Vereinsarbeit und Vorstrafen

hanzz

Master of "steht noch nicht fest"
Aber das hat ja nun nichts mehr mit der allgemeinen Frage von Bootnutzer zu tun, wie in anderen Vereinen mit dem Thema umgegangen wird.
Die Frage war ja ursprünglich auf Vorstrafe gerichtet.
Und dann kommt raus, dass es um Missbrauch Schutzbefohlener geht.
Da hat sich das Thema gedreht.
War wohl erstmal nicht so wichtig für den TE, dies zu erwähnen.

Für den Verein kann ich nur darauf hinweisen, dass man sich der Tragweite bewusst sein muss.
Es folgen evtl Vereinsaustriite, Eltern melden verständlicherweise ihre Kinder nicht neu an, Vereinsheim oder Eigentum wird evtl mit bösen Wörtern beschmiert. Und, und, und.
Möchte man das?

Die Frage würde ich mir aber gar nicht mehr stellen.
Ich könnte und würde so jemanden nicht in den Verein lassen, geschweige arbeiten lassen und alles dafür tun, dass es nicht so kommt.

Wenn für den TE und den Verein es rein darum geht, dass eine Vorstrafe nicht so das Problem ist, da ja auch ein Steuerbetrüger einen Verein führt, na dann los.

Allein der Vergleich macht mich fassungslos.
 

Jan_Cux

Well-Known Member
Bewährung heißt eigentlich Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Im beschriebenen Fall geht es um Paragraph 174Stgb. Allerdings geht es nicht um Jugendarbeit sondern Vereinsleitung.
Es geht mir mehr darum zu erfahren, wie andere Vereine so etwas sehen und ob es entsprechende Passagen in der Satzung gibt. Den anderen Vorstandsmitgliedern ist die Vorstrafe bekannt.
Ok, das habe ich überlesen... mein Fehler.
 

Floma

Well-Known Member
Habt ihr in eurer Satzung nur die Unbescholtenheit aufgeführt oder auch den konkreten strafrechtlichen Kontext?
Wenn der Begriff ohne Spezifizierung steht und der aktuelle Vorstand den Bewerber mehrheitlich unbescholten bewertet, erfüllt er meiner Einschätzung nach die satzungsmäßige Voraussetzung. Somit ist die Hauptversammlung am Zuge, mittels Wahl über das Amt zu entscheiden. Der Hinterzimmer-Anteil muss in meinen Augen so klein wie möglich bleiben (Edit: bei der Postenbesetzung).

Bei uns würde ich das theoretisch genau so handhaben. Wir haben den Passus aber gar nicht in der Satzung.
Ich muss mich ergänzen, da ich den 174 StGB im weiteren Thread-Verlauf überlesen habe. Ändert an meiner Antwort aber nichts, da ich absolut sicher bin, dass der Vorstand, dem ich angehöre, im Fall einer Unbescholtenheits-Klausel selbige direkt absprechen würde und im tatsächlichen Fall ohne solche Klausel dem Mitglied zum Austritt raten würde und für den Posten einen eigenen, offen unterstützen Kandidaten stellen würde.
 
Bevor das in die falsche Richtung geht. Der 174 ist weit gefasst und es geht auch um Lehrer/Trainer/ Vater - Schutzbefohlene Beziehung unter 18 Jähriger.
2 Jahre Bewährung gibt's nicht für Dinge wie Vergewaltigung oder schwere Übergriffe an Kindern unter 14 oder 16, da geht jemand sofort weg.
Die anderen Mitglieder in der Spitze wissen und akzeptieren das. Eigentlich müsste in Satzungen ein Passus zu finden sein, der das verbietet oder stark einschränkt. Bei uns gilt dies für Mitglieder bei der Aufnahme allgemein, aber nicht für den Vorstand direkt.
Deswegen interessiert mich, ob das überall so ist.
 
Das Thema ist abgeschlossen. Trotz der Vorstrafe, die den Mitgliedern bekannt ist, ist die Wahl aufgrund seiner guten Arbeit erfolgreich verlaufen. Damit ist das Thema auch erledigt, da es in der Satzung keinen Ausschlussgrund gibt. Nur die Jugendarbeit ist aufgrund der Vorstrafe tabu.
Offensichtlich gibt es auch in den anderen Vereinen keinen Paragraphen in der Satzung, der die Unbescholtenheit des Vorstands voraus setzt.
 

