Verein beitreten, Anforderungen

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Trotz allem darf man darüber diskutieren, denn Angler aus dem Norden sind nicht anders wie im Süden und wir haben unabhängig der Lebensweise eins Gemein, wir wollen Angeln. Wenn sich in Vereinen elitäre Strukturen und Vetternwirtschaft, Selektion und beinahe Feudalismus etablieren und proforma schon Menschen ausschließt weil eine Lösungsbereitschaft für viele aus eigenem Unwillen dank Angst, Gier und dergleichen herausbildet etabliert ist es doch das gute Recht dies in Frage zu stellen.

Hallo,

Deine Ansichten kann ich teilweise nachvollziehen. Nur verallgemeinerst Du zu sehr; was Du oben anführst, trifft auf kaum einen Verein hier bei mir in der Gegend zu und ich kenne etliche. Daß und warum wir eine andere Preisgestaltung haben wurde ja schon eingehend erörtert und falls Du mal in unsere Gegend auswandern solltest, wende Dich an mich und Du bist innerhalb einer Woche in einem Verein, ohne Führungszeugnis etc., vorausgesetzt Du hast einen Fischereischein der vom Bayerischen Staat akzeptiert wird.

Petri Heil

Lajos

Ausgangslage der Diskussion war ja einer der aufgeführten Vereine. Ich glaube dir schon, das es nicht auf alle Vereine zutreffen wird und kann auch verstehen das sich hohe Pachtkosten verteilen müssen. Aber selbst das lässt sich mit einer Anzahl an Anglern steuern und kann gelöst werden.

Ich werde mich hüten jedem Verein dort reine Existänzängste und Eigennutz zu unterstellen, aber bei Aufnahmengebühren von 1000 Euro frage ich mich schon, welchen Aufwand derjenige haben muss um solch eine Summe zu rechtfertigen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

, vorausgesetzt Du hast einen Fischereischein der vom Bayerischen Staat akzeptiert wird.
Da rührt sich auch einiges, was Prüfungstourismus fördern dürfte ;-)
http://www.fischereiverband-saar.de/lehrgänge/fischerprüfung-2016/

Davon ab:
Nach der Föderalismusreform MUSS Bayern von Gastanglern eh alle in Deutschland legalen Fischereischeine akzeptieren.

Da gehts ja nur um Umschreibung bei Umzug nach Umzug nach Bayern, wo der entsprechende § aus der Verordnung greift.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Ich werde mich hüten jedem Verein dort reine Existänzängste und Eigennutz zu unterstellen, aber bei Aufnahmengebühren von 1000 Euro frage ich mich schon, welchen Aufwand derjenige haben muss um solch eine Summe zu rechtfertigen.

Hallo,

eintausend Euro sind schon happig. Bei uns in der Gegend sind so 300 - 500 Euro üblich.
Mein Verein verlangt 400 Euro und ich will Dir auch erklären, wieso. Wir kauften Ende der 1960er Jahre einen Baggersee und Ende der 1970er Jahre eine schöne Flußstrecke (das sind aber nicht unseren einzigen Eigentumsgewässer) um das zu finanzieren wurden damals die Mitglieder mit jeweils 100
DM Sonderbeitrag herangezogen. Nun sind aber 200 DM aus den 60ern und 70ern damals locker das gewesen, was heutzutage 400 Euro darstellen. Es ist also nicht mehr wie recht und billig, daß sich die neuen Mitglieder daran beteiligen, sonst wären ja nur die damaligen Mitglieder dadurch belastet.
Du siehst also, daß Aufnahmegebühren nicht unbedingt eine Ungerechtigkeit darstellen sondern durchaus nachvollziehbar sind. Wenigstens die meisten.

Petri Heil

Lajos
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Das mit dem Führungszeugnis steht rechtlich auf ziemlich dünnen Eis.

Auch gemeinnützige Vereine,haben sich da an geltendes Recht zu halten.

