Verbraucherschutz warnt vor belastetem Fisch aus der Elbe

Newsmeldung

Das Verbraucherschutz-Ministerium in Niedersachsen warnt vor dem Verzehr von Fischen aus der Elbe. Bei Proben wurden so hohe Mengen an schädlichen Substanzen nachgewiesen, dass ein einmaliger Verzeht im Monat bedenklich wird.


raba-201085_1920.jpg

Fische aus der Elbe haben eine hohe Schadstoffbelastung


Das Institut für Fischerei-Erzeugnisse in Cuxhaven hat ein Jahr lang Fische aus der Elbe, Weser und Ems untersucht. Beprobt wurden sie auf Substanzen wie Pestizide, Industrie-Chemikalien, Schwermetalle und PFAS (perfluorierte Alkylsubstanzen aus der Industrie).
Bei den PFAS wurden Konzentrationen deutlich über dem EU-Grenzwert nachgewiesen. Diese Mittel kommen bei der Papierbeschichtung, zum Imprägnieren von Kleidung, Polstermöbeln und Teppichen zum Einsatz.

Auch im Menschen nachgewiesen
PFAS sind aufgrund ihres intensiven Einsatzes und der chemischen Stabilität sehr häufig in der Umwelt anzutreffen. Sie wurden bereits in Fleisch und Organen von Tier und Mensch nachgewiesen. Das Institut stellte fest, dass die Grenzwerte für PFAS in Fisch sogar überschritten werden, wenn nur einmal im Monat 300 Gramm dieser Fische konsumiert werden.
Das Verbraucherschutz-Ministeriums rät dazu, Abstand vom Verzehr von Fisch aus Flüssen in Niedersachsenund Hamburg zu nehmen!


Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/viele-s...VJ1RenJo-m5U4QlaHEkExoEPI0Q7rUMejzYQFlZ6SRM0g
 
Hallo,

was man von jemandem erwarten kann, der Lebensmittel in den Verkehr bringt, dürfte m.W. nicht vom Alter, Bildung etc. abhängen.

Wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die der Verbraucher berechtigterweise erwarten kann, greift die Produkthaftung.
 
Hallo,

was man von jemandem erwarten kann, der Lebensmittel in den Verkehr bringt, dürfte m.W. nicht vom Alter, Bildung etc. abhängen.

Wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die der Verbraucher berechtigterweise erwarten kann, greift die Produkthaftung.
oh ha,
dann dürfte kaum ein konventionell wirtschaftender Bauer mehr Schweinefleisch oder auch nur Gemüse verkaufen.
 
Hallo,

dann dürfte kaum ein konventionell wirtschaftender Bauer mehr Schweinefleisch oder auch nur Gemüse verkaufen

Verkaufen darf der das schon, solange es kein Verbot gibt.

Nur geht er dann ein Risiko ein, wenn die Produkte gesundheitsschädlich sind, er nicht darauf hinweist und dadurch nachweislich die Gesundheit eines Kunden geschädigt wird.

Produkthaftung ist Zivilrecht. Den Nachweis muss allerdings der Geschädigte erbringen.
 
Die Diskussion geht doch in die ganz falsche Richtung. Verbraucherhinweis, Einchränkungen, Verbote.
Das Problem ist auf ein unbedenkliches Maß von den Verursachern zu begrenzt, bzw. abzustellen und nicht auf die Nutzer und Verbraucher umzulegen..
Wenn das nicht der Fall ist, verstoßen die Einleitender gegen das Naturschutzgesetz, das Tierschutzgesetzt, und gegen das Menschenrecht auf Unversehrtheit.
Minimierung der gefährlichen Mittel, bzw. Abschaffung alles andere ist Umlegung der Probleme auf andere und keine Ursachenbehebung.
Unsere Angelverbände sollen mal schön den Ball zurück spielen und ja nicht auf dieses Ablenkungsmanöver einsteigen.

Wenn man das weiter spinnt:
Man vergifte das Essen und weist darauf hin, lässt aber keine Wahl als es zu essen, dann sind die aus dem Schneider.
Wie weit soll das gehen?
Geht's noch!

