Nein die Prüfung verjährt nicht, mit der Prüfungsbescheinigung (gut drauf aufpassen!) kann er sich auch noch in 20 Jahren einen Fischereischein holen.
Mit der Prüfungsbescheinigung, Passfoto und Geld zum Ordnungsamt gehen und der Junge hat dann seinen vollwertigen Fischereischein.
Der Unterschied zum bisherigen Jugendfischereischein ist, dass er dann auch alleine gehen kann und keinen Fischereischein besitzenden und erwachsenen Begleiter mehr braucht.
Dies geht in BW dann ab 14 Jahren, bin mir aber nicht ganz sicher, aber spätestens aufm Amt werden die dazu Auskunft erteilen können?
Es müsste aber deshalb ab 14 Jahren gehen, schon weil man die Prüfung ab diesem Alter machen darf!
Jürgen