht (siehe Stellungnahme der Behörde) wie auch gegen die eigene (gültige) Satzung verstößt mit seinem Tun.

da hast du natürlich recht .... so sollte es nicht sein ...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Nach einigen Telefonaten/Mails/PN`s gestern (aber alles nicht verifiziert), scheint es darauf hinauszulaufen, dass das auf der nächsten HV des ASVHH nun doch noch von den Mitgliedern (= Vereinen) abgestimmt werden soll.

Da werden wir dann mal abwarten, was da rauskommt. Denn wenn der Beschluss - so wie bisher diskutiert - kommt, würde das nach Klarstellung der Behörde sowie der Meinung der von uns deswegen angesprochenen Richter und Anwälte gegen das hamburgische Fischereigesetz verstoßen.

Ob jetzt der Präsidiumsbeschluss so umgesetzt wird bis zur HV kann natürlich niemand sagen.

Nur dass im Falle dessen jeder Angler, der deswegen sanktioniert werden sollte, vor Gericht eine gute Chance hat, das zu kippen.

Zum einen weil der Beschluss dann satzungswidrig gewesen wäre (vor der Abstimmung auf der HV) und zum anderen eh gegen das hamburgische Fschereirecht verstossen würde..

Bis zur Klärung kann man also Gastanglern in Hamburg nur raten, sich lieber an freie Gewässer zu halten, wo das alles rechtssicher für die Angler ist und Verbandsgewässer in Hamburg zu meiden.
 
H

Hanns Peter

Guest
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Ob jetzt der Präsidiumsbeschluss so umgesetzt wird bis zur HV kann natürlich niemand sagen.

Nur dass im Falle dessen jeder Angler, der deswegen sanktioniert werden sollte, vor Gericht eine gute Chance hat, das zu kippen.

Zum einen weil der Beschluss dann satzungswidrig gewesen wäre (vor der Abstimmung auf der HV) und zum anderen eh gegen das hamburgische Fschereirecht verstossen würde..

Das muss man, um sein Hobby gesetzeskonform ausüben zu können, auch noch gegen seinen eigenen Verband klagen.

Da sieht man mal wieder, wie weit Funktionäre von der Realität und und Basis entfernt sind.
 

Ralle 24

User
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Wie jetzt ??

Wir haben völlig unterschiedliche Ansichten ??|bigeyes


Bis zur Klärung kann man also Gastanglern in Hamburg nur raten, sich lieber an freie Gewässer zu halten, wo das alles rechtssicher für die Angler ist und Verbandsgewässer in Hamburg zu meiden.


Also. Wenn ich im Besitz einer Angelerlaubnis bin, oder auch nur, wenn mir angeboten wird, eine solche zu erwerben und ich das mache, dann schließe ich einen Vertrag mit dem jeweiligen Fischereirechtinhaber/-pächter.
Dafür zahle ich mit meinem sauer verdienten Geld.

Und dann soll ich wegen eines verqueren, juristisch mehr als zweifelhaften Beschlusses auf mein vertraglich verbrieftes Recht freiwillig verzichten ??

Ich soll mich nicht mehr, wenn mir danach ist, mit Freunden am Wasser treffen, weil irgendein "Präsidium" meint, Recht und Gesetz nach Gutdünken beugen zu können ??

Würde mir im leben nicht einfallen.

Was bitte soll mir denn großartig passieren ? Eine Anzeige ? Wegen was ? Wegen illegaler Zusammenrottung am Wasser ?
Wegen ungehorsam gegenüber dem Präsidium des ASV HH ?

Gut, ich muss damit rechnen, dass meine Angelerlaubnis eingezogen wird. Na und ?

Tut mir nicht weh, gibt noch genug andere Gewässer und ist darüber hinaus nur ein temporärer Verlust. Vielleicht kann ich bei der dann anhängigen und von mir dann angestrebten Zivilklage sogar noch ein paar Euro Schadenersatz rauskitzeln und - noch viel wichtiger - diesen ominösen Beschluß schon vor der HV für rechtswidrig erklären lassen. Es wäre mir eine Freude.

Nein, es wäre mir sogar ein Vergnügen, eine solche Situation herauszufordern.

Ja, es besteht eine Rechtsunsicherheit. Nein, man muss nicht warten, bis die auf einer HV abgesegnet oder verworfen wird. Bzw. man muss sich davon nicht vom gemeinsamen angeln abhalten lassen.

Wie man bei uns so schön sagt:

Immer kumme looße.
 

Big Man

Multirollenperückenbinder
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Wenn es nicht so weit wech wäre würde ich mich gleich mit Ralle zusammensetzen und offiziell im Board aufrufen.
Ich würde es auch darauf ankommen lassen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Bisschen Offtopic:

Stell mir da gerade die Überschriften in Bild oder MoPo vor:

Geplante Anglerzusammenrottung in Hamburg

Verband sagt: Zu viele Angler sind gefährlich!!

Anglerzusammenballung bringt Elbe zum überlaufen..

Gewählte Anglervertreter bangen um ihr Leben

etc....

;-)))))))))

OT aus..
 

Big Man

Multirollenperückenbinder
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Anglerzusammenballung bringt Elbe zum überlaufen..

Gewählte Anglervertreter bangen um ihr Leben

So dick bin ich ja nun auch nicht:q
Bei uns laufen die Flüsse auch nicht über selbst wenn ich drin stehen, aber flußab ist dann das Wasser wech|kopfkrat

Aber jetzt zurück on Top#6
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Die für das Ansehen der Anglerschaft in der Öffentlichkeit schlimmste Schlagzeile wäre:

Anglerverein will Angler aussperren!|gr:

Welches Bild sich in den Köpfen der Nichtangler formen würde, wäre absehbar. Zusammenhalt der Angler untereinander . . .|kopfkrat#q|evil:
 

Doc Plato

Active Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Ralf, kannste kurz auf der Hinfahrt in Duisburg halten? ;)

Bin gespannt wie die Abstimmung ausgeht! Wenn man mal so an die "Vereinskauze" denkt - "OH, mehr Fisch für UNS!"... hm.... - abwarten!

LG

Doc
 
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