Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Einige schrieben hier der Verband ist Untermauert...

Nun ja seit mitte der 80er Jahre ist das so und die Gehirnwäsche hat bis jetzt auch gut gefunzt.

Und je mehr "Sie" jetzt merken das C&R.. Stippen.. Setzkescher...etc.nicht mehr so leicht als Böse in die Köpfe gepflanzt werden kann,müssen sie da "gegensteuern" wie immer das dann aussehen wird.

Neue Verbote??? oder doch mehr Freiheiten???


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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Neue Verbote??? oder doch mehr Freiheiten???

Bei den Verbänden wüsste ich jedenfalls, auf was ich wetten würde.....

Ich kann nur immer wieder sagen, zieht euch das rein, was diese Verbandler so von sich geben - wen da nicht das Grauen packt, der soll doch weiter seine Verbandler wählen und finanzieren - nicht besser verdient..

Das hab ich aus dem Forum der Bayrischen Landesfischereiverband kopiert.

Da könnt Ihr mal lesen, wie die Herren von Eurem Verband, zum Nachtangelverbot stehen und wie sie das begründen.

In meinen Augen einge Riesensauerei. Man fragt sich langsam, wozu man eine Interessenvertretung braucht, oder ob die für oder gegen den Angler arbeiten.:r :r :r

Hier der Auszug:

Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau

siehe auch Schreiben vom 12.11.03 an den Ministerpräsidenten

Aus der Tagespresse hat der Landesfischereiverband vom „Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau“ erfahren und sich erst einmal gefreut. Bei näherem Hinschauen auf der Homepage des Staatsministeriums mussten wir dann aber zu unserer Überraschung feststellen, dass es künftig einen Fischereischein auf Lebenszeit geben, das Nachtfischverbot aufgehoben werden und die Anzeigepflicht für Fischereipachtverträge abgeschafft werden soll!

Zu den genannten Maßnahmen hat der Landesfischereiverband aus fachlichen Sicht folgende Anmerkungen in einem offenen Brief am 24.10.2003 an den Ministerpräsident Erwin Teufel (MdL) geschrieben und darum gebeten, für die Streichung der angesprochenen Punkte aus dem Maßnahmenkatalog zu sorgen:

Aufhebung des Nachtfischverbots
Das Nachtfischverbot führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen der Angelfischerei, denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer. Eine Aufhebung des Verbots würde aber zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Fische und der am und im Wasser lebenden Tierwelt führen. Vor allem Vögel wären gefährdet, aber auch andere Arten. Ferner wäre eine verstärkte Gefährdung der Pflanzenwelt der ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen nahezu sicher. Bei Nacht ist zudem die Einhaltung eines sachgemäßen Fischfangs beispielsweise hinsichtlich Drill, Anlandung und Tötung erheblich erschwert. Ein weiteres Problem ist die Gefahr der Fischwilderei. Bei allgemeiner Zulassung der Nachtfischerei wäre eine wirksame Fischereiaufsicht nicht mehr möglich, den Aufsichtspersonen auch gar nicht zuzumuten. Die Aufhebung des Verbots würde also zu einer Gefährdung der Fischbestände führen. Nach unserer Auffassung würde somit die Zulassung der Angelfischerei zur Nachtzeit gegen Grundsätze des Natur- und Tierschutzes verstoßen und die Fischbestände gefährden. Eine Aufhebung lehnen wir als Vertreter der Fischerei und als anerkannter Naturschutzverband deshalb entschieden ab. Sie würde dem Anspruch der Angelfischer als Naturschützer nicht gerecht, sondern ihr einen schlechten Ruf einbringen und ihr ungleich mehr schaden als sie einzelnen Interessenten nützen könnte.

Abschaffung der Anzeigepflicht für Fischereipachtverträge bei der Fischereibehörde
Seit Jahren fordern Natur- und Tierschutzverbände eine stärkere staatliche Überwachung der Berücksichtigung ökologischer Belange im Rahmen der Hegepflicht. In einigen Bundesländern wurden deshalb Pflicht-Hegepläne eingeführt, die von der Fischereibehörde zu genehmigen sind. So einen bürokratischen Aufwand wollen wir nicht. In Baden-Württemberg haben wir statt dessen schon seit 1980 die Anzeigepflicht für hegeübertragende Fischereipachtverträge. Sie ist eine sehr ökonomische und gleichzeitig die einzige praktikable Möglichkeit der Fischereiverwaltung, flächendeckend auf eine „ökologische Gestaltung“ von Fischereipachtverträgen einzuwirken. Das Verfahren hat sich hervorragend bewährt und inzwischen zu einer partnerschaftlichen, fachlichen Überarbeitung des Vertragsentwurfs entwickelt. Hier werden die fachlichen Aspekte eingebracht, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände gewährleisten. Wie wichtig der Erhalt der Anzeigepflicht ist, zeigt sich darin, dass auch heute noch der weitaus größte Teil der Vertragsentwürfe überarbeitet wird. Diese fachliche Überarbeitung der Fischereipachtverträge wird von allen begrüßt, denen es wirklich um die Hege der Fischbestände geht. Eine Abschaffung der Anzeigepflicht läge nur im Interesse derjeniger, die an einer Einhaltung der Hegepflicht nicht interessiert sind und ihr Fischereirecht ohne Rücksicht auf die Nachbarn und die Natur nutzen wollen. Es ist daher zu befürchten, dass die Streichung der Anzeigepflicht schlimme Folgen nicht nur für die Fischbestände, sondern auch für das Ansehen der Fischerei hätte. Deshalb müssen wir uns auch gegen diesem Vorschlag nachdrücklich aussprechen.

