Verbinde den Spaß mit Sinnvollem

bathgate

Well-Known Member
Hallo Leute,

in den letzten Tagen habe ich mich ein wenig intensiver mit dem Thema Wallerangeln beschäftigt. Kreuzigt mich, wenn ich mich irre, schließlich bin ich Anfänger. Aber wäre es nicht mal ne sinnvolle Sache, wenn Ihr die richtig großen Waller, die Ihr so erbeutet, nicht einfach wieder frei lässt? Könnte es nicht gerade in Zeiten so extrem steigender Preise sinnvoll sein, diese stattdessen den Tafeln zur Verfügung zu stellen? Oder mache ich da irgendwelche Denkfehler?

Bin auf Eure Rückmeldungen und Diskussionen gespannt.
 

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Hallo Leute,

in den letzten Tagen habe ich mich ein wenig intensiver mit dem Thema Wallerangeln beschäftigt. Kreuzigt mich, wenn ich mich irre, schließlich bin ich Anfänger. Aber wäre es nicht mal ne sinnvolle Sache, wenn Ihr die richtig großen Waller, die Ihr so erbeutet, nicht einfach wieder frei lässt? Könnte es nicht gerade in Zeiten so extrem steigender Preise sinnvoll sein, diese stattdessen den Tafeln zur Verfügung zu stellen? Oder mache ich da irgendwelche Denkfehler?

Bin auf Eure Rückmeldungen und Diskussionen gespannt.
Ich glaub, die dürfen so Lebensmittel nicht annehmen. Selbst Tierheime nicht, soweit ich richtig informiert bin.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Könnte es nicht gerade in Zeiten so extrem steigender Preise sinnvoll sein, diese stattdessen den Tafeln zur Verfügung zu stellen? Oder mache ich da irgendwelche Denkfehler?
Gute Idee, obwohl ich bezweifle das jemand z.B einen 1,80er Waller essen mag?
Dagegen steht aber unsere Gesetzgebung, ich sage nur Lebensmittelrecht und Hygeneverordnung.
Wenn du Lebensmittel in Verkehr bringst, musst du z.B. eine Kühlkette gewährleisten, spezielle Räume und Fahrzeuge haben.
Außerdem bist du in der Haftung, wenn da einer Verdauungsprobleme bekommt.
Das kannst du als Angler alles nicht leisten.

Selbst Tierheime nicht,
Auch Zoos nehmen keine Fische von Anglern, da könnte ja noch irgendwo ein Haken drin stecken und der wertvolle Tiger geht dann ein.

Jürgen
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ich würde meinen, fang erst mal einen Waller.
Und ein Tipp von mir, bis ca. 1m sind diese Delikatesse, darüber eher nicht.
Ich habe mal einen von 1,40m versucht zu Essen, obwohl ich peinlichst alles an Fett entfernt habe, war der Geschmack tranig.
Nicht mal der Hund wollte den Fressen, obwohl dieser eigentlich Fisch mag!
Da hat magi schon Recht.

Jürgen
 

bathgate

Well-Known Member
Ich finde es schön, dass dieses Thema so schnell zu so viel Reaktionen führt.

Ich habe diverse Hobbies und bin in mehreren Foren aktiv. In einem Forum sagt jemand immer "mache und berichte". Also habe ich einfach mal die Tafeln angerufen und sehr freundliche Auskunft bekommen.

hanzz, silverfish und Taxidermist haben Recht. Die Tafeln selbst dürfen Lebensmittel nur dann annehmen, wenn sie verschweißt und zertifiziert sind. Dies ist m.E. ziemlicher Unsinn, aber führt weg vom eigentlichen Thema.

Der Mitarbeiter der Tafeln hat aber auch gesagt, dass die Obdachlosenküchen die Fische annehmen dürfen. Leider sind in bestimmten Bereichen des Rhein Main Gebiets die Obdachlosenküchen am Wochenende geschlossen. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass Ihr gefangene Fische unter der Woche jederzeit ohne Einschränkungen den Obdachlosenküchen anbieten könntet. Ich vertraue an dieser Stelle auf Euer Verantwortungsbewusstsein, dass Ihr nur jene Fische anbieten würdet, die Ihr auch selbst essen würdet.

Was meint Ihr, wäre das ein sinnvoller Weg? Die Fische den Obdachlosenküchen anzubieten?

