Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Es geht doch gar nicht um reines C&R im allgemein,das Knüppel gebot wiederspricht dem TSG,und das steht über allen Fischerreirechten.

Auch ein Kochtopfangler lebend in Bayern 30 Jahre Angler und kein C&R'ler kann vor Gericht landen weil er ein 8cm Barsch zurückgesetzt hat.

Die Begründung des Gesetzes beruht auf die unterbindung von C&R,aber in wirklichkeit sind alle gleich vor diesem Gesetz ohne Ausnahme.

Zum Vorschlag mit dem Anzeigen Filmen.....#6#6#6

Die letzten 2 Verfahren wegen zurücksetzen ergaben = Unschuldig in Sachen Tierqual.

lg|wavey:
 

schrauber78

angelnder Kaffeejunkie
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Ich habe zu wenig Zeit für lange Ansitze und gehe daher auch fast nur mit der Spinnrute los.

Ich weiß nicht woran es liegt, aber fast alle Raubfische die ich dabei erwische sind knapp unter dem Mindestmaß, weshalb ich sie unverzüglich und schonend in die gleiche Gewässerstrecke zurücksetzen muss.

Sehr, sehr, sehr gutes Posting Franz. #6

So sieht es bei mir auch aus. Alles nur Kleinfisch oder der Fang glitscht mir beim lösen aus den Händen.
 
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Ist bei dem Verein bei dem ich bin auch so denn nachdem alle anderen Raubfische ( Waller und Hecht ) aus dem Gewäser entvernt wurden gibts nur noch ein paar barsche und zander die in der Regel die 40 cm marke nicht überschreiten. Naja dafür hat der Verein noch nen echt guten sehr hoch gelegenen Forellenteich also ist mir das eh egal.

Cu Weisheitsgranate :q
 

bassking

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Moin.

Man kann es drehen und wenden, wie man will ; die entscheidungsrelevante Aussage bleibt über allen Dingen stehen:

Tierschutzgesetz steht über Abknüppelgesetz.

Weil : " Einem Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Qual und Tod angetan werden darf "


Der vernünftige Grund fehlt schon bei fehlendem Aneignungswillen seitens des Anglers ( den möchte ich nicht verwerten aus einem plausiblen Grund )

Der plausible Grund ist ggf. vor Gericht , subjektiv und möglichst auch objektiv zu belegen , damit der Vorwurf, es handele sich dabei um eine Schutzbehauptung, entkräftet wird und der Angler freigesprochen werden kann.

Bsp: Warum ich den großen Hecht zurückgesetzt habe?

Subjektive Begründung : Hecht schmeckt mir nicht und war auch nicht mein Zielfisch ; der Hecht ist mir für den Eigenbedarf zu groß gewesen , etc.

Objektive Begründung : Der Fisch war überlebensfähig,
hat aufgrund seines Alters eine erhöhte Schadstoffkonzentration angereichert (Industriegew. , überdüngte Gew.) , ist wichtig für einen natürlichen Fortbestand und generell dem Ökosystem nicht abträglich.


Nochmal : Kein Richter ( meine Behauptung ) wird den Angler, der vernünftig argumentiert , schuldig sprechen.

Die Gefahr besteht aber auf der Vereinsebene :

Dort wird die Karte eingezogen und der Angler muß ggf. den Verein verlassen.

Das ist die Hauptsanktion, die es abzuwenden gilt - die Gefahr sehe ich nicht auf der gesetzlichen Ebene.

Aber diese Vereins/verbandsinterne Drohung reicht ja schon für die Meisten, den Fisch immer mitzunehmen ... was zu immer kleineren Fangerfolgen führen wird - und das von thomas bereits vorangegangen befürchtete - Quasi -Angel"verbot" zur Folge haben könnte.

Mein Tip : Ganz schnell die Vereins-Verbandsspitze, die sich für dieses Tierschutz -widerrechtliche Abnüppelgebot einsetzt,

überzeugen - oder - bei entsprechender Beratungsresistenz - absetzen .

Bis dato wüsste ICH, was ich als bayerischer Angler mit meinen ungewollten Fängen machen würde.....;)

Gruß, Bassking.
 

antonio

Active Member
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Moin.

Man kann es drehen und wenden, wie man will ; die entscheidungsrelevante Aussage bleibt über allen Dingen stehen:

Tierschutzgesetz steht über Abknüppelgesetz.

Weil : " Einem Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Qual und Tod angetan werden darf "


Der vernünftige Grund fehlt schon bei fehlendem Aneignungswillen seitens des Anglers ( den möchte ich nicht verwerten aus einem plausiblen Grund )

Der plausible Grund ist ggf. vor Gericht , subjektiv und möglichst auch objektiv zu belegen , damit der Vorwurf, es handele sich dabei um eine Schutzbehauptung, entkräftet wird und der Angler freigesprochen werden kann.

Bsp: Warum ich den großen Hecht zurückgesetzt habe?

Subjektive Begründung : Hecht schmeckt mir nicht und war auch nicht mein Zielfisch ; der Hecht ist mir für den Eigenbedarf zu groß gewesen , etc.

Objektive Begründung : Der Fisch war überlebensfähig,
hat aufgrund seines Alters eine erhöhte Schadstoffkonzentration angereichert (Industriegew. , überdüngte Gew.) , ist wichtig für einen natürlichen Fortbestand und generell dem Ökosystem nicht abträglich.


Nochmal : Kein Richter ( meine Behauptung ) wird den Angler, der vernünftig argumentiert , schuldig sprechen.

Die Gefahr besteht aber auf der Vereinsebene :

Dort wird die Karte eingezogen und der Angler muß ggf. den Verein verlassen.

Das ist die Hauptsanktion, die es abzuwenden gilt - die Gefahr sehe ich nicht auf der gesetzlichen Ebene.

Aber diese Vereins/verbandsinterne Drohung reicht ja schon für die Meisten, den Fisch immer mitzunehmen ... was zu immer kleineren Fangerfolgen führen wird - und das von thomas bereits vorangegangen befürchtete - Quasi -Angel"verbot" zur Folge haben könnte.

Mein Tip : Ganz schnell die Vereins-Verbandsspitze, die sich für dieses Tierschutz -widerrechtliche Abnüppelgebot einsetzt,

überzeugen - oder - bei entsprechender Beratungsresistenz - absetzen .

Bis dato wüsste ICH, was ich als bayerischer Angler mit meinen ungewollten Fängen machen würde.....;)

Gruß, Bassking.

das sind in bayern aber keine vereinsregelungen sondern ein § im fischereigesetz.

antonio
 

bassking

Member
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das sind in bayern aber keine vereinsregelungen sondern ein § im fischereigesetz.

antonio

Moin.

Das Tierschutzgesetz ist m.M. nach aber auch dem bayerischen Fischereigesetz übergeordnet.

Begründung : Bundesrecht ( Tierschutzg.) schlägt Länderrecht ( bayer.Fischereig.)

Bassking.
 

antonio

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

richtig aber willst du dir den ganzen streß antun und es drauf ankommen lassen.
recht haben und recht bekommen sind meist zwei paar schuhe.;)

antonio
 
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