Und das sieht weder eine pauschale Pflicht zur allumfassenden Selbstauskunft,
noch einen generellen Zwang zur Vorlage eines Führungszeugnis vor.

Da gab es für gemeinnützige Vereine(wenn auch keine Angelvereine),vor Gericht auch schon blutige Nasen.

Sicher macht man sich als Bewerber damit recht unbeliebt.

Eine rechtlich erstrittene Mitgliedschaft kann recht unschön werden.

Ändert aber nix am Grundpfusch den sich da manche Vereine rausnehmen.

Gute Publicity geht anders.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Da rührt sich auch einiges, was Prüfungstourismus fördern dürfte ;-)
http://www.fischereiverband-saar.de/lehrg%C3%A4nge/fischerpr%C3%BCfung-2016/

Davon ab:
Nach der Föderalismusreform MUSS Bayern von Gastanglern eh alle in Deutschland legalen Fischereischeine akzeptieren.

Da gehts ja nur um Umschreibung bei Umzug nach Umzug nach Bayern, wo der entsprechende § aus der Verordnung greift.

Hallo Thomas,

ist schon klar, bei Gastanglern gibts eh keine Probleme.
Bei Umzug gibts auch einen Trick; vorausgesetzt das Herkunftsbundesland (blödes Wort) bietet einen Fischereischein auf Lebenszeit an. Den besorgt man sich vorher und das wars, den brauche ich ja nicht umschreiben lassen.

Petri Heil

Lajos
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Hi, hier mal was aus meiner Gegend: Ersten drei Jahre nur Mittgliedschaft auf Probe, danach reicht die Stimme eines Mitglieds aus, um die Vollmitgliedschaft zu verwehren.:q
Aufnahmegebühr ist dann allerdings schon voll bezahlt.;)

Grüße JK

Und wenn der Betreffende vor Gericht zieht (was ich ihm raten würde), steht der Verein dumm da.

Generell müssen gemeinnützige Vereine jeden geeigneten Antragssteller aufnehmen, es sei denn, es gibt stichhaltige Gründe, die dagegen sprechen. Bei Fischereivereinen kann dieser Umstand z.B. vorliegen, wenn die Anzahl verfügbarer Erlaubnisscheine ausgeschöpft ist.

Und dass dem Betreffenden die Aufnahmegebühr zurückzuerstatten ist, ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.

Wir haben im Fußballverein z.B. die Regelung eingeführt, dass wir keine Kinder aufnehmen wollen, die kein Deutsch sprechen. Unsere Begründung war, dass diese Kinder nicht zielgerichtet trainiert und in das Mannschaftsgefüge integriert werden können. Trotzdem haben wir das Ok. zu diesem Vorgehen offiziell vom DFB und vom Landratsamt bestätigen lassen, um im Falle einer Klage abgesichert zu sein.

Viele Vorstände haben keine Ahnung von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und fallen aus allen Wolken, wenn der Amtsrichter sie zusammenfaltet.
 
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Ein gemeinnütziger Verein muss nicht jeden aufnehmen. Das hat nix mit gemeinnützigkeit zu tun Die muss sich aus der Satzung ergeben.
Da schreibt man auch die Aufnahmeverfahren rein. Die Abhängigkeit von der nationalität oder des geschlechts wird wohl vor Gericht keinenBestand haben.
Aber alles andere, soweit es nicht gegen Gesetze und gute Sitten ist wird Recht wenn es in der Satzung steht. Z.B. Bürgen, Führungszeugnis usw.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Ich werde mich hüten jedem Verein dort reine Existänzängste und Eigennutz zu unterstellen, aber bei Aufnahmengebühren von 1000 Euro frage ich mich schon, welchen Aufwand derjenige haben muss um solch eine Summe zu rechtfertigen.

