VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Big Man

Multirollenperückenbinder
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Ich kenne hier auch keinen persönlich, halte aber die Äußerungen von Werner für nachvollziehbar und damit wäre die Situation für mich auch klar.

Das keine, falsche oder unvollständige Kommunikation nach hinten los gehen kann haben wir hier live erlebt.

Wenn der Verband daran arbeitet bzw arbeiten will wäre es gut und ein Beweiß wäre wenn so eine Stellungnahme von offizieller Seite folgen würde.

@PatrickHH

ich muss Thomas recht geben da immer eine Hegeziel notwendig sein muss. Verstößt es nach meiner Auffassung gegen geltendes Recht und ist nich mit einer Schonzeitverlängerung zu vergleichen, was eine Erweiterung des Rechtes ist.

Das du Werner so angreifst ist vielleicht eurer Vergangenheit und deiner Erfahrung mit ihm geschuldet. Ich hätte das mit einer PN oder Mail gemacht.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Danke fürs rechtgeben - freut mich immer (geb ich gerne zu ;.-))

Deswegen ja mein Vorschlag den Begriff Gemeinschaftsfischen komplett aussen vor zu lassen. Denn wenn Werners Aussagen stimmen, müsste das ja problemlos beim Verband durchgehen (oder ein entsprechender alternativer Vorschlag, der auch nicht den Begriff Gemeinschaftsfischen enthält und der keinen Zwang zur Anmeldung vorsieht, sondern die Möglicheit der Streckenreservierung):
Wir empfehlen statt dessen zu überlegen, ob es nicht zielführender wäre, einen Beschluss abstimmen zu lassen der nicht gegen das Recht und die Definitionen verstößt, aber im Grundsatz die gleiche, laut Werner ja vom Verband gewünschte bzw. als Grund angegebene Wirkung hat:
Dass auch Gruppen von Privatpersonen (ab 10 Personen) eine Strecke an Verbandsgewässern reservieren lassen können (nicht müssen!).

Ansonsten gehts dann halt wohl doch nicht darum, den Anglern was Gutes zu tun mit der Möglichkeit Strecken reservieren zu können, sondern dann ist wohl doch Restriktion gegen "Mißliebige" und Willkürmöglicheit der eigentliche Grund....

Wir können das jetzt nur abwarten, was da wie beschlossen werden wird..
 

Fleet

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Moin zusammen,

habe ein sehr antstrengendes Wochenende hinter mit. Ein Klassentreffen nach 44 Jahren Schulentlassung war mir wichtiger, als den PC einzuschalten.

Lieber Patrick, zu Deinen Ausführungen sage ich erst einmal gar nichts, bringt uns auch nicht weiter. Nur soviel, Du kannst gar nicht beurteilen, ob mir die Angler im Vordergrund steht oder nicht. Es bringt uns auch nicht weiter, hier nun all die positiven Dinge auszugraben, die ich positiv gestaltet oder mitgetragen habe.

Zum Thema ASV Beschluß und dann Veröffentlichung: auf besagter Sitzung war ich im Urlaub (Mai) und im Juli war schon mein Rücktritt. An der Kiste habe ich außer der letzten Stellungnahme - ASV HP - nicht mitgewirkt.

Zum Thema ansich kann ich nur sagen, ich bin jetzt auch nur noch Angler und Vereinsvorsitzender. Als Letztere werde ich dann zusammen mit den anderen Vereinsvertretern abstimmen. Da ein evtl Antrag noch nicht auf dem Tisch liegt ist es müßig hier und heute darüber zu schreiben. Das kann dann später getan werden.

Gruß
Werner
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

"Über das Gesetz hinaus" ist aber halt was anderes als "gegen das Gesetz".

Ein gemeinsames Fischen von 10 Leuten kannst Du als was auch immer anmelden lassen, aber nicht als Gemeinschaftsfischen.

Gemeinschaftsfischen ist ein juristisch definierter Begriff für Vereinsveranstaltungen.

Das kann auch ein Gewässerbewirtschafter nicht einfach umdefinieren..

Sagt ja auch die Behörde glasklar:


und:


Gerade aus dem zweiten Satz ist das klar abzuleiten, dass es bei Gemeinschaftsfischen nur um Hege gehen kann, und das kann ein Privatmann nun mal nicht leisten, Hegepläne, Hegefischen etc..

Das ist ja auch die Ansicht von VDSF-Präsident Mohnert.

Nicht, dass hier der Eindruck entsteht, ich argumentiere für diesen Beschluß! Natürlich finde ich den gemachten Beschluß immer noch falsch aber die Argumentation hier halte ich für falsch.

