Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Eins vorweg : Was der Auge (oder jeder andere Angler) mit seinem Fang macht - ob Entnahme oder schwimmen lassen, das ist mir total Latte, ich halte es auch so, wie ich es für richtig halte, trete es eben nur nicht breit.

Ein Richter hat sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten, die Realität interessiert nicht. Es ist vielleicht vernünftig , den Fisch schwimmen zu lassen, es ist vielleicht richtig - wie auch immer.
Aber es ist nunmal gesetzlich so verankert, dass der Fisch zu entnehmen ist ( kein Tier darf unnötig Leid und bla bla ...).
DAS ist für den Richter maßgebend. Nicht Vernunft oder der chinesische Sack Reis.

Das C&R-Schlupfloch 'unerwarteter Beifang' zählt nicht, da der Fisch ganz bewusst gefangen wurde, darauf deutet das zum Welsfang verwendete und auch übliche starke Gerät hin. Wenn ich einen Wels fangen möchte, dann muss ich mir im Vorfeld Gedanken über die Verwertung machen.

Den Sharpo-Schwachsinn mit Stippe usw muss man ja nicht kommentieren, deshalb werde ich es auch nicht machen.

Komme ich im Vorfeld zu dem Schluss, dass ich den zu erwartenden Fang nicht verwerten kann, dann habe ich den Fangversuch nicht zu starten !! So stehen nunmal (leider) die Aktien. Der Fisch darf weder Trophäe noch Sportgerät sein.

Wenn ich diesen gezielten Fang nach ner Foto-Session wieder schwimmen lasse kräht kein Hahn danach. Wenn ich den Fang irgendwo veröffentliche - so what ? Wenn ich es aber breittreten muss wie toll ich den Fisch hab wieder schwimmen lassen, dann brauch ich mich nicht zu wundern, wenn ich einen auf die Backe bekomme. Insofern hat der Auge Glück und kommt glimpflich davon.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Die Frage die ich mir stelle:
Hat der Fall irgendwas Neues zur C&R Rechtssprechung beigetragen?

Augenthaler gilt nach Einstellung des Verfahrens als unschuldig.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

1. Auge setzt den Waller zurück, und wird aus den eigenen Reihen angeschossen (auch wenn die ihn wohl nicht angezeigt hätten)

Was S.Hanfland da seinerzeit im Interview rausgehauen hat,ähnelte bereits einem inoffiziellen Schnellprozess.

Ein Reisighaufen aufschichtender Großinquisitor mit unverhohlenem Vorverurteilungscharakter.

SCHULDIG im Sinne eines Möchtegern Hexenjägers,noch bevor sich die Staatsanwaltschaft auch nur einen Funken Meinung bilden konnte.

Unprofessionell und erbärmlich²
 
S

Sharpo

Guest
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Das C&R-Schlupfloch 'unerwarteter Beifang' zählt nicht, da der Fisch ganz bewusst gefangen wurde, darauf deutet das zum Welsfang verwendete und auch übliche starke Gerät hin. Wenn ich einen Wels fangen möchte, dann muss ich mir im Vorfeld Gedanken über die Verwertung machen.

Den Sharpo-Schwachsinn mit Stippe usw muss man ja nicht kommentieren, deshalb werde ich es auch nicht machen.

Komme ich im Vorfeld zu dem Schluss, dass ich den zu erwartenden Fang nicht verwerten kann, dann habe ich den Fangversuch nicht zu starten !! So stehen nunmal (leider) die Aktien. Der Fisch darf weder Trophäe noch Sportgerät sein.

Wenn ich diesen gezielten Fang nach ner Foto-Session wieder schwimmen lasse kräht kein Hahn danach. Wenn ich den Fang irgendwo veröffentliche - so what ? Wenn ich es aber breittreten muss wie toll ich den Fisch hab wieder schwimmen lassen, dann brauch ich mich nicht zu wundern, wenn ich einen auf die Backe bekomme. Insofern hat der Auge Glück und kommt glimpflich davon.

Racoon- Schwachsinn.
Unterstellungen ohne irgendwelche Belege.
Das ein Angler nun mal bewusst Fische fangen will bzw. fängt liegt schliesslich in der Sache Anglen begründet.
Das ein Angler welcher auf Wels für den Küchengebrauch angelt will nunmal nicht mit einer Stipprute oder ähnliches schwaches Material auf Wels angelt ist doch wohl auch logisch.
Und das ein Angler sein Euipment auf die Kampfkraft und evtl. zu fangende Grösse abstimmt ist wohl auch sinnig.
Daraus abzuleiten, dass der Angler auf Trophäenfische angeln will und C&R ( in dem Fall Angeln ohne vernünftigen Grund) betreiben möchte ist eine nicht belegbare Unterstellung!

