VDSF, Tierschutz etc...

AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband

Ach und ich bin kein Mod.und ich teile nicht immer zu 100% die meinung der Mods,aber zu 98,8% haben sie leider recht.

Nur haben die meisten in De.keine Eier mehr in ner Hose und müssen sich auf anderen Nestern ausruhen,wie der Kuck Kuck der macht dat auch so.

Die Wahrheit ist hart und tut weh,und niemand will sie hören....ich weiß.

|wavey:
 
K

Kxxxxx

Guest
AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband

Und, weißt Du auch, wer den Angler angezeigt hat?
Wer diesen Umstand auf LV-Sitzungen für seien Tierechtpropaganda benutzt hat?
Und wer sich geweigert hat, diesem Angler juristische Unterstützung zukommen zu lassen?
Du wirst mich sicher gleich aufklären. Aber bitte mit zuverlässiger Quellenangabe und Nachweisen und nicht nur vom Hörensagen.
 
K

Kxxxxx

Guest
AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband

Das ist der Dachverband der VDSF-Verbände in B-W - das ist schlichte Haarspalterei.

Mit Haarspalterei hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Der Landesfischereiverband BW schreibt selber, dass er nicht Mitglied im VDSF ist und du tust einfach so als wäre der Landesfischereiverband BW mit dem VDSF gleichzusetzen. Wärst du Journalist, müsste man die mangelnde Recherchearbeit vorwerfen.


Fakt ist, dass der Setzkeschergebrauch sowenig wie tierschutzgerechtes Wertungsaqngeln gegen das TSG verstösst, siehe entsprechende Landesgesetze, die das erlauben.
Wertungsangeln ist nicht gleich Wertungsangeln. Meines Wissens sind nur so genannte Traditionsangeln erlaub (Königsfische usw.), nicht aber das klassische Weißfischklatschen. Hier lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren, wenn du mir entsprechenden Paragraphen aus den jeweiligen Landesfischereigesetzen nennst.

Fakt ist, dass der DAV auch den Fang der zur mernschlichen Ernährung als sinnvollen Grund zum Angeln ansieht, im Gegensatz zum VDSF aber eben nicht als alleinigen Grund.
Was der VDSF da sieht ist nicht seine Meinung, sondern geltendes Recht. § 17 Nr. 2 TiersG ist da absolut eindeutig. Man braucht einen vernünftigen Grund. Neben dem Verzehr von Fischen bezweifelt aber auch der VDSF nicht, dass es auch andere vernünftige Gründe gibt. Hier hätte ich mal gerne Belege für deine Behauptung! – Klar dürfte sein, dass der pure Lust am Drill keine Rechtfertigung im Sinne von § 17 TiersG darstellt. Selbst das Argument des Brauchtums ist schwierig, weil im Rahmen solcher rechtfertigender Tatbestände auch eine Abwägung erfolgen muss. Sofern der DAV hier eine andere Position vertritt, kann er dies tun. Er bewegt sich dann aber nicht mehr auf dem Boden unserer rechtsstaatlichen Ordnung.

Aus dieser Ansicht ders VDSF resultiert ja das Verbot von Wertungsangeln genauso wie dass viele VDSF-Verbände selber den Setzkescher verbieten oder für ein Verbot kämpfen.
Dies ist auch nachvollziehbar. Würde der Verband eine andere Empfehlung geben, treibt er seine Mitglieder in die Strafbarkeit. Wenn einzelne Angler bewusst das Risiko einer Verurteilung eingehen, um in der Öffentlichkeit etwas zu bewegen, habe ich da grundsätzlich nichts dagegen. Als Verband steht man aber in der Verantwortung seine Mitglieder vor Strafbarkeit zu schützen. Daher kann man nur empfehlen hier eher Zurückhaltung walten zu lassen.

Dass das alles komplett unnötig ist, zeigen die ganzen aktuellen Urteile sowohl zum Gebrauch von Setzkeschern (muss tierschutzgerecht, knotenlos, groß genug sein, dann kein Problem) ebenso wie zum zurücksetzen von Fiscchen (noch nie wurde ein Angler deswegen verurteilt, nur dann wenn unervältnismäßig lange mit dem Fisch hantiert wurde.)
Hast du einen Überblick über die Urteile aller Amtsgerichte in Deutschland. Ich bin Rechtsanwalt und verfüge über zahlreiche Urteilssammlungen. Ich würde mir aber nicht anmaßen vorherzusagen wie Amtrichter XY in der Stadt WARICHNOCHNIE urteilen wird.

Ich kann nun als "Angler"verband hergehen und der Tierschutzargumentation, der weder Gerichte noch Rechtswissenschaftler folgen, anhängen, oder eben Lobbyarbeit dafür leisten, dass solcher Unfug aus den jeweiligen Landesgesetzen rauskommt .
Habe ich ja geschrieben: Unsinnige Gesetze müssen weg. Die Frage ist aber doch gerade, ob dieses Ziel besser mit zwei oder einem Verband erreicht werden kann. Aus diesem Grunde ist m. E. der Zusammenschluss beider Verbände alternativlos.

Da es Landesfischereigesetze gibt, wo solcher Unfug nicht drinsteht, MUSS es schlicht Aufgabe jedes Verbandes und Funktionäres sein, über seinen Tellerrand zu schauen und auch in seinem Land darauf hinzuarbeiten, dass die Gesetze entsprehend geändert werden.
Wenn die Mehrheit seiner Mitglieder dies wünscht, sollte ein Verband dies tun. Entscheidend ist hier aber der Wille seiner Mitglieder und nicht dein Wille.

