Von den Jägern lernen ...

zander67

Well-Known Member
Ich fasse zusammen. Du bist der Meinung 90 % der Angler sind für "Fische fangen nur zur Verwertung"? Die Gründe dafür siehst du in der Verbandspolitik der letzten Jahrzehnte. Ich bin übrigens nicht der Meinung. ich sehe es eher umgedreht...mag an der Ossimentalität liegen. Und daran das ich Fliegenfischer bin und wir so oder so gern zurücksetze.
Und Du bist jetzt der Meinung, die Verbände sollten sich dafür einsetzen, dass diese 90 % "Kochtopfangler" sozusagen "bekehrt" werden, stärker zurück zu setzen?
Darf ich fragen WARUM? Diese Reglung/Empfehlung, dass jeder massige Fisch toto zu schlagen ist, kenne ich nur ganz wenig. Und wenn dann in den alten Bundesländern, wo das Fischereigesetz das vorgibt und das auch die dortigen Landesverbände so wollen.

Die unterschiedliche Sichtweise resultiert ja aus den jeweiligen Erfahrungen mit den eigenen Landesverbänden.
Wäre ja nicht schlecht, wenn der DAFV sich die Bundesländer mit den liberalsten Gewässerordnungen als Vorbild nehmen würde und das versucht bundesweit umzusetzen, natürlich immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesgesetze.

Wenn es auch ein Landesgesetz ist, versteh ich zum Beispiel nicht den Sinn eines Nachtangelverbotes.
Auch das zurücksetzen von Fischen ist hier in der Gewässerordnung klar geregelt, wenn ich einen Wels als Beifang beim Angeln auf Zander fange
den ich nicht verwerten kann, darf ich den zurücksetzen und das kommuniziert der Landesverband auch im Fernsehen in den regionalen Abendnachrichten
und stellt sich hinter den Angler der von einer Tierrechtsorganisation angezeigt wurde, sofern kein Vorsatz vorlag.
Hier könnte der DAFV wenigstens versuchen Einfluss zu nehmen.
Und dann noch das Thema Fischereiprüfung, man was wird da für ein Zauber darum gemacht.
Wieso positioniert sich der DAVF nicht klar gegen diesen Blödsinn, funktioniert ja in anderen Ländern auch,
mit der Prüfung ist man doch kein waidgerechterer Angler als ohne Prüfung.
Das müssten nach meiner Meinung Minimalziele von einem Bundesverband sein, die sicherlich einen breiten Konsens unter den Anglern finden würde.

Wie gesagt, es geht erstmal um Minimalziele in denen sich möglichst viele Angler wiederfinden.

VG
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
Zander
aus mir wir kein Fan des DAFV , jedenfalls nicht jetzt,
aber was Du da bekrittelst ist Sache deines Landesverbandes und nicht des DAFV .
Vermutlich wäre dein Landes VB wenig erfreut, wenn sich der DAFV da permanent einmischt;-))
 

zander67

Well-Known Member
Zander
aus mir wir kein Fan des DAFV , jedenfalls nicht jetzt,
aber was Du da bekrittelst ist Sache deines Landesverbandes und nicht des DAFV .
Vermutlich wäre dein Landes VB wenig erfreut, wenn sich der DAFV da permanent einmischt;-))

Er muss sich nicht permanent einmischen, es muss einmal ein Grundgerüst da sein, dass mit möglichst liberalen Inhalten.
Im Moment resultiert die ganze Diskussion hier aus unterschiedlichen Erfahrungen mit den jeweiligen Landesverbänden.
Forelle200 drückt sich "manchmal" etwas, na ja, "unvorteilhaft" aus (kommt jedenfalls so rüber), aber er hat auf jeden Fall damit recht,
dass die Landesverbände erstmal ihre Hausaufgaben machen müssen.
Wenn ein Bundesverband da unterstützen kann, vor allem mit den Verweis auf Landesverbände wo etwas besser läuft, dann kann das ja nicht schaden.
Aber, ob der DAVF mit diesem Präsidium dafür geeignet ist bezweifle ich, dafür ist zu viel Zeit verstrichen bis etwas passierte.

