VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Hollibub

New Member
Petri Heil, aber nur noch alleine im Hamburger Hafen???

So steht geschrieben!!!!!

Angeln ist Gemeinschaft oder doch nicht?
"Kommst du morgen mit zum Zanderangeln an die Dove Elbe?" Über 16.000 organisierte Angler in Hamburg haben sich wohl so oder ähnlich zum gemeinsamen Angeln verabredet. Damit ist jetzt Schluß, zumindest wenn es nach dem Willen des Angelsport Verband Hamburg geht. Das Präsidium hat am 18.05.2010 beschlossen, dass jede Verabredung zum Angeln ein Gemeinschaftsfischen ist.
Was bedeutet dieses für uns Angler in Hamburg?

Weiter nach lesen unter: www.wirsindfisch.de

Bin gespannt was ihr darüber denkt
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Eingefügt von Admin als Info:
Vorabveröffentlichung des Artikels für Anglerpraxis, Ausgabe Juli.
Stand 18.06.2010

Vorbemerkung:
Wir haben versucht sowohl mit dem ASV Hamburg wie auch mit der zuständigen Behörde (BWA) in Hamburg in Kontakt zu treten, um Gründe für die in Deutschland einmalige Definition des Begriffes Gemeinschaftsfischen in Hamburg sowie die daraus für Angler resultierenden Gefahren und Einschränkungen zu erfahren.

Dazu bekamen wir bis jetzt aber keinerlei Antwort. Also mussten wir uns ans recherchieren machen, denn was dadurch auf Angler zukommen kann, ist in der Konsequenz erschreckend:
Kein Angler kann sich in Hamburg mehr sicher sein, nicht unbeabsichtig in ein nicht genehmigtes Gemeinschaftsangeln zu "rutschen", nur weil er der 10. (Verbandsgewässer) oder 20. Angler (freie Gewässer) ist, der gerade am Wasser auftaucht - mit allen daraus resultierenden Folgen bis hin zu Vereinsauschlüssen, Kartenabnahme oder auch strafrechtlichen Konsequenzen.

Es gibt auch keinerlei Definition von Verband oder Behörde, wie weit sich ein Angler von anderen entfernt halten muss, um nicht unbeabsichtigt zu einer Gruppe gezählt zu werden und damit der Gefahr anheim zu fallen, zu einem ungenehmigten Gemeinschaftsfischen gezählt zu werden.
3 Meter? 5 Meter? 10 Meter? Außer Sichtweite?


Es mag ja sein, dass es dafür gute Gründe gibt in Hamburg. Dann hätten uns entweder der Verband oder die Behörde das einfach schlüssig darlegen sollen, wir hätten das entsprechend veröffentlicht uns es wäre weiter nichts passiert.

Da keine Reaktionen kamen, müssen wir zuerst einmal davon ausgehen, dass es eben keine guten Gründe dafür gibt.
Und dann im Interesse der Angler - in Hamburg wie auch deutschlandweit - versuchen herauszufinden, was da in Hamburg vorgeht.

Es ist erschreckend.............
Skandal bei Hamburger Behörden?

Lassen sich Hamburger Behördern von Verbandsmitgliedern für private Kleinkriege mißbrauchen?​

Nach unseren Recherchen, Telefonaten, Mails und eidestattlichen Versicherungen kann man das zumindest vermuten. Es ist schon erstaunlich, auf was für Gedanken man da kommen kann, wenn man die zeitliche Abfolge der Ereignisse mal unvoreingenommen betrachtet. Da ist es sicherlich kein Wunder, wenn Behörden und Verbände bei der Bevölkerung nicht gerade das haben, was man einen guten Ruf nennt.

Das eine sind aber ja nur die Ereignisse an sich - das andere die "Kommunikation" bei Nachfragen, auch und gerade was den VDSF angeht. Das scheint so ein bisschen wie bei der katholischen Kirche und dem Umgang mit straffällig gewordenen Mitarbeitern: Alles unter der Decke halten, solange es nur geht, bloss nix nach außen lassen..

Aber auch die Hamburger Behörde (BWA) hat sich da nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Eine plötzliche Kehrtwendung in den Auskünften mit einer Argumentation, die direkt vom VDSF-Hamburg geschrieben scheint. Und das obwohl der VDFS-Bund diese Sichtweise des ASV Hamburg für falsch hält.

Ich würde vielleicht nicht so weit gehen, den ASV-Hamburg als "Angelverhinderungsverband" zu bezeichnen, aber es fällt mir schwer, ihn als Vertreter der Anglerschaft zu akzeptieren.

Denn auch gerade, wenn man einmal nachschaut, was der Verband selber veröffentlicht oder was man über die Tätigkeiten des Verbandes in den letzten Jahren so mitbekam. Denn da kann es einem so vorkommen, als ob der Verband sich selber größtmögliche Vorteile sichern will, andere Angler dagegen soweit als möglich reglementieren. Und dazu auch bereit ist, bei manchen Sachverhalten eine etwas "eigene" Sichtweise zu vertreten.

Hier möchte ich mich beim Kollegen Ralle 24 und Honeyball bedanken, die mir da fleissig helfen um überhaupt in dem Wust der Infos den Überblick zu behalten. Nachfolgend einige "Seltsamkeiten"; auf die wir da gestoßen sind, bevor es dann zur eigentlichen Sache kommt..

Öffentlichkeitsarbeit??
Dass man im ASV Hamburg Presse und Öffentlichkeit scheut, ist ja scheinbar auch nichts Neues. Als der ASV nach Gründung des Vereines Anglerfreunde Nord e.V. diesen wieder aus dem Verband raushaben wollte, gab es auch damals trotz vieler Nachfragen der örtlichen Presse keinerlei Statement vom Verband. Es wurden wohl Telefonate abgebrochen, Mails nie beantwortet und einem Fernsehteam wurde ein Interview verwehrt, so dass nur die Fassade der Geschäftsstelle gefilmt werden konnte. Das scheint also beim ASV Hamburg System zu haben - ob es (gute?) Gründe für diese Scheu vor der Öffentlichkeit gibt??