UInd wir wollen schlicht nichts anderes, um zum Thema zurückzukehren, als dass das eben in der Satzung eines neuen Bundesverbandes festgeschrieben wird - Es muss ja kein Landesverband eintreten, der weiter noch schärfere Restriktionen für die Angler ereichen will...
So etwas gehört aber nun mal nicht in eine Satzung. So etwas gehört in den Willensbildungsprozess des Verbandes. Sprich: Wenn die Mehrheit der Mitglieder ein Eintreten dafür wünscht, soll der Verband dies tun, wenn die Mehrheit es nicht wünscht, soll er es lassen. In einer Satzung schreibt man natürlich das ideelle Ziel des Vereins. Man sollte aber vermeiden Zielbestimmungen vorzunehmen, die Zweifel an der Gemeinnützigkeit oder den Status eines anerkannten Naturschutz- Verband aufkommen lassen könnten. Dies schadet mehr, als es nutzt. Hier muss man einfach taktisch vorgehen.

Aber einen Bundesverband als Repräsentant der Angler in ganz Deutschland zu akzeptieren, der sich nicht klare Lobbyarbeit FÜR Angler und daher auch GEGEN gesetzliche Restriktionen festschreibt, ein solcher Bundesverband freut vielleicht die Verbohrten bei BUND, NABU oder PETA, sicher aber keinen Angler.........
Wenn du den NABU erwähnst, solltest du aber auch Kritik am AGSB üben, der ist dort schließlich Mitglied.

Und Fakt ist ebenso, dass man leicht - wenn man das als Funbktionär und Verband wollte, entsprechende Punkte in die Satzung des neuen Verbandes aufnehmen könnte - man wills wohl nicht, weil man lieber mit Tierschützern ins Bett geht als etwas für Angler zu tun..
S.O.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband

Der Landesfischereiverband BW schreibt selber, dass er nicht Mitglied im VDSF ist und du tust einfach so als wäre der Landesfischereiverband BW mit dem VDSF gleichzusetzen. Wärst du Journalist, müsste man die mangelnde Recherchearbeit vorwerfen.
Der Landesverband vertritt die VDSF-Verbände und damit deren Meinung .
Punkt.

Was der VDSF da sieht ist nicht seine Meinung, sondern geltendes Recht. § 17 Nr. 2 TiersG ist da absolut eindeutig. Man braucht einen vernünftigen Grund. Neben dem Verzehr von Fischen bezweifelt aber auch der VDSF nicht, dass es auch andere vernünftige Gründe gibt. Hier hätte ich mal gerne Belege für deine Behauptung!
Haben wir schon mehrfach veröffntlicht.

http://www.vdsf.de/fischerei/angelfischen.html
VDSF schrieb:
Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden.
Das Töten zum Zweck der Verwertung ist ein vernünftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung.

http://www.vdsf.de/fischerei/schutz.html
VDSF schrieb:
Die Angelfischerei hat zum Ziel, Fische zu fangen und dem menschlichen Verzehr zuzuführen.

Die Verwertung gefangener Fische zum Verzehr ist stets ein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 Tierschutzgesetz, ein weiterer vernünftiger Grund sind Maßnahmen zur Hege der Fischbestände.

Hier weist Du, woher die Abknüppelgebote kommen.
VDSF schrieb:
Mit dem Fang muss die sinnvolle Verwertung der Fische verbunden sein.
Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen

Alles was Du schreibst ist deswegen Makulatur, weil das Bundestierschutzgesetz nicht greift, da es Bundesländer gibt, die uin ihren Gesetzen das zurücksetzen nicht so einschränken wie der VDSF.

Weil es zig weitere gute Gründe zum angeln gibt, ökologisch, ökonomisch und sozial - die Verengung aufs reine Fleischmachen ist eine Schande für jeden Angler und erst recht für einen Verband.

Selbst die Grünen sagen, dass zum töten eines Fisches beim angeln eine INDIVDUELL!! sinnvolle Verwertungsmöglichkeit gegeben sein muss, da sonst solche Regelungen sogar dem Tierschutzgesetz widersprechen und Fische zurückzusetzen sind!!!

Auch alles bei uns veröffentlicht, und die Grünen sind nun nicht gerade als Anglerfreunde bekannt - und selbst die sehen das realistischer als der VDSF.

Wenn du den NABU erwähnst, solltest du aber auch Kritik am AGSB üben, der ist dort schließlich Mitglied
.
Ich hab nix gegen den Nabu - nur gegen die Verbohrten da - das gleiche gilt für Anglerverbände, wenngleich man an den Entscheidungen sehen kann, dass da die verbohrten und unfähigen die Mehrzahl sein müssen - rein demokratisch gesehen..