Fischereischein auf Lebenszeit
Dieses Thema haben wir schon oft diskutiert und letztlich nicht für wert befunden, es weiter zu verfolgen. Wir bezweifeln, dass für die Bürger oder die Verwaltung nennenswerte Vorteile resultieren, die die entstehenden Nachteile aufwiegen. Der Fischereischein ist nicht mit dem Führerschein vergleichbar, denn er wird nicht in einem Zentralregister erfasst.

Zu den Punkten Nachtfischverbot und Anzeigepflicht von Pachtverträgen legen wir diesem Schreiben eine Stellungnahme eines Fachmanns für Fischereirecht bei, die unsere Bedenken in vollem Umfang bestätigt.

Stellungnahme:

Abschaffung des § 19 (Anzeige von Pachtverträgen)
Hegemaßnahmen (insbesondere die Regelung der Befischungsintensität und die Vornahme eventueller Fischbesätze) in Verwaltung des Eigentums „Fischereirecht“ dürfen nur von dessen Inhaber und dem Pächter, dem die Hegeverpflichtung übertragen ist, vorgenommen werden. Die Abschaffung der Verpflichtung zur Anzeige der hegeübertragenden Fischereipachtverträge würde einmal dazu führen, dass bei einem wesentlichen Teil der Gewässer für die Fischereiaufsicht nicht mehr bekannt ist, wer diese zentrale Verpflichtung des Fischereirechts zu erfüllen hat. Darüber hinaus würde ein effizientes und sehr verwaltungsökonomisches Institut beseitigt, das hierzulande die in anderen Ländern vorgeschriebenen, genehmigungspflichtigen Hegepläne ersetzt. Durch die Verpflichtung zur Anzeige, die im Übrigen die Vertragsparteien nicht nennenswert belastet, wird der Fischereibehörde die Möglichkeit eröffnet, bereits im Vorfeld des Vertragsvollzugs die Einhaltung der aus der Hegepflicht für das betroffene Gewässer folgenden fischereilichen Möglichkeiten (z. B. Befischungsintensität, Fischbesatz) zu beurteilen und gegebenenfalls auf die Vertragsparteien für eine ökologische Gestaltung des Vertrags einzuwirken. Wie notwendig diese fachliche Überarbeitung in der Praxis ist, zeigt, dass auch heute noch in über drei Viertel der angezeigten hegeübertragenden Pachtverträge zur Vermeidung einer förmlichen Beanstandung Vertragsänderungen auf Vorschlag der Fischereibehörde vorgenommen werden müssen. Die Überprüfung der aus der Hege folgenden Verpflichtungen ohne Anzeige und vor Ort würde demgegenüber einen nicht leistbaren Verwaltungsaufwand (z. B. Einforderung von vielfältigen Auskünften, umfangreiche und teure Fischbestandsaufnahmen) und ein Mehr an Bürokratie erfordern. Im Ergebnis würde daher die Abschaffung der Anzeigepflicht zu einer wesentlichen Aushöhlung der im Interesse von Natur-, Umwelt- und Tierschutz notwendigen Überwachung der Hege führen und somit diesen Belangen entgegen wirken. Der verfassungsrechtliche Schutzauftrag würde damit verfehlt. Völlig zu Recht würden Natur- und Tierschutzverbände die Einführung anderer Kontrollmechanismen (z. B. Hegepläne) fordern.