Einfach mal eine Klage auf Verdacht gegen Unbekannt (oder Bekannt), gegen Körperverletzung, Tierquälerei und Naturverschmutzung bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
Da man die Arbeitsplätze auch nicht verlieren will, sollte eine Übergangsfrist geschaffen werden, die eine Umstellung / Klärung / Neutralisation ermöglicht.

mfg
NM
 
Hallo,

Das Problem ist auf ein unbedenkliches Maß von den Verursachern zu begrenzt, bzw. abzustellen und nicht auf die Nutzer und Verbraucher umzulegen..

Hast schon recht, aber solange das nicht passiert, ist schon wichtig die Verbraucher aufzuklären.

Die können dann immer noch entscheiden, ob und in welchen Mengen sie das essen wollen.

Und selbst wenn man die Verursacher ermitteln und die Ursachen beseitigen könnte, würde n die Fische auch nicht sofort schadstofffrei werden.

Das würde schon ne gewisse Zeit dauern.

Man vergifte das Essen und weist darauf hin, lässt aber keine Wahl als es zu essen, dann sind die aus dem Schneider.

Wenn es gesetzliche Grenzwerte gibt, darf das Lebensmittel bei Überschreitungen nicht verkauft werden.

Scheint in dem Fall aber halt noch nicht der Fall zu sein.
 
Das Problem ist doch, dass das zu Angelverboten führen kann.

Vielleicht ist das sogar so gewollt. Fische dürfen nicht verzehrt werden, also keinen vernünftiger Angelgrund, also Angelverbot.
Also sollte man den Ball besser flach halten und keiner ist verpflichtet, jeden gefangenen Fisch zu entnehmen und zu verzehren.
Nicht zu alte Fische sind daher besser zum Verzehr geeignet, als Kapitale, die zudem für den Erhalt der Art sorgen.

Ein sehr gutes neues Argument für ein Entnahmefenster oder Maximalmaß.
 
Ball flach halten heißt genau so zu verfahren, wie es seit VDSF-Zeiten schon immer praktiziert wurde.
Mit den bekannten Resultaten.
Plötzlich und unerwartet werden wir mit Situationen konfrontiert, auf die wir nicht mehr adäquat reagieren können.
 
Zu VDSF Zeiten kamen die Angriffe gegen Angler aus den eigenen Reihen. Vom lebenden Köderfisch bis zum Setzkescher.

Heute sind die von den Fischereiverbänden geschulten, besser gehirngewaschenen Funktionsträger in den Vereinen, diejenigen, die Angler eingestellt sind und eher zum Nabu gehören sollten.
 
Das Problem ist doch, dass das zu Angelverboten führen kann.

Vielleicht ist das sogar so gewollt. Fische dürfen nicht verzehrt werden, also keinen vernünftiger Angelgrund, also Angelverbot.
Also sollte man den Ball besser flach halten und keiner ist verpflichtet, jeden gefangenen Fisch zu entnehmen und zu verzehren.
Nicht zu alte Fische sind daher besser zum Verzehr geeignet, als Kapitale, die zudem für den Erhalt der Art sorgen.

Ein sehr gutes neues Argument für ein Entnahmefenster oder Maximalmaß.

Ja was ist den jetzt los!
Das kann doch nur zu einem Angelverbot führen, wenn man die vermeindliche Ursache, auf sich sitzen lässt.
Ich würd denen 3 Monaten Zeit geben, Ihren Dreck in den Griff zu bekommen.
Letztendlich können doch Angler gar nix dafür. Und das sollte klar gemacht werden.
Wenn es Leidtragende gibt, dann sollten es die sein, die es verursachen und nicht auf Rücken der Unschuldigen austragen.
Alles andere ist unlogisch und vor allem wenig hilfreich, - dient also der Problemlösung nicht.
Nur weil Angler Fische nicht mehr verzehren dürfen, ist noch lange der Fisch nicht weniger vergiftet. Was ja auch für den, dessen Wachstum, Vermehrung und weis der Geier was sonst noch, nicht gut sein kann.
Wenn eine Eindämmung der Angelei Sinn macht, dann ist das einfach durch anglerische Maßnahmen zu erreichen, wie weniger Karten ausgeben, Fangbegrenzungen,
Schonmaßerhöhung, Schonzeitenerweiterung, Artensperrung, streckenweise temporäre Sperrung, Besatz, usw. Sowas kann man Anglern anhand Fangstatistiken plausibel erklären und es Bedarf keiner Hintertür.
Sowas nennt sich ordentliche Gewässerbewirtschaftung.
Wir sind doch diejenigen, die Fische wieder ansiedeln, schonen und schützen und Bestände stärken und hegen.

