AW: Der einfache Weg zu einem einheitlichen Verband
Wärst du Journalist, müsste man die mangelnde Recherchearbeit vorwerfen.
Er ist Journalist, hat auch einen Presseausweis.
Wertungsangeln ist nicht gleich Wertungsangeln. Meines Wissens sind nur so genannte Traditionsangeln erlaub (Königsfische usw.), nicht aber das klassische Weißfischklatschen. Hier lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren, wenn du mir entsprechenden Paragraphen aus den jeweiligen Landesfischereigesetzen nennst.
Da liegst Du daneben, denn die meisten Hegefischen sind nicht Königsfischen, denn Tradition haben zum einen sehr sehr viele Fischen und es gibt auch regelmäßig neue Veranstaltungen, sei es der Achimer Mosella Cup der vor 3 Jahren zum ersten Mal war, der Haake Cup, ebenfalls eine Tradition seit 3 Jahren, ect. Aber wenn Du von Gesetzen sprichst, wo steht das Wertungsangeln verboten sind? Das Verbot steht auch nirgends im Bundesgesetz, und in Landesfischereigesetzen ist es sicher auch nicht oft zu finden, ich vermute gar nicht.
Sofern der DAV hier eine andere Position vertritt, kann er dies tun. Er bewegt sich dann aber nicht mehr auf dem Boden unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
Du sagst Brauchtum sein noch evt. ein Grund, zudem gibt es kaum Begründungen die explizit nicht gelten, und bei der vagen Beschreibung gibt es einige Gründe von denen man erst einmal klären muss ob sie nicht doch vernünftige Gründe sind, denn die sind ja nirgends definiert. Von daher sagst Du einerseits es gibt andere Gründe, und andererseits das der DAV mit den, laut Dir ja auch möglichen anderen Gründen, den Boden der rechtsstaatlichen Ordnung verläßt. Du widersprichst Dir da selber. Was aber vom VDSF definiert ist, das ist das bei Gemeindschaftsfischen der Fang immer getötet werden muss. Das ist unnötig, aber der VDSF will es so statt z.B. auch Hältern für Besatzmaßnahmen als Verwertung mit zu nennen.
Der DAV hingegen sieht auch sowas als sinnvollen Grund, die Fischereigesetze vieler Bundesländer ebenfalls. Aber die Fischereigesetze der Länder, die ja für sowas zuständig sind, sind sicher auch nicht auf dem Boden der rechtsstaatlichen Ordnung. |kopfkrat
Abgesehen davon bedeutet eine andere Meinung beim DAV zu haben was ein sinnvoller Grund zum Angeln ist, sicher nicht "er bewegt sich dann aber nicht mehr auf dem Boden unserer rechtsstaatlichen Ordnung". Denn eine andere Meinung haben bedeutet dafür eintreten und darauf hinarbeiten das diese auch akzeptiert und angewandt werden kann. Es bedeutet ja nicht das sie danach handeln, sie arbeiten aber darauf hin das es möglich wird, während der VDSF sich ganz klar nur auf das Töten festlegt, trotz anderer gesetzlicher Möglichkeiten.
Dies ist auch nachvollziehbar. Würde der Verband eine andere Empfehlung geben, treibt er seine Mitglieder in die Strafbarkeit. Wenn einzelne Angler bewusst das Risiko einer Verurteilung eingehen, um in der Öffentlichkeit etwas zu bewegen, habe ich da grundsätzlich nichts dagegen. Als Verband steht man aber in der Verantwortung seine Mitglieder vor Strafbarkeit zu schützen. Daher kann man nur empfehlen hier eher Zurückhaltung walten zu lassen.
Noch so eine Aussage. Wer sagt denn empfehlen? Vertreten ist nicht gleich empfehlen. Man kann einer Meinung vertreten und die andere empfehlen. Bei Deinem Job solltest Du das doch am besten wissen, denn Du musst doch auch Sachen empfehlen die Deiner Meinung nach nicht gut sind. Der DAV sagt z.B. wir treten dafür ein und sind der Meinung das xy auch ein triftiger Grund ist. Aber nur weil sie dafür eintreten empfehlen sie ja nicht das zu machen wenn die Gesetzeslage das nicht zulässt. Sie sagen nur sie wollen darauf hin arbeiten. Das kann der VDSF, oder eben der DAFV ja auch. Wo ist das Problem zu sagen im Moment ist die und die Handhabe zu empfehlen, aber wir kämpfen dafür das die und die Handhabe auch möglich wird. Parteien machen es doch auch so mit ihren Wahlversprechen. Nur weil die Piraten oder die Grünen sagen sie wollen Hasch legalisieren, bedeutet es doch nicht gleichzeitig das sie empfehlen das zu rauchen. Da wirfst Du einiges durcheinander damit es bei Dir passt.
