Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Pecaros

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Hallo zusammen,

bin heute auf ein Problem gestoßen. Es ist ja bekannt und rechtens dass ein Verein seine Mindestmaße an eigenen Gewässern auch höher als die im jeweiligen Bundesland festgesetzten legen darf.

Nun befischt unser Verein einen See an dem noch 3 weitere Vereine angeln dürfen. Habe heute mal unseren Erlaubnisschein mit dem eines anderen Vereins verglichen und festgestellt, dass am gleichen Gewässer verschiedene Mindestmaße gelten.

Darüberhinaus wurde dieses Jahr von unserem Verein festgelegt, dass die Schonzeit des Zanders an diesem Gewässer bereits am 15.02. beginnt und am 15.05 endet. Der andere Verein dagegen darf an diesem Gewässer wie bisher auch bis zum 01.04 angeln!


Nun meine Frage, können verschiedene Mindestmaße an einem gemeinsamen Vereinsgewässer bestehen (Bsp.: Verein x 45cm, Verein y 50cm)? Kann mir zwar vorstellen dass sie das machen dürfen aber unfair ist es doch etwas, zumal es ein gemeinsames Gewässer ist?

Zweitens müssten nicht alle Vereine an diesem Gewässer bereits am 15.02 das Zanderfischen einstellen? Das ist doch eine Benachteiligung von unseren Mitgliedern durch unseren Verein?

Hoffe ihr könnt etwas helfen.

Beste Grüße
Alex
 

Fischer am Inn

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AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Hallo

halte Dich einfach an das was Dir in Deinem Erlaubnisschein vorgeschrieben ist. Was soll der Neid gegenüber den Anderen, die vermeintlich "Vorteile" haben? Und wenn Du im dem Verein, der für Dich maßgeblich ist, was ändern willst, dann stell einen entsprechenden Antrag. Nicht jammern sondern handeln.

Servus
Fischer am Inn
 

Gast

Gesperrter User
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Hi,
das ist doch zum Beispiel bei einem Fluß an dem mehrere Vereine angeln nicht anders.
Verschiedene Regeln für das selbe Gewässer, seitens der Vereine.
Wenn dir die Regeln in deinem Verein nicht passen wechsel doch in einen anderen Verein.
Aber im anderen Verein passt es dir dann vielleicht nicht das du 10 anstatt 5 Arbeitsstunden leisten musst.
Du hast doch die Wahl
 

Pecaros

New Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Danke für die Antwort, die hilft mir allerdings nicht weiter und an die Vorschriften halte ich mich natürlich dennoch.

Es geht nicht um den Neid, das mit den Schonmaßen war eine allgemeine Frage da ich zumeist meine gefangenen Fische auch wieder entlasse. Es wäre jedoch interessant mehr darüber zu erfahren.

Bei der vorgezogenen Schonzeit geht es vor allem darum, dass mir als Raubfischangler nun die Hände gebunden sind und und ich drei Monate lang nicht an unser Vereinsgewässer gehen kann.

Grüße Alex
 

Pecaros

New Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Ist mir klar dass in anderen Vereinen andere Regeln gelten, habe ich bereits auch schon erwähnt.

Allerdings kann ich nicht verstehen worin der Sinn besteht dass am gleichen Gewässer der eine länger einen Raubfisch befischen darf als der andere. Es ging hierbei um den Besatz von Zandern und dass deshalb die Schonzeit verlängert wird. Allerdings ist das doch sinnfrei wenn andere Vereine weiterhin fischen dürfen?
 

jkc

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Hi,

...

Nun meine Frage, können verschiedene Mindestmaße an einem gemeinsamen Vereinsgewässer bestehen (Bsp.: Verein x 45cm, Verein y 50cm)? Kann mir zwar vorstellen dass sie das machen dürfen aber unfair ist es doch etwas, zumal es ein gemeinsames Gewässer ist?

Ja.

