Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Angeln mit Mais entspricht wohl der "größtmöglicher Sicherheit kein weiterer Fisch dieser Art gefangen werden kann" aber was wenn doch. Vorausgesetzt, das Fanglimt für Hecht ist erfüllt.
Legal Zurücksetzbar

Kann daher nur hoffen, dass die Fanglimits bei Raubfischen nicht einzelne Arten sondern Raubfische im allgemeinen.
Wenn nicht explizit auf der Karte aufgeführt ist, was als Raubfisch anzusehen ist und Du nur 2 am Tag fangen darfst, ist nach 2 auch nur 5 cm - Barschen Schluss mit Raubfischangeln...
 

ivo

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AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

@e.shikari,

Fischereiverein in Süd/Ostbayern?
Google mal nach dem Bezirksfischereiverein Straubing.
Herrliche Gewässer und ne Fangbeschränkung von 2 Raubfischen die Woche.
In der Fotogallerie sind auch Fotos der Gewässer.

Gibts in Bayern nur so "Regeln":

- 5. Raubfischen: ...
Es ist nur mit Draht-, Kevlar- oder vergleichbarem Vorfach erlaubt. ...
- 8. ...
Das Fischen ist von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr verboten.

#d#d#d#d

Einfach ohne Worte.
Vielleicht sollte man drüber nachdenken auch noch die Marken der Ruten/Rollen, Hakengröße, Vorfach usw vorzuschreiben. Dann muss auch keiner mehr Denken. :q

Edit: Beim Nachtangelverbot können sie sich ja dem Ländle anschließen. Die hatten auch so eine lustige Begründung dafür.
 

Zusser

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Gibts in Bayern nur so "Regeln":

- 5. Raubfischen: ...
Es ist nur mit Draht-, Kevlar- oder vergleichbarem Vorfach erlaubt. ...
[..]

Edit: Beim Nachtangelverbot können sie sich ja dem Ländle anschließen. Die hatten auch so eine lustige Begründung dafür.
Nr. 5 ist eine Regel, die ein einzelner Fischereiausübungsberechtigter (Verein?) für sein Gewässer erlassen hat. Nr. 8 ebenso.
- 8. ...Das Fischen ist von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr verboten.
(*)

In By darf nun mal jeder weitgehend frei entscheiden, welche Regeln der Angler, der einen Erlaubnisschein kauft, auferlegt bekommt.

Nachtangelverbot gibt es in Bayern keins. Lediglich in einem Regierungsbezirk (Oberbayern?) besteht ein solches. Selbstverständlich gibt es auch Vereine, die für ihre Gewässer ein (teilweises) Nachtangelverbot verhängen. Freiwillig, nach Abstimmung der Mitglieder.

Wir dürfen übrigens hier sogar den Setzkescher zur Hälterung verwenden. Progressiv, isn't it?


(*) Ist es wirklich nötig, den Guttenberg zu machen? Eine Quellenangabe kostet doch nichts!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

In By darf nun mal jeder weitgehend frei entscheiden, welche Regeln der Angler, der einen Erlaubnisschein kauft, auferlegt bekommt.
Naja, nicht so ganz, siehe Rückwurf, da sind die Regularien ziemlich eindeutig und werden nur nicht kontrolliert und durchgesetzt..

Selbstverständlich gibt es auch Vereine, die für ihre Gewässer ein (teilweises) Nachtangelverbot verhängen. Freiwillig, nach Abstimmung der Mitglieder.
Dagegen kann niemand was sagen, wenn für einzelne Gewässer sowas von einem Gewässerbewritschafter beschlossen wird. Ein gesetzliches oder allgemeines (Oberbayern) Nachtangelverbot während man gleichzeitig mit Bierkasten und Ghettoblaster und Horden an Leuten am Wasser ne Party steigen lassen darf, ist natürlich Unfug..

