Verbinde den Spaß mit Sinnvollem

dreampike

Well-Known Member
Hallo Jürgen,
ich glaube nicht, dass es eine bayerische 'Sonderlocke' ist, die den Bayern (in diesem Fall) etwas erlaubt, was in anderen Bundesländern verboten ist. Ich glaube Dir, dass das damals in Deiner Ausbildung so gesagt wurde. Ich frage nur, auf welche gesetzliche Grundlage sich diese Aussage stützt. Und im Fischereigesetz NRW steht da auch nichts dazu drin. Ich finde die Regelung zum Verbot des Verkaufs grundsätzlich richtig, sie sind aber wohl Bestandteil der Fischereierlaubnisse und keine gesetzlichen Verbote.

Wolfgang
 

Der mit dem Fisch tanzt

Well-Known Member
Bei uns im Verein steht in der Satzung, daß gefangene Fische nicht verkauft werden dürfen! Das ist auch in anderen Mittelfränkischen Angelvereinen genauso...
Vor vielen Jahren haben wir auf einem Altstadtfest geräuchert, da habe ich ein paar Aale von mir mitgeräuchert.
Als ich die aus dem Rauch genommen habe, hat so ein Typ das beobachtet, mit einem 20€ Schein rumgewedelt und wollte einen Räucheraal von mir kaufen.
Habe ich dankend abgelehnt, zum einen wegen dem Verkaufsverbot von selbstgefangenem Fisch, zum anderen kostet bei uns am Fischwagen ein kg Räucheraal 60-80 €! *

*Preise sind von Region zu Region unterschiedlich und sind auch von der Jahreszeit abhängig.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
glaube nicht, dass es eine bayerische 'Sonderlocke' ist,
Das glaube ich auch nicht.

Die Fischereigesetze sind ja nicht vorrangig für Angler gemacht, sondern gelten auch für Fischereiberechtigte, Berufsfischer, Nebenerwerbsfischer usw. .

In der AVFIG Bayern kann ich unter dem Punkt "Erwerb, Besitz und Abgabe von Fischen" jedenfalls nicht herauslesen, dass dies für Angler grundsätzlich verboten wäre.

Welche weiteren Vorschriften zu beachten wären, wenn man Fische verkaufen / in den Verkehr bringen wollte, dürfte auch davon abhängen, ob sie als Lebensmittel vermarktet werden oder als Besatzfisch.

Das ist auch in anderen Mittelfränkischen Angelvereinen genauso...
Joo, so ist das üblicherweise bei uns hier geregelt. Angeln soll nur den eigenen Bedarf decken.

In den Verbandsgewässern ebenfalls . Verkauf oder Tausch ist verboten.

Begrenzte Tages- und Jahresmengen für Barsch und Weißfische wurden dort auch eingeführt. Das wird schon seinen Grund haben.

In den Verbandsgewässern dürfen mittlerweile Fische über 20cm auch nicht mehr lebend vom Wasser abtransportiert werden.

Dürfte u.a. daran liegen, dass es einen Markt für kapitale Besatzfische bestimmter Arten gibt.

Gerüchteweise sollen da besonders für große Waller und Karpfen ordentliche Summen geboten werden.

Die Szene hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert.

Und nach meinem Geschmack nicht nur positiv.
 

bathgate

Well-Known Member
Er hat vollkommen Recht!
Was mich hier wundert, dass müsstest du eigentlich wissen, da deine Angelprüfung ja noch nicht allzu lange her ist?
Du darfst als Angler deine gefangenen Fische nicht weitergeben, nicht mal verschenken, verkaufen sowieso nicht, dies müsstest du eigentlich gelernt haben.
Zum Auffrischen kannst du ja mal in deine jeweilige Fischereiverordnung schauen.
Wenn manche dennoch ihre Fische z.B. in der Nachbarschaft verschenken, dann ist dies eine Grauzone.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Genaugenommen stiehlst du diese Fische dann deinen Vereinskollegen, bzw. denen die sie bewirtschaften.
Wie schon geschrieben, finde ich deinen Ansatz hier gut, vielleicht noch idealistisch, aber eben auch ziemlich naiv.

Jürgen
Ok, dann jetzt mal im Detail...

Im Gegensatz zu den Fischereiverordnungen anderer Bundesländer ist in Hessen der Verkauf von geangelten Fischen weder in der HFO noch im HFischG verboten. Allerdings hat § 10 III HFO ein explizites C&R-Verbot:

Fischen in der Absicht, die Fische ohne vernünftigen Grund nach dem Fang wieder auszusetzen, ist verboten

Ander sähe es hinsichtlich des Aalfangs aus, wie in § 2a I S. 1 HFischV geregelt:

Wer Aale zu Erwerbszwecken fängt, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und des Fanggebietes der oberen Fischereibehörde anzuzeigen.

Davon losgelöst muss das Verbot des gewerblichen Verkaufs von (selbst gefangenen) Fischen trennen, da dies u.a. gesundheits- sowie steuerrechtliche Gründe hat. Wenn ich also jemandem ohne Gegenleistung selbst geangelte Fische übergeben möchte, ist es in Hessen insoweit nicht landesrechtlich verboten, als dass nicht andere Vorgaben von Vereinssatzungen oder auch gesundheitsrechtliche Vorgaben dem im Wege stehen.

Mal am Rande... dieses Thema war nicht Bestandteil der Anglerprüfung und auch nicht des Fishing-King Onlinekurses. Aber für Euch lese ich doch immer wieder gern Verordnungen und Gesetze. Sollte ich etwas übersehen haben, wäre ich über nen Hinweis dankbar.

Kommen wir zurück auf mein Beispiel. Hier geht es darum, dass ich den Vorschlag geäußert habe, Waller aus dem Main (kein Vereinsgewässer), die man sowieso nicht verwerten würde, jenen zu geben, die ihn gern verwerten würden. Ich habe aber dank diverser Hinweise inzwischen erfahren, dass diese ganz großen Waller nicht wirklich schmecken, daher macht der ganze Vorschlag keinen Sinn mehr.

Ich hoffe, dass wir damit das Thema abschließend erörtert haben.
 
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