VG
 

glavoc

Well-Known Member
Hallo Forelle2000,
du schreibst:
Ich fasse zusammen. Du bist der Meinung 90 % der Angler sind für "Fische fangen nur zur Verwertung"? Die Gründe dafür siehst du in der Verbandspolitik der letzten Jahrzehnte.

Ja, dass sind meine Erfahrungen. Ja ich denke, die Gründe hierzu liegen in der Verbandspolitik der letzten Jahrzehnte.

Ich bin übrigens nicht der Meinung. ich sehe es eher umgedreht...mag an der Ossimentalität liegen. Und daran das ich Fliegenfischer bin und wir so oder so gern zurücksetze.

Das ist sehr schön und ja, mich beeindruckt, wie viel besser der Osten angelfreundlich aufgestellt ist. Immer wieder.

Und Du bist jetzt der Meinung, die Verbände sollten sich dafür einsetzen, dass diese 90 % "Kochtopfangler" sozusagen "bekehrt" werden, stärker zurück zu setzen?

Nö, wer für den Kochtopf angelt, soll glücklich weiterhin so angeln. Auch ich esse Fisch ;). Mir würde schon reichen, wenn explizit darauf hingewiesen werden würde, dass Mensch nicht abschlagen muss, wenn er/sie nicht will. Ich muss mir hier wirklich oft den Mund fusselig reden, teils bei alternativen, jungen Angelfreunden die es so "gelernt haben".. Also nix gegen Kochtopf meinerseits, aber halt auch ohne rechtlichen Blödsinn Ballast der Verbandler ..

Darf ich fragen WARUM? Diese Reglung/Empfehlung, dass jeder massige Fisch toto zu schlagen ist, kenne ich nur ganz wenig. Und wenn dann in den alten Bundesländern, wo das Fischereigesetz das vorgibt und das auch die dortigen Landesverbände so wollen.

Ja, so unterschiedlich sind die Erfahrungen. Wieder bin ich etwas neidisch auf euch Ostdeutsche. Ich schreibe aus den alten BL, dem mit dem Nachtangelverbot^^.. ja und unsere "dortigen Landesverbände so wollen".. Denke, du wirst mich jetzt etwas besser verstehen?

lg
 

Forelle2000

Active Member
Die unterschiedliche Sichtweise resultiert ja aus den jeweiligen Erfahrungen mit den eigenen Landesverbänden.
Wäre ja nicht schlecht, wenn der DAFV sich die Bundesländer mit den liberalsten Gewässerordnungen als Vorbild nehmen würde und das versucht bundesweit umzusetzen, natürlich immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesgesetze.

Wenn es auch ein Landesgesetz ist, versteh ich zum Beispiel nicht den Sinn eines Nachtangelverbotes.
Auch das zurücksetzen von Fischen ist hier in der Gewässerordnung klar geregelt, wenn ich einen Wels als Beifang beim Angeln auf Zander fange
den ich nicht verwerten kann, darf ich den zurücksetzen und das kommuniziert der Landesverband auch im Fernsehen in den regionalen Abendnachrichten
und stellt sich hinter den Angler der von einer Tierrechtsorganisation angezeigt wurde, sofern kein Vorsatz vorlag.
Hier könnte der DAFV wenigstens versuchen Einfluss zu nehmen.
Und dann noch das Thema Fischereiprüfung, man was wird da für ein Zauber darum gemacht.
Wieso positioniert sich der DAVF nicht klar gegen diesen Blödsinn, funktioniert ja in anderen Ländern auch,
mit der Prüfung ist man doch kein waidgerechterer Angler als ohne Prüfung.
Das müssten nach meiner Meinung Minimalziele von einem Bundesverband sein, die sicherlich einen breiten Konsens unter den Anglern finden würde.

Wie gesagt, es geht erstmal um Minimalziele in denen sich möglichst viele Angler wiederfinden.

VG

Sorry, ich komme nicht umher:
Der Föderalismus in Deutschland (von lat. foedus (pl. foedera) „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) ist eines von verschiedenen Prinzipien der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik besteht neben dem Bund aus teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern. Beide sind zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen, sodass die Staatsqualität des Gesamtstaates durch die föderale Vereinigung begründet wird.