Wasser predigen, Wein trinken...
Laut Vorstandsbeschluß des ASV Hamburg darf man keine Gemeinschaftsfischen auf Raubfische in Gewässern des ASV Hamburg veranstalten. Interessanterweise findet man aber auf den Seiten des ASV Hamburg unter dem Punkt "Veranstaltungen" folgenden Termin:
Königsangeln auf Raubfisch und Butt
Datum: Sam 27.11.2010
Stadtteil/OrtHamburg
Kontaktperson:Rolf Schumacher
Webseite:http://www.asvhh.de
Kategorie:Veranstaltungen
Quelle: http://www.asvhh.de/index.php/veranstaltungen?controller=simplecalendar&view=detail&id=93

Da würde uns doch interessieren, an welchem Gewässer das stattfinden soll - laut Vorstandsbeschluss kann es ja nicht an einem Verbandsgewässer sein. Findet es an einem "Nichtverbandsgewässer" statt, fällt mir dazu nur ein:
"Wasser predigen und Wein trinken....."...

Jahresbericht Hauptversammlung 2009
Nach wie vor fehlt es an einer stichhaltigen und nachvollziehbaren Begründung für das Vorgehen des ASVHH. Da uns bisher weder von Seiten des Verbandes, noch von den Behörden ein solcher geliefert werden konnte, recherchieren wir natürlich auch selbstständig weiter.

Ausgehend davon, dass ein so einschneidender Beschluß einen massiven Grund im Sinne von Auffälligkeiten oder Gesetzesübertretungen in der Vergangenheit zwingend haben muss, dürfte dies ganz sicher nicht an den Augen und Ohren der zuständigen Fischereiaufsicht vorbeigegangen sein. Insbesondere dann nicht, wenn diese - wie in Hamburg - sehr ordentlich und kontinuierlich arbeitet. Als wir dann auf den Bericht " Fischereiaufsicht und Gewässerschutz " auf der HP des Verbandes aus dem Jahre 2009 gestoßen sind, dachten wir dort eventuell einen Hinweis auf diesen Grund zu finden.

http://www.asvhh.de/downloads/Berichte/Fischereiaufsicht_Gewaesserschutz2009.pdf

Zu unserer Überraschung sind wir in diesem Bericht in keinster Weise auf Anmerkungen über Vorfälle oder Aktivitäten gestoßen, die eine Gleichsetzung von privaten Verabredungen mit Gemeinschaftsfischen auch nur annähernd erklären ließen. Wir unterstellen der örtlichen Fischereiaufsicht weder, dass sie mit partieller Blindheit geschlagen ist, noch, dass sie dieses Thema unter den Tisch hat fallen lassen. So bleibt nur die einzige vernünftige Schlußfolgerung:

Die Fischereiaufsicht hat keine Kenntnis über erwähnenswerte Vorfälle, die im Zusammenhang mit privaten Verabredungen an den Hamburger Gewässern stehen. Dies ist um so bemerkenswerter, als die Kontrolldichte relativ hoch ist , und mehrere Angler nebeneinander wesentlich " auffälliger " sind als ein im Gebüsch sitzender Einzelangler.

Nachdem das Ausschlußverfahren bisher keinen gesetzlichen, juristischen, tierschutzrechtlichen, moralischen und ordnungsbehördlichen Grund liefern konnte, suchen und fragen wir weiter um etwas anderes zu finden, als persönliche Ränkespiele und Funktionärswillkür - Doch die Möglichkeiten gehen zur Neige.
Nach diesen einleitenden Erläuterungen nun die von uns recherchierte zeitlicher Abfolge, was wie passiert ist in Hamburg - bzw. nach vorliegenden Infos passiert sein könnte. Dann kann sich jeder dazu seine eigene Meinung bilden.

Es gärt in Hamburgs Anglerwelt..
Ein Mitglied des Vorstandes des ASV Hamburg tritt wegen inhaltlicher und persönlicher Differenzen zurück. Es gab ein kleines, lokales Hamburger Forum für Angler. In diesem wurden auch immer wieder unter Anglern private Treffen zum gemeinsamen Angeln verabredet an Hamburger freien und auch an Verbandsgewässern. Auch unter Beteiligung des zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes.

Anscheinend bekam der Verband bzw. Personen aus dem Verband das mit. Denn Kontrollen dieser ja in diesem kleinen Forum veröffentlichten Treffen nahmen auf einmal deutlich zu. Dieses Forum existiert nicht mehr (Domain ging auf den ASV Hamburg über).

Statt dessen gibt es nun ein anderes, unabhängiges lokales Forum. Und da wurden angeblich "unter der Hand" schon ebenfalls massive Kontrollen - insbesondere im Hinblick auf "Gemeinschaftsfischen" im Sinne des ASV-Hamburg Vorstandes - angekündigt. Und es gab bei solch privaten Treffen auch schon nach Zeugenaussagen den Versuch, diese seitens der Aufseher "zu sprengen", da angeblich "Gemeinschaftsfischen" und nicht privat. Da aber auch ein Vorstandsmitglied des ASV Hamburg nach Zeugenaussagen bei diesem privaten Treffen dabei war, ging das nochmal glimpflich ab für die Anwesenden.
Das betraf auch in anderen Foren ausgemachte Treffen an Hamburger Gewässern, die verstärkt kontrolliert wurden.

Dass dies natürlich bei den beteiligten Anglern Befremden sowie Fragen aufwirft, ist wohl verständlich.