Hast du einen Überblick über die Urteile aller Amtsgerichte in Deutschland. Ich bin Rechtsanwalt und verfüge über zahlreiche Urteilssammlungen. Ich würde mir aber nicht anmaßen vorherzusagen wie Amtrichter XY in der Stadt WARICHNOCHNIE urteilen wird.
Darüber versuchen wir alles zu sammeln (u. a. zusammen mit einem Richter und Anwälten, die dazu rechtswissenschaftlich arbeiten), wenn Du da Urteile hättest, wo irgend ein Angler wegen dem reinen zurücksetzen verurteilt worden wärem, lass es mir bitte zukommen.
Wäre wichtig für die rechtswissenschaftliche Arbeit, bis dato wurde, wie gesagt, in ganz Deutschland kein solches rechtskräftiges Urteil gefunden..


So etwas gehört aber nun mal nicht in eine Satzung.
Das kann man ganz locker reinschreiben, wenn man will - dann können die Verbände ja draussen bleiben, die auf immer weitere Restrkitionen setzen - es wird ja kein Landesverband gezwungen Mitglied zu sein - im Unterschied zum Angler, der meist ungefragt und zwangsweise Mitglied in einem Verband wird und den bezahlt, nur weil er im örtlichen Verein sein muss um am örtlichen Fluss oder See angeln zu können.

Kann es evtl. sein, wenn Du Anwalt bist, das Du für einen Verband tätig bist?
Würde mich nicht sehr wundern, bei der verqueren Argumentation...

Da Du augenscheinlich entweder wieder besseren Wissens oder nach der jahrzehntelangen, schützergeprägten Gehirnwäsche nicht mehr Realitäten anerkennen kannst, freue ich mich immer auf weitere Postings von Dir, da die immer so leicht zu widerlegen sind.
 
K

Kxxxxx

Guest
AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband

Und das zählen, wiegen und messen tierschutzgerecht gefangener/getöterer Fische verstösst nun mal nicht ggen das Tierschutzgesetz - man kann zwar Fische eh nicht quälen auf Grund mangelnder Hirnleistung, aber tote Fische kann man schon zweimal nicht quälen.
Du hast das Schreckenbach-Gutachten und die einschlägigen Urteile hierzu schon gelesen – oder? Mir kommen Zweifel. Die Gehirngeschichte betrifft das Schmerzempfinden. Für die Strafbarkeit nach §17 TiersG reicht es aber aus, dem Tier „Leiden“ zuzufügen. Für Leiden reicht bereits aus, dem Tier Stress zuzufügen.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband

Für Leiden reicht bereits aus, dem Tier Stress zuzufügen.
Dann lies dazu auch Schreckenbach, der eine schöne Arbeit dazu gemacht hast, dass eben nicht jeder Stress als negativ zu sehen ist und sowohl evolutionär wie zum direkten Überleben notwendig und daher nicht per se ein Kriterium darstellt, mit dem man gegen das Tierschutzgesetz verstösst.

Siehe dazu auch die rechtswissenschaftliche Ausführungen von Jendrusch/Niehaus, die Du als Anwalt ja verstehen müsstest und das auch so darstellen bzw. darauf Bezug nehmen.....
 

Thomas9904

Well-Known Member
VDFS, Tierschutz etc...

Um andere Threads von Offtopicbeiträgen zu entlasten, gibts jetzt diesen hier, wo zukünftig alles aus den andern Threads reinverschoben wird
 
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Kxxxxx

Guest
AW: VDFS, Tierschutz etc...

Der Landesverband vertritt die VDSF-Verbände und damit deren Meinung .
Jetzt vertritt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg sogar schon alle VDSF-Verbände obwohl er selber schreibt kein Mitglied des VDSF zu sein. Es wird ja immer besser. Deine mangelnde Kenntnis von den Verbandsstrukturen verhält sich umgekehrt proportional zur Lautstärke mir der du deine unrichtigen und bislang unbelegten Thesen vertrittst. Ich habe den Nachweis geführt, dass der Landesverband BW eben nicht für den VDSF spricht. Es kann hier jeder Leser meinen Links folgen und sich ein eigenes Bild machen.

Wenn du mit „Punkt“ schließt, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass dir die Argumente ausgegangen sind, deine nachweislich falsche These weiter zu vertreten. Üblicherweise erklärt man in einer solchen Situation das Ende der Debatte. – Hat aber eigentlich noch nie funktioniert.


Haben wir schon mehrfach veröffntlicht.

http://www.vdsf.de/fischerei/schutz.html

Vermutlich meinst du die Erläuterung unter II: Dis betrifft aber nur die Aneignung von Fischen, also deren Entnahme. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass es auch andere Gründe für den Fischfang (z.B. Hegemaßnahmen) geben kann. Die Behauptung, der VDSF lasse nur den Verzehr als Grund gelten ist von dir nach wie vor nicht belegt worden. Im zweiten Link steht das sogar ausdrücklich so drinnen. Du hast deine Behauptung also selber widerlegt – Gratulation.

Aus deinem letzten Zitat ergibt sich im Umkehrschluss, dass der Fisch nicht getötet werden muss, wenn er nicht sinnvoll verwertet werden kann. Das lässt nun wirklich Luft für alles.

Richtig ist, dass der VDSF davon ausgeht, dass in der Regel der Verzehr der Fische deren Fang ligitimiert. Auch dies steht in Einklag mit dem Gesetz.


Alles was Du schreibst ist deswegen Makulatur, weil das Bundestierschutzgesetz nicht greift, da es Bundesländer gibt, die uin ihren Gesetzen das zurücksetzen nicht so einschränken wie der VDSF.
Bundesrecht bricht Landesrecht. Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt damit für alle Bundesländer.


