Thomas9904
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Vorabveröffentlichung Mag März
In den uns vorliegenden Verordnungsentwürfen zur Unterschutzstellung der acht gemeldeten FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee, Stand 20.01.2016, wird die Freizeitfischerei explizit verboten.
Unter dem § 4 wird Folgendes für Verordnung über die Festsetzung der Naturschutzgebiete
„Borkum Riffgrund“ (NSGBRgV), „Doggerbank“ (NSGDgbV), „Fehmarnbelt“ (NSGFmbV), „Pommersche Bucht – Rönnebank“ (NSGPBRV), und „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ (NSGSylV) aufgelistet:
Meine Meinung
Auch wenn man davon ausgehen kann, dass der DAFV im Verteiler der Informationen mit drin ist, gehe ich persönlich davon aus, dass in der augenblicklichen Situation der Zersplitterung hier keine für Angler oder das Angeln zielführende Arbeit stattfinden kann..
Denn wenn so viele Ehrenamtler und nun auch schon Hauptamtler, welche da wenigstens noch etwas Ahnung und Beziehungen hatte, beim DAFV davon rennen, wer solls dann machen?
Bis jetzt haben wir jedenfalls weder gehört, dass sich der DAFV eingeschaltet hätte, noch dass er die betroffenen Landesverbände informiert oder seine Hilfe angeboten hätte.
Hoffen wir das Beste, dass da dennoch was kam oder noch kommt...
Aber hoffen und harren...(man kennt das Sprichwort..)....
Ob und wer hier die Angler also gegen solche Anwürfe und Entwürfe verteidigen soll, wird also weiterhin offen bleiben.
Frau Dr. Happach-Kasan sollte damit übrigens Erfahrung haben.
Das versuchte der damalige Umweltminister Trittin am Ende seiner Amtszeit auch schon mal durchzudrücken.
Damals hatten es Peter Mohnert vom VDSF und Frau Dr. (damals noch im Bundestag) immerhin geschafft, das pauschale Angelverbot nochmals abzuwenden.
Ob das mit dem heutigen, zersplitternden und sich auflösenden DAFV nochmals möglich ist, das zu verhindern, das wird sich zeigen...
Siehe dazu auch das Standing des DAFV bei Behörden und Ministerien:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=311350
Habe auf jeden Fall mal die Landesverbände informiert:
Ergänzung
Sodele, nachdem der DAFV wie üblich wieder ewig geschlafen und das alles um die FFH/NSG-Geschichte scheinbar hier erst nach unserer Veröffentlichung überhaupt mitbekommen hat (obwohl denen das Schreiben auch schon seit 20.01. vorlag) während der DFV schon klar und deutlich reagiert hat, sind die vom DAFV nun auch in die Puschen gekommen (11.02.2016):
http://www.dafv.de/index.php/home/n...naturschutzgebieten-der-dafv-bezieht-stellung
Ausdrücklich zu loben:
Wenigstens fallen sie diesmal nicht, wie eigentlich DAFV-üblich, den Anglern in den Rücken, sondern beziehen klar Stellung gegen das geplante Verbot.
Von den ebenfalls vom Bundesministerium angeschriebenen Landesverbänden (LSFV-SH und LAV-MeckPomm) kam dazu noch keinerlei Meldung, ausser eben der Kitesurfergeschichte vom GF des LSFV-SH im Forum des LSFV-SH (siehe:http://www.anglerforum-sh.de/showth...tfischerei-im-Fehmarnbelt&p=373274#post373274).
Thomas Finkbeiner
Verbot der Freizeitfischerei in den Entwürfen zu FFH-Gebieten
In den uns vorliegenden Verordnungsentwürfen zur Unterschutzstellung der acht gemeldeten FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee, Stand 20.01.2016, wird die Freizeitfischerei explizit verboten.
Unter dem § 4 wird Folgendes für Verordnung über die Festsetzung der Naturschutzgebiete
„Borkum Riffgrund“ (NSGBRgV), „Doggerbank“ (NSGDgbV), „Fehmarnbelt“ (NSGFmbV), „Pommersche Bucht – Rönnebank“ (NSGPBRV), und „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ (NSGSylV) aufgelistet:
§ 4
Verbote
(1) Vorbehaltlich des § 5 sind verboten
1. alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können,
2. die Errichtung und die wesentliche Änderung künstlicher Inseln, Anlagen und Bauwerke.