Verbot zur Fischerei in der Nachtzeit
Das Verbot der Angelfischerei zur Nachtzeit ergibt sich zwingend aus dem Schutz der in und am Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt und aus der nicht notwendigen Beeinträchtigung ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten (Art. 20a GG, Art. 3a und 3b LV, § 13 Abs. 1). Abgesehen davon, dass dieses Verbot zu keinen fühlbaren Einschränkungen der Angelfischerei führt (die zulässige Angelzeit beträgt selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als 10 und im Sommer bis zu 18 Stunden) und aus hegerischen Gründen damit die Angelfischerei zur Nachtzeit nicht notwendig ist, muss bedacht werden, dass der Aufenthalt der Angler am Gewässer zur Nachtzeit sowohl die notwendige Nachtruhe der Fische als auch der am Wasser lebenden Tierwelt (z. B. Vögel, Kleinsäuger) gravierend stört. Durch das Betreten der Ufer mit oder ohne Beleuchtung wird die Pflanzenwelt stark gefährdet; erhebliche Schäden gerade an den ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen (§ 1a WHG; § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG; § 68b WG; § 24b NatSchG) sind zu erwarten. Selbst bei umsichtigen Verhalten, das keineswegs immer gewährleistet ist, werden bei Nacht unter fehlender oder nur geringer Beleuchtung „Fehltritte“ mit großen Folgen nicht nur selten vorkommen. Geräusche und Erschütterungen ergänzen dies. Bei Nacht ist auch kein sachgemäßer allgemeiner Fischfang insbesondere hinsichtlich Drill, Anlandung und Behandlung angelandeter Fische einschließlich Tötung möglich. Besondere Probleme sind beim Abhaken und Zurücksetzen geschonter Fische zu erwarten, da diese Handlungen im Dunkeln stark erschwert bis unmöglich sind. Wegen Dunkelheit nicht einsehbare Hindernisse beim Wurf und Einholen der Angel können zu verzögerter Anlandung der gefangenen Fische oder gar zum Abreißen der Angelschnur führen, so dass vermehrt vermeidbare Beeinträchtigungen entkommener Fische z. B. durch zurückbleibende Haken zu erwarten sind.
Damit verstößt die Angelfischerei zur Nachtzeit unabhängig davon, ob sie auf Raub- oder Friedfische ausgeübt wird, gegen die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insb. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 9, § 4, § 41 Abs. 1 BNatSchG, § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 2, § 3 , §§ 27 und 29 NatSchG) sowie des Tierschutzes (§§ 1 und 17 TierSchG). Diese Grundsätze stehen allen Bestrebungen auf Aufhebung des Verbots der Angelfischer zur Nachtzeit entgegen. In Natura 2000-Gebieten steht zudem das Verschlechterungsverbot der Aufhebung entgegen. Hinweise darauf, dass in anderen Bundesländern kein entsprechendes Verbot besteht oder dessen Aufhebung diskutiert wird, rechtfertigen nicht den Verstoß gegen Natur- und Tierschutzrecht. Darüber hinaus würden die Angler ihrem Anspruch als Naturschützer nicht mehr gerecht. Gerade von ihnen muss erwartet werden, dass sie die Notwendigkeit der Natur auf eine möglichst ungestörte Nachtruhe respektieren. Nicht von geringer Bedeutung ist auch, dass durch das Angeln bei Nacht praktisch der Schutz des Fischereirechts als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG aufgehoben wird. Weder besteht für den potentiellen Fischwilderer als Hemmschwelle die Gefahr gesehen zu werden noch ist es den Aufsichtsorganen (i. d. R. den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern) zuzumuten, in der Nacht auf "Streife" zu gehen. Selbst die Möglichkeit, in den Pacht- und Erlaubnisverträgen im Einzelfall dieses Verbot aufzunehmen, wird nur begrenzt wirksam sein, weil dann kein generelles gesetzliches Verbot mehr besteht und damit selbst bei vertraglichem Verbot die Hemmschwelle für einen Verstoß ("der Nachbar tut es auch") weitgehend entfällt. Dass in einem Teil der Bundesländer (im wesentlichen das frühere preußische Rechtsgebiet) eine solches Verbot nicht gilt, kann das traditionell in Baden (§ 30 der Landesfischereiverordnung vom 2. Februar 1888) und in Württemberg (§ 5 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen betreffend die Ausübung der Fischerei vom 1. Juni 1894 geltende Verbot zum Angeln in der Nacht nicht infrage stellen. Auch in vielen anderen Bereichen der Ausübung der Fischerei mit der Angel bestehen sehr unterschiedliche Regelungen (z. B. Schonbestimmungen), so dass die Angler gewohnt sind, mit unterschiedlichem Landesfischereirecht zu leben.
Die Gründe, die für die Einschränkung des Verbots der Nachtfischerei auf Aal, Wels und Krebse (§ 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 LFischVO) ausschlaggebend waren, können nicht verallgemeinert werden. Für die Lockerung des Verbots in diesen speziell gelagerten Fällen ist maßgebend, dass die genannten Fischarten im wesentlichen nachtaktiv sind und damit zur Tageszeit kaum gefangen werden können. Außerdem wird die Fischerei auf diese Arten nur während weniger Monate ausgeübt. Abgesehen davon, dass die Fischer ihre Fanggeräte gezielt auf Wels und Aal ausstatten können, lassen die hegerischen Gründe (beide Arten müssen zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in den Beständen ausreichend befischt werden können) auch im Hinblick auf das Natur- und das Tierschutzgesetz diese Ausnahme als gerechtfertigt erscheinen. Die anderen Fischarten dagegen können in ausreichendem hegerischen Umfang bei Tageszeit gefangen werden.

