Jens76
Member
AW: Verfahren gegen Augenthaler wegen Waller zurücksetzen eingestellt
Hast Du "Pfui"-Wörter genutzt??
Och Mods...
Hast Du "Pfui"-Wörter genutzt??
Och Mods...
1. Auge setzt den Waller zurück, und wird aus den eigenen Reihen angeschossen (auch wenn die ihn wohl nicht angezeigt hätten)
Das C&R-Schlupfloch 'unerwarteter Beifang' zählt nicht, da der Fisch ganz bewusst gefangen wurde, darauf deutet das zum Welsfang verwendete und auch übliche starke Gerät hin. Wenn ich einen Wels fangen möchte, dann muss ich mir im Vorfeld Gedanken über die Verwertung machen.
Den Sharpo-Schwachsinn mit Stippe usw muss man ja nicht kommentieren, deshalb werde ich es auch nicht machen.
Komme ich im Vorfeld zu dem Schluss, dass ich den zu erwartenden Fang nicht verwerten kann, dann habe ich den Fangversuch nicht zu starten !! So stehen nunmal (leider) die Aktien. Der Fisch darf weder Trophäe noch Sportgerät sein.
Wenn ich diesen gezielten Fang nach ner Foto-Session wieder schwimmen lasse kräht kein Hahn danach. Wenn ich den Fang irgendwo veröffentliche - so what ? Wenn ich es aber breittreten muss wie toll ich den Fisch hab wieder schwimmen lassen, dann brauch ich mich nicht zu wundern, wenn ich einen auf die Backe bekomme. Insofern hat der Auge Glück und kommt glimpflich davon.
Wir sind aber nicht das Gericht, sondern diskutieren die Realität, die Existenz von Gesetzen, die diese nicht wiederspiegeln + anglerfeindlich (+Bestandsschädigend!) sind und die Aufgabe der von uns gewählten & bezahlten Lobbyisten.Ein Richter hat sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten, die Realität interessiert nicht.
Warum eigentlich nicht?!Der Fisch darf weder Trophäe noch Sportgerät sein.
DAS ist eben die bayrische Doppelmoral, die sogar der bayr. LV in seinen Kommentaren hat durchblicken lassen.Wenn ich diesen gezielten Fang nach ner Foto-Session wieder schwimmen lasse kräht kein Hahn danach. Wenn ich den Fang irgendwo veröffentliche - so what ?
Die Frage die ich mir stelle:
Hat der Fall irgendwas Neues zur C&R Rechtssprechung beigetragen?
Steht so pauschal wo genau nochmal zum nachlesen ?Aber es ist nunmal gesetzlich so verankert, dass der Fisch zu entnehmen ist ( kein Tier darf unnötig Leid und bla bla ...).
Steht so pauschal wo genau nochmal zum nachlesen ?
en.
E
Aber es ist nunmal gesetzlich so verankert, dass der Fisch zu entnehmen ist ( kein Tier darf unnötig Leid und bla bla ...).
entnehmen, dass es einer längeren Abhandlung bedarf, das zum hundertsten mal zu schreiben und dem so ist.
... aber wer angeln geht und den fisch nicht behalten will sollte den fisch doch bitte im wasser abhaken und schwimmen lassen, also möglichst schonend behandeln...
ist meine meinung und von daher kann ich so eine klage nur unterstützen. (geht um die klage an sich, nicht um den komischen verein der geklagt hat)
:m Wenn ich als Angler in meinem Tun -möglicherweise- mit dem Gesetz in Konflikt geriete, wäre es doch völlig unpassend, von "Anglerinteressenverbänden" noch juristisch Beistand und Unterstützung zu erhalten!
Jedem einzelnen Angler, und auch ihren Vertretern in den Verbänden, sollte jawohl daran gelegen sein, dass auch die Mitangler sich an Regeln und Gesetze halten.
DAS ist eben die bayrische Doppelmoral, die sogar der bayr. LV in seinen Kommentaren hat durchblicken lassen.
Unsinnige Gesetze bejubeln & verteidigen,
aber anders handeln,
nur eben nicht drüber reden.
Das ist schlichtweg krank & heuchlerisch.
Franz: In gewisser Weise JA
Es bestätigt, dass das Zurücksetzen eines beliebigen Fisches bei trifftigen Grund, den der Angler individuell entscheidet, keine Straftat ist, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.#6
Und ja, deine Vorstellung teile ich: K.A. wurde nicht wegen des Zurücksetzens angezeigt, sondern wegen der "Inszeniserung" drumherum. Und wenn du mich fragst: zurecht!
Double2004
Sorry, du hast vom Thema und seiner Tragweite wirklich nicht die geringste Ahnung.Die PETA hat doch längst nicht den Stellenwert, wie er hier oft dargestellt wird. Von der breiten Masse werden die PETAner als Spinner mit extremen Ansichten angesehen. Da ändern auch die nackten B- und C-Promis nichts, die sich für Werbezwecke ablichten lassen.
Und wer ist auf der Strecke geblieben bzw. wer hat einen Schaden erlitten ???
Die gesamte übrige Anglerschaft, die sich lediglich über den Fang gefreut hätte und nicht noch "auf andere Ideen" gekommen wäre...
Gruß Muckimors