Es sei denn es gibt irgendwelche Aussagen von Augenthaler zu seinen Absichten und Oder Fotos welche sein Euipment zeigen...z.b. Ködergrösse
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Ein Richter hat sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten, die Realität interessiert nicht.
Wir sind aber nicht das Gericht, sondern diskutieren die Realität, die Existenz von Gesetzen, die diese nicht wiederspiegeln + anglerfeindlich (+Bestandsschädigend!) sind und die Aufgabe der von uns gewählten & bezahlten Lobbyisten.

Der Fisch darf weder Trophäe noch Sportgerät sein.
Warum eigentlich nicht?!
Fragt man die Niederländer, die Engländer, die Skandinavier, die Amis, die... sieht die Sicht ganz anders aus.
Und das sind Nationen mit großer Angelkultur und nicht mit unbedingt weniger Naturverbundenheit.
Selbst die deutschen Angler (& Gesellschaft) dürften zu einem guten Teil anderer Ansicht sein.

Wenn ich diesen gezielten Fang nach ner Foto-Session wieder schwimmen lasse kräht kein Hahn danach. Wenn ich den Fang irgendwo veröffentliche - so what ?
DAS ist eben die bayrische Doppelmoral, die sogar der bayr. LV in seinen Kommentaren hat durchblicken lassen.
Unsinnige Gesetze bejubeln & verteidigen,
aber anders handeln,
nur eben nicht drüber reden.
Das ist schlichtweg krank & heuchlerisch.
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Jemanden in solchen Verfahren zu beraten oder zu vertreten bedeutet, dass man dessen Rechte in diesem Verfahren schützt/wahrt.
Dazu gehört im Falle jedweder Entscheidung etc, das darauf geachtet wird, dass diese angemessen ausfällt.

Damit ist aber gerade nicht verbunden, dass man selbst dadurch das Unrecht der Tat etwa entgegen der Rechtsordnung billigt.

Das kann auch jeder Verband/Verein leisten, in dem er ihn dabei beratend unterstützt und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe vermittelt.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Die Frage die ich mir stelle:
Hat der Fall irgendwas Neues zur C&R Rechtssprechung beigetragen?

Franz: In gewisser Weise JA :)

Es bestätigt, dass das Zurücksetzen eines beliebigen Fisches bei trifftigen Grund, den der Angler individuell entscheidet, keine Straftat ist, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.#6

Man muss bei der Einstellung des Verfahrens zunächst berücksichtigen, dass Augenthaler nachgesagt wird, dass er an diesem Tag noch zusätzlich zwei kleinere Waller, möglicherweise verwertbare, gefangen und auch zurückgesetzt hätte, was die Staatsanwaltschaft nicht verifizieren konnte.
Und dass der Waller in keinem offenen Gewässer, sondern einem Privatteich gefangen wurde.


Die Staatsanwaltschaft Regensburg kam zu der Auffassung, dass Augenthaler nicht nachzuweisen sei, dass Augenthaler rein zu seiner Belustigung angelte. Oberstaatsanwalt Markus Pfaller: "Wir müssen davon ausgehen, dass Herr Augenthaler mit dem Ziel angelte, einen für ihn verwertbaren Speisefisch zu fangen".

Die Staatsanwaltschaft sieht es allerdings durch das Foto als nachgewiesen, dass Augenthaler dem Waller unnötig Leid zufügte, indem er den Waller die Tortur des Abwiegens und Fotografierens antat anstatt ihn umgehend und schonend zurückzusetzen.
Demfolgend ist von der Staatsanwaltschaft das bewusste Zurücksetzen eines unverwertbaren Fisches nicht verfolgungswürdig. Hätte Augentaler der Staatsanwaltschaft nach den Waller unverzüglich und schonend zurückgesetzt, wäre es zu der Geldauflage gar nicht gekommen.


Das kann für den LFV Bayern im Widerspruch zur BayFig und zur AVBayFig gesehen werden und sollte nun letztendlich oder auch nur endlich vom LFV Bayern wohl überdacht werden. ;)
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Aber es ist nunmal gesetzlich so verankert, dass der Fisch zu entnehmen ist ( kein Tier darf unnötig Leid und bla bla ...).
Steht so pauschal wo genau nochmal zum nachlesen ?

Gesetzlich verankert ist in Bayern m.W.n.einzig der § 7 der Anwendungsverordnung zum Fischereigesetz.[emoji6]

Und angezeigt wurde er nochmal weswegen ?

Kleiner Tip..der § 7 war es pikanterweise nicht(!)


Und auch der § 17 TSG kennt keine allumfassende Pauschal-
verurteilung,weder beim c&r noch beim Kükenschreddern.

Du könntest im Gegenzug sogar bei eindeutiger Entnahmeabsicht aber gleichzeitig vorsätzlich mies durchgeführter Ausführung mit dem §17 kollidieren.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Kam mir auch gerade in den Sinn[emoji6]
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Steht so pauschal wo genau nochmal zum nachlesen ?

en.