Schlussbemerkung
Durch die Einfügung des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz sowie der Staatsziele des Umweltschutzes und des Tierschutzes in die Landesverfassung (Art 3a und 3b LV) werden Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit aufgefordert, die natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Da auch die Fische und deren Lebensraum davon umfasst werden, steht dies sowohl einer Abschaffung der Anzeigepflicht der hegeübertragenden Pachtverträge (§ 19) als wesentlicher Teil der notwendigen Fischereiaufsicht als auch der Aufhebung des Verbots zur Angelfischerei während der Nachtzeit (§ 44 Abs. 1 Nr. 11, § 3 Abs. 3 Satz 5 LFischVO) entgegen.

Jürgen Hauck, Präsident des BSFV e.V., hatte heute eine Antwort auf den offenen Brief an alle Landesverbände geschickt, in der er darlegte, dass die bisherige Arbeit des neuen Präsidiums nach seiner Auffassung bisher zielgerichtet und sicherlich auch mit Plan und Nachhaltigkeit angelegt wäre.....

Ich hätte die gerne im vollen Wortlaut veröffentlicht und habe diesbezüglich nachgefragt.

Er hat auch geantwortet:
Er denke, seine Mail sei zunächst an das DAFV-Präsidium und die Mitgliedsverbände gerichtet. Er bitte um Verständnis, dass er eine (derzeitige) Veröffentlichung im Anglerboard oder auf anderen Plattformen nicht befürworte..

Und hat mich gebeten, auf die User im Anglerboardforum einzuwirken, was ich hier mit der Veröffentlichung seiner Worte mache:
PS: Falls Sie etwas Förderliches für die Fischerei unternehmen möchten, dann appellieren Sie bei den Anglern in Ihrem Form an ein Verhalten am Wasser, welches diese im Rahmen der Sportfischerprüfung erlernt haben.
Berichte und hochgelandene Videos auf allen möglichen Plattformen, die gegen bestehende Tierschutz- und Fischereigesetze verstoßen - wenn auch im Ausland aufgenommen und dort erlaubt - sind nicht förderlich, die Arbeit für die Fischerei in den verschiedenen Verbänden zu erleichtern.
PETA- und andere Naturschutzmitarbeiter durchforsten diese Plattformen regelmäßig nach entsprechenden Beiträgen auf der Suche nach geeignetem Material gegen die Fischerei.
Es wäre schön wenn die Angler Ihre Erlebnisse am Wasser und in der Natur wieder für sich oder in der Gemeinschaft geniessen würden, ohne den Verbänden, die sich für einen uneingeschränkten Erhalt der Fischerei und damit genau für diese Angler einsetzen, hier entgegenzuspielen.

Als leidenschaftlicher Angler seit Kindesbeinen an, darf ich mir diese deutlichen Worte hoffentlichen erlauben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hauck

Ich kommentiere das bewusst nicht selber, werde aber sicher nicht mehr "einwirken" als mit Veröffentlichung seiner Bitte.........

Schliesslich ist das Anglerboard für alle Angler da, nicht dazu, die einen oder die anderen in irgendeiner Weise zu irgendwas "zu bekehren"...
 
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Die frage bleibt offen warum sie so eine Umfrage starten,irgendwie komisch das ganze.....


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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Natürlich komisch - Verbände halt.........

Die frage bleibt offen warum sie so eine Umfrage starten,
Die wollen wohl Verantwortung loswerden - nochmal:
Wie gesagt:
Ein Verband sollte GRUNDSÄTZLICH dafür eintreten, dass Angler selber entscheiden können ob, wann und wie sie angeln gehen und/oder Fische mitnehmen wollen...

Dass die überhaupt über solche Selbstverständlichkeiten meinen abstimmen zu müssen (und angesichts des Pamphlets, mit die Verbandler in B-W die Abschaffung des Nachtangelverbotes VERHINDERTEN!), das zeigt doch schon welch üblen Geistes Kind diese Verbandler sind...........

Solange es gegen Angler ging, wie beim Nachtangelverbot, war ja vorher keine Abstimmung nötig!!

Da konnten diese Verbandler das auch so!!

Und dazu noch elende, anglerfeindliche Schreiben an die Regierung schicken..!!!

Wenns mal für Angler und gegen Verbote gehen soll, müssen Verbandler natürlich zuerst mal abstimmen lassen..

E L E N D !!
 
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Smanhu

Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Mal wieder ne Abstimmung |uhoh:

Da kommen wieder Erinnerungen hoch als wir uns bei der ersten Abstimmung wegem Nachtangeln die Haxen wund gelaufen haben. Da fängts jetzt schon wieder an zu glühen :r...besonders wenn man dieses Schreiben liest!!!

