Hallo Jürgen,
ich glaube nicht, dass es eine bayerische 'Sonderlocke' ist, die den Bayern (in diesem Fall) etwas erlaubt, was in anderen Bundesländern verboten ist. Ich glaube Dir, dass das damals in Deiner Ausbildung so gesagt wurde. Ich frage nur, auf welche gesetzliche Grundlage sich diese Aussage stützt. Und im Fischereigesetz NRW steht da auch nichts dazu drin. Ich finde die Regelung zum Verbot des Verkaufs grundsätzlich richtig, sie sind aber wohl Bestandteil der Fischereierlaubnisse und keine gesetzlichen Verbote.
Wolfgang
ich glaube nicht, dass es eine bayerische 'Sonderlocke' ist, die den Bayern (in diesem Fall) etwas erlaubt, was in anderen Bundesländern verboten ist. Ich glaube Dir, dass das damals in Deiner Ausbildung so gesagt wurde. Ich frage nur, auf welche gesetzliche Grundlage sich diese Aussage stützt. Und im Fischereigesetz NRW steht da auch nichts dazu drin. Ich finde die Regelung zum Verbot des Verkaufs grundsätzlich richtig, sie sind aber wohl Bestandteil der Fischereierlaubnisse und keine gesetzlichen Verbote.
Wolfgang