Weil es zig weitere gute Gründe zum angeln gibt, ökologisch, ökonomisch und sozial – […]

Gehen wir sie doch mal durch:

Ökologisch: dies entspricht der Hegepflicht. Der VDSF sieht die Hege ausdrücklich als rechtfertigen Grund an.

Ökonomisch: Das Ist interessant. Wenn die Ökonomie ausreichender Grund ist Tieren Leid zuzufügen, dann brauchen wir uns über Hühnern in Legebatterien oder Lebendtiertransporte bei 30 Grad im Schatten ja keine Gedanken mehr zu machen. Ökonomie kann die Angelei nicht rechtfertigen.

Sozial: Damit kann ich nun gar nichts anfangen. Das möchte ich mal von dir erklärt bekommen. Soll das jetzt bedeuten, dass man im sozialen Brennpunkt angeln darf, im Villenviertel aber nicht – oder gar umgekehrt?

[…] die Verengung aufs reine Fleischmachen ist eine Schande für jeden Angler und erst recht für einen Verband.

Deine Toleranz für die Verschiedentlichen Arten die Angelei zu betreiben – die du ständig anmahnst – geht also so weit, dass das Kochtopfangeln eine Schande ist. – Interessant.

Denkst du eigentlich nach, bevor du etwas schreibst oder haust du das einfach nur so raus?


Selbst die Grünen sagen, dass zum töten eines Fisches beim angeln eine INDIVDUELL!! sinnvolle Verwertungsmöglichkeit gegeben sein muss, da sonst solche Regelungen sogar dem Tierschutzgesetz widersprechen und Fische zurückzusetzen sind!!!
… und damit haben sie vollkommen Recht!


Auch alles bei uns veröffentlicht, und die Grünen sind nun nicht gerade als Anglerfreunde bekannt - und selbst die sehen das realistischer als der VDSF.
Immer schön pauschal. Es ist ja auch viel zu anstrengend die Welt differenziert zu betrachten. Alle Grünen sind Angelkritiker, alle schwarzen sind Angler oder tragen Loden. Ganz tolle Wurst. Ich kenne eine ganze Menge Angler die sind Grüne, man soll es doch glatt nicht für möglich halten.


.
Ich hab nix gegen den Nabu - nur gegen die Verbohrten da - das gleiche gilt für Anglerverbände, wenngleich man an den Entscheidungen sehen kann, dass da die verbohrten und unfähigen die Mehrzahl sein müssen - rein demokratisch gesehen..
Also beim NABU bist du bereit zu differenzieren, beim VDSF aber nicht. Hoch interessante sichtweise.



Das kann man ganz locker reinschreiben,
Man kann vieles reinschreiben. Die Frage ist nur, ob man damit der Anglerschaft mehr Nutzen oder mehr Schaden zufügt. Hier muss man m. E. taktisch vorgenehn.


Da Du augenscheinlich entweder wieder besseren Wissens oder nach der jahrzehntelangen, schützergeprägten Gehirnwäsche nicht mehr Realitäten anerkennen kannst, freue ich mich immer auf weitere Postings von Dir, da die immer so leicht zu widerlegen sind.
Warum tust du es dann nicht endlich einmal. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ivo

Member
AW: VDFS, Tierschutz etc...

Kommst wieder unter deinem Stein hervor gekrochen...|peinlich
:q


Die Gutmenschen sind wieder unterwegs. Jungs wenn alles so toll ist würde ich empfehlen diese "Errungenschaften" persönlich als Entwicklungshelfer in die Dritte Welt zu exportieren. Viel Spaxx.
 

Ralle 24

User
AW: VDFS, Tierschutz etc...

Mir persönlich ist es zu dumm, mehr als dieses eine posting in dieser Diskussion zu verschwenden.

Es wird immer Menschen geben, die einer verschrobene Ideologie folgen. Die das Fähnchen des Tierschutzes schwenken, wenn es darum geht, andere bevormunden zu wollen.

Die weder von Tierschutz, noch von Naturschutz, und schon gar nicht von den Zusammenhängen beider mit der unseligen Politik des VDSF ein Ahnung haben, oder haben wollen.

Last sie doch mit dem VDSF glücklich werden. Und sollte der und seine Ideologie mal von der Bildfläche verschwinden, dann gibt es für Bessermenschen immer noch PETA.

Jedem Tierchen sein Pläsierchen.
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: VDFS, Tierschutz etc...

....
Es wird immer Menschen geben, die einer verschrobene Ideologie folgen. Die das Fähnchen des Tierschutzes schwenken, wenn es darum geht, andere bevormunden zu wollen.

Die weder von Tierschutz, noch von Naturschutz, und schon gar nicht von den Zusammenhängen beider mit der unseligen Politik des VDSF ein Ahnung haben, oder haben wollen.
....

Diese Menschen werden schon bald den Kanzler stellen.
Die haben auch ausreichend Ahnung vom Naturschutz und einen Zusammenhang mit dem VDSF wird es auch nicht geben.

Die bisherige VDSF-Blendgranate Hegepflicht wird auch keine Rechtfertigung mehr fuer das Angeln sein, da klarer Naturschutz-Schwachsinn.