Habe ich ja geschrieben: Unsinnige Gesetze müssen weg. Die Frage ist aber doch gerade, ob dieses Ziel besser mit zwei oder einem Verband erreicht werden kann. Aus diesem Grunde ist m. E. der Zusammenschluss beider Verbände alternativlos.
Kommt drauf an wie die Verbände bzw. der Verband unsinnig definiert. Eine Empfehlung für ein Nachtangelverbot findet der eine Verband so sinnvoll das er eine Aufhebung des selben verhindern will. Ich halte sowas für unsinnig und wenn das weg soll ist es besser zwei Verbände zu haben von denen einer für den Wegfall kämpft als einen der dagegen kämpft. Und unsinnig ist normal alles was Vereine zwingt etwas zu machen was nicht nötig ist, wie z.B. kein Nachtangeln zu erlauben. Das ist definitiv unsinnig, denn wenn es da Probleme gibt, dann soll der Verein es selbst entscheiden und es für seine Mitglieder verbieten. Aber wo man die Nachtruhe eines Aals beim Nachtangeln stört, das verstehe ich nicht. Und ob ein Angler neben einer Autobahn, oder auf einem nachts stark frequentierten Weg, die der dort vorkommende Tiere stört ebenfalls. Warum die Pflanzenwelt in einem asphaltiertem Hafen gefährdet ist verstehe ich genau so wenig. Aber die Leute in solchen gebieten sollen auch gleich mit Argumenten am Nachtangeln gehindert werden die für ihre Situation null zutreffen.
Ebenfalls verstehe ich nicht warum man Nachts mit Lampe einen Fisch schlechter keschern oder töten können soll, als in der Dämmerung ohne Lampe. Da sieht man in der Dämmerung deutlich weniger. Am besten finde ich den Satz
denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer
Das bedeutet wer im Schichtdienst arbeitet und nur nachts Zeit hat ist dann kein vernünftiger Fischer, nur weil er, im Gegensatz zu Rentnern die evt. 18 Stunden Zeit zum fischen haben, in der noch hellen Zeit seine Einkäufe usw. erledigen muss, da die Geschäfte usw. Nachts geschlossen haben.
Soviel zum Thema Sinn oder Unsinn.
Wenn die Mehrheit seiner Mitglieder dies wünscht, sollte ein Verband dies tun. Entscheidend ist hier aber der Wille seiner Mitglieder und nicht dein Wille.
Warum Mehrheit?
Er vertritt alle Mitglieder und viele von denen sind Zwangsmitglieder. Daher sollte er auch die Interessen aller Mitglieder vertreten,
soweit es möglich ist. Klar gibt es auch Interessen die null Sinn machen, und auch nicht zu finanziell und in Hinblick auf Hege und Pflege eines natürlichen Bestandes, z.B. die derjenigen die soviel Besatz wollen das er ihnen fast in den Kescher hüpft, zudem noch mit fremden Arten, usw. Aber es gibt eben auch Interessen von Minderheiten die man problemlos vertreten kann weil sie die Mehrheit, der es egal ist, nicht tangieren. Setzkescher ist so ein Beispiel. Warum sollte ein Bundesverband nicht darauf hinwirken in jedem Bundesland zu erreichen das er genutzt werden darf. Natürlich unter Beachtung der Bundesgesetze, das steht außer Frage. Aber nur weil die Mehrheit von 50,01% sagt mir ist das schnuppe, ich will nur ab und an meinen Aal/Zander/Karpfen/ect. für die Pfanne fangen, bedeutet es doch nicht das er deshalb sagen kann dann setze ich mich nicht dafür ein. Immerhin hat er die Interessen der 49,99% auch zu vertreten, erst recht wenn die keine Austrittsmöglichkeit haben und deshalb 3-5x Beitrag pro Jahr zahlen müssen. Die Vereine die dagegen sind, oder denen es egal ist, können die Nutzung ja immer noch intern verbieten. Aber ein Bundes-/Landesverband sollte eben trotzdem nach besten Kräften versuchen denen die Interesse haben es zu ermöglichen, und somit
seinen Mitgliedern eben die
freie Entscheidung selbst zu überlassen. Das steht nicht im Widerspruch zur Meinung derjenigen die sagen das wollen wir nicht, denn die können es ja verbieten, und die die es wollen, denen werden dann nicht Verbote auferlegt die so nicht nötig sind da es gesetzlich machbar ist.
