Verurteilt! 14.000 Euro wegen Hechtattacke

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Mittlerweile ist es drei Jahre her, dass ein damals siebenjähriger Junge bei einer Veranstaltung in der österreichischen Pielachtaler Sehnsucht von einem Hecht gebissen wurde. Die Verletzung entzündete sich und der Junge musste mehrere Male operiert werden. Das anschließende Gerichtsverfahren, in dem die Eltern des Geschädigten auf Schmerzensgeld klagten, lief bis jetzt. Nach dem ersten Urteil legte die Gemeinde Berufung ein. Nun bestätigte aber die zweite Instanz die Schmerzensgeldforderung


Bürgermeister als Tierhalter eingestuft


Das Gericht stufte Bürgermeister Arthur Rasch als Tierhalter ein. Er muss seine Tiere sicher verwahren. Nun muss die Gemeinde tatsächlich 14.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Problem: Die Pielachtaler Sehnsucht ist keine freies Gewässer, indem die Fische niemanden gehören. Hier wurde eine öffentliche Badeanstalt betrieben und Eintritt verlangt. In diesem Fall hat der Besitzer, also die Gemeinde, dafür Sorge zu tragen, dass zum Beispiel keine Keime im Wasser vorkommen und der Fischbestand passt. Der Hecht in diesem Gewässer ist also wie ein Haustier, zum Beispiel ein Hund, anzusehen, für den ja auch der Besitzer haftet.


Auch Biber machen Probleme


Seit Kurzem tummelt sich nun auch ein Biberpärchen in der Pielachtaler Sehnsucht. Bürgermeister Rasch fragt sich nun, wer da jetzt haftbar ist, wenn wieder etwas passiert. Kommt es erneut zu einem Vorfall, ist er Widerholungstäter! Nun wird über eine Umsiedlung der Tiere nachgedacht. Außerdem empfiehlt der Leiter der Abteilung Naturschutz des Landes, Martin Tschulik, eine Kennzeichnung des Biber-Bereiches mit Bojen, damit die Badegäste dort nicht hinein schwimmen und die Tiere stören. Weiterhin soll der Übergang zum Kinderbereich mit einem Gitter gesichert werden.


Badeverbot oder Verkauf


Mittlerweile gibt es einen Arbeitskreis bestehend aus sechs Gemeinderäten, welcher nun versucht die Freizeitanlage zu managen. Auch ein Kaufangebot für die Pielachtaler Sehnsucht gab es schon, welches aber von Seiten der Gemeinde vorerst abgelehnt wurde. Und über eine Badeverbot wurde bereits diskutiert. Nun soll der Arbeitskreis eine finanziell tragbare Strategie entwickeln. Kommt es zu keiner Lösung, so Bürgermeister Rasch, wird das Gewässer in einer Ausschreibung tatsächlich zum Verkauf angeboten.

Was haltet Ihr von diesem Gerichtsurteil und der Entwicklung in Österreich? Schreibt uns Eure Meinung!

Quelle: www.noen.at
 
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Naturnähe und Naturgewässer?! Wenn ich auf der Seite der Gemeinde http://www.hofstetten-gruenau.at/PIELACHTALER_sehnsucht so lese: "Zudem hat das Planungsteam die Ausrichtung und Anordnung der Anlagen nach den Grundsätzen von Feng Shui konzipiert, um so ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Natur zu fördern." , hat nun nur der Hecht nicht mitbekommen. Wenn ich mir die Fotos so anschaue, kann ich so langsam den Richter verstehen, der hier die Gemeinde als "Halter" der Fische sieht. Der Biber muss auch komplett an Hirnschwund leiden, dieses "Gewässer" zu frequentieren, kein Wunder wenn der/die sich unter dem Holzsteg abduckt/en, der einzige Flecken wo älteres Holz steht, das des Steges. Keine Ahnung wo der im Winter die Nahrung herbekommt. Es wäre wohl als Erlösung anzusehen, die komplette Familie umzusiedeln. Wenn man sich überlegt dass die Bestandsdichte der Biber in der Umgebung astronomisch hoch sein muss, um so ein Gewässer zu besiedeln, da sollte man mal über eine Jagdzeit beim Biber nachdenken.
Wer nach so was wie der "Sehnsucht" Sehnsucht hat, kennt keine Naturseen und das Baden darin noch weniger. Nichts desto trotz bleibe ich bei allem Sarkasmus dabei, bis ich mir die Fische aneigne sind diese herrenlos, es ist kein Karpfenteich mit "Mönchen" wo alles unter Kontrolle bleibt.
 