In zeitlicher Abfolge daher jetzt mal die Ereignisse:
1.:
Es gab wegen dieser stattgefundenen und "angekündigten" "Spezialkontrollen" Fragen an den zuständigen Referenten im Forum des ASV Hamburg ( http://www.anglerforum-hamburg.de ), wie Gemeinschaftstreffen vom ASV Hamburg nun eigentlich definiert werden. Und ob private Treffen von Anglern, die in Foren ausgemacht werden, auch als Gemeinschaftsfischen gewertet werden. Der Referent antwortete, er könne keine rechtssichere Auskunft geben, gehe aber davon aus, dass es als Gemeinschaftsfischen gewertet werden würde.

1.2:
Wegen dieser Rechtsunsicherheit rief der Fragesteller aus dem Forum beim BWA in Hamburg (Gesprächspartner waren Frau Hahn und Herr Lubczyk) an. Es wurde ihm von beiden bestätigt, dass auch private Treffen von Anglern in Hamburg an freien Gewässern, die in Internetforen ausgemacht wurden, aber keinen Wettkampfcharakter haben, nicht als Gemeinschaftsfischen angesehen werden würden.
Eidestattliche Versicherung zum Telefonat liegt vor.

1.3:
Auf einmal war dann im Forum des ASV Hamburg der dann viel diskutierte Beschluss zu lesen. In dem wurden generell solche privat ausgemachten Treffen als ""Gemeinschaftsangeln" im Sinne des Hamburger Fischereigesetzes" bezeichnet.
Und zwar unabhängig davon, ob sie im Internet (Foren), im Vereinshaus, oder sonst "öffentlich" ausgemacht wurden, so dass das jeden Hamburger Angler betrifft!
Als Grund angegeben wurde das Hamburger Fischereigesetz sowie die Definition des Begriffes "Gemeinschaftsfischen" des VDSF-Bund.
Das war nach dem Telefonat des Fragestellers mit dem Fischereiamt, in dem diesem vom Amt ja das Gegenteil bestätigt wurde (s.o.)...

2.:
Nun gab es darauffolgend natürlich sowohl im Forum des ASV Hamburg wie auch in weiteren Anglerforen Diskussionen um den Beschluss. Der hätte ja zur Folge, dass sich kein Angler mehr sicher sein konnte, dass er nicht gegen sein Willen bei einer Kontrolle (weil er zum Beispiel zu nahe bei anderen Anglern steht) zu einem "nicht angemeldeten Gemeinschaftsfischen" gezählt werden würde. Und dann auch unter den angedrohten Sanktionen des Verbandes, bis hin zum Entzug der Erlaubniskarte oder Rauswurf aus dem Verein/Verband zu leiden hätte...

Der ASV Hamburg erlässt wegen dieser Diskussionen einen weiteren Vorstandsbeschluss (bzw. die Erklärung des vorangegangen), um das alles etwas abzuschwächen. Danach sollen in Foren ausgemachte Treffen grundsätzlich ab einer Personenzahl von 10 Personen in Verbandsgewässern als Gemeinschaftsfischen anzusehen sein. Mit Hinweis auf das Hamburger Fischereigesetz und die Behörde sowie die VDSF-Definition zum Gemeinschaftsfischen des Bundesverbandes.

Dieser Beschluss - wie auch der vorige - wurde allerdings nirgends öffentlich gemacht. Er war nur im Forum des ASV Hamburg zu lesen. Und auch dieser neue Beschluss/Beschlusskommentar beeinhaltet nach wie vor die Gleichsetzung privater Treffen von Anglern am Wasser mit von wem auch immer organisierten Veranstaltungen. Und auch mit den angedrohten Konsequenzen durch den Verband.

3.:
In vielen Foren, darunter natürlich auch im Anglerboard, wurde dieser Beschluss diskutiert und nicht von den Anglern verstanden/mitgetragen. Wir haben dann von der Redaktion aus den ASV Hamburg angeschrieben, mit der Bitte um Stellungnahme. Denn schliesslich würde diese Sichtweise des Hamburger VFDS-Verbandes auch das Forum im Anglerboard betreffen. Auch hier werden viele Treffen ausgemacht. Mitglieder vom Forum hier, die nicht zufällig den Beschluss im Forum des ASV Hamburg gelesen hätten, würden dann eventuell bei Kontrollen entsprechend sanktioniert werden - nur weil ein Landesverband des VDSF plötzlich das Gemeinschaftsfischen anders auslegt, als das in ganz Deutschland üblich ist.

Eine Kopie dieser Anfrage erhielten wir vom Mailserver des Verbandes zurückgeschickt, so dass die Mail auf jeden Fall angekommen ist. Eine Antwort haben wir bis heute nicht bekommen.

4.:
Um Rechtssicherheit zu bekommen, fragten auch weitere Angler direkt bei der Behörde im Hamburg per Mail nach, wie sich das nun eigentlich verhält. Die Antwortmail der Behörde stand plötzlich im krassen Gegensatz zur vorherigen telefonischen Auskunft. Sie spiegelte nun sowohl in Inhalt und Wortwahl den Standpunkt des ASV Hamburg wider.

Das legt natürlich sowohl vom Inhalt wie von der zeitlichen Abfolge her den Verdacht nahe, dass es da inzwischen Gespräche zwischen Verbandvorstandssmitgliedern und der Behörde gegeben haben muss. Denn plötzlich wurde von der Behörde die zuvor telefonisch gegebene Aussagen ins Gegenteil verkehrt. Und auch die Behörde verwendete nun die bundesweit einmalige Definition des ASV Hamburg, das private Treffen von Anglern gleichzusetzen sind mit von wem auch immer organisierten Gemeinschaftsfischen.

5.:
Uns wurden die Mails inklusive der Antworten der Behörde zugesandt, und wir waren entsetzt.