Wir dürfen übrigens hier sogar den Setzkescher zur Hälterung verwenden. Progressiv, isn't it?
Stimmt, Absolut.
Soweit Bayern mit dem Rückwurfverbot hinten ist, soweit sind sie beim Setzkescher vorne.
 

bassking

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Landesrecht ist bezüglich zurücksetzen ja eindeutig:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032

"Das Zurücksetzen dient der Erfüllung des gesetzl. Hegeziels"


Moin. Was ist damit genau gemeint ( wie definiert?)

Kann mir das Jemand erklären- ich verstehe diese Auflage nämlich nicht.

Punkt Zwei und Drei sind wohl kein Problem - an dieser Ersten Voraussetzung wird ein gewolltes Zurücksetzen wohl haupts.
scheitern...

Gruß, Bassking.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

"Das Zurücksetzen dient der Erfüllung des gesetzl. Hegeziels"
Das definiert angeblich die Behörde (Kreise) an Hand entsprechender Untersuchungen und danach wird dann von der Behörde die Kartenausgabe geregelt....

Was genau das im Einzelfall heissen soll, würde mich auch mal interessieren..
 

Ralle 24

User
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

"Das Zurücksetzen dient der Erfüllung des gesetzl. Hegeziels"


Moin. Was ist damit genau gemeint ( wie definiert?)

Kann mir das Jemand erklären- ich verstehe diese Auflage nämlich nicht.

Punkt Zwei und Drei sind wohl kein Problem - an dieser Ersten Voraussetzung wird ein gewolltes Zurücksetzen wohl haupts.
scheitern...

Gruß, Bassking.

Da hab ich mit Herrn Braun ausführlicher drüber gesprochen.

Beispiel:

Der Hegepflichtige kann das zurücksetzen vorschreiben, um den Bestand einer Art zu schützen/stärken.
Klassisches Beispiel ist eine nicht intakte Alterspyramide. Bestimmte Alters-/Größengruppen einer Art können dann vom Hegepflichtigen zum Zurücksetzen vorgeschrieben werden.

Das muss in Abstimmung mit der Kreisbehörde geschehen. Es ist z.B. nicht zulässig zu sagen: " Alle Fische kleiner als 55 cm und größer als 56 cm müssen aus Hegegründen zurückgesetzt werden. Das wäre eine unzulässige C&R Regel.

Irgendwelche Bemerkungen über Sinnhaftigkeit, Durchführbarkeit und fachliche Kontrolle durch den Kreis erspare ich mir.


Das ist im Prinzip nix neues und kann bundesweit so gehandhabt werden.

Der Unterscheid zu anderen BL ist. Dort dürfen Fische die nicht der geschützten Klasse entsprechen entnommen werden, in Bayern müssen sie entnommen werden.
 
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Gibts in Bayern nur so "Regeln":

- 5. Raubfischen: ...
Es ist nur mit Draht-, Kevlar- oder vergleichbarem Vorfach erlaubt. ...
- 8. ...
Das Fischen ist von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr verboten.

@Ivo.

was hast du denn gegen den Punkt 5 bzw. 8 ?
ist es denn nicht in Ordnung mit einem Draht/Kevlar Vorfach auf Raubfische zu angeln? schon mal was von Waidgerechtem Fischen gehört? was machst du wenn dir dein Fisch abreisst, weil du nur mit Monofiler / geflochtener Schnur angelst und der Fisch daran zu Grunde geht?

Und eine gewisse Ruhezeit hat einem Gewässer auch noch nicht geschadet, außerdem ist es ein Beschluss der Mitgliedsversammlung.
@all

dem TE ging es hier eigentlich um Fischereivereine im Süd Ost Bayrischen Raum und nicht um eine Disskussion um das Abknüppeln etc., dafür gibt es einen anderen Thread.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerJonsen

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Gibts in Bayern nur so "Regeln":

- 5. Raubfischen: ...
Es ist nur mit Draht-, Kevlar- oder vergleichbarem Vorfach erlaubt. ...
- 8. ...
Das Fischen ist von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr verboten.