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Kann mir jemand sagen wie groß das Kind war? Dann könnte ich für meine nächste Tour auf Hecht die Ködergröße entsprechend anpassen :)
 
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§ 960 BGB
Wilde Tiere

(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.

Jetzt müssen wir Privantgewässer definieren. Ist ein vom Land gepachteter See als solches aus öffentlicher Hand privat?
 
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Ist richtig. Aber gibt es jetzt schon Listenfische?
Dafür müsste man doch erstmal ein Gesetz verabschieden :v

Ist doch sowieso albern. Ich nehme die Debatte darum nicht all zu ernst. Die Konsequenz wäre vorsätzliches Abkassieren. Ich kann als Besitzer die Anlage sicher und beschwerdefrei gestalten, die Auflagen erfüllen.

Ich kann doch aber nicht dafür sorge tragen, das ein Fisch sich wider seiner Natur verhält, wegen eines Gesetzes, das die Realität ausblendet.

Wenn ich über ein Zandernest schwimme, kassiere ich eine mahnende Botschaft. Brutpflege ist kein Verstoss gegen das Grundgesetz.
 
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Ich hätte diese Geschichte als Lebensrisiko abgetan.

genauso....Als nächstes kommt einer mit ner schweren Borreliose und behauptet, er wäre im Freibad von einer Zecke gebissen worden....Als Schwerpflegefall geht es dann nicht mehr um zigtausende sondern um Millionen ?

Gruß Muckimors
 
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§ 960 BGB
Wilde Tiere

(1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.

Im Zweifel könnte das bedeuten, daß nun hunderte Angelvereine die Kündigung ihrer Pachtgewässer bekommen...Mal sehen, wie lange das jetzt dauert, bis Peta ein "vermeintliches Hechtopfer" aus einem deutschen Badesee präsentiert...und klagt..

Ob ein Tier oder ein Fisch herrenlos ist oder nicht ist mMn auch für ein Urteil unerheblich,weil der Betreiber regelmäßig Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen hat.

So sind z.B. an Autobahnen hohe mit riesem finanziellen Aufwand Zäune gezogen, damit keine Wildtiere auf die Autobahn laufen können. Die Rehe sind zwar herrenlos, aber der Autobahnbetreiber hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten dafür zu sorgen, daß diese Gefahren durch die Tiere abgewendet werden, sie nicht in seinem Verpflichtungsbereich auftauchen...

Gruß Muckimors
 
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Logische Konsequenz:

Das Bad schließen und für Angler umbauen und Tageskarten verkaufen :)
Man kann sich auch alles selbst kaputt machen. Wie man auf die Idee kommen kann deshalb wen anzuzeigen...
 
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Darf ein Hund beissen? Der Einzelfall entscheidet
Grundsätzlich haftet der Hundehalter auch ohne ein Verschulden gemäß § 833 BGB für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Es kommt aber, wie so häufig, auf den Einzelfall an. Das Oberlandesgericht Celle sprach einem Biss-Opfer in diesem Fall keine Entschädigung zu (Az. 22 Ss 9/02).

Hi, also das ist für mich ja eine noch größere Fehlentscheidung als der Fall mit dem Hecht. Der Hundebesitzer hat dabei doch ganz klar seine Aufsichtspflicht verletzt.|rolleyes Zumindest hier in NRW; Und das sage ich Dir als Hundehalter dessen Töle, regelmäßig in die Situation kommt wie der Hund oben.:g


§ 2 Landeshundegestz NRW
Allgemeine Pflichten
(1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.