Gesellschaftliche Argumente fuer das Angeln werden auch nicht akzeptiert.
Wurden bisher in vielen anderen Faellen ja auch nicht akzeptiert, wo diese Leute ihre Finger im Spiel hatten und wo die gesamte Bevoelkerung von der Natur ausgeschlossen wurde.
Ebenfalls die Eigentumsrechte.
Eigentum verpflichtet - steht schon so im GG.

Und Ihr diskutiert ueber Setzkescher und Wettangeln.....
 

Dunraven

Active Member
AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband

Wärst du Journalist, müsste man die mangelnde Recherchearbeit vorwerfen.

Er ist Journalist, hat auch einen Presseausweis.

Wertungsangeln ist nicht gleich Wertungsangeln. Meines Wissens sind nur so genannte Traditionsangeln erlaub (Königsfische usw.), nicht aber das klassische Weißfischklatschen. Hier lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren, wenn du mir entsprechenden Paragraphen aus den jeweiligen Landesfischereigesetzen nennst.

Da liegst Du daneben, denn die meisten Hegefischen sind nicht Königsfischen, denn Tradition haben zum einen sehr sehr viele Fischen und es gibt auch regelmäßig neue Veranstaltungen, sei es der Achimer Mosella Cup der vor 3 Jahren zum ersten Mal war, der Haake Cup, ebenfalls eine Tradition seit 3 Jahren, ect. Aber wenn Du von Gesetzen sprichst, wo steht das Wertungsangeln verboten sind? Das Verbot steht auch nirgends im Bundesgesetz, und in Landesfischereigesetzen ist es sicher auch nicht oft zu finden, ich vermute gar nicht.

Sofern der DAV hier eine andere Position vertritt, kann er dies tun. Er bewegt sich dann aber nicht mehr auf dem Boden unserer rechtsstaatlichen Ordnung.

Du sagst Brauchtum sein noch evt. ein Grund, zudem gibt es kaum Begründungen die explizit nicht gelten, und bei der vagen Beschreibung gibt es einige Gründe von denen man erst einmal klären muss ob sie nicht doch vernünftige Gründe sind, denn die sind ja nirgends definiert. Von daher sagst Du einerseits es gibt andere Gründe, und andererseits das der DAV mit den, laut Dir ja auch möglichen anderen Gründen, den Boden der rechtsstaatlichen Ordnung verläßt. Du widersprichst Dir da selber. Was aber vom VDSF definiert ist, das ist das bei Gemeindschaftsfischen der Fang immer getötet werden muss. Das ist unnötig, aber der VDSF will es so statt z.B. auch Hältern für Besatzmaßnahmen als Verwertung mit zu nennen.
Der DAV hingegen sieht auch sowas als sinnvollen Grund, die Fischereigesetze vieler Bundesländer ebenfalls. Aber die Fischereigesetze der Länder, die ja für sowas zuständig sind, sind sicher auch nicht auf dem Boden der rechtsstaatlichen Ordnung. |kopfkrat
Abgesehen davon bedeutet eine andere Meinung beim DAV zu haben was ein sinnvoller Grund zum Angeln ist, sicher nicht "er bewegt sich dann aber nicht mehr auf dem Boden unserer rechtsstaatlichen Ordnung". Denn eine andere Meinung haben bedeutet dafür eintreten und darauf hinarbeiten das diese auch akzeptiert und angewandt werden kann. Es bedeutet ja nicht das sie danach handeln, sie arbeiten aber darauf hin das es möglich wird, während der VDSF sich ganz klar nur auf das Töten festlegt, trotz anderer gesetzlicher Möglichkeiten.

Dies ist auch nachvollziehbar. Würde der Verband eine andere Empfehlung geben, treibt er seine Mitglieder in die Strafbarkeit. Wenn einzelne Angler bewusst das Risiko einer Verurteilung eingehen, um in der Öffentlichkeit etwas zu bewegen, habe ich da grundsätzlich nichts dagegen. Als Verband steht man aber in der Verantwortung seine Mitglieder vor Strafbarkeit zu schützen. Daher kann man nur empfehlen hier eher Zurückhaltung walten zu lassen.

Noch so eine Aussage. Wer sagt denn empfehlen? Vertreten ist nicht gleich empfehlen. Man kann einer Meinung vertreten und die andere empfehlen. Bei Deinem Job solltest Du das doch am besten wissen, denn Du musst doch auch Sachen empfehlen die Deiner Meinung nach nicht gut sind. Der DAV sagt z.B. wir treten dafür ein und sind der Meinung das xy auch ein triftiger Grund ist. Aber nur weil sie dafür eintreten empfehlen sie ja nicht das zu machen wenn die Gesetzeslage das nicht zulässt. Sie sagen nur sie wollen darauf hin arbeiten. Das kann der VDSF, oder eben der DAFV ja auch. Wo ist das Problem zu sagen im Moment ist die und die Handhabe zu empfehlen, aber wir kämpfen dafür das die und die Handhabe auch möglich wird. Parteien machen es doch auch so mit ihren Wahlversprechen. Nur weil die Piraten oder die Grünen sagen sie wollen Hasch legalisieren, bedeutet es doch nicht gleichzeitig das sie empfehlen das zu rauchen. Da wirfst Du einiges durcheinander damit es bei Dir passt.

Habe ich ja geschrieben: Unsinnige Gesetze müssen weg. Die Frage ist aber doch gerade, ob dieses Ziel besser mit zwei oder einem Verband erreicht werden kann. Aus diesem Grunde ist m. E. der Zusammenschluss beider Verbände alternativlos.