Aber da wir das mitm Nachtangeln ja durch haben, wirds hier nicht anders ablaufen wie damals:
Die 50% der Vereinsvorstände (genauso Holzköppe in meinen Augen wie die Herren im Vfg) ignorieren die Umfrage, von den restlichen 50% stimmen 30% der Holzköppe mit NEIN und die restlichen 20% sind die, die sich Gedanken machen.
Weil: Die können das genau wie damals mitm Nachtangeln, an ihren Gewässern verbieten wenn ihre Mitglieder das nicht wollen. Das scheinen aber nur 20-30% der Vereinsvorstände in BW zu verstehen.
Und, um es mit anderen Worten zu sagen, die Verbandspfeifen (ich hoff ich verletz hiermit nicht eins der zarten Seelchen :/ ) haben sich mal wieder aus der Verantwortung gezogen. Da kommt dann wieder: Die Mitglieder wollen das so!

Über deren Kompetenz will ich hier gar nicht erst anfangen. Da hat mir die Diskussion mit einem dieser Vfg-Kasper in Karlsruhe auf der Messe gereicht.
Was mir zu denen noch einfällt, würd hier in Deutschland mit schwarzem Balken und durchgehendem Bieb-Ton dargestellt!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Wollebre

Well-Known Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Mal wieder ne Abstimmung |uhoh:

Da kommen wieder Erinnerungen hoch als wir uns bei der ersten Abstimmung wegem Nachtangeln die Haxen wund gelaufen haben. Da fängts jetzt schon wieder an zu glühen :r...besonders wenn man dieses Schreiben liest!!!

Aber da wir das mitm Nachtangeln ja durch haben, wirds hier nicht anders ablaufen wie damals:
Die 50% der Vereinsvorstände (genauso Holzköppe in meinen Augen wie die Herren im Vfg) ignorieren die Umfrage, von den restlichen 50% stimmen 30% der Holzköppe mit NEIN und die restlichen 20% sind die, die sich Gedanken machen.
Weil: Die können das genau wie damals mitm Nachtangeln, an ihren Gewässern verbieten wenn ihre Mitglieder das nicht wollen. Das scheinen aber nur 20-30% der Vereinsvorstände in BW zu verstehen.
Und, um es mit anderen Worten zu sagen, die Verbandspfeifen (ich hoff ich verletz hiermit nicht eins der zarten Seelchen :/ ) haben sich mal wieder aus der Verantwortung gezogen. Da kommt dann wieder: Die Mitglieder wollen das so!

Über deren Kompetenz will ich hier gar nicht erst anfangen. Da hat mir die Diskussion mit einem dieser Vfg-Kasper in Karlsruhe auf der Messe gereicht.
Was mir zu denen noch einfällt, würd hier in Deutschland mit schwarzem Balken und durchgehendem Bieb-Ton dargestellt!!


Verbalausdrücke und Polemik ändern nichts und haben noch NIE etwas verändert!

Stell dir lieber die Frage wie man die Leute bezeichnen soll die diese "Interessenvertreter" gewählt haben!!!
Der IQ der Leute kann nach meiner Meinung doch wohl nur 3 Punkte über dem Gefrierpunkt liegen....
Also nicht meckern und sondern selbst Verantwortung übernehmen und zeigen wie man es besser machen kann!
Hast aber sicherlich viele (fadenscheinige) Gründe solch einen Job nicht annehmen zu können...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Wenns nur die organisierten Angelfischer und ihre Verbände/Vereine betreffen würde, würde ja keiner was sagen (selber schuld dann halt).

Und dass die organisierten Angelfischer aber genau diese Vertreter wollen, wählen und bezahlen ist ja nun mal leider so - sonst würden sies ja ändern, da hast Du vollkommen recht..

Das Schlimme daran ist, dass eben nicht nur organisierte Angelfischer, sondern auch richtige Angler betroffen sind.

Die vom Verband mit solchen Schreiben ebenfalls verunglimpft werden (was können die Angler denn dafür, wenn sich die die organisierten Angelfischer nicht benehmen können und nachts nicht angeln sollen, wie vom Verband dargestellt) und durch das Handeln des Verbandes eben auch Nachts nicht angeln können..

Und daher bezeichne ich solche Verbände weiter als anglerfeindlich, bis sie anfangen (Bringschuld), das Gegenteil zu beweisen...........

Und vor allem ändert es nichts daran, dass ein Verband, der sich anmasst für Angler sprechen zu wollen, zuallererst gegen Verbote und Restriktionen kämpfen müsste und nicht dafür...

Und dass sich das Elend da zeigt, wo die dann auch noch meinen, darüber abstimmen lassen zu müssen, was eigentlich selbstverständlich wäre:
Kampf gegen Nachtangelverbot

Kampf gegen Entnahmegebote und dafür kämpfen, die Entscheidung den Anglern selber zu überlassen über mitnehmen und zurücksetzen im Rahmen der Schonzeiten/Schonmaße..
 