Grüße JK
 
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Das sind ja schon amerikanische Verhältnisse. Da muss auf der Mikrowelle stehen das sie nicht zum trocknen und aufwärmen von Haustieren verwendet werden darf. Ob was von Kindern draufsteht weiß ich nicht, würde mich aber nicht wundern.
Gut es hat den Amis auch keiner gesagt das sie keinen Trumpel wählen sollen und schon haben sie es getan. Scheinbar muss man denen alles sagen.
Der menschliche Verstand rückt immer mehr in den Hintergrund.

Wie schaut es jetzt mit Wespennestern, Zecken usw aus? Gehören die dort auch dem Bürgermeister?

Nirgends steht ein Schild das ich nicht auf der Fahrbahn oder auf Gleisanlagen laufen darf.
Zudem lernt man Verkehrsschilder, Straßenverkehrsordnung usw ja nur wenn man nen Führerschein macht.
Also jemand ohne Führerschein hat es offiziell nie gelernt, woher soll er es also wissen. Man setzt es einfach voraus, also als ein Wissen das einen schon der menschliche Verstand sagt.
Genauso hat einen der menschliche Verstand zu sagen das in einem Naturbadesee Fische sind, sein müssen, sollten oder könnten.

Man, gibt den der Gesetzgeber dem Trend zur völligen Verblödung und Gedankenlosigkeit nach?
Alle wollen mündige, selbst bestimmte, freie Bürger sein aber jeder verlangt das ständig andere für ihn denken.
Zu blöd um anschließend zu nen Anwalt zu laufen ist aber scheinbar keiner.
 
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AW: Verurteilt! 14.000 Euro wegen Hechtattacke

Das sind ja schon amerikanische Verhältnisse. Da muss auf der Mikrowelle stehen das sie nicht zum trocknen und aufwärmen von Haustieren verwendet werden darf. Ob was von Kindern draufsteht weiß ich nicht, würde mich aber nicht wundern.
Gut es hat den Amis auch keiner gesagt das sie keinen Trumpel wählen sollen und schon haben sie es getan. Scheinbar muss man denen alles sagen.
Der menschliche Verstand rückt immer mehr in den Hintergrund.

Wie schaut es jetzt mit Wespennestern, Zecken usw aus? Gehören die dort auch dem Bürgermeister?

Nirgends steht ein Schild das ich nicht auf der Fahrbahn oder auf Gleisanlagen laufen darf.
Zudem lernt man Verkehrsschilder, Straßenverkehrsordnung usw ja nur wenn man nen Führerschein macht.
Also jemand ohne Führerschein hat es offiziell nie gelernt, woher soll er es also wissen. Man setzt es einfach voraus, also als ein Wissen das einen schon der menschliche Verstand sagt.
Genauso hat einen der menschliche Verstand zu sagen das in einem Naturbadesee Fische sind, sein müssen, sollten oder könnten.

Man, gibt den der Gesetzgeber dem Trend zur völligen Verblödung und Gedankenlosigkeit nach?
Alle wollen mündige, selbst bestimmte, freie Bürger sein aber jeder verlangt das ständig andere für ihn denken.
Zu blöd um anschließend zu nen Anwalt zu laufen ist aber scheinbar keiner.

Auf die Wespen, Bienen und Zecken wollt ich auch grad zu sprechen kommen.
...

Wahrscheinlich hat denen irgendeiner gesagt, dem gesagt wurde, dass der Onkel n Anwalt ist. Da schlagen wir was raus.

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass n Hechtbiss sich so dermaßen entzündet, dass mehrfache OPs notwendig sind.
Wurde da direkt nach der Verletzung die Wunde überhaupt behandelt oder haben die Eltern das einfach vernachlässigt ? Kann mir sehr gut vorstellen dass die Entzündung andere Ursachen hatte. Sehr seltsam.