@Ivo.

was hast du denn gegen den Punkt 5 bzw. 8 ?
ist es denn nicht in Ordnung mit einem Draht/Kevlar Vorfach auf Raubfische zu angeln? schon mal was von Waidgerechtem Fischen gehört? was machst du wenn dir dein Fisch abreisst, weil du nur mit Monofiler / geflochtener Schnur angelst und der Fisch daran zu Grunde geht?

Und eine gewisse Ruhezeit hat einem Gewässer auch noch nicht geschadet.

@all

dem TE ging es hier eigentlich um Fischereivereine im Süd Ost Bayrischen Raum.


Ich wollte mich eigtl nicht zu diesem "alltäglichen" Thread äussern, aber ich geb jetzt doch mal meinen Senf dazu...

Punkt 1: Es ist nicht sinnvoll mit Stahlvorfach und nem Würmchen zu Angeln, wurde allerdings mal kurzzeitig zum Schutz der Barsche erlassen, Schlauberger haben dann nen lebenden Köfi hinter dem Wurm an der Lippe gehackt und sind damit auf Hecht gegangen, in der Hoffnung wenn sie erwischt werden, dann hat das Rotauge eben auf den Wurm gebissen, wie sie die 10 Gramm Pose dazu erklären wollten wussten sie selbst nicht :) (soll auch nicht dfer Aufhänger sein, nur kleine Randnotitz)

Punkt 2: Wir leben in Bayern gut mit dem Abknüppelgebot, es kann jeder selbst entscheiden was er abknüppelt und was nicht(zumindest in der Praxis), Probleme gibts nur wenn veröffentlicht oder gefilmt wird wie Fische zurückgesetzt werden, es hat auch noch kein Aufseher etwas dazu gesagt...und die Bullen die uns hier kontrolliert haben hatten davon auch noch nie was gehört, die wollten Papiere der Rest war denen wurscht (von daher muss man sich ja nicht erwischen lassen, bzw. das ganze hieb und stichfest aufzeichnen...)Achtung: Auch am Ebro darf nicht zurückgesetzt werden durch bayrischen Fischer, genausowenig wie ein Deutscher in Holland kiffen darf, das Deutsche Gesetzt "schützt" dich auch im Ausland (es gab hierzu mal einen Artikel wenn dazu jemand zufällig nen Link hat wäre es nett den einzustellen, da hat ein Welsangler Ärger mit deutschen Behörden bekommen weil er am Ebro oder Po <---Mailand oder Madrid Hauptsache Italien---> zurückgesetzt hat....Ausserdem hakt im Wasser ab, dann kann dir wenn nicht der Kontroletti direkt hinten an steht niemand was, war halt nen Schonmaß/zeit-geschützter Fisch und du hast dich vorbildlich verhalten indem du im Wasser abhakst...klar is Schlecht für die Fotofetischisten

Punkt 3: Es ist irgendwie undeutlich geregelt was als Raubfisch zählt und was nicht Beispiel hier bei uns darf Raubfisch bis zum 1.8 nicht beangelt werden, aber Barsch und Waller fallen nicht drunter, alles nachzulesen im PLZ 9- Angeln in Schweinfurt Thread...es wurde mir vom Fischereiverb. Ufranken erklärt der Waller wäre ne Plage und müsse raus, der Barsch sei geschützt, die SW-Kartenausgeber sagen Waller und Barsch sind frei, und auf Karte steht alle Raubfische geschützt...|uhoh:

Punkt 4: Ne Fangbegrenzung ist doch grundsätzlich sinnvoll, ich will auch keinen horrenden Vereinsbeitrag zahlen um dann nur Satzeier oder gar nix zu fangen, da lieber beschränke ich mich und wenn du 15 Zander oder Hechte mitnehmen darfst dann langt das doch, ich nehme höchstens 5 mit im Jahr vllt mal wenige mehr und darf entnehmen... ausserdem es schmecken fast alle Fische bei der richtigen Zubereitung....

so jetzt wüsst ich vllt noch was, aber ich bin zu faul weiterzuschreiben :) nun zerreißt meinen Post #6
 

ivo

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

@daoxxnsepp

Gibts bei euch keine Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeins mehr? Darauf wird doch überall so viel Wert gelegt. Was lernt man da bei euch, dass ignorieren von Verordnungen?:q:q

Zum Thema Nachtruhe und Fische könnt ihr euch locker den Württembergern anschließen, die haben auch so verdrehte Vorstellungen! Zumindest einige.