Auffällig dabei ist nämlich, dass in einer Antwort der Behörde behauptet wird:
"Der Begriff des Wettfischens (der gesetzliche Begriff lautete „Wettkampfangeln“) ist seit 2007 aus dem HmbFischG gestrichen und durch den Begriff „Gemeinschaftsfischen“ ersetzt worden."
Dabei ist auf Seiten der Hamburger Behörden im aktuell geltenden Gesetz folgendes zu lesen, §11, Absatz 3 (Gemeinschaftsfischen), mit Änderungen vom 10.04.07, ebenso auf dem Downlod, der auf den VDSF-Seiten angeboten wird:
3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu übersenden.
Auch wenn das Gesetz entsprechend geändert wurde im Wortlaut, sind auch davon ja nur Veranstalter und keine Privatpersonen betroffen. Interessant aber, dass es bisher weder Behörde noch VDSF schafften, das innerhalb fast 3 Jahren auf ihren Seiten richtig zu stellen. Ob man so etwas im allgemeinen Sinne dann mit "Kompetenz" bezeichen kann, darf man sicher als Frage in den Raum stellen.

Auch wir haben uns natürlich auf den Wortlaut des auf den Seiten der Hamburger Behörden veröffentlichten Fischereigesetzes verlassen. Wobei das aber ja nur ein weiterer Punkt wäre, der nahelegt, dass die Auslegung des Gesetzes durch den ASV Hamburg und nachfolgend jetzt auch der Behörde nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Sondern dass dieser, wie in anderen Bundesländern auch üblich, sehr wohl einen Unterschied macht zwischen privaten Treffen von Anglern und von wem auch immer organisierten Gemeinschaftsfischen.

6.:
Einem unserer Redakteure lies das keine Ruhe, und er führte ein Telefonat mit Herrn Mohnert, dem Vorsitzenden des VDSF-Bundesverbandes. In diesem wurde bestätigt, dass die Aussagen und Ansichten des Hamburger VDSF-Verbandes zur Definition Gemeinschaftsfischen nicht im Einklang mit der Definition des Bundesverbandes steht, und es grundsätzlich kein Problem wäre, sich privat in Internetforen zu verabreden und dass das dann nicht als Gemeinschaftsfischen angesehen werden kann..

Die Definition des Bundesverbandes sei absolut ausreichend, um jedem Landesverband und Verein Rechtsicherheit zu gewährleisten. Diese seien jedoch als eigenständige Rechtsformen nicht an die Definition des Bundesverbands gebunden.

Eine eidestattliche Versicherung zu diesem Telefonat liegt vor.

7.:
Auf Grund dieser ganzen Geschichte haben wir dann zum zweiten Mal alle Vorstandsmitglieder des ASV Hamburg - deren Mailadressen auf der ASV Hamburg-Seite zu finden waren - persönlich angemailt und um eine Stellungnahme gebeten. Bis heute kam dazu weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort. Womit der Verband in unseren Augen gegen die eigene Satzung verstösst:
Satzung ASV Hamburg, unter Aufgaben im §2 unter Punkt 2:
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der ASV-Mitglieder über Ziele und Aufgaben der Angelfischerei im Rahmen eines sinnvollen Tier- und Naturschutzes
Indem Anfragen von Medien nicht beantwortet werden, vestößt der Verband hier gegen die eigenen Satzung, nach der er die Öffentlichkeit informieren MUSS.

8.:
Nachdem wiederum keine Antwort vom ASV Hamburg kam, haben wir von der Redaktion den VDSF-Bundesverband - Herrn Mohnert persönlich - dazu angeschrieben (einmal als Mail (mit Kopie an den Bundesvorstand des DAV, da das ja auch die geplante Fusion mit berühren kann)) und einmal als Fax, damit niemand behaupten kann, die Anfrage wäre nicht eingegangen. Eine Antwort kam am 14.06., dazu später mehr..

Da aber die Bundesverbände von VDSF und DAV fusionieren wollen, werden wir nun wohl auch den DAV-Bundesvorstand anschreiben und um eine Stellungnahme zu diesen unglaublichen Vorfällen bitten.

Auch und gerade im Hinblick darauf, ob es sich der DAV tatsächlich vorstellen kann, mit einem Bundesverband zu fusionieren, der nichts unternimmt, um seinen Landesverband auf einen "anglerfreundlichen Weg" zu bringen. Und das obwohl ja nach eigener telefonischer Aussage des VDSF Vorsitzenden die Interpretation des Begriffes "Gemeinschaftsfischen" druch den ASV Hamburg als falsch angesehen wird.

Wer sich wie der DAV auf die Fahnen schreibt, vor allem auf die Angler hören und die Interessen der Angler durchsetzen zu wollen, muss bei solchen Vorgängen hinsichtlich einer möglichen Fusion zumindest mehr als Bauchschmerzen bekommen. Jedenfalls dann, wenn man als DAV-Bund seine eigenen Aussagen ernst nimmt (siehe dazu auch: http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/juni2010/treffen-beim-dav-in-berlin.html )


9.:
Auf Grund der zeitlichen Abfolge und der uns vorliegenden Informationen, Mails und eidestattlichen Versicherungen, liegt nun die Vermutung nahe, dass in der Hamburger Behörde - vielleicht sogar "gefälligkeitshalber"? - die Definition zum Gemeinschaftsfischen entgegen der früheren telefonischen Aussage (mit vorliegender eidesstattlicher Versicherung), dafür nun aber im Sinne des ASV Hamburg, umgedeutet wurde.

Aber eben auch entgegen Wortlaut und Sinn des Gesetzes sowie entgegen der Definition des Bundes-VDSF .

Da dies wie gesagt dann ja auch Mitglieder des Anglerboardforums betreffen würde, sahen wir uns wieder zum Handeln gewzungen.

10.:
11.06. 2010
Folgende Mail ging daher an die Behörde:
Sehr geehrter Herr Schrader,
mir wurde Ihre unten stehende Antwortmail vom Fragesteller weitergeleitet, weil wir selber in dieser Sache recherchieren.
Ich denke, es gibt hier noch ein Verständnis- bzw. Begriffsproblem.