Kommt drauf an wie die Verbände bzw. der Verband unsinnig definiert. Eine Empfehlung für ein Nachtangelverbot findet der eine Verband so sinnvoll das er eine Aufhebung des selben verhindern will. Ich halte sowas für unsinnig und wenn das weg soll ist es besser zwei Verbände zu haben von denen einer für den Wegfall kämpft als einen der dagegen kämpft. Und unsinnig ist normal alles was Vereine zwingt etwas zu machen was nicht nötig ist, wie z.B. kein Nachtangeln zu erlauben. Das ist definitiv unsinnig, denn wenn es da Probleme gibt, dann soll der Verein es selbst entscheiden und es für seine Mitglieder verbieten. Aber wo man die Nachtruhe eines Aals beim Nachtangeln stört, das verstehe ich nicht. Und ob ein Angler neben einer Autobahn, oder auf einem nachts stark frequentierten Weg, die der dort vorkommende Tiere stört ebenfalls. Warum die Pflanzenwelt in einem asphaltiertem Hafen gefährdet ist verstehe ich genau so wenig. Aber die Leute in solchen gebieten sollen auch gleich mit Argumenten am Nachtangeln gehindert werden die für ihre Situation null zutreffen.

Ebenfalls verstehe ich nicht warum man Nachts mit Lampe einen Fisch schlechter keschern oder töten können soll, als in der Dämmerung ohne Lampe. Da sieht man in der Dämmerung deutlich weniger. Am besten finde ich den Satz
denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer
Das bedeutet wer im Schichtdienst arbeitet und nur nachts Zeit hat ist dann kein vernünftiger Fischer, nur weil er, im Gegensatz zu Rentnern die evt. 18 Stunden Zeit zum fischen haben, in der noch hellen Zeit seine Einkäufe usw. erledigen muss, da die Geschäfte usw. Nachts geschlossen haben.
Soviel zum Thema Sinn oder Unsinn.

Wenn die Mehrheit seiner Mitglieder dies wünscht, sollte ein Verband dies tun. Entscheidend ist hier aber der Wille seiner Mitglieder und nicht dein Wille.

Warum Mehrheit?
Er vertritt alle Mitglieder und viele von denen sind Zwangsmitglieder. Daher sollte er auch die Interessen aller Mitglieder vertreten, soweit es möglich ist. Klar gibt es auch Interessen die null Sinn machen, und auch nicht zu finanziell und in Hinblick auf Hege und Pflege eines natürlichen Bestandes, z.B. die derjenigen die soviel Besatz wollen das er ihnen fast in den Kescher hüpft, zudem noch mit fremden Arten, usw. Aber es gibt eben auch Interessen von Minderheiten die man problemlos vertreten kann weil sie die Mehrheit, der es egal ist, nicht tangieren. Setzkescher ist so ein Beispiel. Warum sollte ein Bundesverband nicht darauf hinwirken in jedem Bundesland zu erreichen das er genutzt werden darf. Natürlich unter Beachtung der Bundesgesetze, das steht außer Frage. Aber nur weil die Mehrheit von 50,01% sagt mir ist das schnuppe, ich will nur ab und an meinen Aal/Zander/Karpfen/ect. für die Pfanne fangen, bedeutet es doch nicht das er deshalb sagen kann dann setze ich mich nicht dafür ein. Immerhin hat er die Interessen der 49,99% auch zu vertreten, erst recht wenn die keine Austrittsmöglichkeit haben und deshalb 3-5x Beitrag pro Jahr zahlen müssen. Die Vereine die dagegen sind, oder denen es egal ist, können die Nutzung ja immer noch intern verbieten. Aber ein Bundes-/Landesverband sollte eben trotzdem nach besten Kräften versuchen denen die Interesse haben es zu ermöglichen, und somit seinen Mitgliedern eben die freie Entscheidung selbst zu überlassen. Das steht nicht im Widerspruch zur Meinung derjenigen die sagen das wollen wir nicht, denn die können es ja verbieten, und die die es wollen, denen werden dann nicht Verbote auferlegt die so nicht nötig sind da es gesetzlich machbar ist.

So etwas gehört aber nun mal nicht in eine Satzung. So etwas gehört in den Willensbildungsprozess des Verbandes. Sprich: Wenn die Mehrheit der Mitglieder ein Eintreten dafür wünscht, soll der Verband dies tun, wenn die Mehrheit es nicht wünscht, soll er es lassen. In einer Satzung schreibt man natürlich das ideelle Ziel des Vereins. Man sollte aber vermeiden Zielbestimmungen vorzunehmen, die Zweifel an der Gemeinnützigkeit oder den Status eines anerkannten Naturschutz- Verband aufkommen lassen könnten. Dies schadet mehr, als es nutzt. Hier muss man einfach taktisch vorgehen.

Hm wenn warum gehören denn die Ziele und Aufgaben die im Satzungsentwurf stehen denn da rein und nicht auch in den Willensbildungsprozess des Verbandes? Warum sollen nicht die Mitglieder dann ebenfalls entscheiden ob man den Castingsport z.B. fördern sollte. Warum sollte also nicht z.B. in der Satzung stehen das man sich dafür einsetzt unnötige Einschränkungen durch Landesgesetze, unter Berücksichtigung der Bundesgesetzgebung, zu verringern.