In der Bundesrepublik Deutschland ist er durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems, zudem legt die Ewigkeitsklausel fest, dass der Föderalismus unabänderlich festgeschrieben ist.

Im föderalen Bundesstaat sind die staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Gliedstaaten so aufgeteilt, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. Die Autonomie der Gliedstaaten in einem föderativen System zeigt sich darin, dass die Mitglieder des Bundes über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen verfügen. So hat jedes Land eine eigene Landesverfassung (Verfassungsautonomie) und dementsprechend eigenständige politische Institutionen für die Exekutive, die Judikative und die Legislative.

Die Fischereigesetze sind genau solche Gesetze die durch die einzelnen Länder beschlossen werden. Partner der Landesregierungen sind in der Regel die Landesfischereiverbände. Diese werden auch angehört bei Gesetzesänderungen oder Gesetzesnovellen. Jeder Landesverband sollte fähig sein, die Interessen und den Willen der Angler in SEINEM Bundesland ausreichend zu vertreten. Es ist nicht Zweck und Ziel des Bundesverbande in den einzelnen Bundesländern für Änderungen des Landesgesetzgebung zu kämpfen. Sollte Landesverband A der Meinung sein, ein Nachtangelverbot ist bei ihm sinnvoll, gehe ich davon aus, dass diese Entscheidung im Landesverband auch eine demokratische Mehrheit hat. Warum auch immer. Ich z.B. finde eine Prüfung zum Angeln gut.
Mein Tipp, wenn Du in einem Verein bist, dann starte doch mal über Deinen Verein eine Anfrage an Deinen Landesverband zu den Themen die dich berühren. Dafür sind die zuständig. Zumindest zum Thema Landesfischereigesetz.
In welchen Bundesland bist du und welcher Landesverband ist für Dich zuständig?
 

Deep Down

Well-Known Member
.....
Die Fischereigesetze sind genau solche Gesetze die durch die einzelnen Länder beschlossen werden. Partner der Landesregierungen sind in der Regel die Landesfischereiverbände. Diese werden auch angehört bei Gesetzesänderungen oder Gesetzesnovellen. Jeder Landesverband sollte fähig sein, die Interessen und den Willen der Angler in SEINEM Bundesland ausreichend zu vertreten. Es ist nicht Zweck und Ziel des Bundesverbande in den einzelnen Bundesländern für Änderungen des Landesgesetzgebung zu kämpfen. Sollte Landesverband A der Meinung sein, ein Nachtangelverbot ist bei ihm sinnvoll, gehe ich davon aus, dass diese Entscheidung im Landesverband auch eine demokratische Mehrheit hat. Warum auch immer.
....

Das ist aber nicht ganz richtig!

§ 6 Abs 1 der Satzung des DAFV führt aus, dass die Mitglieder, also z.B die Landesverbände, ein Recht drauf haben, vom DAFV in ihren Belangen unterstützt zu werden und in Abs. 4 ist bestimmt, dass der DAFV auf Wunsch beratend an Versammlungen der Mitgliedsvereine teilnehmen kann.
Nach Abs 2. haben die Landesverbänden die Beschlüsse der Hauptversammlung des DAFV umzusetzen.

Diese Vorschriften erlauben die unmittelbare Einflußnahme auf die Willensbildung und Entscheidungsfindung im Landesverband, und damit auch die mittelbare Beeinflussung der Landesgesetzgebung oder sonstigen hoheitlichen Handelns in einem Bundesland.

Ist der DAFV somit der Auffassung, es sollten bestimmte Vorgänge oder Verfahrensweisen nicht nur in einzelnen Bundesländern gelten bzw. nicht gelten, sondern im Einzelfall oder flächendeckend zur Geltung kommen, dann kann hier erheblich Einfluß genommen werden.

Die Ermächtigung zur Einmischung auch in landesrechtliche Angelegenheiten kann im übrigen auch unmittelbar aus der Zweck- Aufgaben- und Zielsetzung des § 2 Abs 2 und der Absätze a)-k) abgeleitet werden und hierüber sogar gegen den Willen des Landesverband.