Ihr solltet in eure Verordnung aufnehmen lassen, dass Angeln nur noch zwischen 12 und mittags erlaubt ist. Gastangler dürfen zwar eine Karte kaufen aber nicht angeln. Dann sollten alle Probleme gelöst sein. :q

Solche Abstimmungen kenne ich, da ist eher der Neid Vater des Gedanken, denn eine Sinnvolle Regelung.




Ironie/OT aus.
 
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

@daoxxnsepp

Gibts bei euch keine Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeins mehr? Darauf wird doch überall so viel Wert gelegt. Was lernt man da bei euch, dass ignorieren von Verordnungen?:q:q

Zum Thema Nachtruhe und Fische könnt ihr euch locker den Württembergern anschließen, die haben auch so verdrehte Vorstellungen! Zumindest einige.

Ihr solltet in eure Verordnung aufnehmen lassen, dass Angeln nur noch zwischen 12 und mittags erlaubt ist. Gastangler dürfen zwar eine Karte kaufen aber nicht angeln. Dann sollten alle Probleme gelöst sein. :q

Solche Abstimmungen kenne ich, da ist eher der Neid Vater des Gedanken, denn eine Sinnvolle Regelung.




Ironie/OT aus.

Also ich verstehe dein Posting nicht!
Natürlich haben wir Lehrgänge zur Fischerprüfung, und wenn ich deine Postings so lese würde es dir nicht Schaden mal einen solchen zu besuchen. Ich bezahl ihn Dir bzw. du kannst kostenlos an einem teilnehmen
Und welche Verordnung wird ignoriert? Beispiel bitte!
Und ne Antwort bezüglich der Vorfachmaterialien beim Raubfischangeln bist du mir auch noch Schuldig!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Und welche Verordnung wird ignoriert? Beispiel bitte!

Sowas z. B.:
Punkt 2: Wir leben in Bayern gut mit dem Abknüppelgebot, es kann jeder selbst entscheiden was er abknüppelt und was nicht(zumindest in der Praxis),
Lies Dir das Interview mit Herrn Braun von der Behörde durch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032
KEIN Angler darf das bei euch laut Gesetz selber entschieden, ob und was er zurücksetzt oder mitnimmt......

Ist ein klarer Rechtsbruch!
 

DerJonsen

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Sowas z. B.:

Lies Dir das Interview mit Herrn Braun von der Behörde durch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032
KEIN Angler darf das bei euch laut Gesetz selber entschieden, ob und was er zurücksetzt oder mitnimmt......

Unterschreibe ich, deswegen auch (in der Praxis)...rutscht er halt aus der Hand, beim Fotoshooting am Wasser, bzw. besser kein Foto machen und er rutscht halt so aus der Hand...^^

(Das war doch kein Barsch, das war ein Babyzander, sie standen doch 30m weg, wie wollen sie das gesehen haben)

Andererseits klar, es gibt ein Gesetz und es muss befolgt werden, deswegen leben wir in Bayern trotzdem "gut" damit :m

Ich muss auch beim Stoppschild anhalten, dass die Räder stehen...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Und wie beim Stoppschild:
Das Gesetz steht -und wenns durchgesetzt wird, schauen auf einmal viele dumm aus der Wäsche..

Daher müssen so unsinnige Gesetze bekämpft werden und man darf sich eben nicht darauf ausruhen, dass es in der Praxis lockerer gehandhabt wird - das Gesetz steht.
 