Edit sagt: jetzt sehe ich gerade Feedback, dass sie dann vom Geschmack her sehr tranig und daher ungenießbar werden. Das wäre natürlich sehr schade.
 

Buds Ben Cêre

ehemals Singvogel
Größere Waller bilden am Rücken eine gelbe, tranige Schicht aus. Wirklich eklig. Ich habe mal einen Aalbeifang mit ca. 45 Pfund mitgenommen und verwertet. Ich glaube, mehr als 2 kg reines Filet sind nicht übrig geblieben, wenn es überhaupt so viel war. Der Rest war ungeniessbarer Abfall. Die sorgsam von allem Tran befreiten Stücke waren allerdings geschmacklich in Ordnung.
Genau das ist der Grund warum ich nicht auf große Waller gezielt angel. Ich gehe grundsätzlich mit Verwertungsabsicht ans Wasser, was nicht heissen soll dass ich alles abknüppel. Und ein heiss geräucherter 60-70cm Waller, die Größe fange ich beim Aal- und Zanderangeln immer wieder mal, ist einfach ein kulinarisches Gedicht, was man von den Großen nun wirklich nicht behaupten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Taxidermist

Well-Known Member
@Rheinspezie : das stimmt nicht ganz, wie mein vorheriger Post zeigt...
Er hat vollkommen Recht!
Was mich hier wundert, dass müsstest du eigentlich wissen, da deine Angelprüfung ja noch nicht allzu lange her ist?
Du darfst als Angler deine gefangenen Fische nicht weitergeben, nicht mal verschenken, verkaufen sowieso nicht, dies müsstest du eigentlich gelernt haben.
Zum Auffrischen kannst du ja mal in deine jeweilige Fischereiverordnung schauen.
Wenn manche dennoch ihre Fische z.B. in der Nachbarschaft verschenken, dann ist dies eine Grauzone.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Genaugenommen stiehlst du diese Fische dann deinen Vereinskollegen, bzw. denen die sie bewirtschaften.
Wie schon geschrieben, finde ich deinen Ansatz hier gut, vielleicht noch idealistisch, aber eben auch ziemlich naiv.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Ruttentretzer

Well-Known Member
Wenn ich den Fisch entnommen, und in die Fangliste eingetragen habe, dann gehört er mir. Also kann ich ihn verschenken.
Es macht für den Bewirtschafter doch keinen Unterschied, wer den Fisch letztlich ißt.
 

Der mit dem Fisch tanzt

Well-Known Member
Ich glaube, wenn du nen Waller bis 1,20m etwa filetierst, diese Filets vakuumierst und die Beutel entsprechend beschriftest und dann einfrierst, könnten die Tafeln bzw. die Obdachlosenküchen den Fisch so schon eher annehmen...
Aber wer will sich diese Arbeit tatsächlich schon machen?
 

dreampike

Well-Known Member
Natürlich darf ich selber gefangene Fische weitergeben, verschenken oder verkaufen, es sei denn, es ist mir über die Fischereierlaubnis oder den Pachtvertrag explizit verboten. Im Bayerischen Fischereigesetz z.B. ist m.W. dazu nichts geregelt. Ein Fischereiberechtigter darf also gefangene Fische verschenken oder verkaufen, egal, ob er Fischereirechtsinhaber ist, das Fischereirecht gepachtet hat oder über eine Fischereierlaubnis verfügt. Wenn der Fischereirechtsinhaber oder -pächter Erlaubnisscheine ausstellt, muss er den Verkauf von Fischen explizit verbieten. Das kann bei Vereinen auch in der Satzung oder in der jeweiligen Satzung stehen. Ein gesetzliches Verbot besteht jedenfalls nicht.
Wolfgang aus Ismaning
 

Taxidermist

Well-Known Member
Wenn der Fischereirechtsinhaber oder -pächter Erlaubnisscheine ausstellt, muss er den Verkauf von Fischen explizit verbieten. Das kann bei Vereinen auch in der Satzung oder in der jeweiligen Satzung stehen
Wahrscheinlich wieder eine Bayrische Sonderregelung?
Als ich damals in NRW geprüft wurde, war es Stand der Dinge, dass man als Angler eben seine Fische nicht weitergeben darf.
Dies geht wohl dann auch aus der Gewässerordnung hervor und nicht wie ich oben geschrieben habe, aus der Landesfischereiordnung.

Jürgen
 
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