So etwas gehört aber nun mal nicht in eine Satzung. So etwas gehört in den Willensbildungsprozess des Verbandes. Sprich: Wenn die Mehrheit der Mitglieder ein Eintreten dafür wünscht, soll der Verband dies tun, wenn die Mehrheit es nicht wünscht, soll er es lassen. In einer Satzung schreibt man natürlich das ideelle Ziel des Vereins. Man sollte aber vermeiden Zielbestimmungen vorzunehmen, die Zweifel an der Gemeinnützigkeit oder den Status eines anerkannten Naturschutz- Verband aufkommen lassen könnten. Dies schadet mehr, als es nutzt. Hier muss man einfach taktisch vorgehen.
Hm wenn warum gehören denn die Ziele und Aufgaben die im Satzungsentwurf stehen denn da rein und nicht auch in den Willensbildungsprozess des Verbandes? Warum sollen nicht die Mitglieder dann ebenfalls entscheiden ob man den Castingsport z.B. fördern sollte. Warum sollte also nicht z.B. in der Satzung stehen das man sich dafür einsetzt unnötige Einschränkungen durch Landesgesetze, unter Berücksichtigung der Bundesgesetzgebung, zu verringern.
Taktisches Vorgehen ist ja schön und gut und notwendig, aber was zur Hölle schadet es dem "Staus eines anerkannten Naturschutz- Verband" wenn man sagt das man sich an die Bundesgesetze halten will und unnötige und überflüssige Einschränkungen abbauen möchte? Wir sprechen von einem Angelverband der die Interessen der Angler vertreten soll und nicht von einem Naturschutzverband. Angler sind aus Eigennutz schon engagierte und aktive Naturschützer, und der verband wird aus Eigennutz schon für den Naturschutz und Erhalt der Natur eintreten, aber sein ureigener Sinn und Zweck ist doch die Interessenvertretung der Angler und vor allem die Lobbyarbeit für sie.
Und wenn man schon von Taktik redet, ist es taktisch klug einen einheitlichen Verband zu gründen auf einer Grundlage die sehr wahrscheinlich dafür sorgen wird das die Einheit nicht lange besteht? Gerade die DAV Mitglieder in den alten Bundesländern sind fast alle auch Zwangsmitglieder im VDSF. Sie sind oft in einem DAV Verein der noch nicht einmal eigene Gewässer hat, eben weil sie das nutzen wollen was der DAV bietet und der VDSF nicht. Sie wollen an den Hegefischen welche im Osten stattfinden teilnehmen. Sie wollen die Chance haben evt. an der EM oder WM teilzunehmen. In meinem Verein haben wir einen frisch gebackenen Sieger DAV Anglertreff einzel (gleichbedeutend mit dem ehemaligen deutschen Meister) U16, wir haben WM Teilnehmer, Gruppen die regelmäßig zu den Wettkämpfen nach Holland fahren und darüber auf ihrer Homepage und in Zeitschriften berichten ect. Wenn ein Landesverband mit Gewässern aus dem neuen DAFV austreten wird weil er eben der Meinung ist das seine Interessen nicht ausreichend berücksichtigt werden, oder noch besser, wenn der erst gar nicht da eintritt, dann werden viele der DAV Mitglieder der alten Bundesländer wohl auch da Mitglied werden, bzw. die werden dann gleich wieder einen zweiten Bundesverband gründen.
Ich gehe zumindest davon aus das viele der (zugegeben von der Mitgliederzahl her kleinen, und damit bei einer Abstimmung nicht so wichtigen) DAV "Landesverbände West", sehr wohl ihren Schwerpunkt bei dem Thema sehen das den großen Unterschied zwischen DAV und VDSF ausmacht. Wegen dem Unterschied haben sie sich ja gegründet, wegen dem Unterschied sind sie DAV Mitglied, obwohl viele eben schon 2-5x pro Jahr den Mitgliedsbeitrag für den VDSF zahlen den ihre 2-5 Vereine in denen sie Mitglied sind ja dem VDSF zahlen und den die über ihre Mitgliedsbeiträge ja wieder rein holen.