Hallo zusammen,
in unserem Angelvereinsvorstand - Verein ohne eigenes Gewässer- machen wir uns darüber Gedanken, ob es notwendig sei, dass für die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes wegen der persönlichen Haftungsfrage bei Vereinsveranstaltungen im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit eine Haftpflicht -und/oder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ist, oder ob die private Haftpflichtversicherungen der einzelnen Mitglieder ausreichend sind.
Wer kann mir da rechtlich was zu sagen? Haben andere Vereinsvorstände diese Haftungsfragen besprochen und wenn ja, welche Konsequenzen hieraus gezogen?
Bei zwei Versicherungen habe ich diesbezüglich mal vorgefühlt und erfahren, dass sie solche Versicherungen nur für Privatpersonen anbieten.
Wer kann mir, falls es sinnvoll ist, diesbezügliche Versicherungen abzuschließen, entsprechende Versicherungen nennen, die solche
Risiken für Vereinsvorstände versichert.
LG
in unserem Angelvereinsvorstand - Verein ohne eigenes Gewässer- machen wir uns darüber Gedanken, ob es notwendig sei, dass für die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes wegen der persönlichen Haftungsfrage bei Vereinsveranstaltungen im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit eine Haftpflicht -und/oder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ist, oder ob die private Haftpflichtversicherungen der einzelnen Mitglieder ausreichend sind.
Wer kann mir da rechtlich was zu sagen? Haben andere Vereinsvorstände diese Haftungsfragen besprochen und wenn ja, welche Konsequenzen hieraus gezogen?
Bei zwei Versicherungen habe ich diesbezüglich mal vorgefühlt und erfahren, dass sie solche Versicherungen nur für Privatpersonen anbieten.
Wer kann mir, falls es sinnvoll ist, diesbezügliche Versicherungen abzuschließen, entsprechende Versicherungen nennen, die solche
Risiken für Vereinsvorstände versichert.
LG