AW: Vereine = Einschränkungen der Angler?
Mir würde es mehr gefallen, wenn in ganz Deutschland alle Gewässer die nicht in privater Hand sind, durch den Staat geregelt werden. Man zahlt z. B. 100€ im Jahr und kann Deutschlandweit angeln ohne den ganzen Vereins/Verbands- Kram.
Hm wir haben hier einen Kanal dessen Fischereirecht der Gemeinde gehört. Verpachtet hat sie es nicht. Fragt man die EInheimischen heißt es jeder der in der Gemeinde wohnt darf da angeln. Das haben viele, laut eigener Aussage, von der Gemeinde auf Nachfrage gehört. Da fischt dann auch jeder, seien es 5 Jährige mit 10 Euro Baumarktrute mit 0,30mm alter Mono und Blinker, seien es Gastarbeiter aus dem Osten, mit Ruten, Senken und laut Anwohnern auch mal mit Netzen, seien es sogar Leute die nicht in der Gemeinde wohnen, denn von Konrollen hat man bisher wenig gehört.
Manche sagend as die Polizei da ab und an schon mal nachhakt, das aber wohl höchstens wenn der gerade selber ist. Ein Kollege von mir ist bei der Polizei und fragte mal was er denn so kontrollieren müsste (allerdings war das ein anderer bereich mit mehreren Vereinen und daher auch verschiedenen Regelungen). Nachdem ich sagte worauf er achten müsste, meinte er nur das sei zuviel, dann läßt er Angler lieber einfach weiterhin sitzen.
Also von Kontrollen durch den Inhaber des Fischerreirechtes habe ich da noch nichts gehört, von Besatz ebenfalls nicht. Sachen die die gemeine laut Lfg machen müsste, aber die haben ja auch keine Ahnung von sowas. Letztes Jahr habe ich dann mal erfahren das die scheinbar durchaus Erlaubnisscheine herausgeben, wenn die Leute in der Gemeinde wohnen und den Prüfungsnachweis haben. Aber ok, das wissen die Einwohner nicht, denn die kennen nur das jeder da nach Lust und Laune fischen darf (Schonzeiten, was ist das, wenn man sonst nicht angelt kannt man dich doch nicht und da gibt es doch praktisch keine Kontrollen). Also selbst wenn es da durchaus Regelungen und ordnung geben sollte, kennt die kaum einer und keiner überwacht die.
Das dort doch noch Fische gefangen werden, liegt vermutlich vor allem daran das dieser Kanal ja nur ein Teilstück ist, denn den Anfang und das Ende gehört zu unserem Verein, der da natürlich auch besetzt. Aber hinterm Ortsschild fängt dann Wild West an.
Aber auch kein Wnder, Fischereiaufseher würden der Gemeinde Geld kosten, und Besatz auch. Wo soll das in Zeiten klammer Kassen her kommen, und die Alternative, an einen Verein verpachten und damit Geld einnehmen, die ist ja auch nicht gewollt. Dann wären die Anwohner die bisher Wild West hatten ja sauer, und das sind Wähler. Und da sie selber ja auch scheinabr nicht kontrolliert werden ist es so halt die beste Lösung. Formal evt. (den betroffenen unbekannte) Regelungen vorhanden, praktisch ist Papier geduldig.
Holland schützt meine ich den Aal, gab es da nicht sogar Verbote Würmer zu nutzen, oder im Tiefwassser auf Zander zu fischen, oder zum Schutz der Welse oder sollen nicht Hechte zurückgesetzt werden.
Mag ja sein das viele Nachbarn das alles erdulden,
Reglungen haben sie aber fast immer auch.
Aalentnahmeverbot wurde vor ca. 3 Jahren in Holland eingeführt, Deutschland hat sich zeitgleich für die Alternative Mindestmaß hoch auf 45cm entschieden, die aber teilweise noch nicht umgesetzt wurde. So gelten bei uns z.B. noch immer 28cm Mindestmaß für Aal bzw. 35 cm wenn es von der Küste weg geht.
In der Raubfischschonzeit in Holland war der Wurm auch vom
1. April bis zum letzten Samstag im Mai verboten. Wurde in diesem Jahr aber aufgehoben. Vorher war aber eben auch das Friedfischangeln mit Wurm während der Schonzeit komplett verboten. Die Stipper und Feederangler freuen sich über die neue Änderung. Karpfen dürfen bei uns (Groningen/Drenthe) auch nicht entnommen werden, für Raubfische gibt es auch starke Einschränkungen. Mindestmaße für Rotfedern 15 cm, Aland 30 cm und Barsche 22cm, wobei ich gerade sehe das dieses wohl auch jetzt gestrichen wurde, zumindest sind die für den Winterwettkampf in den Regeln 2013 aufgehoben.
Die dritte Rute muss man auch extra bezahlen, das Nachtangeln ebenfalls. Dazu auch strenge Regelungen was Abstände zu Schleusen, Whren, ect. angeht. Und auch die Liste mit den erlaubten Gewässern muss, neben dem Vispass, immer am man sein. Kostet alles auch deutlich mehr wie bei uns wenn man dagegen verstößt. Und da wird auch streng kontrolliert.
http://www.angeln-in-den-niederlanden.de/gesetze.htm
Es ist verboten, Angelgeräte, mit denen man nicht angeln darf, für die direkte Verwendung bereit liegen zu haben. Wenn jemand nach den Bedingungen der schriftlichen Erlaubnis mit maximal zwei Ruten zu angeln darf, und er angelt mit zwei Ruten und es liegt noch eine zusätzliche Rute (mit Haken) an der Seite, dann ist dies verboten. Das Gleiche gilt, wenn man mit einer Rute angelt, und es liegen zwei oder mehr komplette Angelgeschirre an der Seite.
Da findet man auch einen Geldbußenkatalog, und die sind deutlich höher als bei uns hier in Deutschland. Die Höchststrafe meines Vereins hier muss ich schon fast verdoppeln um in Holland die kleinste Strafe zu erreichen. Die fällt 900% höher aus als die kleinste in meinem Verein hier in D.
Also auch da sind die Regelungen knallhart.