DerJonsen

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Und wie beim Stoppschild:
Das Gesetz steht -und wenns durchgesetzt wird, schauen auf einmal viele dumm aus der Wäsche..

Daher müssen so unsinnige Gesetze bekämpft werden und man darf sich eben nicht darauf ausruhen, dass es in der Praxis lockerer gehandhabt wird - das Gesetz steht.

Völlig richtig...:m

es hat sich auch ein bisschen die Einstellung geändert, wir haben auch viele (zu viele??) sehr gesetzestreue Bürger und Angler, die es wirklich als Straftat betrachten Fische zurückzusetzen... obgleich einige Kartenausgeber und Fischreirechtsinhaber das anders sehen....

es ist auch richtig dass man dagegen angehen muss, aber ich denke ein bisschen bewegt sich jeder mal in einer rechtlichen Grauzone, sei es durch Falschparken...und iwie will ich damit auch zum Ausdruck bringen, dass nicht jeder der in Bayern wohnt ein unselektiver Abknüppler ist, bzw. man aufgehängt wird wenn man selbst Entscheidungen trifft.... solnage sich das Gesetz jedoch nicht ändert, muss (müsste) man es hier tatsächlich tun....

ich müsste allerdings dann auch einen Schonmaßgeschützten Fisch abknüppeln, wenn ICH der Meinung bin er sei nicht überlebensfähig...hmmmmm ja...aber egal ganz anderes Thema...soll auch nicht der Aufhänger sein....:vik:
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

es hat sich auch ein bisschen die Einstellung geändert, wir haben auch viele (zu viele??) sehr gesetzestreue Bürger und Angler, die es wirklich als Straftat betrachten Fische zurückzusetzen... obgleich einige Kartenausgeber und Fischreirechtsinhaber das anders sehen....
Der Gesetzgeber will, das alle Fische abgeknüppelt werden (ist wohl aber eher Ordnungswidrigeit denn Straftat).

Von daher haben diese Leute recht

Und die andersdenkenden Vereine/Bewirtschafter in Bayern damit schlicht unrecht..
obgleich einige Kartenausgeber und Fischreirechtsinhaber das anders sehen....
 

e.shikari

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

so, meldet sich der TE auch mal wieder. wurde ja viel gesagt, hab alles gelesen. dennoch kann es doch echt nicht sein, dass ein in länge und zeit allzeit ungeschützter barsch rechtlich als vollwertiger raubfisch zählt.

bei uns im fluß wimmelt es nur so von den kleinen biestern und wenn ich nach 2 von denen heim muss, kann das wirklich nicht selten bereits nach 10 minuten sein.

und dafür dann eine tageskarte mit 10€+ oder eine aufnahmegebür von 150€+ und jahresbeitrag 170€+ zu blechen, ist echt nicht in der relation.
 

antonio

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

so, meldet sich der TE auch mal wieder. wurde ja viel gesagt, hab alles gelesen. dennoch kann es doch echt nicht sein, dass ein in länge und zeit allzeit ungeschützter barsch rechtlich als vollwertiger raubfisch zählt.

bei uns im fluß wimmelt es nur so von den kleinen biestern und wenn ich nach 2 von denen heim muss, kann das wirklich nicht selten bereits nach 10 minuten sein.

und dafür dann eine tageskarte mit 10€+ oder eine aufnahmegebür von 150€+ und jahresbeitrag 170€+ zu blechen, ist echt nicht in der relation.

wenn er total ungeschützt(nach größe und schonzeit) ist, gibt es in der regel auch keine fangbegrenzung.
du müßtest nur eben jeden barsch mitnehmen wenn du dich ans gesetz hältst.
die fangbegrenzungen für bestimmte fischarten haben in der regel schon ihren sinn, nur eben im zusammenhang mit dem fischereigesetz in bayern kann es problematisch werden.

antonio

antonio
 

bassking

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Hallo - Ihr erlebt mich doch leicht irritiert und schockiert ...|bigeyes

Mal ein Beispiel aus NRW: hier gab es vor Jahren einmal ein ähnliches Gebot zur Mitnahme aller maßigen (Raub)-Fische.