Der geneigte und denkende Leser kann aus

E
Aber es ist nunmal gesetzlich so verankert, dass der Fisch zu entnehmen ist ( kein Tier darf unnötig Leid und bla bla ...).

entnehmen, dass es einer längeren Abhandlung bedarf, das zum hundertsten mal zu schreiben und dem so ist. Dieses allgemeine C&R-Thema und das Entnahmegebot wurde ja bereits tausendfach auch hier im Forum diskutiert und führt zu nix.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

entnehmen, dass es einer längeren Abhandlung bedarf, das zum hundertsten mal zu schreiben und dem so ist.

DAS wäre der feuchte Traum eines jeden Petaners..gottlob nur,das die tatsächliche RECHTSlage das genau anders sieht,sehen muss(!)..nämlich differenzierter.
 

gaerbsch

Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

catch & release is ne sehr leidige diskussion, von daher jetzt hier mal außer acht gelassen... aber wer angeln geht und den fisch nicht behalten will sollte den fisch doch bitte im wasser abhaken und schwimmen lassen, also möglichst schonend behandeln...

ist meine meinung und von daher kann ich so eine klage nur unterstützen. (geht um die klage an sich, nicht um den komischen verein der geklagt hat)
 
Zuletzt bearbeitet:

Double2004

Well-Known Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

... aber wer angeln geht und den fisch nicht behalten will sollte den fisch doch bitte im wasser abhaken und schwimmen lassen, also möglichst schonend behandeln...

ist meine meinung und von daher kann ich so eine klage nur unterstützen. (geht um die klage an sich, nicht um den komischen verein der geklagt hat)

:m 100% Zustimmung. Und wer sich dann von irgendwelchen Medienvertretern noch mit einem mit Dreck bedeckten Fisch ablichten lässt und stolz erzählt, er habe ihn wieder schwimmen lassen, dann fällt mir da nicht mehr viel zu ein...

Da ist mir (nach meinen Wertvorstellungen) das Entgleiten des Fisches noch im Wasser (fehlende Muskelkraft oder doch eher Tollpatschigkeit meinerseits...) und Das-nicht-an-die-große-Glocke-Hängen doch lieber. Und das schreibe ich als Angler...!

Außerdem finde es auch merkwürdig, dass in dieser Thematik immer wieder die Verbände ins Spiel kommen. Wenn ich als Angler in meinem Tun -möglicherweise- mit dem Gesetz in Konflikt geriete, wäre es doch völlig unpassend, von "Anglerinteressenverbänden" noch juristisch Beistand und Unterstützung zu erhalten! Jedem einzelnen Angler, und auch ihren Vertretern in den Verbänden, sollte jawohl daran gelegen sein, dass auch die Mitangler sich an Regeln und Gesetze halten.

Double2004
 

Muckimors

Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Hallo zusammen,

also das die Verbände hier "mit ins Spiel" gebracht werden, ist absolut richtig.

Für Peta ist der Tod eines Tieres mehr wert, als sein Leben !

Das ist die dortige Geschäftsidee

...auch wenn Peta überall fußstampfend das Gegenteil behauptet.

Denn nur mit dieser "Parole" lassen sich scheinbar üppige Spendengelder generieren. Ihre Werbeabteilung hat Peta ja sehr kostengünstig outgesourct an Staatsanwaltschaften, ergo an den Steuerzahler und regionale Zeitungen.

Nochmal zur Erinnerung : Peta will das Angeln gänzlich verbieten, jedweden Fleischverzehr, einfach alles !

Hör Dir ab 4:44 min in dem Video nochmal ganz genau an, was der Haferbeck da von sich gibt, Zitat : Angler sind quasi Dummquatscher und Peta will das Angeln "ganz" verbieten..peu a peu...

https://youtu.be/1CTRmbewjFk

MMn will der Haferbeck mit seiner Organisation Geld, richtig Geld verdienen und sonst gar nichts..

Interessant wäre natürlich auch zu wissen, mit wieviel Euro die Bildzeitung diesen Welsfang-Bericht honoriert hat und wie er dorthin gelangt ist. Ich gehe aber mal davon aus, daß noch ein gutes Sümmchen übrig geblieben ist für Augenthaler, vorausgeschickt, diese Annahmen entsprechen den Tatsachen. Und damit könnte ich mir vorstellen, daß der Richter vielmehr diese " mitunter auch profitorientierte Inszenierung" im Zusammenhang mit einem großen Fisch abgestraft hat und gar nicht mal das Zurücksetzen eines Fisches.