...
Zweitens müssten nicht alle Vereine an diesem Gewässer bereits am 15.02 das Zanderfischen einstellen? Das ist doch eine Benachteiligung von unseren Mitgliedern durch unseren Verein?
Alex

Nein.

:)

Was können die Nachbarvereine dazu, dass Dein Verein seine Mitglieder vermeintlich benachteiligt?

Grundsätzlich finde ich es natürlich begrüßenswert, wenn Vereine ihre Regelungen untereinander abstimmen und an einem Gewässer homogene Regeln herrschen.
Trotzdem kann man es auch anders machen.
Unser Verein hat vor wenigen Jahren großen Zulauf erhalten, da einer der Nachbarvereine genau das gleiche gemacht hat wie bei Dir: Hechtschonzeit durch ein Kunstköderverbot bis zum Ende der gesetzlichen Zanderschonzeit verlängert; Macht für mich nur Sinn, wenn man die Zander vor Schlupflochanglern schützen wollte, jedoch gibt es an dem Gewässer keinen schützenswerten Zanderbestand... und jetzt sollten wir mit denen gleich ziehen, obwohl das annähernd sinnbefreit ist? Niemals lol

Grüße JK
 
Zuletzt bearbeitet:

Pecaros

New Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Ich finde mich dann vorerst damit ab und melde mich dann nach der Zwangsschonzeit wieder :q Bei uns wurde dass dieses Jahr zum ersten mal so umgesetzt, nachvollziehen kann ich das aber nicht. Beim Stammtisch frage ich dann nach. Danke euch dennoch schon einmal #6
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Wer gibt denn die Angelscheine aus?

Hat da jeder Verein sein eigenes Kontingent? Wer ist der Eigentümer des Gewässers?

Wenn ein See von 3 Vereine gemeinschaftlich bewirtschaftet wird, sollten sich die Vorstände schon absprechen.
 

Drillsucht69

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Darüberhinaus wurde dieses Jahr von unserem Verein festgelegt, dass die Schonzeit des Zanders an diesem Gewässer bereits am 15.02. beginnt und am 15.05 endet. Der andere Verein dagegen darf an diesem Gewässer wie bisher auch bis zum 01.04 angeln!

Dafür darfst Du schon am 15.05 angeln und die anderen noch nicht, was für mich auch schwachsinn ist wenn die Zander noch nicht fertig sind...
Oder dürfen die anderen auch schon vor den 01.06 #c ???
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Dafür darfst Du schon am 15.05 angeln und die anderen noch nicht, was für mich auch schwachsinn ist wenn die Zander noch nicht fertig sind...
Oder dürfen die anderen auch schon vor den 01.06 #c ???

Nöö, Zanderschonzeit in Baden-Württemberg endet zum 15.05.
Denke das dann der andere Verein auch schon ab 15.05. auf Zander angeln darf.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Ich finde mich dann vorerst damit ab und melde mich dann nach der Zwangsschonzeit wieder :q Bei uns wurde dass dieses Jahr zum ersten mal so umgesetzt, nachvollziehen kann ich das aber nicht. Beim Stammtisch frage ich dann nach. Danke euch dennoch schon einmal #6

Hallo,

kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber da tue ich mich leicht, wir haben erstens kein Gewässer das zur Nutzung mehreren Vereinen zusteht und zweitens bedarf es bei uns (in Bayern) der Genehmigung durch den Fischereifachberater um ein Mindestmaß zu erhöhen oder eine Schonzeit auszuweiten. Das kann kein Verein o.Ä. willkürlich.#h

Petri Heil

Lajos
 

Drillsucht69

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

OK, danke f. den Hinweis...
Andere Bundesländer andere Sitten, habe nicht gerade dran gedacht...
 

vonda1909

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Hallo

halte Dich einfach an das was Dir in Deinem Erlaubnisschein vorgeschrieben ist. Was soll der Neid gegenüber den Anderen, die vermeintlich "Vorteile" haben? Und wenn Du im dem Verein, der für Dich maßgeblich ist, was ändern willst, dann stell einen entsprechenden Antrag. Nicht jammern sondern handeln.