Wieviele Hechtangler haben nach mißglücktem Kiemengriff denn ne entzündete Verletzung ?
 
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Hier wurde schon mal um die Definition ageschlossenes Privatgewässer gestritten, http://www.gw-forum.de/showthread.p...on-quot-Wildtiere-quot-hier-herrenlose-Fische

so eindeutig wie sich § 960 BGB liest, scheint es eben doch nicht zu sein! Offensichtlich entscheidet die Art Gewässer schon über die Ableitung "herrenlos" bis zur Aneignung. Die Fischereigesetze präzisieren hier weiter bspw. das FG LSA:
"(1) Dieses Gesetz regelt die Fischerei in allen oberirdischen Gewässern mit
Ausnahme von künstlich zu fischereiwirtschaftlichen Zwecken errichteten
Anlagen sowie Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern
, in denen
die Fische nicht herrenlos sind.
(2) Auf die in Absatz 1 ausgenommenen Anlagen, Teiche und Gewässer finden die
Vorschriften des § 3 Nr. 2, der §§ 28, 29, 34 bis 37, 40 Nrn. 1, 6, 9, 10, 18, 21
und 22, des § 47 Abs. 4, der §§ 48, 53 Abs. 1 Nrn. 7 bis 11, 15 und Abs. 3
sinngemäß Anwendung; § 3 Nr. 2 und die §§ 28, 29 finden jedoch nicht
Anwendung auf Zierteiche, Hälterbecken für Speisefische und Zierfischbehälter
sowie, im Hinblick auf den Bewirtschafter, auf Teiche und andere geschlossene
Gewässer von insgesamt nicht mehr als 0,05 Hektar Gewässerfläche
."

Selbst nach Definition des BGB: durchflossen wird ein Baggersee, bei dem es sich offensichtlich im vorliegenden Fall handelt, wenigstens durch oberflächennahes Grundwasser. Auch die Größe liegt deutlich über 0,5ha, wobei dieses Maß auch in Österreich angewendet wird.

Tierhalterpflichten aus der Hundehaltung auf Gefahren aus dem Fischbesatz in "natürlichen" Gewässern übertragen zu wollen, erscheint m.M. nach abenteuerlich!

Und Verkehrssicherungspflichten werden in verschiedenen Erwägungen auch gerne auf alle nur denkbaren Bereiche ausgedehnt, unter allgem. Verkehrssicherungspflicht fällt ein "natürlicher" Fischbesatz bestimmt nicht ,0) Einzig die Tierhalterhaftpflicht greift bei Intensivhaltung, wo die Tiere eben nicht herrenlos sind.

Da aber in dem Artikel gerade auf die Besatzzahlen hingewiesen wird, welche ein Gutachter über den Fortlauf einiger Jahre prüfte, und dieser auf deutlich überhöhte Zahlen argumentierte, so wird man den Eindruck nicht los, die "Sehnsucht" soll als kapitalschöpfendes Allroundunternehmen geführt und neben Baden, wird vermutlich auch die Vergabe von Angelmarken abgezielt. Dies erklärt eventuell auch den deutlich überhöhten Besatz (Intensivteich/ Fischwirtschaft) und hierin wird die Begründung des Urteils liegen.

Dass jetzt tausenden Pachtgewässern die Kündigung droht, scheint mir irrig, weil die Definition, der Intensivteichhaltung/ Teichwirtschaft hierzu einfach nicht auf normale Angelgewässer übertragbar ist. Insofern erlangt "herrenlos" oder nicht, schon die Deutungshoheit über Haftung oder nicht!
 
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Die Hechte werden eingesetzt, damit Der Friedfischbestand kurz gehalten wird. Viele Friedfische fressen Zooplankton und Zooplankton frisst Phytoplankton, dass das Wasser grünlich trübt.

Mehr Hechte -> wenig Friedfisch -> mehr Zooplankton ->weniger Phytoplankton -> klares Wasser
 
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War in Revision gegangen und ist gescheitert. Deswegen auch der mediale Sturm im Wasserglas.
 
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