Ob man dies an sich zieht, ist natürlich eine andere Sache!

Aber die Beeinflussung auf der Landesebene ist demnach für den DAFV vielschichtig möglich.
 

Forelle2000

Active Member
Das ist aber nicht ganz richtig!

§ 6 Abs 1 der Satzung des DAFV führt aus, dass die Mitglieder, also z.B die Landesverbände, ein Recht drauf haben, vom DAFV in ihren Belangen unterstützt zu werden und in Abs. 4 ist bestimmt, dass der DAFV auf Wunsch beratend an Versammlungen der Mitgliedsvereine teilnehmen kann.
Nach Abs 2. haben die Landesverbänden die Beschlüsse der Hauptversammlung des DAFV umzusetzen.

Diese Vorschriften erlauben die unmittelbare Einflußnahme auf die Willensbildung und Entscheidungsfindung im Landesverband, als damit auch die mittelbare Beeinflussung der Landesgesetzgebung oder sonstigen hoheitlichen Handelns in einem Bundesland.

Ist der DAFV somit der Auffassung, es sollten bestimmte Vorgänge oder Verfahrensweisen nicht nur in einzelnen Bundesländern gelten bzw. nicht gelten, sondern im Einzelfall oder flächendeckend zur Geltung kommen, dann kann hier erheblich Einfluß genommen werden.

Die Ermächtigung zur Einmischung auch in landesrechtliche Angelegenheiten kann im übrigen auch unmittelbar aus der Zwecksetzung § 2 Abs 2 und der Absätze a)-k) abgeleitet werden und hierüber sogar gegen den Willen des Landesverband.

Ob man dies an sich zieht, ist natürlich eine andere Sache!

Aber die Beeinflussung auf der Landesebene ist demnach für den DAFV vielschichtig möglich.

Ihr obliegt alle einen grundlegenden Irrtum. Der DAFV ist kein von den Landesverbänden unabhängiges Organ, dass losgelöst von den Landesverbänden bundesdeutsche Politik gestaltet.
Denn die Beschlüsse der JHV (Haushalt, Terminplan, Wahl des Präsidiums etc.) im DAFV werden nur mehrheitlich durch ihre Mitglieder gefällt, also die Landesverbände legen fest, wer, was und wie zu tun hat. Nur sie legen das Handlungsfeld des Bundesverbandes fest. Nicht umgedreht.

Eine Einmischung in die Landespolitik gegen dem Willen oder ohne Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband, halte ich persönlich für völlig inakzeptabel.

Nur als Beispiel: die Fusion zum DAFV erfolgte auf Druck der stärksten Landesverbände im VDSF und DAV. Ohne diesen Druck gäbe es heute noch beide Verbände.
Beide Präsidien hätten von sich aus NICHT fusioniert. Die wahren Herrscher im DAFV sind die großen Landesverbände.
 

zander67

Well-Known Member
Die Fischereigesetze sind genau solche Gesetze die durch die einzelnen Länder beschlossen werden. Partner der Landesregierungen sind in der Regel die Landesfischereiverbände. Diese werden auch angehört bei Gesetzesänderungen oder Gesetzesnovellen. Jeder Landesverband sollte fähig sein, die Interessen und den Willen der Angler in SEINEM Bundesland ausreichend zu vertreten. Es ist nicht Zweck und Ziel des Bundesverbande in den einzelnen Bundesländern für Änderungen des Landesgesetzgebung zu kämpfen. Sollte Landesverband A der Meinung sein, ein Nachtangelverbot ist bei ihm sinnvoll, gehe ich davon aus, dass diese Entscheidung im Landesverband auch eine demokratische Mehrheit hat. Warum auch immer. Ich z.B. finde eine Prüfung zum Angeln gut.
Mein Tipp, wenn Du in einem Verein bist, dann starte doch mal über Deinen Verein eine Anfrage an Deinen Landesverband zu den Themen die dich berühren. Dafür sind die zuständig. Zumindest zum Thema Landesfischereigesetz.
In welchen Bundesland bist du und welcher Landesverband ist für Dich zuständig?