Falls es eine Finte wäre für den Schutz von Fischen, so öffnet man durch sowas Tür und Tor für Andere und Sachen, die leicht aus dem Ruder laufen können / anglerisch nicht mehr beeinflussbar sind.
Im Gegenteil, wenn man sowas als Fischschutz verkaufen will, da wird man besser Hellhörig,

Die sollen einfach Ihr Gift weg lassen, neutralisieren, oder raus filtern und ordentlich Entsorgen, wie sich das gehört.

mfg
NM
 
Hallo,
Hast schon recht, aber solange das nicht passiert, ist schon wichtig die Verbraucher aufzuklären.
Die können dann immer noch entscheiden, ob und in welchen Mengen sie das essen wollen.
Und selbst wenn man die Verursacher ermitteln und die Ursachen beseitigen könnte, würde n die Fische auch nicht sofort schadstofffrei werden.
Das würde schon ne gewisse Zeit dauern.
Wenn es gesetzliche Grenzwerte gibt, darf das Lebensmittel bei Überschreitungen nicht verkauft werden.
Scheint in dem Fall aber halt noch nicht der Fall zu sein.

Ja natürlich, wenn das Kind im Brunnen liegt, kommt man nicht drum rum.
Was mich dazu skeptisch macht, ist, das dies anscheinend ein komplettes Nord und Ostdeutsches Problem ist, über viele Flüsse hinweg. Nur das die verschiedene Bundesländer anders damit umgehen. Also keine 1x Umweltkatastrophe eines Unternehmens an der Elbe.

Diese Unternehmen und die Kontrollinstanzen handeln also bis Dato
1. alle nach dem Gesetz, und dessen Grenzwerte, soweit es welche gibt,
2. oder sie handeln absichtlich falsch und verheimlichten das,
3. oder es ist eine neue Erkenntnis über die Giftigkeit.
Wenn die Erkenntnis neu ist und das Problem schon lange existiert, kann es doch gar nicht sein, dass das was man Jahrzehnte lang gefuttert hat plötzlich als Gefährlich eingestuft wird und daraus ein sofortiges Verzehr- und evtl. Angelverbot abgeleitet werden könne. Dann kannst das auch noch weiter futtern, vergiftet bist eh schon.
Ist es Vorsatz, oder grob Fahrlässig, haften die Firmen und Kontrollinstanzen - oder deren Versicherung.

Was anderes ist es, wenn die Verursacher die ehemaligen DDR Betriebe waren, die es nicht mehr gibt, und das Problem schon lange abgestellt ist, aber das Gift immer noch da ist. Aber dann müssten die Werte jedes Jahr besser werden. Der DDR war es anscheinend Wurscht, ob das Zeug drin war oder nicht, die haben den Fisch gefuttert und keiner scheint dran verstorben zu sein.

Also was ist jetzt Tatsache?

So wie das hier kommuniziert ist, sind diese Mittel in aktuellen verarbeitenden Betrieben eingesetzt über einen weiten Bereich der BRD und anscheinend nach Vorgaben eingesetzt. Vermutlich kommt man jetzt dahinter, dass die Chemiehersteller oder gekaufte Labors geschummelt haben, was die Bedenkenlosigkeit angeht. Oder die Testergebnisse waren zu kurz angesetzt und Folgeschäden treten erst jetzt auf.

Nichts destotrotz hat man das seit langem bedenkenlos verzehren dürfen, und jetzt will man sich auf die sichere Seite stellen und es dem Verbraucher und Angler in die Schuhe schieben oder es ihm Frei stellen, ob er es Verzehrt? - Das nenne ich "Kopf aus der Schlinge ziehen".