Gruß Muckimors
 
Zuletzt bearbeitet:

Double2004

Well-Known Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

@Muckimors:
Die PETA hat doch längst nicht den Stellenwert, wie er hier oft dargestellt wird. Von der breiten Masse werden die PETAner als Spinner mit extremen Ansichten angesehen. Da ändern auch die nackten B- und C-Promis nichts, die sich für Werbezwecke ablichten lassen.

Und ja, deine Vorstellung teile ich: K.A. wurde nicht wegen des Zurücksetzens angezeigt, sondern wegen der "Inszeniserung" drumherum. Und wenn du mich fragst: zurecht!

Double2004
 
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RuhrfischerPG

Guest
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

:m Wenn ich als Angler in meinem Tun -möglicherweise- mit dem Gesetz in Konflikt geriete, wäre es doch völlig unpassend, von "Anglerinteressenverbänden" noch juristisch Beistand und Unterstützung zu erhalten!

Nochmal..solange genau diese Regeln bekanntermaßen veraltet sind und/oder unverhältnism.Gängelung bedeuten oder sonstwie auf den Prüfstand gehören,hat der Verband als bezahlte (!) Lobbyorganisation eines genau NICHT zu tun:Anglern in den Rücken zu fallen.

Jedem einzelnen Angler, und auch ihren Vertretern in den Verbänden, sollte jawohl daran gelegen sein, dass auch die Mitangler sich an Regeln und Gesetze halten.

Du solltest dich mal mit den dortigen Tatsachen, nämlich dem Unterschied zwischen scheinheilig geäusserten Verbandswunsch und Anglers praktizierter Wirklichkeit vertraut machen.

Das nämlich der Verband wider besseren Wissens,den Pharisäerhaften Entrüsteten mimt.

Den kruden Verbandspropheten hört quasi keiner mehr zu:


DAS ist eben die bayrische Doppelmoral, die sogar der bayr. LV in seinen Kommentaren hat durchblicken lassen.
Unsinnige Gesetze bejubeln & verteidigen,
aber anders handeln,
nur eben nicht drüber reden.
Das ist schlichtweg krank & heuchlerisch.

Man könnte sogar soweit gehen und das Urteil als kleinen Stich gegen K.Augenthaler aber ziemlich derben Stachel für die Verbandsansicht ansehen,der LFV hat hier mehr(verlogene) Federn lassen müssen.

Ein zugegeben naiv gemachtes Foto,sorgt letztendlich für eine angenehme Überraschung und setzt den LFV quasi in peinliche Argumentnot:

Franz: In gewisser Weise JA :)

Es bestätigt, dass das Zurücksetzen eines beliebigen Fisches bei trifftigen Grund, den der Angler individuell entscheidet, keine Straftat ist, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.#6
 

Muckimors

Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Und ja, deine Vorstellung teile ich: K.A. wurde nicht wegen des Zurücksetzens angezeigt, sondern wegen der "Inszeniserung" drumherum. Und wenn du mich fragst: zurecht!

Double2004

ja. das sehe ich genauso. Wäre das Otto-Normalverbraucher gewesen, ohne Bildzeitungsauftritt und Promistatus hätte Peta ihn natürlich auch sofort angezeigt und für medienwirksamkeit gesorgt. Nur der Richter, da bin ich mir fast sicher, hätte die
Sachlage ganz anders beurteilt.

Fest steht nur eines : Die Bild hat ihren Reibach gemacht, Augenthalter dann auch, und Peta auch. Und wer ist auf der Strecke geblieben bzw. wer hat einen Schaden erlitten ???

Die gesamte übrige Anglerschaft, die sich lediglich über den Fang gefreut hätte und nicht noch "auf andere Ideen" gekommen wäre...

Gruß Muckimors
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Die PETA hat doch längst nicht den Stellenwert, wie er hier oft dargestellt wird. Von der breiten Masse werden die PETAner als Spinner mit extremen Ansichten angesehen. Da ändern auch die nackten B- und C-Promis nichts, die sich für Werbezwecke ablichten lassen.
Sorry, du hast vom Thema und seiner Tragweite wirklich nicht die geringste Ahnung.
 

gaerbsch

Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt

Und wer ist auf der Strecke geblieben bzw. wer hat einen Schaden erlitten ???

Die gesamte übrige Anglerschaft, die sich lediglich über den Fang gefreut hätte und nicht noch "auf andere Ideen" gekommen wäre...

Gruß Muckimors


Zurecht! Wer dummes macht wird bestraft so ist das halt. Und die gesamte Anglerschaft wird solange eins auf die Nase bekommen, solange es Angler wie den guten Augenthaler gibt, der den Waller anscheinend durch die halbe Landschaft gezogen hat so wie der aussieht, und das nur für ein schönes Foto. Ein Glück hat er den Waller nicht Nachts gefangen sonst hätte er ihn wahrscheinlich auch noch angebunden. Wäre sicherlich noch ein bisschen witziger gewesen die Story.
 
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