Ich glaube weiterhin nicht, dass der Beschluß gesetzeswidirig ist. Was die Pressesprecherin geschrieben hat, ist erstmal nicht ganz so wichtig, es zählt nur das geltene Recht und hier steht unter §11:

Hamburgerisches Fischereigesetz schrieb:
(1) Die Veranstaltung von Gemeinschaftsfischen ist nur zulässig, wenn der Schutz
des Fischbestandes, die Hege sowie die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, insbesondere des Fischarten- und des Vogelartenschutzes, nicht
beeinträchtigt werden.
(2) Die Veranstaltung von Gemeinschaftsfischen mit mehr als 20 Teilnehmern ist
spätestens einen Monat vorher vom Veranstalter der zuständigen Behörde schriftlich
anzuzeigen. In der Anzeige ist darzulegen, inwieweit die Veranstaltung der Hege
dient, welche Fischarten gefangen und wie die gefangenen Fische verwendet
werden sollen. Ergibt die Anzeige, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht
vorliegen, kann die zuständige Behörde innerhalb von drei Wochen nach
ordnungsgemäßer Anzeige die Veranstaltung beanstanden mit der Folge, dass die
Veranstaltung nicht zulässig ist.
(3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen
Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim
Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu
übersenden.

Da steht Nichts, was diesen Beschluß illigal erscheinen läßt! Auch die Aussagen vom VDSF bzw. deren Definition ist kein Gesetz sondern als Empfehlung zu verstehen.

Daher halte ich deine Aussage, dass der Beschluß gesetzeswidrig ist, für falsch. Es ist deine Meinung aber kein Fakt. Schön wäre es, wenn Du als Journalist mit Fakten argumentieren würdest, bzw. deine Aussage rechtskräftig belegen könntest. Zumindest ich kann kein Verstoß gegen das Hamb. Fischereigesetz erkennen.

Nächstes Thema, auch wenn man im Beschluß jedes "Gemeinschaftsfischen" durch "Angeltreffen" ersetzen würde, wären die Konsequenzem am Wasser, für die Angler, die selben.

Daher erscheint mir der Ansatz schon falsch, hier jetzt auf Begriffen rumzuhacken aber das eigentliche Problem nicht zu behandeln, bringt Nichts.
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Lieber Patrick, zu Deinen Ausführungen sage ich erst einmal gar nichts, bringt uns auch nicht weiter. Nur soviel, Du kannst gar nicht beurteilen, ob mir die Angler im Vordergrund steht oder nicht.

Irrtum, dass kann ich beurteilen, durfte ja auch meine Erfahrungen sammeln. Auch dein Verhalten auf der von mir erwähnten Fortbildung bzw. Ausbildertreffen spricht Bände.

Ich glaube schon einschätzen zu können, warum du jetzt hier die Bühne nutzt. Es ist natürlich absolut OK und dafür ist ein Forum da. Gibt es Nichts gegen zu sagen.





Zum Thema ansich kann ich nur sagen, ich bin jetzt auch nur noch Angler und Vereinsvorsitzender. Als Letztere werde ich dann zusammen mit den anderen Vereinsvertretern abstimmen. Da ein evtl Antrag noch nicht auf dem Tisch liegt ist es müßig hier und heute darüber zu schreiben. Das kann dann später getan werden.

Gruß
Werner

Aber dann wäre es doch mal interessant, was Du als 1.V eines Hamburger vereins von der ganzen Sache hälst. Bitteschön, hier ist doch der richtige Ort für eine Stellungsnahme.

Auch wäre es interessant, ob Ihr das Thema schon im Vereinsvorstand besprochen habt und ob diese Thematik auf die kommende JHV deines Vereins besprochen wird.

Vordergründung wäre es aber klasse zu erfahren, wie Du die Sache als Vereinsvorstand beurteilst. Wurdest doch bestimmt auch "damals" vom AB angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme.
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Ich kenne hier auch keinen persönlich, halte aber die Äußerungen von Werner für nachvollziehbar und damit wäre die Situation für mich auch klar.

Das keine, falsche oder unvollständige Kommunikation nach hinten los gehen kann haben wir hier live erlebt.

Wenn der Verband daran arbeitet bzw arbeiten will wäre es gut und ein Beweiß wäre wenn so eine Stellungnahme von offizieller Seite folgen würde.

@PatrickHH

ich muss Thomas recht geben da immer eine Hegeziel notwendig sein muss. Verstößt es nach meiner Auffassung gegen geltendes Recht und ist nich mit einer Schonzeitverlängerung zu vergleichen, was eine Erweiterung des Rechtes ist.