Das ist schnell erklärt:

Die laufenden Kosten der Vereine werden aus den Jahresbeiträgen bestritten. Das sind hier in Mittelfranken bei Vereinen mit ca. 30 ha Stillwasserfläche und 5 km Fließgewässer plus Aufzuchtteichen ca. 30.000 € jährliche Pacht + Besatz + Futter + Nebenkosten um die 45.000 € pro Jahr.

Die Aufnahmegebühren (die übrigens meist über mehrere Jahre hinweg gestückelt bezahlt werden können) werden meist vom Verein auf einem separaten Konto verwaltet (sog. Bausteinkonto), um von diesen Beträgen Gewässereigentum erwerben zu können.

Und wenn man dann weiß, dass hier ein am Waldrand gelegener Weiher mit der Größe von 6ha aktuell nicht unter 600.000 € angeboten wird, weiß man, wofür das Geld gedacht ist.

1000 € sind allerdings ein sehr hoher Betrag. Hier in der Gegend sind 500-600 € eher die Zielgrößen.
 

Laserbeak

Angelmaniac
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Ich habe mich bis jetzt am meisten über die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses amüsiert.
Das ist rein rechtlich gesehen ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person.
Warum passiert mir nie so etwas? Ich bin bei so einem Vorkommnis ein recht streitbarer/streitlustiger Mensch.
Diesem Vereinsvorstand würde ich mit Wonne heimleuchten, dass es rappelt. Aber so etwas gibt es bei mir nicht.........
Schade manchmal......

:)
 
R

Ruti Island

Guest
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Das ist rein rechtlich gesehen ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person.


Inwiefern? §§?

Wenn einem die Spielregeln nicht passen, dann kann man sich doch einfach einen anderen Verein suchen. Dann passt es eben nicht. Aber warum unnötig Streit anfangen? Meiner Meinung nach verschwendete Kraft.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Ein gemeinnütziger Verein muss nicht jeden aufnehmen. Das hat nix mit gemeinnützigkeit zu tun Die muss sich aus der Satzung ergeben.
Da schreibt man auch die Aufnahmeverfahren rein. Die Abhängigkeit von der nationalität oder des geschlechts wird wohl vor Gericht keinenBestand haben.
Aber alles andere, soweit es nicht gegen Gesetze und gute Sitten ist wird Recht wenn es in der Satzung steht. Z.B. Bürgen, Führungszeugnis usw.

Ein gemeinnütziger Verein unterliegt dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit. Er darf damit den Kreis seiner Mitglieder nicht eng einschränken. Sobald sich ein Antragsteller diskriminiert führt, sei es, weil er Arbeiter ist und im Verein nur Akademiker sind oder weil er Ausländer ist oder Rentner usw., wird es für den Verein im Falle der Klage immer eng.

Ich kenne aus dem vergangenen Jahr zwei Fälle aus Mittelfranken, wo sich Deutschrussen in Angelvereine eingeklagt haben. In beiden Fällen wurde den Vereinen vom Gericht Diskriminierungsabsicht unterstellt.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Inwiefern? §§?

Wenn einem die Spielregeln nicht passen, dann kann man sich doch einfach einen anderen Verein suchen. Dann passt es eben nicht. Aber warum unnötig Streit anfangen? Meiner Meinung nach verschwendete Kraft.

Erst einmal ist es juristisch zweifelhaft, ob ein Verein generell ein Recht auf ein Führungszeugnis hat. Das wird sogar bei Arbeitgebern bezweifelt:
http://www.deutsche-anwaltshotline....ge-eines-fuehrungszeugnisses-beim-arbeitgeber

Zweitens muss genau geregelt sein, wer Zugriff auf die im Führungszeugnis enthaltenen Informationen hat. Dieser Personenkreis ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sehr eng einzuschränken.
Mein Fußballverein regelt das bei seinen Trainern im Jugendbereich wie folgt: Vorlage eines Führungszeugnis (Anfertigung auf Kosten des Vereins) ist Pflicht. Die Vorlage erfolgt aber nicht direkt beim Verein, sondern bei einem als Treuhändler bestellten Notar, der aufgrund der Inhalte des Führungszeugnisses dem Vorstand ggf. Bedenken mitteilt, ohne dass er Details nennen darf.