Zuletzt bearbeitet:

Smanhu

Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Verbalausdrücke und Polemik ändern nichts und haben noch NIE etwas verändert!

Stell dir lieber die Frage wie man die Leute bezeichnen soll die diese "Interessenvertreter" gewählt haben!!!
Der IQ der Leute kann nach meiner Meinung doch wohl nur 3 Punkte über dem Gefrierpunkt liegen....
Also nicht meckern und sondern selbst Verantwortung übernehmen und zeigen wie man es besser machen kann!
Hast aber sicherlich viele (fadenscheinige) Gründe solch einen Job nicht annehmen zu können...

3-4 Kollegen und ich haben schon sehr viel gemacht hier in Nord-BW als es um das Aufheben des Nachtangelverbots ging und das, obwohl ich NICHT hier in BW organisiert bin (auch wenn ich hier lebe)!
Ohne unser kleines Grüppchen damals, hätten sehr viele nicht gewusst, dass überhaupt eine Abstimmung wegen des Nachtangelns am Laufen ist. Und wie gesagt, ich bin NICHT in BW organisiert und werd auch nen Teufel tun hier, wo ich nachts nicht fischen darf, in irgendeinen Verein einzutreten.
Kannst dir gerne mal die alten Trööts durchlesen als es ums Nachtangeln ging!! Wir haben versucht es besser zu machen, aber gegen diese stieren, ignoranten Holzköppe hast keine Chance!
Nur so nebenbei, ich bin in der Pfalz organisiert und unsere Interessenvertreter in der Pfalz lassen dich nachts angeln und ich bin eigentlich im Großen und Ganzen zufrieden!
 

Wollebre

Well-Known Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Sorry wenn ich dir auf die Füße getreten bin. Nur alle Hintergründe kann man nicht wissen.
Bin nun schon seit fast 50 Jahre in zwei Vereine und habe alles erlebt.... So vom Posten als Pressesprecher zurück getreten weil man es mit einige von den Mitgliedern gewählte Holzköpfe einfach nicht aushalten konnte. Die haben sich mehr in ihrem Posten gesonnt und als Repräsentant bei Veranstaltungen "geglänzt" als ihren A... für die Mitglieder zu bewegen....
So lange die Mitglieder nicht kompetente Vorstandsmitglieder wählen kann sich nichts ändern!
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Ein Verband sollte GRUNDSÄTZLICH dafür eintreten, dass Angler selber entscheiden können ob, wann und wie sie angeln gehen und/oder Fische mitnehmen wollen...

Das würde aber voraussetzen,das man in dt.Verbänden gedanklich schon im 21.Jhd angekommen ist.

Aber man vertraut da anscheinend lieber weiter den unseligen Geistern der Vergangenheit.

Die Gängelung hat sich schliesslich bewährt:D
 
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PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

In BW ist "wählen" in Angelvereinen oft nur ne reine Worthülse. Da wird flächendeckend provinzfürstlich-absolutistisch-lokalfilzisch regiert - z. T. so ne Art Erbmonarchie.

Bei einer solchen Konstellation steht das Wahlergebnis quasi bereits vorher fest bzw. wird entsprechend erwartet.

Wer da irgendwie rumzuckt oder "falsch wählt", wird sofort gnadenlos abgesägt. Gilt insbesondere für Neumitglieder, die frischen Wind reinbringen wollen. Die haben da mal überhaupt nicht das Allergeringste zu melden. Da sind sämtliche Posten z. T. seit Jahrzehnten felsenfest vorab vergeben.

Somit bringt es da gar nix, sich als Neuer für nen Posten zu bewerben - denn was neu ist, ist grundsätzlich schon mal verdächtig bzw. potentiell gefährlich und wird ganz genau überwacht.

Mit anderen Worten: Engagement und Eigeninitiative sind da überhaupt nicht erwünscht - es sei denn, komplett willfährig stiefelleckend im Sinne der Altvorderen. Letzteren braucht man nicht argumentativ und/oder logisch kommen, damit haben dies nicht so - bzw. gar nicht.

Weil dies damit nicht haben WOLLEN. "Neu" bzw. "anders" heißt für die = potentieller Machtverlust.

Selbst wenn die Neuen völlig Recht haben sollten und sinnvolle, konstruktive Vorschläge machen - das interessiert da niemand. Solche Leute werden abgesägt, der Rest hält aus Angst vor "Angelverlust" brav die Klappe.

Da hat der Recht, der die Macht seit 30 Jahren innehat. Wer sich dagegen auflehnt, braucht sich auch in Nachbarvereinen nicht mehr blicken lassen - denn die sind identisch drauf. "Störenfriede" sind hier was ganz Böses, die werden flächendeckend per Mundfunk geächtet. Selbst, wenn die sich evtl. untereinander nicht ganz grün sein sollten - DA sind die sich einig.

Da wir leider massiven Gewässermangel haben bzw. es einfach keine Ausweichmöglichkeiten gibt ("leck mich, ich geh woanders hin" is da nich), geben sich das viele, um überhaupt noch angeln zu können.