Die Bedingungen für Gemeinschaftsfischen sind wohlbekannt und auch nicht neu. Neu ist lediglich eine Ausweitung des Begriffs "Gemeinschaftsfischen" von organisierten Veranstaltungen auf rein private, zwang- und formlose
Treffen von Menschen mit einem gemeinsamen Grundinteresse, dem Angeln.

Dabei ist da auch das Hamburger Fischereigesetz klar (§11, Absätze 1 - 3).
§11, Absatz 2:
"(2) In der Anzeige ist (..durch den Veranstalter) darzulegen, inwieweit die Veranstaltung der Hege dient, welche Fischarten gefangen und wie die gefangenen Fische verwendet werden sollen."

Wenn es also auf Grund eines privaten Charakters schon keinen Veranstalter geben kann, kann dieser auch nicht festlegen oder melden, welche Fische gefangen und wie sie verwendet werden sollen. Das bleibt ja jedem einzelnen Angler
bei einem privaten Treffen selbst überlassen. Und schon deswegen kann man es dann rechtlich auch nicht als Gemeinschaftsfischen werten. Denn das Gesetz ist klar auf Vereine/Verbände als Veranstalter und nicht auf Privatpersonen
bezogen.

§11, Absatz 3:
"3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu übersenden."

Was wiederum impliziert, dass es sich nicht um ein Gemeinschaftsfischen handeln kann, wenn kein "Wettkampfangeln" oder keine Wertung dabei stattfindet. Und dann muss solche Veranstaltung rechtlich auch als privat
angesehen werden.


Auch der VDSF-Bundesverband, auf den Sie sich in Ihrer Antwort auch beziehen, ist da in Formulierung und Zielsetzung klar, was Gemeinschaftsfischen angeht::
( Auszüge aus der Verlautbarung der HP des Bundesverbandes )
"Gemeinschaftsfischen sind fischereiliche Veranstaltungen, an denen mehr als 10 Angler oder Angler aus mehreren Vereinen teilnehmen, die innerhalb einer bestimmten Zeit an einem Gewässer unter gleicher Zielvorgabe fischen.
<<<<<<<<<<<<<<
6. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Bestimmungen neben dem Veranstalter selbst verantwortlich."


Das impliziert, dass für ein Gemeinschaftsfischen laut VDSF folgende Bedingungen erfüllt sein müssen.

1.) Neben der Kopfzahl muss eine wie auch immer gestaltete Organisation vorhanden sein. Beginn und Ende der Veranstaltung müssen feststehen und die Teilnehmer müssen eine gemeinsame Zielvorgabe haben. Das bedeutet, dass über
das reine angeln hinaus ein bestimmtes zu erreichendes Ziel vorgegeben sein muss, wie auch immer dieses lautet, zu. B. die Hege.

2.) Benötigt ein Gemeinschaftsfischen immer einen Veranstalter. Ein Veranstalter hat sich u.a. um die Organisation, den Ablauf und die Form der Veranstaltung zu kümmern und diese zu betreuen. Alleine aus der Tatsache
heraus, dass irgendjemand zu einem Treffen ja den ersten Schritt tun muss um überhaupt mit anderen in Kontakt treten zu können, kann man diesen nicht automatisch zum Veranstalter erklären.

Wenn z.B. jemand in einem Internetforum schreibt:
" Ich möchte am xy am Gewässer sowieso angeln gehen. Ich werde so gegen 8 Uhr am Wasser sein. Hat jemand Lust mitzukommen ? ",
so ist daraus keinerlei Veranstaltungscharakter und somit kein
Gemeinschaftsfischen abzuleiten. Und zwar ganz unabhängig davon, wieviele Angler sich später dort einfinden.

Wir sind sicher, dass sie in dieser Sache einer Fehlinterpretation der Sachlage, was private Treffen angeht, anheim gefallen sind.

Im Sinne echter Gemeinschaftsfischen mit Veranstaltungscharakter von
Vereinen/Verbänden hätten Sie aber mit Ihren Ausführungen vollständig und sicherlich Recht.

Bitte prüfen Sie unsere Argumente hinsichtlich unserer Hinweise. Vor allem auch im Hinblick auf die sozialen, ökonomischen und ökologischen Vorteile, welche die engagierten Angler der Hansestadt Hamburg erbringen, wie das ja auch die Stadt Hamburg selber darstellt:
http://www.forst-hamburg.de/grundsaetze_angelfischerei.htm

Wir freuen uns auf Ihre fachliche und fundierte Antwort.

Sie können dazu auch gerne weiterführend im bei uns erschienenen rechtswissenschaftlichen Aufsatz "Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen des Fischereirechtes" von Jendrusch/Niehaus recherchieren:
http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf


Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
Die Antwort dazu (steht noch aus):

11.:
12.06. 2010
Eine Antwort hat allerdings ein Angler von der Behörde bekommen, der auch wegen des Passus in §11, Absatz 3 wegen des "Wettkampfangelns" im Gesetzestext nachfragte - es liegen uns die Mails seit heute vor.

Ich habe ja deswegen schon oben die Kompetenz der Behörde etwas angezweifelt deswegen. Dieser Eindruck verstärkt sich nun. Denn die Behörde hat dem Fragesteller geantwortet und behauptet, der Begriff wäre nicht im Gesetzestext.

Die Behörde:
"Es kann sein, dass ein Fehler, der 2007 bei der Veröffentlichung des Gesetzes redaktionell aufgetreten war, in Ihrer Fassung nicht korrigiert ist. Dieser redaktionelle Fehler wurde allerdings 2007, unmittelbar nach Veröffentlichung des Gesetzes, korrigiert."

Bis heute steht das aber so aus auf den offiziellen Seiten der Stadt Hamburg ( http://www.forst-hamburg.de/fischereigesetz.htm#p11 )
zwischenablage01.jpg

Wobei der Eindruck mangelnder Kompetenz sich ja auch gerade daraus ergeben kann, wenn man fast 3 Jahre lang nicht in der Lage ist, einen offiziellen Text entsprechend zu ändern.