Servus
Fischer am Inn

Hat das bei euch nur der Vorstand oder die Mehrheit so beschossen und warst du selbst bei der Sitzung??Wenn ja hättest du die Antworten dort bestimmt aus ersterHand
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Allerdings kann ich nicht verstehen worin der Sinn besteht dass am gleichen Gewässer der eine länger einen Raubfisch befischen darf als der andere. Es ging hierbei um den Besatz von Zandern und dass deshalb die Schonzeit verlängert wird. Allerdings ist das doch sinnfrei wenn andere Vereine weiterhin fischen dürfen?

Natürlich ist das sinnfrei #d. Fällt allerdings auch unter das Motto "selbst schuld" wenn euer Verein so dämlich ist, das mitzumachen ;).
 

JottU

Fastallesverwerter
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Ist schon komisch dass man da auf keinen gemeinsamen Punkt gekommen ist. Beim Besatz wird man ja schon zusammen gearbeitet haben, oder besetzt da ein Verein für die anderen mit?
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Dann geh doch in mehreren Vereine und du kannst dir jeweils die günstigsten Bedingungen für dich heraussuchen.

Aber mal im Ernst, meiner Meinung nach handelt es sich um ein reines Abspracheproblem auf Vorstandsebene.
So wie beschrieben lässt sich weder Besatz planen, noch vernünftige Regeln für die Bewirtschaftung erstellen.

Stell dir mal ganz extrem vor, der eine Verein erlaubt den Mitgliedern eine Netzbefischung und Bootangelei und der andere nur eine Angel vom Ufer. Das gibt logischerweise nur Stress.
Gleiches Gewässer = gleiche Bedingungen für alle.
 

porbeagle

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Das ist bei uns nichts neues. Ich hab 3 solcher Gewässer mit verschiedenen Regelungen durch verschiedene Vereine.

Am einfachsten ist es wenn die Vereine untereinander Partnergästekarten ausgeben. So hab ich es gelöst und kann jetzt immer irgendwo noch ein bissl
mitfischen.
 

oberfranke

Active Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Man kann das Ding drehen wie man will, es ist einfach völlig sinnfrei.
Evtl. spielen irgendwelche finanzielle Gründe mit rein was die Sache zwar erklärbar macht, sinnfrei ist es trotzdem.
Schonzeiten und Schonmasse müssen für den Fisch sein und nicht für den Geldbeutel.

Frag doch einfach mal den Vorstand vom Verein, wie man zu dieser Regelung kam und ob man die so beibehalten muss oder ändern kann.

P.S: Das man in Bayern bei Verlängerung von Schonzeit und Schonmass die Genehmigung des Fischereifachberaters braucht ist mir absolut neu.
Wo steht das?
 
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jkc

Well-Known Member
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Man kann das Ding drehen wie man will, es ist einfach völlig sinnfrei.

Nun ja, ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen ist das nicht wirklich zu beantworten, oder? Es gibt ja nichts was es nicht gibt...theoretisch könnten ja alle Zanderlaichplätze im Gebiet eines Vereins liegen, dann könnte man so was schon vertreten denke ich.

:q
 
S

Sharpo

Guest
AW: Verschiedene Regelungen am gemeinsamen Gewässer

Es gibt halt Vereine welche meinen ihre Mitglieder mehr drangsalieren zu müssen als andere.
Da machste halt nix.

Etwas weniger Regional:
Aal
BW - Entnahmeverbot
NRW Schonmaß 50cm
Niedersachsen 35cm
Niederlande- Fangverbot bzw. Entnahmeverbot

Wenn der Aal aus dem Rhein in die See will...von BW...|supergri
 
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