Das du Werner so angreifst ist vielleicht eurer Vergangenheit und deiner Erfahrung mit ihm geschuldet. Ich hätte das mit einer PN oder Mail gemacht.

Die Möglichkeit der PN habe ich auch in Betracht gezogen, mich aber doch für die öffentliche Variante entschieden, da es für mich auch mit dem eigentlichen Thema zutun hat. Generell gebe ich dir aber Recht, das persönliche Differenzen per PN geklärt werden sollten. Ein Angriff kann ich von meiner Seite aus nicht erkennen, habe nur meine meinung dazu geschrieben. Persönlich habe ich Nichts gegen Werner und würde ihn persönlich auch nicht angreifen wollen.
 

Fleet

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Patrick,

was und wann ich wozu schreibe muß man mir schon überlassen. Ich lasse mich hier nicht provozieren.

Wie es in dem von mir vertetenen Verein läuft ist - so denke ich - unsere Vereinssache. Wie ich schon sagte kennt noch niemand von uns einen evtl Antrag zur JHV.
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Provozieren will ich dich nicht, Werner!
Darum geht es mir in keinster Weise, eine Stellungnahme durch einen 1.V würde sachdienlich sein, daher war es nur eine Bitte.

Natürlich ist es dir überlassen, was Du hier wann mit welchen Zielen schreibst.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Daher halte ich deine Aussage, dass der Beschluß gesetzeswidrig ist, für falsch. Es ist deine Meinung aber kein Fakt. Schön wäre es, wenn Du als Journalist mit Fakten argumentieren würdest, bzw. deine Aussage rechtskräftig belegen könntest. Zumindest ich kann kein Verstoß gegen das Hamb. Fischereigesetz erkennen.

Sorry Patrick, nichts gegen Dich.
Aber bei solchen Dingen glaube ich der Pressesprecherin einer Behörde schlicht mehr, wenn gesagt wird, das wurde nochmal intensiv und lange innerhalb der Behörde entsprechend geprüft. Ich glaube nicht, dass die Behörde da geschlampt hat und die Aussagen nochmals widerrufen müsste. Da gehe ich eher beim ASV davon aus....
Sagt ja auch die Behörde glasklar:
BWA schrieb:
Die Fischereibehörde hat die Regelung des § 11 Hamburgisches Fischereigesetz (HmbFischG) zu Gemeinschaftsfischen nochmals einer intensiven rechtlichen Prüfung unterzogen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass von Anglerforen initiierte gemeinsame Angeltreffen nicht als Veranstaltung im Sinne des § 11 HmbFischG einzuordnen sind.

und:
BWA schrieb:
Die Vorschriften des Hamburgischen Fischereigesetzes, insbesondere der § 11 mit den Regelungen zum Gemeinschaftsfischen, sollen zum fischereilich sinnvollen Hegefischen in Übereinstimmung mit den Zielen des Arten- und Naturschutzes motivieren

Gerade aus dem zweiten Satz ist das klar abzuleiten, dass es bei Gemeinschaftsfischen nur um Hege gehen kann, und das kann ein Privatmann nun mal nicht leisten, Hegepläne, Hegefischen etc..

Das ist ja auch die Ansicht von VDSF-Präsident Mohnert.

Ist ja momentan eh wurscht.
Wir wissen ja noch nicht, was der Verband da nun tatsächlich satzungsgemäß beschliessen lassen will.

Eine gerichtliche Überprüfung eines solchen Beschlusses ist erst nach gütliger Beschlusslage denkbar.

Denn da der jetzt im Raum stehende Beschluss satzungswidrig getroffen wurde, kann er ja nicht gültig sein.
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Sorry Patrick, nichts gegen Dich.
.

Keine Angst, ich betrachte diese Unterhaltung nicht als persönlich. Jeder hat seine Meinung dazu und kann diese hier zur Diskussion stellen.

Ich sage ja auch nicht, dass Du der Pressesprecherin nicht glauben sollst/kannst! Die hat ja nie behauptet, dass der Beschluß von ASV gesetzeswidrig ist. Sie hat nur die Meinung der Behörde zu den freien Gewässern vertreten. Ich habe eine klare Aussage bekommen, dass es an Pachtgewässern ganz ansers aussehen kann, da dort der Fischereiberechtigte entscheidet.

Diese Aussage stammt von der gleichen Behörde.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Da gehts rein ums Gesetz, und das gilt in allen Hamburger Gewässern:
dass von Anglerforen initiierte gemeinsame Angeltreffen nicht als Veranstaltung im Sinne des § 11 HmbFischG einzuordnen sind.
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Da gehts rein ums Gesetz, und das gilt in allen Hamburger Gewässern:

Du redest hier aber nicht vom Gesetz, sondern von der Stellungsnahme des Fischereirechteinhabers der freien Gewässer, ergo der Behörde7hansestadt Hamburg.