Und es ändert sich dabei auch nichts an der Faktenlage, mit der von der von der Behörde genannten Version:
Ein privat ausgemachtes Treffen hat eben keinen "Veranstalter" der einer Behörde etwas mitteilen könnte, sondern ist eben privat.

Denn schließlich gibt die Behörde in ihrem Schreiben ja selber zu, dass es sich hier um einen "redaktionellen", nicht um einen inhaltlichen Fehler handelt.

Dass also in unseren Augen vom Gesetzgeber nach wie vor als Merkmal eines Gemeinschaftsfischens der "Wettkampfcharakter" mit Wertungen bei von Vereinen oder Verbänden organisierten Veranstaltungen gemeint sein kann.

Und dass das nur "redaktionell" in den jetzt geltenden Wortlaut in "Gemeinschaftsfischen" umbenannt wurde. Wir behalten uns da natürlich vor, beim Gesetzgeber - also der Hamburger Bürgerschaft und beim Senat- nachzufragen.


12.:
12.06.2010
Ebenfalls eine Antwort erhalten vom Bundes-VDSF hat ein Angler, der wegen dieser Hamburger Vorfälle dort nachfragte. Auch diese Mails liegen uns im Wortlaut seit heute vor. Ausschweifend wurde dem Fragenden erklärt, dass Fischereirecht Ländersache sei, sowie dass die Landesverbände juristisch selbständig seien und der Bundes-VDSF daher nur "Empfehlungen geben kann".

13.:
14.06.2010
Es kam tatsächlich einmal eine Antwort auf unsere Nachfragen an den VDSF-Bund. Von Herrn Mohnert, dem Präsidenten. Bevor wir diese jedoch veröffentlichen und kommentieren, wollen wir aber der Fairness halber den Kontakt abwarten, den uns Herr Mohnert diesbezüglich zugesagt hat. Denn aus der Antwort ist für uns zu schliessen, dass Herrn Mohnert zumindest ein Teil der obigen Informationen fehlt.

Es geht ja aber nicht darum, jemanden "in die Pfanne zu hauen", sondern im Interesse der Angler Verantwortliche zu aktivieren, hier einzuschreiten, und vor allem auch zu klären, dass so etwas nicht durch einfache Übernahme dieser Definition durch andere Landesverbände/Vereine, oder gar per Beschluss des VDSF-Bund dann auch bundesweit allen Anglern droht.

Daher bitten wir um Verständnis, dass wir erst nach weiteren Kontakten mit dem VDSF-Bund darüber weiter informieren werden.

14.:
15.06.2010
Es gibt eine Stellungnahme des ASV Hamburg. Allerdings nicht ans uns direkt, sondern an Herrn Mohnert, in dem sich der ASV für die Stellungnahme von Herrn Mohnert an uns bedankt. Hier müssen wir zuerst abklären, ob wir diese veröffentlichen dürfen, nachdem uns das von der Geschäftstelle des VDSF-Bund weitergeleitet wurde.


Bis dato verfestigt sich also auf Grund der vorliegenden Informationen und der zeitlichen Abfolge folgender Eindruck:
Noch 2007 (NACH Änderung des Hamburger Gesetzes!) schreibt ein Vorstandsmitglied im Forum des ASVHH, dass eine Anmeldeliste, damit entsprechende Organisation zu einem Gemeinschaftsfischen gehört. Dass also die übliche, bundesweit geltende Definition auch in Hamburg Bestand hat. Da bis zur Hauptversammlung 2010 nirgends etwas zu lesen ist von Vorfällen um private Treffen von Anglern wie eingangs des Artikels beschrieben, fehlt also jede nachvollziehbare Grundlage, warum der Verband plötzlich die Meinung geändert hat.

Nachfrage bei der Behörde (BWA) am 05.05.2010, bei der versichert wird, dass Forentreffen und private Veranstaltungen ohne Wettkampfcharakter nicht als Gemeinschaftsfischen angesehen werden können.

Beschluss des Vorstandes des ASV Hamburg, nach dem jedes wie auch immer öffentlich gemachte private Treffen ab einer Zahl von 10 Anglern (Verbandsgewässer) als Gemeinschaftsfischen anzusehen wäre. Entgegen der Aussage der Behörde vom 05.05.!

Die Hamburger Behörde (BWA) ändert plötzlich ohne ersichtlichen Grund ihre vorher telefonisch gegebene Einstellung zu im Internet ausgemachten privaten Treffen ins Gegenteil. Mail dazu kam am 09.06. und liegt uns vor. Auch die eidesstattliche Versicherung zum Telefonat liegt vor. Dabei wird die Auslegung des Hamburger Fischerereirechtes plötzlich von der Behörde nach den "Definitionen" des Beschlusses vom ASV Hamburg "umgestrickt". In freien Gewässer gilt also die Grenze von 20 Personen auch bei privat ausgemachten Treffen, nach der das nun ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wäre.
Also kann man nur vermuten, dass die Behörde hier vom ASV Hamburg bedrängt wurde, die Definition im Sinne des Beschlusses vom ASV Hamburg umzuändern!! Obwohl die Behörde erst wenige Tage vorher versichert hatte, dass ein solches privates, in Foren ausgemachte Treffen ohne Wettkampfcharakter nicht als Gemeinschaftsfischen gesehen werden kann!

Nun hat der ASV Hamburg also eine "eigene" Interpretation des Begriffes "Gemeinschaftsfischen", die aber im Gegensatz zu dem steht, was der VDSF-Bund auf seinen Seiten veröffentlich und laut telefonischer Nachfrage auch versichert hat.
Auch zu diesem Telefonat liegt eine eidesstattliche Versicherung vor. Der ASV Hamburg beruft sich dabei auf die Interpretation des Gesetzes durch die Behörde. Diese wurde aber augenscheinlich von der Behörde erst nach Gesprächen mit dem ASV Hamburg im Sinne des ASV Hamburg geändert!!