Keine Sorge, in meinem Bundesland / Landesverband ist alles in Ordnung, schon fast paradiesische Zustände gegenüber den alten Bundesländern.

Aber nun mal ehrlich, was hindert Euch daran, bei einem Landesverband der für ein Nachtangelverbot ist mal vorsichtig nachzufragen: "wieso"?
Das passiert auch in der Politik.

Und dann mal Vertreter aller Landesverbände an einen Tisch geholt und sich überlegt wie man das Angeln in Deutschland attraktiver und zukunftssicher gestalten kann.
Ein Bundesverband kann ja auch mal ein Impulsgeber sein, oder?

VG
 

Forelle2000

Active Member
Thema Nachtangelverbot in BW: https://fischer-huefingen.de/nachtangelverbot-aufheben-oder-beibehalten/

Da gab es demokratische Abstimmungen im betroffenen Bundesland, betrifft ja nur BW. Warum soll sich da jetzt der DAFV reinhängen?

Für wem?

Richtig, Impulsgeber ist korrekt. Dafür gibt es regelmäßige Beratungen, Versammlungen, Erfahrungsaustausch, Abstimmungen, gemeinsame Fischen, Geschäftsführerberatungen usw. Dort wird die Hauptlinie festgelegt. Und die gewählten Leute im Präsidium geben Rechenschaft über ihre Arbeit.
Im Oktober ist die nächste Geschäftsführertagung. Themen sind dort u.a. Bildsprache und Neue Medien. Auch werden neue Projekte vorgestellt. Jetzt am WE war in Rendsburg einen gemeinsames Fischen mit Behinderte, Feederanglern, Stippanglern und Spinnanglern. Nächste Woche tagt schon wieder das Präsidium .....
Ich bin nicht blind und sehe großen Handlungsbedarf im Bundesverband. Da hängt einiges schief. Deswegen mache ich da mit um mich für Veränderungen einzusetzen und für Angler positive Veränderungen zu bewirken. Klappt nicht immer, aber zunehmend läuft der Laden besser.
 

MS aus G

Well-Known Member
@glavoc, Du bist leider echt nicht zu beneiden!!!

Es gibt ja anscheinend in BW sehr "sensible" Spezies, dann würde ich dem Fuchs und der Katze und den anderen nächtlichen "Räubern" aber auch "verbieten" auf Raubzug zu gehen oder wie stellen sich manche Leute das "Nachtangeln" vor!?! Grillparty mit Mukke und Kistenweise Alk??? Bei "echten" Anglern wohl eher nicht!!! Und die kleinen Nager werden sogar noch teilweise "gefüttert"!!!

Allerdings könnt Ihr doch bedenkenlos "durchangeln", da ja in der Nacht eh nicht kontrolliert wird!!! Sondern erst, wenn das Nachtangeln erlaubt sein sollte!!! Für mein empfinden würde ich im Moment des Nächtens Kontrollen durchführen, doch nicht, wenn das Angeln erlaubt ist, oder?

Ach ja und die "Herrschaften" sagen Dir, das Du doch genug Zeit am Wasser verbracht hast, das Du nicht auch noch nach 1 Uhr Dein Unwesen treiben musst!!! Die müssen es ja wissen!!! Das verstehe wer will, aber ich leider nicht!

Allerdings "verstehe" ich die Abstimmungen wirklich nicht! Das können doch alles keine Angler sein, die so einem Blödsinn zustimmen!?!

Gruß Mario
 

Deep Down

Well-Known Member
Das Thema betrifft einen Kernbereich der Ausübung der Angelei. Und, damit das überhaupt in einem Verein/Verband demokratisch legitimiert wäre, müsste über dieses Thema darüber in Verein auf der JHV abgestimmt werden, erst dadurch erhält der Vorstand seine Legitimation auf Bezirksebene abzustimmen, der daraufhin Delegierte hat dann für den Bezirk abzustimmen und so frisst sich das dann hoch.
Ohne eine solche Legitimation dürfte sich der Vorstand/Delegierte etc als Vertreter der jeweiligen Mitglieder eigentlich schon gar nicht äußern, aber auch das bloße Schweigen, mithin keine Abstimmung in der JHV, stellt in den wohl meisten Fällen eine erhebliche Verletzung der Vereinsinteressen über die Satzung durch den Vorstandes dar.

