AW: VDSF, Tierschutz etc...
Ich versteh nicht wieso man es sich bei der Diskussion hier so schwer macht. Es könnte doch ganz einfach sein.
Wenn doch der Landesverband festschreiben würde, ich nehm jetzt nur mal als Beispiel den Setzkescher, dass dieser erlaubt sei, mit den Maßen x für die Anzahl/Menge xy Fisch (ist ja auch, glaub ich, so festgeschrieben wo er erlaubt ist). Kann doch dann jeder Verein, falls er dies nicht haben will, durch eine "weiterführende" Regelung, nach Mitgliederabstimmung, den SK für seine Gewässer verbieten. Bei uns im Verein (in RLP nicht BW
) gibts eine Reglung bzgl. Nachtangelns. Nachtangeln ist vom LV erlaubt, aber bei uns im Verein dürfen nur Mitglieder nachts fischen, Gastangler bis 24 Uhr. Wir haben also ne weiterführende Reglung. Andere Vereine haben aber auch die Möglichkeit den Gastanglern das Nachtangeln zu erlauben und genau das ist doch das, worauf Thomas, Ralle usw. hinauswollen. Keine Anarchie, sondern einen vernünftigen Rahmen, tierschutzgesetzkonform, von oben, der den Vereinen überhaupt die Möglichkeit gibt, das Gesetz so zu belassen oder es zu erweitern. Aber es wird z.B. hier in BW, vom LV das Nachtangeln (mit fadenscheinigen Argumenten) verboten. Das gibt den Vereinen nicht die Möglichkeit zu entscheiden wie sie es handhaben wollen. Es wird also von oben diktiert. Für mich war das der ausschlaggebende Grund in einen pfälzer Verein einzutreten.
Der lebende Köderfisch wird wahrscheinlich bei uns nicht mehr erlaubt werden. Davon bin ich überzeugt. Wenn man aber dies als kleines Opfer akzeptiert, dafür aber ein wenig mehr Handlungsspielraum für die anderen Streitpunkte bekommt, ist das doch ok. Und mal im ernst, ob nun Fische Schmerz empfinden oder nicht, nen lebenden Köderfisch brauchen wir doch nicht wirklich, oder?
Ich hoff, dass ich hier nicht ganz daneben geschossen habe. Bin kein Jurist sondern Naturwissenschaftler (aber von der "dunklen Seite", als Chemiker
)und Angler
Gruß