Was passierte war ein spürbarer - beim Hecht drastischer Rückgang der Bestände innerhalb von 1-3 Jahren (geschätzt).

Was passierte?

Die Verordnung wurde gekippt - meiner Meinung nach zu Recht :

Die Abknüppelpflicht bei fehlendem Aneignungswillen seitens des
Fängers stellte sich nämlich als eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz heraus- wonach keinem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schaden, Leid (Tod) angetan werden darf. Bsp : Wenn ich einen Barsch befische und ein maßiger Hecht nimmt den Köder, liegt mitunter der fehlende Aneignungswille vor.

Vielleicht "hasse" ich ja den Geschmack von Hecht - Verschenken oder Verkaufen ist idR. aber auch verboten !

Im Falle des Wegschmeißen des Hechtes liegt daher mM. nach ein klarer Verstoß gegen das übergeordnete Tierschutzgesetz vor !!!

Und soweit ich das beurteile, gilt Dies auch bundesweit.

Den Richter in Bayern möchte ich mal sehen, der aufgrund dieser schwammigen Gesetzeslage einen Angler verknackt !

GAB ES SCHON PROZESSE DESWEGEN???

Gruß, Bassking.
 

e.shikari

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Hallo - Ihr erlebt mich doch leicht irritiert und schockiert ...|bigeyes

Mal ein Beispiel aus NRW: hier gab es vor Jahren einmal ein ähnliches Gebot zur Mitnahme aller maßigen (Raub)-Fische.

Was passierte war ein spürbarer - beim Hecht drastischer Rückgang der Bestände innerhalb von 1-3 Jahren (geschätzt).

Was passierte?

Die Verordnung wurde gekippt - meiner Meinung nach zu Recht :

Die Abknüppelpflicht bei fehlendem Aneignungswillen seitens des
Fängers stellte sich nämlich als eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz heraus- wonach keinem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schaden, Leid (Tod) angetan werden darf. Bsp : Wenn ich einen Barsch befische und ein maßiger Hecht nimmt den Köder, liegt mitunter der fehlende Aneignungswille vor.

Vielleicht "hasse" ich ja den Geschmack von Hecht - Verschenken oder Verkaufen ist idR. aber auch verboten !

Im Falle des Wegschmeißen des Hechtes liegt daher mM. nach ein klarer Verstoß gegen das übergeordnete Tierschutzgesetz vor !!!

Und soweit ich das beurteile, gilt Dies auch bundesweit.

Den Richter in Bayern möchte ich mal sehen, der aufgrund dieser schwammigen Gesetzeslage einen Angler verknackt !

GAB ES SCHON PROZESSE DESWEGEN???

Gruß, Bassking.

hi,

ja von dieser lücke, dass ich ja auf eine andere fischart angeln wollte, hört man immer wieder. jedoch wie ist das denn nun wirklich konkret im fall bayerns? zählt das? und jetzt nicht einfach wieder laut los schreien, dass man eben damit rechnen müsse, auch andere raubfische zu erwischen, sondern bitte nur konkret und sachlich antworten.

und zu deiner frage ob es schon prozesse deswegen gab...hmmm...

also ganz ehrlich, mir müsste man da nicht gleich unbedingt mit einem strafprozess drohen. hab allein schon angst davor, meinen fischereischein oder vereinskarte eingezogen zu bekommen. ist das möglich? gibt es fälle darüber?


wie man sieht...echt ein rießen scheiss!
da will man gar nicht mehr weiter durchs bundesland an verschiedene gewässer reisen. weil der lang ersehnte tag mit einer vielleicht auch längeren anfahrt und anderweitigem aufwand dann schon immer gleich beim erreichen der anzahl vorzeitig viel viel zu früh vorbei sein kann.
 
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