Umfragen und Petitionen sind wenig geeignet, da eine verlässliche und legitimierende Grundlage für Entscheidungen zu schaffen
 

JimiG

Elbeangler
Das Schlimme ist das, für uns zukunftsweisende, wichtige Beschlüsse von einigen wenigen Leuten, die man teilweise nie am Gewässer sieht, entschieden werden.
Bei einigen herrscht ja scheinbar auch der Anspruch vor das nur ihre Meinung die einzig wahre und richtige ist und sie von dero Gnaden Gottes herrschen und ihr Stimmvieh gefälligst die Klappe zu halten hat. Weiterhin herrscht bei einigen Vertretern unserer Art eben auch die Meinung das wenn man selber eben nicht an der Nachtangelei, aus welchen Gründen auch immer,teilnehmen kann es andere eben auch nicht sollten und wenn se nicht freiwilllig verzichten tja dann wirds eben verboten. Ich nahm jetzt mal das Nachtangeln als Beispiel,es trifft ja auch auf andere Angelmethoden oder C&R zu. Ich nenne sowas kindlichen Futterneid.

Aber, es tut mir leid es so ausdrücken zu müssen, langsam dünnt die verstreichende Zeit derlei Lokalfürstendelegierte und Neider aus und die Hoffnung das Neue es besser machen ist schon da.
Ich hoffe das viele ihr Ehrenamt auch so verstehen wie es gemeint ist nämlich als Dienst an der ganzen Sache und nicht als Eigennutz.
 

smithie

Well-Known Member
Ich hoffe das viele ihr Ehrenamt auch so verstehen wie es gemeint ist nämlich als Dienst an der ganzen Sache und nicht als Eigennutz.
Meiner Meinung nach ist das in (sehr) vielen Fällen leider nicht so.

Und etlichen, denen es um die Sache geht, werden in Eitelkeiten und Eigennutz aufgefressen, bis sie keine Lust mehr haben.
Jetzt wird der ein oder andere wieder kommen und sagen, dann müssen diejenigen sich halt dickere Eier wachsen lassen. ;-)
 

Deep Down

Well-Known Member
Viele sollten aber auch nicht vergessen, dass der Ehrenamtler den Interessen des Vereins und seiner Mitglieder verpflichtet ist und nicht Dienstverpflichteter des Einzelnen und dessen subjektiver Interessen.

Das gilt andersherum aber auch für den Ehrenamtler, wenn der sich von XYZ anhören darf, das er nur wegen ihm, dieses Amt innehabe!
 

Forelle2000

Active Member
Und viele sollten auch nicht vergessen, dass der Ehrenamtler das genau für Sie macht und nicht für sich als Eigennutz. 


Etwas Respekt und Dankbarkeit haben die für Ihre Arbeit verdient. Ich habe genug Vereine gegründet oder Wahlvorgänge durchgeführt. 

Die Bereitschaft ein Ehrenamt zu übernehmen ist fast überall gleich null.
 

Uzz

Active Member
WOW! Ich bin absolut sprachlos, dass sowas in Deutschland möglich ist. Un-fass-bar.

Das Beispiel demonstriert immerhin schön: Die weit verbreitete Annahme, dass Vereine/Verbände notwendigerweise Interessenvertretungen ihrer Mitglieder sind, ist schlicht falsch.

Mit den 3 im Papier genannten Argumenten der "Nachtangelverbot beibehalten"-Fraktion, die regional deutliche """Mehrheiten""" bekommt, ließe sich 1:1 auch ein allgemeines, nächtliches Ausgangsverbot für alle Bürger in BW durchsetzen.
1. Menschen stören Tiere/Pflanzen nicht mehr bei der Nachtruhe
2. haufenweise Ehrenamtliche können dann nachts schafen
3. Im Sommer sind die Tage so schön lang. Da will nachts eh niemand raus.