Dieser spricht nur von seinen Gewässern!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Die Behörde ist nicht "nur" Fischrechtsinhaber, sondern auch dazu da, das Fischereirecht in Hamburg durchzusetzen.

Zudem haben wir die Fragen nicht nach Verbandsgewässern gestellt, sondern zum Fischereigesetz, und so wurde dies auch verstanden und beantwortet (http://www.anglerpraxis.de/ausgaben...and-und-vdsf-bund-fuer-oder-gegen-angler.html)

Zitat daraus, was nochmal klar macht, dass es ums Gesetz als solches und die Durchsetzbarkeit und nicht um die Einschätzung der Behörde in Bezug auf die stadteigenen Gewässer ging::
Sehr geehrter Herr Schrader,
mir wurde Ihre unten stehende Antwortmail vom Fragesteller weitergeleitet, weil wir selber in dieser Sache recherchieren.
Ich denke, es gibt hier noch ein Verständnis- bzw. Begriffsproblem.

Die Bedingungen für Gemeinschaftsfischen sind wohlbekannt und auch nicht neu. Neu ist lediglich eine Ausweitung des Begriffs "Gemeinschaftsfischen" von organisierten Veranstaltungen auf rein private, zwang- und formlose Treffen von Menschen mit einem gemeinsamen Grundinteresse, dem Angeln.
 

Wander-HH

Active Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Ich meine, mit den Meldemöglichkeiten für Gruppe – wie z.B. Foren – ist ein riesiger Schritt gemacht worden. Denkt doch einfach einmal an die zugesicherte Strecke. Will man nicht ungestört angeln?
Mir leuchtet das vollkommen ein um vor allem Streitereien am Wasser zu vermeiden. Vor allem, warum sollten Foren besser gestellt werden als Vereine? Sind wir hier bei wünsch dir was oder im Wilden Westen? |uhoh: :)

Wenn es für beitragszahlende Vereine eine Anmeldungspflicht für Gruppen ab xy Teilnehmer gibt .. dann doch erst Recht für Gruppen aus Foren oder?

Aus der Formulierung halte ich mich nach wievor raus weil es auf der JHV2011 eine wie auch immer geartete Lösung geben wird ;)
 

Ralle 24

User
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Wenn es für beitragszahlende Vereine eine Anmeldungspflicht für Gruppen ab xy Teilnehmer gibt .. dann doch erst Recht für Gruppen aus Foren oder?


Das hatten wir auch schonmal widerlegt, aber ich wiederhole es gern nochmal.

Es gab bis zu diesem Beschluß keine Pflicht für Vereinsangehörige Angler, Ihre privaten Treffen anzumelden. Genausowenig wie für unorganisierte Angler.

Die Anmeldepflicht galt nur für durch Vereine offiziell veranstaltete Gemeinschaftsfischen.

Es gibt also keine Ungleichbehandlung zwischen organisierten Anglern und nicht organisierten. Private Treffen sind private Treffen.
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

1. Zahlen die Mitglieder die Beiträge und die Vereine geben diese nur weiter. Es ist also nicht richtig, dass die Vereine die "zahler" sind.

2. Ist ein Forum kein Mitglied im ASV und kann bzw. will nicht wie ein Verein behandelt werden.

3. Brauchen Vereine auch nur "echte" Gemeinschaftsfischen anmelden. Treffen von Vereinsmitglieder waren von der Regelung nie betroffen.
 

Wander-HH

Active Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Das hatten wir auch schonmal widerlegt, aber ich wiederhole es gern nochmal.

Es gab bis zu diesem Beschluß keine Pflicht für Vereinsangehörige Angler, Ihre privaten Treffen anzumelden. Genausowenig wie für unorganisierte Angler.

Die Anmeldepflicht galt nur für durch Vereine offiziell veranstaltete Gemeinschaftsfischen.

Es gibt also keine Ungleichbehandlung zwischen organisierten Anglern und nicht organisierten. Private Treffen sind private Treffen.
Hoi Ralle,

ich lass bewusst die Begrifflichkeiten aussen vor und habe mich dabei bezogen auf die bis dahin nicht bekannte, aber recht unspektakulaire, Sichtweise seitens des Verbandes welches nunmehr von Werner offen gelegt wurde. Und nicht auf die Vergangenheit |rolleyes

Wenn aus diesen Beweggründen nunmehr die Möglichkeit geöffnet wurde, sich 1 Tag vor der Veranstaltung kurz beim Verband anzumelden um sich sogar eine Strecke zu sichern, spricht doch nichts dagegen dies zu tun? Da bricht man sich nun wirklich kein Zacken bei aus der Krone oder? |uhoh:
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Falls ich darf, verlinke ich hier mal ein Musterschreiben.