Da wird man sozusagen schlichtweg erpresst. Irgendwelche Demokratie ist da völlige Fehlanzeige. Somit wird man als "Revoluzzer" keinerlei Mehrheiten hinter sich bringen können. Schon gar nicht für Aufstände gegen Landesverbände, Arbeit für Gesetzesänderungen etc.

Das ist dann so ziemlich der höchste Grad von Blasphemie, schneller kann man sich da fast nicht unbeliebt machen. Die Typen wollen einfach weiter regieren wie bisher, mehr interessiert die gar nicht.

Und weil die selbst nicht nachts angeln wollen, dürfen es andere auch nicht. Die könnten ja außerdem nachts jemand anderem was wegfangen, der "anständig zu normalen Uhrzeiten, wie sich das gehört" angeln will.

Die Vereinsfürsten wissen ganz genau, wie es hier aussieht. Und das machen die sich gnadenlos zunutze. Da ist der "Strukturzug" schon seit Ewigkeiten abgefahren.

Insbesondere, wenn man sich auch noch die regionalen Vereinspreise anschaut - dann mitunter noch verbunden mit ner Probezeit (inkl. Verlust der hohen Aufnahmegebühr bei Nichtbestehen) etc.

Wer so dermaßen viel blechen muss und evtl. schon ewig auf ner Warteliste stand, will dafür einfach nur angeln und sonst nix. Der wird sich hüten, das wg. "politischer Aktivität" zu riskieren.

Vorkehrungen, missliebige Leute schnellstmöglich wieder loszuwerden, sind hier ganz groß. Hauptsache Machterhalt, sozusagen.

Wer also nicht im Ausland oder Urlaub angeln kann/will (aus finanziellen Gründen, Zeitgründen etc.), macht den Zirkus mit - ob er nu Bock druff hat oder nicht.

Oder er ist eben freier Angler und gibt sich freiwillig noch mehr Gewässernutzungs-Nachteile.

Das mach z. B. ich bewusst so - lieber hab ich nur ganz wenige Tageskartengewässer zur Verfügung und muss zu Unzeiten bei Unwettern angeln, als mir diesen vollverkrusteten Herrschermist zu Höllenpreisen zu geben.

Mit allwissenden, einem quasi noch die Atemfrequenz vorschreibenden Steinzeituhus unter einem Vereinsdach halt ichs keine zehn Minuten aus, ohne nen Atomkrieg mit denen anzufangen - so Typen gehen mir komplett gegen den Strich, da bekomm ich Anfälle.

Und da ich so nen Atomkrieg sowieso nicht gewinnen kann (da sich dafür wie gesagt keinerlei Mitstreiter finden), bleibe ich lieber vereinsfrei und beiße in die Sauerkrautwurst.

Da muss ich mich dann wenigstens nicht dauernd über meinen eigenen Vereinsvorstand ärgern. Man kann hier allerhöchstens noch auf das Aussterben der Dinosaurier hoffen, mehr ist da nicht zu machen.

Aber wie gesagt: Das ist extrem oft ne Art Erbmonarchie, da werden "Gedankenkonforme" schon jahrelang vorher herangezüchtet und entsprechend vorsorglich installiert, damit das auch in Zukunft so weitergeht. Dieser Nachwuchs rekrutiert sich dann natürlich auch ausschließlich aus dem Lokalfilz - Außenstehende haben da keine Chance. Quasi reine Inzucht.

Entweder gehört man zu so einer Seilschaft, oder man guckt in die Röhre und ist sozusagen reiner Befehlsempfänger.

Da kann man eben nur den Kram mit- bzw. für sich noch irgendwie das Beste draus machen - oder aber gleich bewusst vereinslos bleiben.

Das ist hier überall dermaßen megaverkrustet und elitisiert, da ist einfach nix zu machen. Hätte man vor 40 Jahren mit anfangen müssen.

Heute geht da IMO gar nix mehr -einfach, weil Abstimmung mit den Füßen durch den Gewässermangel fast immer massiven "Angelverlust" in wenigstens noch halbwegs erreichbarer Nähe bedeutet.

Und darauf haben viele eben keinen Bock.
 
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Allrounder27

Active Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Aufhebung des Nachtfischverbots
Das Nachtfischverbot führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen der Angelfischerei, denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer.

Das muss man doch einfach noch einmal zietieren und markieren. Solche Interessenvertreter braucht man!

Ich gehe jede Wette ein, das für denjenigen der das obige verzapft hat jeder Angler kein vernünftiger Fischer ist, der anders angelt als er selber.

Wollebre seine Einschätzung bzgl. IQ teile ich voll und ganz!
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Halt die übliche geballte Kompetenz..:D
 

cyprinusbarbus

Dickfischdriller
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

@PirschHirsch

Zitat:
In BW ist "wählen" in Angelvereinen oft nur ne reine Worthülse. Da wird flächendeckend provinzfürstlich-absolutistisch-lokalfilzisch regiert - z. T. so ne Art Erbmonarchie.