Da gab es demokratische Abstimmungen im betroffenen Bundesland, betrifft ja nur BW. Warum soll sich da jetzt der DAFV reinhängen?
Das Nachtangelverbot in BW steht (laut dem Papier) in der Fischereiverordnung, nicht im Fischereigesetz. Die Verordnung erlässt/ändert die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium. "demokratische Abstimmungen" in der Sache sind dafür nicht nötig. Lediglich der Rahmen, den das Gesetz vorgibt, ist einzuhalten.

Für BWler, die das Nachtangelverbot kippen wollen, sind Regierung/Ministerium vermutlich vielversprechendere Ansprechpartner als die Antianglerverbände.
 
Zuletzt bearbeitet:

smithie

Well-Known Member
Jeder, der das Nachtangelverbot lokal benötigt/als sinnvoll erachtet, kann das in seinem "Wirkungsbereich" (=Erlaubnisschein) durchsetzen.
Anstatt dessen die generelle Keule ohne Not.
 

Forelle2000

Active Member
WOW! Ich bin absolut sprachlos, dass sowas in Deutschland möglich ist. Un-fass-bar.

Das Beispiel demonstriert immerhin schön: Die weit verbreitete Annahme, dass Vereine/Verbände notwendigerweise Interessenvertretungen ihrer Mitglieder sind, ist schlicht falsch.

Mit den 3 im Papier genannten Argumenten der "Nachtangelverbot beibehalten"-Fraktion, die regional deutliche """Mehrheiten""" bekommt, ließe sich 1:1 auch ein allgemeines, nächtliches Ausgangsverbot für alle Bürger in BW durchsetzen.
1. Menschen stören Tiere/Pflanzen nicht mehr bei der Nachtruhe
2. haufenweise Ehrenamtliche können dann nachts schafen
3. Im Sommer sind die Tage so schön lang. Da will nachts eh niemand raus.


Das Nachtangelverbot in BW steht (laut dem Papier) in der Fischereiverordnung, nicht im Fischereigesetz. Die Verordnung erlässt/ändert die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium. "demokratische Abstimmungen" in der Sache sind dafür nicht nötig. Lediglich der Rahmen, den das Gesetz vorgibt, ist einzuhalten.

Für BWler, die das Nachtangelverbot kippen wollen, sind Regierung/Ministerium vermutlich vielversprechendere Ansprechpartner als die Antianglerverbände.

Na ja, ich halte persönlich von dem generellen Nachtangelverbot zwar auch nicht viel, aber Deine Aufforderung...bissel naiv....Soll da jetzt Angler A und Angler B an das Ministerium schreiben?

Für die ist und bleibt der Landesverband zu recht erster Ansprechpartner.

Und wer im Landesverband das Nachtangelverbot kippen will, den kann man nur dazu raten: besorgt Euch Mehrheiten, stellt fristgemäß Abstimmungen in den entsprechenden Gremien. Ich würde einen fristgemäßen Antrag zur Jahreshauptversammlung stellen. Mir natürlich vorher in den Vereinen und Verbänden Stimmen holen, klug vorher argumentieren und dann einen Meinungsbildung im Landesverband erzwingen.

P.S. Nachtangelverbote gibt es (lokal begrenzt!!) in fast jeden Bundesland.
 

Forelle2000

Active Member
Jeder, der das Nachtangelverbot lokal benötigt/als sinnvoll erachtet, kann das in seinem "Wirkungsbereich" (=Erlaubnisschein) durchsetzen.
Anstatt dessen die generelle Keule ohne Not.

Es ist ja schön, dass Bayern, Sachsen, Thüringer, Berliner etc. sich über das Nachtangelverbot in BW "das Maul" zerreißen.

Aber letztendlich geht es nur die Angler in BW an.....
Wenn die damit leben können/ wollen.....
Ich darf auch nur in Sachsen mit zwei Ruten fischen...warum die in Schleswig Holstein oder Sachsen-Anhalt mit 3? Dafür darf ich in der Elbe hältern...die wiederum nicht....so isses halt...
 
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