Verurteilt! 14.000 Euro wegen Hechtattacke

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Mittlerweile ist es drei Jahre her, dass ein damals siebenjähriger Junge bei einer Veranstaltung in der österreichischen Pielachtaler Sehnsucht von einem Hecht gebissen wurde. Die Verletzung entzündete sich und der Junge musste mehrere Male operiert werden. Das anschließende Gerichtsverfahren, in dem die Eltern des Geschädigten auf Schmerzensgeld klagten, lief bis jetzt. Nach dem ersten Urteil legte die Gemeinde Berufung ein. Nun bestätigte aber die zweite Instanz die Schmerzensgeldforderung


Bürgermeister als Tierhalter eingestuft


Das Gericht stufte Bürgermeister Arthur Rasch als Tierhalter ein. Er muss seine Tiere sicher verwahren. Nun muss die Gemeinde tatsächlich 14.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Problem: Die Pielachtaler Sehnsucht ist keine freies Gewässer, indem die Fische niemanden gehören. Hier wurde eine öffentliche Badeanstalt betrieben und Eintritt verlangt. In diesem Fall hat der Besitzer, also die Gemeinde, dafür Sorge zu tragen, dass zum Beispiel keine Keime im Wasser vorkommen und der Fischbestand passt. Der Hecht in diesem Gewässer ist also wie ein Haustier, zum Beispiel ein Hund, anzusehen, für den ja auch der Besitzer haftet.


Auch Biber machen Probleme


Seit Kurzem tummelt sich nun auch ein Biberpärchen in der Pielachtaler Sehnsucht. Bürgermeister Rasch fragt sich nun, wer da jetzt haftbar ist, wenn wieder etwas passiert. Kommt es erneut zu einem Vorfall, ist er Widerholungstäter! Nun wird über eine Umsiedlung der Tiere nachgedacht. Außerdem empfiehlt der Leiter der Abteilung Naturschutz des Landes, Martin Tschulik, eine Kennzeichnung des Biber-Bereiches mit Bojen, damit die Badegäste dort nicht hinein schwimmen und die Tiere stören. Weiterhin soll der Übergang zum Kinderbereich mit einem Gitter gesichert werden.


Badeverbot oder Verkauf


Mittlerweile gibt es einen Arbeitskreis bestehend aus sechs Gemeinderäten, welcher nun versucht die Freizeitanlage zu managen. Auch ein Kaufangebot für die Pielachtaler Sehnsucht gab es schon, welches aber von Seiten der Gemeinde vorerst abgelehnt wurde. Und über eine Badeverbot wurde bereits diskutiert. Nun soll der Arbeitskreis eine finanziell tragbare Strategie entwickeln. Kommt es zu keiner Lösung, so Bürgermeister Rasch, wird das Gewässer in einer Ausschreibung tatsächlich zum Verkauf angeboten.

Was haltet Ihr von diesem Gerichtsurteil und der Entwicklung in Österreich? Schreibt uns Eure Meinung!

Quelle: www.noen.at
 
AW: Verurteilt! 14.000 Euro wegen Hechtattacke

Ja, wollte es auch erst nicht glauben. Aber hängt wohl alles ein wenig mit deren Besatzdichte zusammen, der gerichtlichen Auslegung der Fischhaltung und der dann folgenden Tierhalterhaftpflicht. Der Gutachter hatte eine deutlich überhöhte Besatzdichte gesehen, da wird die rechtliche Kausalität verändert und es ist keineswegs mehr ein "natürliches" Gewässer und der Besitzer zählt als Halter von Fischen. Teichkarpfenhaltung ist was anderes wie Pachtgewässer! So meine Vermutung zur Urteilsbegründung. Mal sehen was hier noch zusammengetragen wird!
 
AW: Verurteilt! 14.000 Euro wegen Hechtattacke

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Mittlerweile ist es drei Jahre her, dass ein damals siebenjähriger Junge bei einer Veranstaltung in der österreichischen Pielachtaler Sehnsucht von einem Hecht gebissen wurde. Die Verletzung entzündete sich und der Junge musste mehrere Male operiert werden. Das anschließende Gerichtsverfahren, in dem die Eltern des Geschädigten auf Schmerzensgeld klagten, lief bis jetzt. Nach dem ersten Urteil legte die Gemeinde Berufung ein. Nun bestätigte aber die zweite Instanz die Schmerzensgeldforderung


Bürgermeister als Tierhalter eingestuft


Das Gericht stufte Bürgermeister Arthur Rasch als Tierhalter ein. Er muss seine Tiere sicher verwahren. Nun muss die Gemeinde tatsächlich 14.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Problem: Die Pielachtaler Sehnsucht ist keine freies Gewässer, indem die Fische niemanden gehören. Hier wurde eine öffentliche Badeanstalt betrieben und Eintritt verlangt. In diesem Fall hat der Besitzer, also die Gemeinde, dafür Sorge zu tragen, dass zum Beispiel keine Keime im Wasser vorkommen und der Fischbestand passt. Der Hecht in diesem Gewässer ist also wie ein Haustier, zum Beispiel ein Hund, anzusehen, für den ja auch der Besitzer haftet.


Auch Biber machen Probleme


Seit Kurzem tummelt sich nun auch ein Biberpärchen in der Pielachtaler Sehnsucht. Bürgermeister Rasch fragt sich nun, wer da jetzt haftbar ist, wenn wieder etwas passiert. Kommt es erneut zu einem Vorfall, ist er Widerholungstäter! Nun wird über eine Umsiedlung der Tiere nachgedacht. Außerdem empfiehlt der Leiter der Abteilung Naturschutz des Landes, Martin Tschulik, eine Kennzeichnung des Biber-Bereiches mit Bojen, damit die Badegäste dort nicht hinein schwimmen und die Tiere stören. Weiterhin soll der Übergang zum Kinderbereich mit einem Gitter gesichert werden.


Badeverbot oder Verkauf


Mittlerweile gibt es einen Arbeitskreis bestehend aus sechs Gemeinderäten, welcher nun versucht die Freizeitanlage zu managen. Auch ein Kaufangebot für die Pielachtaler Sehnsucht gab es schon, welches aber von Seiten der Gemeinde vorerst abgelehnt wurde. Und über eine Badeverbot wurde bereits diskutiert. Nun soll der Arbeitskreis eine finanziell tragbare Strategie entwickeln. Kommt es zu keiner Lösung, so Bürgermeister Rasch, wird das Gewässer in einer Ausschreibung tatsächlich zum Verkauf angeboten.

Was haltet Ihr von diesem Gerichtsurteil und der Entwicklung in Österreich? Schreibt uns Eure Meinung!

Quelle: www.noen.at
Also mir hats die Sprache verschlagen auf so eine Idee einen Hecht mit einem Haustier (hier Hund) zu vergleichen ist doch in einem kranken Gehirn gereift einen Hund kann man an die Leine legen aber versuchen sie das mal mit einem Hecht
 
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