Eine ziehführende Diskussion setzt voraus, dass man Problem, Ursache, Wirkung und Lösung und einen Zeitplan erarbeitet.
Anhand der Daten kommt man wohl nicht über Problem und Wirkung hinaus, wo bleibt der Rest der Infos über Ursache, Lösung und Zeitschiene?
Da bis Dato keine Weiteren Infos bereit gestellt wurden ist die Vermutung nicht weit, das man den Anglern ein Verzehrverbot und evtl. Angelverbot bis zum Sankt Nimmerleinstag als Problemlösung verkaufen will, - was es aber nicht ist.


mfg
NM
 
de Facto ist es ein Angelverbot durch die Hintertür, da sind die Verbände gefordert Klarheit zu schaffen,
bzw. diese "gutachten" in Zweifel zu ziehen.
Ball flach halten ist ganz sicher die falsche Lösung
 
Erstaunlich ist, dass das Verbraucherschutz-Ministerium vor Belastungen warnt, sich auf aktuelle Analysen bezieht, jedoch nicht verrät, ob/welche Maßnahmen amtlicherseits zur Verbesserung geplant sind oder schon eingeleitet wurden.
Auch wäre es erforderlich, zumindest die kritischsten Regionen zu nennen.
Ich glaube wir Angler sollten solche schlechten Nachrichten nicht einfach hinnehmen. Es ist das gute Recht der Gesamtbevölkerung, dass das Flusswasser vor gesundheitsschädlichen Industriestoffen geschützt wird. Auch wenn das nicht von heute auf morgen geht, wir sollten da wirklich dran bleiben.
Ganz besonders auch wegen unsere Kinder und Enkelkinder.
 
Zitat: "In der EU-Trinkwasserrichtlinie sind derzeit keine Grenzwerte für PFOS, PFOA oder andere PFAS enthalten"

Es stellt sich also die Frage, von welchen Grenzwerten überhaupt die Rede ist.

Meines Wissens gibt es überhaupt noch keinen Grenzwert für diese Stoffe, weder in BRD noch in EU.
Jetzt stellt sich die Frage: Warum werden die Verbände hier nicht aktiv? Es ist angezeigt klar und deutlich Stellung zu beziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt da noch was von der Redaktion an Infos.
Werden der Behörde die richtigen Fragen gestellt?

Die Bevölkerung warnen, ist das eine, Das Problem zügig lösen das entscheidende.

Ebenso verstehe ich nicht, dass von Behördenseite die betroffenen Angelverbände nicht einbezogen sind. Immerhin kann eine Schadensersatzklage der Anglerschaft erhoben oder vermieden werden. Wenn die Anglerschaft 100.000de von Euros für Fischbesatz, Karten und was weis ich noch ausgibt, aber die Fische nicht verzehren darf, ist das ja schon ein nicht unerheblicher Wert.
 
Viele dieser Stoffe gelang(t)en über legale Wege in unsere Umwelt. Da lässt sich leider meistens nichts einklagen und Verbote gelten nicht rückwirkend.
 
Hallo,

aber die Fische nicht verzehren darf,

Von einem Verzehrverbot hab ich jetzt nichts mitbekommnen.

Viele dieser Stoffe gelang(t)en über legale Wege in unsere Umwelt

Das wird auch schwierig nachzuvollziehen sein, wer wann, wo, wieviel eingeleitet hat.

Meines Wissens wird jetzt aber dran gearbeitet, die Verwendung dieser Stoffe deutlich einzuschränken oder zu verbieten.

Wird dann aber sicher noch ne Zeit dauern, bis die Schadstoffbelastung in Fischen abnimmt.

die betroffenen Angelverbände nicht einbezogen

Das wären m.E, eher die Gewässerbewirtschafter bzw. Inhaber der Fischereirechte betroffen, egal ob das nun Verbände, Vereine oder Privatleute sind.
 
Ist ja nicht so, dass der Betrieb x nachweislich für die Einleitungen verantwortlich ist. Viele Gifte gelangen über viele diffuse Quellen ins Gewässer, so dass niemandem konkret eine Grenzwertverletzung nachzuweisen ist.

Das gilt ja auch für Mikroplastik im Trinkwasser und Nahrung, Weichmacher überall .....

Ist also insgesamt sehr schwierig, da etwas konkretes zu machen.
 
Oben