(2) Verboten ist im Naturschutzgebiet insbesondere
1. die Einbringung von Baggergut,
2. die Einrichtung und der Betrieb mariner Aquakulturen,
3. die Freizeitfischerei sowie
das Ausbringen von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten.
Meine Meinung
Auch wenn man davon ausgehen kann, dass der DAFV im Verteiler der Informationen mit drin ist, gehe ich persönlich davon aus, dass in der augenblicklichen Situation der Zersplitterung hier keine für Angler oder das Angeln zielführende Arbeit stattfinden kann..
Denn wenn so viele Ehrenamtler und nun auch schon Hauptamtler, welche da wenigstens noch etwas Ahnung und Beziehungen hatte, beim DAFV davon rennen, wer solls dann machen?
Bis jetzt haben wir jedenfalls weder gehört, dass sich der DAFV eingeschaltet hätte, noch dass er die betroffenen Landesverbände informiert oder seine Hilfe angeboten hätte.
Hoffen wir das Beste, dass da dennoch was kam oder noch kommt...
Aber hoffen und harren...(man kennt das Sprichwort..)....
Ob und wer hier die Angler also gegen solche Anwürfe und Entwürfe verteidigen soll, wird also weiterhin offen bleiben.
Frau Dr. Happach-Kasan sollte damit übrigens Erfahrung haben.
Das versuchte der damalige Umweltminister Trittin am Ende seiner Amtszeit auch schon mal durchzudrücken.
Damals hatten es Peter Mohnert vom VDSF und Frau Dr. (damals noch im Bundestag) immerhin geschafft, das pauschale Angelverbot nochmals abzuwenden.
Ob das mit dem heutigen, zersplitternden und sich auflösenden DAFV nochmals möglich ist, das zu verhindern, das wird sich zeigen...
Siehe dazu auch das Standing des DAFV bei Behörden und Ministerien:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=311350
Habe auf jeden Fall mal die Landesverbände informiert:
Ich gehe ja nicht davon aus, dass mit der fortschreitenden Zersplitterung des DAFV und davonlaufenden Personals, dieser überhaupt etwas von diesen Dingen hier mitbekommen hat.
Oder wenn, dass der DAFV dann zielführend etwas Positives für Angler und das Angeln hier erreichen kann – obwohl natürlich DRINGEND Handlungsbedarf wäre.
Da auf uns vom Anglerboard ja eh niemand hört, bitten wir alle, hier den DAFV darauf hinzuweisen, dass die vielleicht wenigstens einmal rechtzeitig in die Puschen kommen.
Es geht ja beileibe nicht nur um den Fehmarnbelt (sind weitere Gebiete in Nord- und Ostsee mit drin), sondern es geht vor allem darum, hier nicht pauschal Angeln und Angler als schädlich für die Naturschutzgebiete darzustellen.
Nähere Infos:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=312210
Grüße Thomas
Ergänzung
Sodele, nachdem der DAFV wie üblich wieder ewig geschlafen und das alles um die FFH/NSG-Geschichte scheinbar hier erst nach unserer Veröffentlichung überhaupt mitbekommen hat (obwohl denen das Schreiben auch schon seit 20.01. vorlag) während der DFV schon klar und deutlich reagiert hat, sind die vom DAFV nun auch in die Puschen gekommen (11.02.2016):
http://www.dafv.de/index.php/home/n...naturschutzgebieten-der-dafv-bezieht-stellung
Ausdrücklich zu loben:
Wenigstens fallen sie diesmal nicht, wie eigentlich DAFV-üblich, den Anglern in den Rücken, sondern beziehen klar Stellung gegen das geplante Verbot.
Von den ebenfalls vom Bundesministerium angeschriebenen Landesverbänden (LSFV-SH und LAV-MeckPomm) kam dazu noch keinerlei Meldung, ausser eben der Kitesurfergeschichte vom GF des LSFV-SH im Forum des LSFV-SH (siehe:http://www.anglerforum-sh.de/showth...tfischerei-im-Fehmarnbelt&p=373274#post373274).
Thomas Finkbeiner
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