Wäre klasse, wenn möglichst viele organisierte Hamburger Angler dieses oder ähnliches an die eigenen Vereinsvorstände schicken.

Musterschreiben

Falls nicht erlaubt oder gewünscht, einfach löschen.
 

Wander-HH

Active Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

1. Zahlen die Mitglieder die Beiträge und die Vereine geben diese nur weiter. Es ist also nicht richtig, dass die Vereine die "zahler" sind.

2. Ist ein Forum kein Mitglied im ASV und kann bzw. will nicht wie ein Verein behandelt werden.

3. Brauchen Vereine auch nur "echte" Gemeinschaftsfischen anmelden. Treffen von Vereinsmitglieder waren von der Regelung nie betroffen.
Und das Kind bekommt es von der Mami, die es wiederum von der Pappi hat. Der Papi vom Onkel Herbert weil der sein Arbeitgeber ist usw. Jetzt wird es aber kleinlich und peinlich Patrick oder? #q

Das du dein Forum nicht als ein Verein führen möchtest ist legitim und vollkommen in ordnung weil du offensichtlich - da mag ich mich täuschen - eine eigene kommerzielle Vermarktung verfolgst. Alles menschlich und legitim.

Das hat aber so gar nichts mit den üblichen Verabredungen von uns Angler in irgendwelche Foren zu tun.

Warum sollte deswegen der Verband dir oder dein Forum etwas (Anmeldefreibrief) zugestehen, was es aus bekanntlichen Gründen nicht mal seine Mitglieder zugestehen kann |uhoh:

Das ist weder Fisch noch Fleisch was du willst. Hat aber mit Otto Normalangler nichts zu tun. :)
 

PatrickHH

Member
AW: VDSF Deutschland - Angelsportverband Hamburg: Gemeinschaftsangeln ist verboten?

Und das Kind bekommt es von der Mami, die es wiederum von der Pappi hat. Der Papi vom Onkel Herbert weil der sein Arbeitgeber ist usw. Jetzt wird es aber kleinlich und peinlich Patrick oder? #q

Das du dein Forum nicht als ein Verein führen möchtest ist legitim und vollkommen in ordnung weil du offensichtlich - da mag ich mich täuschen - eine eigene kommerzielle Vermarktung verfolgst. Alles menschlich und legitim.

Das hat aber so gar nichts mit den üblichen Verabredungen von uns Angler in irgendwelche Foren zu tun.

Warum sollte deswegen der Verband dir oder dein Forum etwas (Anmeldefreibrief) zugestehen, was es aus bekanntlichen Gründen nicht mal seine Mitglieder zugestehen kann |uhoh:

Das ist weder Fisch noch Fleisch was du willst. Hat aber mit Otto Normalangler nichts zu tun. :)

Moin Wander,

da hast Du etwas ganz falsch verstanden. Der Beschluß bezieht sich nicht auf ein Forum, sondern auf alle Foren.

Ich möchte keinen Anmeldefreibrief, ich möchte keine Anmeldung, so wie es eigentlich Gang und Gebe ist. Sachlich betrachtet und auch von Mitgliedern des Präsdiums bestätigt, ist ein "normales" Forentreffen kein Gemeinschaftsangeln. Du bist da wirklich einige Monate zurück und hast natürlich nicht den neusten Wissensstand, woher auch?

Es wäre jetzt die 1000ste Wiederholung dir es zu erklären. Eventuell bekommst Du ja mal die Chance, hinter die Kulissen schauen zu können und Vereins- bzw. Verbandstruktur zu verstehen.


Der Verband soll Foren Nichts zugestehen, was er den Vereinen nicht anbietet. Da sind wir uns einig, daher können und dürfen Foren auch keine Gemeinschaftsfischen organisieren.

Deine Seitenhiebe habe ich schon verstanden und kann auch deine Motivation verstehen. Hierzu sei es mir "OT" erlaubt, meine private Meinung zu äussern:

Noch einen Verein dieser Klasse braucht Hamburg nicht, auch wenn im Vorstand eine fragwürdige Starbesetzung ist. Ich denke und hoffe, dass weitere Querschläger/Selbstdarsteller auf der JHV 2011 nicht zugelassen werden.

Irgendwie ist Hamburg zu klein, muss auf Kollegen aus anderen Bundesländern alles sehr befremdlich wirken. |uhoh:
 
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