Wertachfischer_KF

Well-Known Member
Offensichtlich gibt es auch in den anderen Vereinen keinen Paragraphen in der Satzung, der die Unbescholtenheit des Vorstands voraus setzt.
Habe gerade einmal in der Satzung meines Vereins nachgelesen. Hier gibt es tatsächlich zwei Paragraphen, die zumindest in diese Richtung gehen.

§3 Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder dürfen nicht wegen Fischerei- oder Umweltschutzvergehen rechtskräftig verurteilt und bestraft worden sein ... dürfen nicht aus einer anderen Fischereiorganisation wegen ungebührlichen Verhaltens oder aus anderen Gründen ausgeschlossen worden sein.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Ein Mitglied des Vereins kann ausgeschlossen werden, wenn es gröblich
  1. gegen die Interessen des Vereins handelt und die Ehre des Vereins in der Öffentlichkeit schädigt
  2. durch sein Verhalten im Verein Anstoß erregt oder das Vereinsansehen schädigt
  3. von ordentlichen Gerichten wegen eines Vergehens oder Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde und deshalb ein weiterer Verbleib im Verein nicht mehr tragbar ist.
Parapgrah 6 ist eine Kann-Bestimmung. Es gibt dann noch einen Zusatz, wann ein Mitglied ausgeschlossen werden MUSS. Das trifft aber nur zu, wenn es wegen Verstoß gegen das Fischereirecht oder ein Umweltschutzgesetz verurteilt wurde.
 
Bei uns wird die Unbescholtenheit pauschal bei der Aufnahme vorausgesetzt und nicht weiter erläutert. Wer aber schon Mitglied ist, kann, muss aber nicht ausgeschlossen werden.
Ich könnte dort auch nicht mitarbeiten und überlege sogar, deswegen aus dem Verein auszutreten.

Den anderen ist diese Verurteiltung bekannt, aber solange das Vorstandsmitglied gute Arbeit liefert, scheint es allen egal zu sein.
Wie ich schon schrieb, ist das Thema für mich abgeschlossenen und kann von mir aus auch geschlossen werden.
Vielen Dank für die Einblicke in den anderen Vereinssatzungen.
 

Captain_H00k

Well-Known Member
Ich würd den Typen ansprechen,und den Fragen was er gemacht hat,bzw was ihm vorgeworfen wurde.
Anhand dessen würde ich entscheiden :)
Nicht jeder "Gangster" ist ein schlechter Mensch,und nicht jeder Richter,Cop oder was auch immer ein guter.
Und wer vorbestraft ist,is nicht automatisch Täter.Genauso wie jemand der ne weiße Weste hat,kein unschuldiger,braver Mensch sein muss.
Daher mein Tipp,sprich den offen und enrlich an,check seine Reaktion darauf,und entscheide dann nach Bauchgefühl ;)
 
Soll ich dem Verurteilten mehr glauben als dem Richter mit den entsprechenden Gutachten? Der Verurteilte wird mir nicht mehr erzählen als dem Richter und den Anwälten.

Vielleicht ist er unschuldig, aber wahrscheinlich ist es aber nicht, dass jemand einfach so verurteilt wird. Das ist ein dermaßen heftiger Lebenseinschnitt inkl. Berufsverbote, dass kein Richter das Urteil leichtfertig verhängen wird.
 

Captain_H00k

Well-Known Member
Bootnutzer hat doch niemand gesagt Du sollte von seiner Unschuld ausgehen :)
Du bist ja schon unsicher wie Du damit umgehen sollst,deswegen vermute ich hast Du den thread gestartet,um mal andere Meinungen einzuholen.
Ich sagte ja anfangs,ich würde ihn einfach mal höflich drauf ansprechen.Vielleicht erstmal fragen ob es ok wäre wenn ihr einfach mal unter 2 Anglern ein offenes Wort drüber sprechen könnt.
Glaube dann würde sich einiges aufklären.Und wenn nicht,weißt Du denke ich auch was Du dann davon zu halten hast.