Taktisches Vorgehen ist ja schön und gut und notwendig, aber was zur Hölle schadet es dem "Staus eines anerkannten Naturschutz- Verband" wenn man sagt das man sich an die Bundesgesetze halten will und unnötige und überflüssige Einschränkungen abbauen möchte? Wir sprechen von einem Angelverband der die Interessen der Angler vertreten soll und nicht von einem Naturschutzverband. Angler sind aus Eigennutz schon engagierte und aktive Naturschützer, und der verband wird aus Eigennutz schon für den Naturschutz und Erhalt der Natur eintreten, aber sein ureigener Sinn und Zweck ist doch die Interessenvertretung der Angler und vor allem die Lobbyarbeit für sie.

Und wenn man schon von Taktik redet, ist es taktisch klug einen einheitlichen Verband zu gründen auf einer Grundlage die sehr wahrscheinlich dafür sorgen wird das die Einheit nicht lange besteht? Gerade die DAV Mitglieder in den alten Bundesländern sind fast alle auch Zwangsmitglieder im VDSF. Sie sind oft in einem DAV Verein der noch nicht einmal eigene Gewässer hat, eben weil sie das nutzen wollen was der DAV bietet und der VDSF nicht. Sie wollen an den Hegefischen welche im Osten stattfinden teilnehmen. Sie wollen die Chance haben evt. an der EM oder WM teilzunehmen. In meinem Verein haben wir einen frisch gebackenen Sieger DAV Anglertreff einzel (gleichbedeutend mit dem ehemaligen deutschen Meister) U16, wir haben WM Teilnehmer, Gruppen die regelmäßig zu den Wettkämpfen nach Holland fahren und darüber auf ihrer Homepage und in Zeitschriften berichten ect. Wenn ein Landesverband mit Gewässern aus dem neuen DAFV austreten wird weil er eben der Meinung ist das seine Interessen nicht ausreichend berücksichtigt werden, oder noch besser, wenn der erst gar nicht da eintritt, dann werden viele der DAV Mitglieder der alten Bundesländer wohl auch da Mitglied werden, bzw. die werden dann gleich wieder einen zweiten Bundesverband gründen.

Ich gehe zumindest davon aus das viele der (zugegeben von der Mitgliederzahl her kleinen, und damit bei einer Abstimmung nicht so wichtigen) DAV "Landesverbände West", sehr wohl ihren Schwerpunkt bei dem Thema sehen das den großen Unterschied zwischen DAV und VDSF ausmacht. Wegen dem Unterschied haben sie sich ja gegründet, wegen dem Unterschied sind sie DAV Mitglied, obwohl viele eben schon 2-5x pro Jahr den Mitgliedsbeitrag für den VDSF zahlen den ihre 2-5 Vereine in denen sie Mitglied sind ja dem VDSF zahlen und den die über ihre Mitgliedsbeiträge ja wieder rein holen.
 
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AW: VDFS, Tierschutz etc...

Kommst wieder unter deinem Stein hervor gekrochen...|peinlich

Stuffel - wann endet überhaupt dein Exil?

Ich finde es bemerkenswert mit welcher Ausdauer sich KoljaK mit eurer Ahnungslosigkeit abgibt und sich die Mühe macht alles zu belegen.
Ich hab die Lust dazu schon lang verloren.

Ich hoffe die ganze Fusionsgeschichte ist bald in trockenen Tüchern damit eure heulerei endlich mal aufhört.

Aber beweireuchert euch gerne weiter - der Sache dienlich ist sie ohnehin nicht wenn ihr die Augen vor den Fakten verschliesst.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDFS, Tierschutz etc...

Ich hoffe die ganze Fusionsgeschichte ist bald in trockenen Tüchern damit eure heulerei endlich mal aufhört.

DAnn gehts erst richtig los ;-))

Zu den Fakten rate ich dann z. B. einfach mal rechtswissenschaftlicher Arbeiten zu dem Thema zu lesen, müsste gerade Kolja als Anwalt ja leicht fallen das zu verstehen mit den ganzen Quellenhinweisen, Urteilen etc., was zugegeben für jusirtische Laien etwas schwieriger ist, daher wird der Oxxnsepp da wohl eher seine Schwierigkeiten mit haben.

C+R, Glaubens- oder Rechtsfrage:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/mai-2006/c-r-glaubens-oder-rechtsfrage.html

Ebenfalls da interessant zu lesen weitere Veröffentlichungen des Autors, Richter Kai Jendrusch, zusammen mit Prof. Arlinghaus, mit Anmerkungen zum Urteil von Bad Oeynhausen:
http://www.asv-ems.de/berichte/CatchRelease.pdf

Oder das:
Ausgewählte Rechtsprobleme der Angelfischerei von Jendrusch/Niehaus (auch zu Gemeinschafts/Wettfischen):
http://www.asv-ems.de/bilder_kai/NuR07.pdf

Ebenso interessant zu den aktuellen Entwicklungen und Tendenzen im Fischereirecht::
http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDFS, Tierschutz etc...

Daraus z. B. ein Zitat über eine Verhandlung:
3. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft HannoverI

n den Jahren 2005/2006 hatte sich die Staatsanwaltschaft Hannover mit der Thematik „Gemeinschaftsfischen“ zu befassen. Dies sorgte insoweit für Aufsehen, als dass die Staatsanwaltschaft zunächst die Auffassung vertreten hat, jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen, sei tierschutzrechtswidrig.

