Hallo zusammen,
bin heute auf ein Problem gestoßen. Es ist ja bekannt und rechtens dass ein Verein seine Mindestmaße an eigenen Gewässern auch höher als die im jeweiligen Bundesland festgesetzten legen darf.
Nun befischt unser Verein einen See an dem noch 3 weitere Vereine angeln dürfen. Habe heute mal unseren Erlaubnisschein mit dem eines anderen Vereins verglichen und festgestellt, dass am gleichen Gewässer verschiedene Mindestmaße gelten.
Darüberhinaus wurde dieses Jahr von unserem Verein festgelegt, dass die Schonzeit des Zanders an diesem Gewässer bereits am 15.02. beginnt und am 15.05 endet. Der andere Verein dagegen darf an diesem Gewässer wie bisher auch bis zum 01.04 angeln!
Nun meine Frage, können verschiedene Mindestmaße an einem gemeinsamen Vereinsgewässer bestehen (Bsp.: Verein x 45cm, Verein y 50cm)? Kann mir zwar vorstellen dass sie das machen dürfen aber unfair ist es doch etwas, zumal es ein gemeinsames Gewässer ist?
Zweitens müssten nicht alle Vereine an diesem Gewässer bereits am 15.02 das Zanderfischen einstellen? Das ist doch eine Benachteiligung von unseren Mitgliedern durch unseren Verein?
Hoffe ihr könnt etwas helfen.
Beste Grüße
Alex
bin heute auf ein Problem gestoßen. Es ist ja bekannt und rechtens dass ein Verein seine Mindestmaße an eigenen Gewässern auch höher als die im jeweiligen Bundesland festgesetzten legen darf.
Nun befischt unser Verein einen See an dem noch 3 weitere Vereine angeln dürfen. Habe heute mal unseren Erlaubnisschein mit dem eines anderen Vereins verglichen und festgestellt, dass am gleichen Gewässer verschiedene Mindestmaße gelten.
Darüberhinaus wurde dieses Jahr von unserem Verein festgelegt, dass die Schonzeit des Zanders an diesem Gewässer bereits am 15.02. beginnt und am 15.05 endet. Der andere Verein dagegen darf an diesem Gewässer wie bisher auch bis zum 01.04 angeln!
Nun meine Frage, können verschiedene Mindestmaße an einem gemeinsamen Vereinsgewässer bestehen (Bsp.: Verein x 45cm, Verein y 50cm)? Kann mir zwar vorstellen dass sie das machen dürfen aber unfair ist es doch etwas, zumal es ein gemeinsames Gewässer ist?
Zweitens müssten nicht alle Vereine an diesem Gewässer bereits am 15.02 das Zanderfischen einstellen? Das ist doch eine Benachteiligung von unseren Mitgliedern durch unseren Verein?
Hoffe ihr könnt etwas helfen.
Beste Grüße
Alex