Verurteilt! 14.000 Euro wegen Hechtattacke

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Mittlerweile ist es drei Jahre her, dass ein damals siebenjähriger Junge bei einer Veranstaltung in der österreichischen Pielachtaler Sehnsucht von einem Hecht gebissen wurde. Die Verletzung entzündete sich und der Junge musste mehrere Male operiert werden. Das anschließende Gerichtsverfahren, in dem die Eltern des Geschädigten auf Schmerzensgeld klagten, lief bis jetzt. Nach dem ersten Urteil legte die Gemeinde Berufung ein. Nun bestätigte aber die zweite Instanz die Schmerzensgeldforderung


Bürgermeister als Tierhalter eingestuft


Das Gericht stufte Bürgermeister Arthur Rasch als Tierhalter ein. Er muss seine Tiere sicher verwahren. Nun muss die Gemeinde tatsächlich 14.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Problem: Die Pielachtaler Sehnsucht ist keine freies Gewässer, indem die Fische niemanden gehören. Hier wurde eine öffentliche Badeanstalt betrieben und Eintritt verlangt. In diesem Fall hat der Besitzer, also die Gemeinde, dafür Sorge zu tragen, dass zum Beispiel keine Keime im Wasser vorkommen und der Fischbestand passt. Der Hecht in diesem Gewässer ist also wie ein Haustier, zum Beispiel ein Hund, anzusehen, für den ja auch der Besitzer haftet.


Auch Biber machen Probleme


Seit Kurzem tummelt sich nun auch ein Biberpärchen in der Pielachtaler Sehnsucht. Bürgermeister Rasch fragt sich nun, wer da jetzt haftbar ist, wenn wieder etwas passiert. Kommt es erneut zu einem Vorfall, ist er Widerholungstäter! Nun wird über eine Umsiedlung der Tiere nachgedacht. Außerdem empfiehlt der Leiter der Abteilung Naturschutz des Landes, Martin Tschulik, eine Kennzeichnung des Biber-Bereiches mit Bojen, damit die Badegäste dort nicht hinein schwimmen und die Tiere stören. Weiterhin soll der Übergang zum Kinderbereich mit einem Gitter gesichert werden.


Badeverbot oder Verkauf


Mittlerweile gibt es einen Arbeitskreis bestehend aus sechs Gemeinderäten, welcher nun versucht die Freizeitanlage zu managen. Auch ein Kaufangebot für die Pielachtaler Sehnsucht gab es schon, welches aber von Seiten der Gemeinde vorerst abgelehnt wurde. Und über eine Badeverbot wurde bereits diskutiert. Nun soll der Arbeitskreis eine finanziell tragbare Strategie entwickeln. Kommt es zu keiner Lösung, so Bürgermeister Rasch, wird das Gewässer in einer Ausschreibung tatsächlich zum Verkauf angeboten.

Was haltet Ihr von diesem Gerichtsurteil und der Entwicklung in Österreich? Schreibt uns Eure Meinung!

Quelle: www.noen.at
 
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Nicht zu fassen!! Weiß gar nicht, was ich darauf schreiben soll.....
 
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Die deutsche Rechtssprechung. Das ist einfach unglaublich. Ich muss zugeben, dass ich als Geschädigter nicht mal auf die Idee gekommen wäre, dort den Besitzer / Pächter / Verwalter verantwortlich zu machen.
Wie soll denn der Bestand in einem solchem Gewässer überwacht werden? Das Einbringen von Fischlaich durch Wasservögel kann nur sehr schwer verhindert werden. Mir ist auch nicht bekannt, dass sich Hechte, Waller oder Vergleichbare Fische dressiere oder zähmen lassen. Wäre das also nun ein "freies Gewässer" ohne Eintritt gewesen, wäre die ganze Sache unter persönliches Pech verbucht worden? Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.
 
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Die deutsche Rechtssprechung. Das ist einfach unglaublich. Ich muss zugeben, dass ich als Geschädigter nicht mal auf die Idee gekommen wäre, dort den Besitzer / Pächter / Verwalter verantwortlich zu machen.
Wie soll denn der Bestand in einem solchem Gewässer überwacht werden? Das Einbringen von Fischlaich durch Wasservögel kann nur sehr schwer verhindert werden. Mir ist auch nicht bekannt, dass sich Hechte, Waller oder Vergleichbare Fische dressiere oder zähmen lassen. Wäre das also nun ein "freies Gewässer" ohne Eintritt gewesen, wäre die ganze Sache unter persönliches Pech verbucht worden? Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.


Das haben aber ausnhamsweise mal die Österreicher verzapft... Da hat die deutsche Rechtsprechung nix mit am Hut #h
 
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Du meinst die östereichische Rechtssprechung ;-)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Deutschland durchgeganen wäre..



Maulkorb wäre ne verdammt gute Variante :-D
 
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Oh Sorry, das habe ich übersehen. Aber ich könnte mir das auch in Deutschland durchaus vorstellen.
 
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Moin.

Wenn das wie geschrieben eine öffentliche Badeanstalt ist von der

Stadt betrieben mit einem Eintrittsgeld ist natürlich die Stadt der

Betreiber und auch Rechtlich verantwortlich für die Sicherheit.

Für mich also alles richtig .

Wer Geld verdienen will muss auch für Schaden zahlen.
 
W
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Wie wird man Beamter ? ( Richter ) ;+

13 Jahre weltfremde Schule dann Abitur / Matura ( Österreich )
4 Jahre mindestens 8 Semester in Österreich weltfremdes Jurastudium.
4 Jahre Vorbereitungsdienst danach Richter ( in Österreich ).

Und ihr wundert euch|rolleyes#c#c

PS: Ist bei uns nicht viel anderes#q.

Achtung kann Spuren von Sarkasmus enthalten: m.
 
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Stellt euch vor, ihr geht in den Zoo und werdet vom Löwen gebissen, da wäre die Empörung doch auch groß, wenn der Zoo nicht haftet. Der Löwe und der Hecht sind in beiden Fällen im Besitz des Eigentümers und man kann hier nicht mit unterschiedlichem Maß messen, weil einem das Eine seltsam vorkommt.
 
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Moin


und wenn dir eine wilde Taube auf den Kopp kackt haftet dann auch der Zoo?


Oggy
 
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Moin


und wenn dir eine wilde Taube auf den Kopp kackt haftet dann auch der Zoo?


Oggy


Nein, denn die wilde Taube ist nicht "Eigentum" des Zoos, sondern herrenlos...
Wenn die Taube aber dem Zoo gehört, haftet der Zoo für das Tier.
(Aber da müsste schon was schlimmeres passieren, als ein bisschen Taubenkot...)
 
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Passend zum Thema: Mir hat mal eine Möwe ins Ohr gekackt.
 
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Der Teich in Österreich wäre doch die perfekte Heimat für den Offenbacher “Problemwels“.
Ruckzuck ist der Teich leergefressen.
Die Bieber frisst der Wels auch noch.

Ist der Wels in Österreich ein heimischer Fisch ?
Dann könnte er nach der Herrichtung des Badesees in einen schönen Fluss.

Ruck Zuck können wieder alle in Ruhe schwimmen gehen.
 
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