Demnach wäre jedes Gemeinschaftsfischen, das nicht allein dem Nahrungserwerb, sondern daneben auch dem sportlichen Wettkampf dient,
rechtlich unzulässig.

Im Laufe des Verfahrens wurde indessen ein Gutachten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingeholt. Im Ergebnis kam der Fachbereich Fischseuchenbekämpfung der „Task-Force Veterinärwesen“ zu einer
differenzierteren Betrachtung.

Diese Task-Force geht davon aus, „dass Gemeinschaftsfischen
und die damit verbundenen etwaigen Schmerzen, Leiden und Schäden i.S.d. TierSchG imRahmen der Hege und des Nahrungserwerbs erlaubt sein sollte.“

Die Task-Force führt in diesem Gutachten weiter aus: „Fischrechtlich vertretbare Hegefischmaßnahmen sind zur Bestandserfassung und -regulierung vertretbar, sofern die sachverständig nachgewiesene Notwendigkeit sich aus dem Zustand des Fischbestandes oder
des Gewässers ergibt. Die Erfassung der Fangergebnisse zwecks Erstellung von gewässergebundenen Fangstatistiken, ist vor dem Hintergrund des nachhaltigen Naturschutzbestrebens von Bedeutung und wird z.B. von Fischereigenossenschaften häufig von den Angelvereinen gefordert.“

Auf Basis dieses Gutachten hat die StA Hannover zu Recht die Ermittlungsverfahren gegen die Ausrichter und Teilnehmer eines
Gemeinschaftsfischens eingestellt
.

Daher gilt:
Weder die Durchführung von Gemeinschaftsfischen, noch die Teilnahme an selbigen, verstößt gegen das TierSchG, sofern diese zur Gewinnung von Nahrungsmitteln
oder zu Hegezwecken durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Absicht,
Nahrungsmittel zu gewinnen oder eine Hegemaßnahme durchzuführen, Hauptzweck der
Veranstaltung ist.

Dies gilt hingegen nicht für Gemeinschaftsfischen, die ausschließlich Wettkampfcharakterhaben, bei denen das gemeinschaftliche Angeln also weder den Zweck hat, Fische zum
Nahrungsmittelerwerb zu fangen, noch eine Hegemaßnahme durchzuführen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDFS, Tierschutz etc...

Zu Stress, leiden etc. von Fischen nach TSG, §17, in einem Gerichtsverfahren:
Der Versuch der Sachverständigen, den Fischen hier mithilfe eines bestimmten, gleichförmigen Verhaltensmusters die Erfahrung von Leiden i.S.d. § 17 Nr. 2 b TierSchG nachzuweisen, ist angesichts der Schwierigkeiten, einen geeigneten und gerichtlich verwertbaren Beweis für tatbestandsmäßiges bzw. strafloses Verhalten der Angeklagten zu
führen, nachvollziehbar.

Die Ausführungen sind jedoch durchweg von einer Parallelwertung tierischer Verhaltensweisen und Reaktionsmuster unter Zugrundelegung menschlicher Erfahrungswerte im Zusammenhang mit Schmerzen und Leiden geprägt.

Diese Sichtweise gilt inzwischen – durchweg gestützt auf neuere Verhaltensstudien in Bezug auf Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit von Fischen – als überholt und daher unzweckmäßig.

Auch neueste wissenschaftliche Untersuchungen konnten die Frage, ob Fische auf Grund ihrer besonderen Entwicklungsgeschichte in der Lage sind, Schmerzen und Leiden i.S.d. TierSchG zu erfahren, nicht klären.

Konsequenz daraus ist notwendigerweise, dass im Sinne des strafrechtlichen in dubio pro reo-Grundsatzes keine Strafbarkeit nach § 17 Nr. 2 b TierSchG zulasten des Veranstalters von Gemeinschaftsfischen und teilnehmenden Anglern begründet werden kann, da die Verwirklichung des § 17 Nr. 2 b TierSchG notwendigerweise die Zufügung erheblicher Schmerzen oder Leiden voraussetzt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: VDFS, Tierschutz etc...

Zu c+r:
Nach der ersten Einlassung des Beschuldigten stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein, hatte aber zuvor eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchgeführt, um an den Rechner des Beschuldigten zu gelangen, auf dem sich
Bildaufnahmen des Zanders befanden.

Auch wenn die Einstellungsverfügung keine Begründung enthielt, so ist nach Lage der Dinge davon auszugehen, dass sich die Staatsanwaltschaft der in der wissenschaftlichen Diskussion vertretenen Auffassung
angeschlossen hat, wonach „Catch & Release“ nicht in jedem Fall strafbar ist und dass es eine Vielzahl denkbarer Varianten gibt, bei denen „Catch & Release“ nicht nur nicht strafbar, sondern hegerisch und ethisch geboten sei.


Dies stünde auch im Einklang mit der Verpflichtung jedes Anglers, juvenile oder besonders geschützte Fische wieder zurückzusetzen. Diese Verpflichtung erwächst ebenfalls aus hegerischen bzw. ökologischen
Erwägungen, so dass mit einer Zulassung von „Catch & Release“ aus eben diesen hegerischen bzw. ökologischen Gründen eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen ausgeglichenen und gesunden Fischbestand erreicht würde.
 
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