Der Hamburger Verband äußert sich gegenüber uns dazu nicht.

Auf die Antwort der Hamburger Behörde warten wir auch noch..

Nach Aussage von Verband und Behörden auf Anfragen von Anglern ist der Stand dann bis jetzt so, dass generell auch jedes private Treffen von Anglern an Hamburger Gewässern als Gemeinschaftsfischen gesehen wird, sobald die Personenzahl von 10 (Verbandgewässer) oder 20 (freie Gewässer) erreicht worden ist und das Treffen vorher - in welcher Weise auch immer, also Internetforum, Gespräch im Vereinhaus, Telefonat etc. - "bekannt gemacht" wurde. Mit allen daraus resultierenden Folgen für Angler, von Kartenabnahme bis Vereinsausschluss oder auch strafrechtlichen Konsequenzen.
Hier noch die Links zu den Diskussionen im Forum des ASV Hamburg:
http://www.anglerforum-hamburg.de/showthread.php?t=1229&highlight=Gemeinschaftsfischen
Hinweis am 03.8. 2007!!, dass das Wort Wettkampffischen durch Gemeinschaftsfischen ersetzt werden muss, bis heute nicht passiert.

http://www.anglerforum-hamburg.de/showthread.php?t=3521&highlight=Gemeinschaftsfischen
29.12. 2008 (also nach Änderung des Gesetzes!): Vorstandsmitglied Martin Pups schreibt, dass er ein geplantes Quappenangeln gerne als Gemeinschaftsfischen anmelden müsste, man dazu aber eine Teilnehmerliste brauche, da das sonst nicht geht. Schluss daraus als logische Konsequenz: Ohne festgelegten Veranstalter, der eine Teilnehmerliste erstellt, kann es kein Gemeinschaftsfischen sein, sondern nur ein privates Treffen!!

http://www.anglerforum-hamburg.de/showthread.php?t=5983&highlight=Gemeinschaftsfischen
10.05.2010 Nachfrage im Forum wegen Definition Gemeinschaftsfischen

http://www.anglerforum-hamburg.de/showthread.php?t=5964&highlight=Gemeinschaftsfischen
12.05.2010 Nachfrage im Forum wegen Definition Gemeinschaftsfischen

http://www.anglerforum-hamburg.de/showthread.php?t=6017&highlight=Gemeinschaftsfischen
13.05.2010 Weitere Nachfrage

http://www.anglerforum-hamburg.de/showthread.php?t=6049&highlight=Gemeinschaftsfischen
23.05.2010Stellungnahme des Präsidenten...

http://www.anglerforum-hamburg.de/showthread.php?t=6050&highlight=Gemeinschaftsfischen
23.05.2010 "Stellungsnahmen zum Thread "Stellungnahme ASV Hamburg e. V." ". Hier wirds jetzt ganz lustig, wenn von Vorstandsmitgliedern die Gefahr eines "FlashMobs" wie in Sylt mit Müllchaos (was immer das mit Anglern zu tun hat) als Argument kommt.
Wir werden selbstverständlich über den weiteren Fortgang berichten.
 

Gallerts

aka Gianni die Brasse
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Da kann ich nur lachen - ich lasse mir von einem obskuren Verein nicht verbieten, mich mich Freunden zu verabreden. Ich möchte wissen, was und vor allen Dingen WIE ein solchen Beschluß umzusetzen sein mag.

Will dieser Verein die Leute an der Elbe verhaften lassen? Wie soll das klappen?

Die können beschließen was immer sie wollen - der Beschluss ist nur ein Zeichen von außergewöhnlicher Dummheit
 

olafjans

Member
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Und wenn schon...ich wittere Grauzone: sich verabreden ist verboten, aber zufällig am Wasser 10 Kollegen treffen, die auch gerade an dem Tag jeder für sich entschieden haben, dort zu angeln, kann ja wohl nicht mal ansatzweise verboten werden :D

...ach...ihr seid auch alle hier...WAS EIN ZUFALL...
 

Norbi

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Tja dat is schon ganz beknackt wat Die da machen,aber wir Angler sind doch auch nicht doof.Jetzt heisst es nicht mehr:
Wollen wir uns morgen zum Angeln treffen,sondern :
Wollen wir uns zufällig morgen treffen:q
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Habs gerade gelesen. Was ist dass denn für ein Dünnsch....????? Ich wohne Gottseidank nicht in Hamburg, aber ihr Kollegen tut mir, wenn das in Kraft tritt, jetzt schon leid. Wenn ich 7 Tage vor meinem Angeltrip eine Anfrage an den Verein stellen muss, ob ich Angeln darf ... da fass ich mir doch an den Kopp! Was sitzen denn im ASV HH für Betonköppe? Wie halten die eigentlich ihre Versammlungen ab, wenn sich laut ihrer Satzung immer nur einer im Saal aufhalten darf? :q Oder tritt das "Gesetz" dort etwa nicht in Kraft? Ich beantworte mir die Frage mal selber: Es muss ausser Kraft sein, denn einer alleine kann nicht so dusselig sein!

Sollte so etwas hier passieren, zeige ich jede Versammlung unseres Vereins als Bandenbildung an. :)
 

olaf70

Member
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Zu dem Artikel fällt mir ganz spontan eine Liedzeile von Torfrock ein :
"Drum ist es schön im Verein zu sein, da denkt für alle nur einer allein...."
 