Ich glaube, hier haben einige Leute wenig Ahnung, was Schutz der Persönlichkeitsrechte in Deutschland bedeutet. Nicht einmal ich als Abteilungsleiter darf ggf. erstellte Führungszeugnisse meiner Mitarbeiter einsehen. Das darf nur die Personalabteilung.
 
R

Ruti Island

Guest
Bei Arbeitgebern wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Sollte wohl in den meisten Fällen so sein.

Aber wo steht, dass ein Angelverein das nicht verlangen darf???
Jetzt mal Butter bei die Fische, anstatt Wischiwaschi "juristisch zweifelhaft" oder "rechtlich bedenklich"...
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Und am Ende ist es doch der Verein, der festlegt, wer aufgenommen wird, wer von vorne herein abgelehnt wird, oder wen man hinauswirft. Irgendein unanfechtbares Argument lässt sich dazu immer an den Haaren herbeizerren.

Und es ist durchaus richtig, dass es der Hausherr ist, der bestimmt, welche Tapeten geklebt werden.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Aber wo steht, dass ein Angelverein das nicht verlangen darf???
Jetzt mal Butter bei die Fische, anstatt Wischiwaschi "juristisch zweifelhaft" oder "rechtlich bedenklich"...

Mir ist kein Gesetz bekannt, das das klar regelt. Deshalb habe ich eine Rechtsschutzversicherung (in 20 Jahren nur 3 Mal benötigt) und ein Verein, der mich mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen würde, z.B. weil ich kein Führungszeugnis vorlege oder ihm meine Nase nicht passt, hätte Ärger am Hals. Zur Klärung gibt es Gerichte.

Ich bin übrigens selbst 10 Jahre lang Vorstand eines größeren Vereins (kein Angelverein) gewesen. Solcher Mumpitz, der offensichtlich von einigen aufgeblasenen Spinnern an Vereinsspitzen veranstaltet wird, wäre mir nie in den Sinn gekommen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Und es ist durchaus richtig, dass es der Hausherr ist, der bestimmt, welche Tapeten geklebt werden.

Der Knackpunkt ist die Gemeinnützigkeit. Legt ein Verein darauf keinen Wert, kann er tun, was er will. Aber dann zahlt er auch Steuern. Ich sehe nicht ein, dass der Staat elitäre Spinner alimentiert.
 
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Wenn ich das alles hier so lese, bin ich mir sicher, dass ich mir den richtigen Verein gesucht habe. 15 Euro Jahresbeitrag und dafür ein gutes Angebot an Veranstaltungen und monatlichem Stammtisch mit netten Leuten... AV Angler Nord. Ich brauchte für die Anmeldung auch kein Führungszeugnis. Die haben mir auch so geglaubt, dass ich kein Intensivstraftäter bin.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Verein beitreten, Anforderungen

Der Knackpunkt ist die Gemeinnützigkeit. Legt ein Verein darauf keinen Wert, kann er tun, was er will. Aber dann zahlt er auch Steuern. Ich sehe nicht ein, dass der Staat elitäre Spinner alimentiert.

Aha. Wenn also ein eingetragener und gemeinnütziger Verein wohl neue Mitglieder aufnimmt nur aus irgendwelchen Gründen ausgerechnet dich nicht, dann ist er mit einem Schlag plötzlich nicht mehr gemeinnützig?

Zehn haben einen Antrag gestellt, neun werden genommen und du warts leider Nummer zehn. Einer über dem verfügbaren Kontingent. Dann gehst du klagen!? Da lacht dich der Richter, der Verein und deine Rechtschutzversicherung aus.

Aber im Internet ist leicht markig gesprochen, oder!? ;)
 
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