Das ist kein BW spezifisches Problem, das läuft in jedem Bundesland und in mindestens 70% der Vereine genau so ab. Ich habe mir auch über Jahre immer wieder Hörnchen gelaufen und nichts erreichen/ändern können.... irgendwann ist man es leid, geht nur noch angeln und läßt die Monarchenriege machen, was sie für richtig hält.

Ansonsten : very good posting !!!#6#6#6

tight lines
Tom
 

Knispel

In der Alters - Ruhephase
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Das ist kein BW spezifisches Problem, das läuft in jedem Bundesland und in mindestens 70% der Vereine genau so ab. Ich habe mir auch über Jahre immer wieder Hörnchen gelaufen und nichts erreichen/ändern können.... irgendwann ist man es leid, geht nur noch angeln und läßt die Monarchenriege machen, was sie für richtig hält.

Tom

Das hast du super erkannt - ist mir nicht anders ergangen ... Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten, als ich im Präsidium eines LFV und im Vorstand eines Vereines war. Es schien mir, als wenn einige Kollegen den Club oder Institution als ihr "Eigentum" betrachteten und keine andere Meinung außer der ihren zuließen. Scheind sich wohl in vielen Vereinen oder LV´s nichts geändert haben - frei nach dem Motto : § 1 : Wir haben immer Recht, § 2 : Sollten wir wiedererwartend einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft. Die "breite Masser" der Mitglieder interessierte das überhaupt nicht, immerwieder gehörte Äußerung : Laß mich mit dem Sch.... in Ruhe, ich will nur Angeln.
Ich für meine Person mache es mittlerweile wie Du und ziehe in allen Belangen nur noch mein Ding durch. Habe mich zwischenzeitlich mit meinen NABU-Freunden arrangiert, darf in deren Biotopen sogar angeln und bin glücklich und zufrieden ...
 
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Smanhu

Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Was ich mich frage, was soll diese Abstimmung eigentlich bewirken, besonders weil es doch bzgl. des Themas (reines)C&R eine eindeutige Stellung des DafV indirekt ja schon gibt (ja, es widerspricht sich ;)). Angeln zum Zwecke des Nahrungserwerbs als der Grund, der uns Würstchen überhaupt erlaubt zu angeln. Is das nur ne Umfrage um die Meinung der Mitglieder zu erfahren oder was soll der Mist.
Wenn jetzt ein halbwegs liberaler Verband solch eine Umfrage startet, kann man ja noch halbwegs nachvollziehen, dass die da ehrliches Interesse dran haben, zu erfahren was deren Mitglieder für eine Meinung haben.
Hier gehts aber um den beschissensten Verband in ganz Deutschland, dessen wahres Gesicht man allein durch den von Thomas geposteten Schrieb sehen kann. Man muss sich auch mal durch den Kopf gehen lassen, was da drin steht und was diese "Experten" durch die Blumen vom restlichen Angel-Deutschland halten.
Und dieser anglerfeindliche Verband, der die Angler für zu blöd hält, diese nachts ans Wasser zu lassen, befragt jetzt die Leuts über ein wirklich so heikles Thema?? Die sind doch der Verband, der wahrscheinlich nur mit gesenktem Kopf und auf Knien kriechend vor den Natur- und Tierschützern um Audienz bittet.
Wollen die die Leute verar$chen?
Mein Opa (Gott hab ihn selig und er war damals selbst Vereinsvorstand) hat vor knapp 30 Jahren mal zu mir gesagt: "Bubb, die ganzen Verbände sind Mafia. Tu dir das ja nie an!"
Und wenn man sich diese ganzen Verbandsthemen mal durchliest,... er hatte recht!!
 
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Smanhu

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AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Liberal ist für mich eigentlich schon, wenn man nachts fischen darf ;).
Das mit dem Friedfischschein in MV?? find ich ne tolle Sache.
Hab ja auch gesachrieben: halbwegs liberal :)

p.s wir hier in BW können ja schon froh sein überhaupt ans Wasser zu dürfen. Da ist alles andere liberaler ;)
 

McPike

Member
AW: Verband in B-W: Wieder Abstimmung, diesmal C+R

Aussage:
Aufhebung des Nachtfischverbots
Das Nachtfischverbot führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen der Angelfischerei, denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer.


Da geht mir doch das Messer im Sack auf! So eine hirnlose Sch.... #q
Haben diese Lackaffen vielleicht schonmal daran gedacht, dass es eben auch Angler gibt die neben ihrem Hobby auch noch arbeiten müssen und evtl. weitere Verpflichtungen haben, sodass die besagten 10-18 Stunden doch etwas knapp werden können um das Hobby ANGELN richtig auszuüben?
 
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