N

Nanninga

Guest
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Wenn das so in Hamburg ist, ist das eine sehr unlogische und dumme Entscheidung und auch nicht nachvollzieh-oder nachkontrollierbar.#q

Bekannt ist, dass Wettangeln verboten ist, Angeln aus Geselligkeit ohne Leistungsdruck sollte eher gefördert werden.:vik:

Gruß
Nanni#h
 

olaf70

Member
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Wie muß man sich das denn überhaupt vorstellen? Ich dachte immer ein Gemeinschaftsangeln wird vom Verein bzw. den Vertretern (z.B. Jugendwart) initiert. Das wären dann Sachen wie z.B. Seniorenangeln, die auch fest im Terminplan des Vereins stehen.
Wenn ich mich mit ein oder zwei Kumpels (von denen vielleicht einer nur eine Gastkarte hat) zum Angeln verabreden sollte, dann hat dieses doch keinen offiziellen Charakter. Von der Überprüfbarkeit mal ganz abgesehen.
Außerdem an manchen Tagen stehen die Angler ja wirklich zufällig dicht an dicht am Ufer, was dann?
Welches Ziel soll denn mit solch einem Verbot erreicht werden ?
 

Big Man

Multirollenperückenbinder
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Also Leute was ist denn da los.
Ist das überhaupt möglich. Ich habe mal versucht das nachzu vollziehen.
Laut der Satzung (ich hab sie nur überflogen) werden solche Beschlüsse von der Mitgliederversammlung getroffen und nicht vom Präsidium.
Das heist es müstte für so einen Beschluss eine Mehrheit bei den Mitgliedsvereinen gegeben haben.
Ironie an "So machen wir das bein uns in Thüringen."
Das würde heisen, Eure Deligierten Vereinsleute waren mehrheitlich für diesen Beschluss und stimmen so ab wie wir Ossis früher gewählt haben.Ironie aus
Bei uns darf ein Präsidium sowas nicht entscheiden.
Also gibt es mehrere Möglichkeiten
a) da hat jemand was in den falschen Hals bekommen bzw falsch verstanden
b) das Präsidium erlaubt sich Sachen die es nicht darf
c) eure Deligierten aus den Vereinen wollen keine Gemeischaft und vertreten nicht eure Interessen
d) die meisten Hamburger Angler wollen wirklich alleine sein und Ihr seid die Ausnahme davon

Wie auch immer, wer will nachweisen das man sich verabredet hat, wenn es nich in einem öffentlichen Forum steht.
Oder darf dann nur ein Angler pro See angeln????

Schreibt doch einfach mal des Verband an und lasst in das klären, vielleicht mit eine öffentlichen Stellungsnahmen.

Wenn es wieder erwarten alles so stimmt und rechtens ist dann seit Ihr nicht zu beneiden.
 

Witchi

New Member
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Coole Nummer und wie wollen die das an freien Gewässern managen ?! Oder gehts da nur um die Verbansgewässer... Und ich dachte immer Angeln wäre nen geselliger Sport um sich zu treffen zu entspannen und evt. den einen oder anderen Fisch an den Haken zu bekommen.... Naja aber wäre auf alle Fälle nen lustiges Verhör :=)

Nein Nein, wir haben uns hier alle ganz zufällig getroffen, das ich den kenne spielt hier doch keine Rolle, hat mich auch schon gewundert was die hier alle machen, da will man mal alleine sein und dann sowas...

Das von 50 Anglern mit deckender Aussage XD

Das ist ja fast härter als das, was die Politiker im Moment abziehen XD

SCHWACHSINN ?!

Viel Spaß beim Zufallstreffen und Geselligkeitsfischen

ein nettes Petri Heil
Witchi
 

Schwede 84

Member
AW: Der Hamburger Einzelangler

ist das ein später Aprilscherz wow die haben doch echt nicht mehr alle Kugellager im Gehäuse hehe sowas gibt es doch nicht

mir fehlen die Worte

darf man also mit freunden nicht mehr zum Angeln gehen

was ist das bitte

:v#q
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Der Hamburger Einzelangler

Wollte ich auch schreiben, kam das am 1. April raus ?
Einfach lächerlich solch eine Regelung. Ein Landesfischereiverband ist nichts anderes als ein eingetragender Verein und der kann mir doch nicht verbieten, mich mit anderen Anglern am Wasser zutreffen, dass könnte nur ein Landesfischereigesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:

goolgetter

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AW: Der Hamburger Einzelangler

Habe auch zufällig den Artikel dort auf der Seite gelesen.
Habe aber immer nach dem Erstellungsdatum gesucht, aber vom ersten April habe ich nichts gelesen...|kopfkrat

Wenn das wirklich war sein sollte ... wo sind wir denn hier gelandet!?!?
 

Ralle 24

User

Jacky Fan

Grobmotoriker mit Feingefühl
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Ich hab die letzten Links gar nicht mehr angeklickt.

Total an der Realität vorbei und nicht Umsetzbar son Plünn
 

Ralle 24

User
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Was regt Ihr Euch auf ? Für einen VdSF gesteuerten Verein ist das eine der gesamten Verbandspolitik nachvollziehbare und logische Entwicklung.

Mehr als einer = Gemeinschaft = Wettfischen = Verboten

Aber wenn man vor dem VdSF und der Fusion resp. Übernahme mit dem/des DAV warnt, ist man ja Schwarzmaler.

Es ist über alle Maßen erstaunlich, was sich der Deutsche Angler alles bieten lässt, ja sogar noch durch stillhalten unterstützt, anstatt diese anglerfeindliche Bande samt hörigen Vereinsfunktionären in die Wüste zu schicken.

Soll der Vereinsbeitrag um 5 € erhöht werden gibt´s bei den Mitgliederversammlungen Gegenanträge zu Hauf.
Hier kriegen die Angler den Hintern nicht hoch, per Mitgliederbeschluß aus diesem Verband auszutreten, bzw zum DAV zu wechseln.

Selber Schuld.
 

Jacky Fan

Grobmotoriker mit Feingefühl
AW: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

VDSF vs DAV

Gemeinsamkeit macht stark, doch muss man auch die gleichen Ziele und Interessen vertreten.
Das wird noch dauern, bis da Einigkeit eintritt.
 
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