Glaube wenn ich in so ner Lage wäre, würde ich es selber zumindest ungefähr wissen wollen was bei dem los ist / war.
Wie einige hier schon geschrieben haben,mit jemand der bewusst gewisse Dinge getan hat, möchte man nicht zusammen in so nem Verein sein !
Aber es gibt heutzutage viele Fälle,wo das gar nicht eindeutig ist,und sich ja oftmals auch im Nachinein als falsch herausgestellt hat.
So fair sollte man als Mensch finde ich sein.
Und mit ein bisschen Menschenkenntnis und Bauchgefühl,wird man anhand von der Reaktion und Antwort definitiv seine Schlüsse ziehen können oldie2
 

Astacus74

Well-Known Member
Ich wollte jemanden mit einem solchen Delikt nicht mal im Verein haben, geschweige denn im Vorstand?

ab121

Da es hier um eine Vereinsleitung und nicht Jugendarbeit geht, ist das etwas anderes und nicht direkt vergleichbar.

Nur Vereinsleitung, schon gut dann hat er ja nichts mit der Jugend zu tun, dann ist alles Sicher.
Spätestens wenn es sich rumspricht (und das wird es) sieht es anders aus, wenn ich wüßte das so eine Person in meinem Verein
im Vorstand sitzt und nicht geht dann werde ich gehen.
Bei diesem Thema gibt es nur Schwarz oder weiß.

bei uns war mal der Gerätewart sogar ein EX-Knacki der war wegen Diebstahl / Raub eingesessen. Der hat aber für den Verein geglüht da hat alles gepasst uns ist nix weg gekommen liegt aber auch schon über 30 Jahre zurück. Das der im Knast war ist erst später rausgekommen und es wurde da auch nichts geändert.
Wir haben so etwas nicht in der Satzung und bei uns ist es aber auch so, dass ja keiner mehr etwas im Vorstand machen will.
Man muss das einfach abwägen wie die Person ist aber ein No Go wär ganz klar wenn der wegen Körperverletzung bestraft wurde.

Ich will das nicht schön reden das ist aber was ganz anders als Paragraph 174Stgb und Körperverletzung ist nicht gleich
Körperverletzung

Die Frage war ja ursprünglich auf Vorstrafe gerichtet.
Und dann kommt raus, dass es um Missbrauch Schutzbefohlener geht.
Da hat sich das Thema gedreht.
War wohl erstmal nicht so wichtig für den TE, dies zu erwähnen.

Für den Verein kann ich nur darauf hinweisen, dass man sich der Tragweite bewusst sein muss.
Es folgen evtl Vereinsaustriite, Eltern melden verständlicherweise ihre Kinder nicht neu an, Vereinsheim oder Eigentum wird evtl mit bösen Wörtern beschmiert. Und, und, und.
Möchte man das?

Die Frage würde ich mir aber gar nicht mehr stellen.
Ich könnte und würde so jemanden nicht in den Verein lassen, geschweige arbeiten lassen und alles dafür tun, dass es nicht so kommt.

Wenn für den TE und den Verein es rein darum geht, dass eine Vorstrafe nicht so das Problem ist, da ja auch ein Steuerbetrüger einen Verein führt, na dann los.

Allein der Vergleich macht mich fassungslos.

Besser kann man es nicht sagen

Man kann ja viel durch gehen lassen, Falsch parken, schummeln bei der Steuer... auch verwerflich ohne Frage.. Aber bei Kindern ist schluß. Keine Gnade.

ab121

Das Thema ist abgeschlossen. Trotz der Vorstrafe, die den Mitgliedern bekannt ist, ist die Wahl aufgrund seiner guten Arbeit erfolgreich verlaufen. Damit ist das Thema auch erledigt, da es in der Satzung keinen Ausschlussgrund gibt. Nur die Jugendarbeit ist aufgrund der Vorstrafe tabu.
Offensichtlich gibt es auch in den anderen Vereinen keinen Paragraphen in der Satzung, der die Unbescholtenheit des Vorstands voraus setzt.

Das wäre der Grund um auszutreten und mich von den Mitgliedern abzugrenzen die ihn gewählt haben da wünsch ich euch
viel Spaß damit.
So ein Verein kann mir gestohlen bleiben, das sagt ja auch viel zu der Moral im Verein aus...


Gruß Frank
 
Der Vorstand kennt ja das Urteil und die meisten Mitglieder auch, die die Wahl getroffen haben. Ich war mit meiner Gegenstimme bei der Wahl in der absoluten Minderheit. Wundert mich sehr und erinnert mich an die Kirche. Nach dem Prinzip,: Hauptsache wir haben einen.

Bleibe aufgrund der Gewässer im Verein und halte mich von allen anderen Dingen dort fern.
 
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