Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

hulkhomer

Phantomwelsjäger
Hallo Leute!

Ich arbeite an einer Schule und überlege, im Rahmen des Projektunterrichts einen Vorbereitungslehrgang auf die staatliche Fischereiprüfung in Bayern zu halten bzw. welche Bedingungen da erfüllt sein müssen (Anmeldung beim LFL usw.) und ob so etwas umsetzbar ist.

Hat jemand Ahnung, welche Vorausetzungen da für mich gelten? Ich bin "nur" im Besitz des normalen Fischereischeins.

Hat vielleicht sogar einer schon Erfahrungen mit sowas in einer Schule?

edit: Abhalten schreibt man natürlich groß...
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralle 24

User
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

BayFig:

Art. 59.

Für die Vorbereitung und Abnahme der Prüfung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig.


Da musst Du Dich erkundigen.
 

hulkhomer

Phantomwelsjäger
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Ich hab denen schon einen email geschrieben, war aber auch daran interessiert, ob hier jemand Erfahrungen damit hat. Aber Danke für die Info, jetzt bin ich wenigstens schonmal rechtlich auf der sicheren Seite ;)
 
C

chxxstxxxx

Guest
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Es gibt (oder gab. Keine Ahnung wie das seit 2000 gehandhabt wird) zum einen den Grundlehrgang für Ausbilder und dann noch die einzelnen Kurse zu den Themengebieten wie
- Fischkunde,
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis und Behandlung gefangener Fische
- Rechtsvorschriften
- Gewässerkunde
- Schutz/Pflege, sowie Fischhege

Unterrichtsmaterial muss man sich selbst besorgen, über Änderungen im Fischereirecht wird man nicht informiert, um Weiterbildungen muss man sich selbst kümmern und der Zeitaufwand ist ebenfalls nicht zu verachten.

Ich persönlich würde mir das nicht mehr antun und halte auch keine Vorbereitungslehrgänge mehr (außer wenn ich für Bekannte kurzzeitig einspringe).
 

Zusser

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AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Grundsätzlich kann jeder, der einen gültigen Fischereischein hat, einen Vorbereitungskurs abhalten.
Den von Christian erwähnten Kurs für Ausbilder (mit Prüfung!) gibt es, aber er ist nicht zwingend.
 

hulkhomer

Phantomwelsjäger
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Danke für die Antworten! Ich werde jetzt mal die email von der Behörde abwarten und dann die Infos hier reinstellen, vielleicht interessiert es ja auch jemand anderes.
 

Parasol

Member
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Hallo,

Grundsätzlich kann jeder, der einen gültigen Fischereischein hat, einen Vorbereitungskurs abhalten.
Den von Christian erwähnten Kurs für Ausbilder (mit Prüfung!) gibt es, aber er ist nicht zwingend.

für die Zulassung zur Prüfung ist in Bayern ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jeder Fischereischeininhaber einfach einen Lehrgang anbieten kann.
Damit könnte man ja die Lehrgangspflicht umgehen, indem man sich von einem "befreundeten Angler" die Teilnahme an einem Kurs bestätigen ließe.
 
C

chxxstxxxx

Guest
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Wie es jetzt geregelt ist, kann ich nicht sagen. Meine Informationen beziehen sich auf 2000 und da waren die Vorbereitungslehrgänge Pflicht.
 

WK1956

Member
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Hallo,



für die Zulassung zur Prüfung ist in Bayern ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jeder Fischereischeininhaber einfach einen Lehrgang anbieten kann.
Damit könnte man ja die Lehrgangspflicht umgehen, indem man sich von einem "befreundeten Angler" die Teilnahme an einem Kurs bestätigen ließe.

Theoretisch ginge das schon, der Kurs muß aber angemeldet werden und Kurse mit nur einem Teilnehmer würden sicher überprüft werden.

Gruß Werner
 

Zusser

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AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jeder Fischereischeininhaber einfach einen Lehrgang anbieten kann.
Damit könnte man ja die Lehrgangspflicht umgehen, indem man sich von einem "befreundeten Angler" die Teilnahme an einem Kurs bestätigen ließe.
Es ist tatsächlichso, dass 'jeder' entsprechende Lehrgänge anbieten kann.
Nur der Fischereischein ist für Ausbilder und Kursleiter Pflicht.
Die Vorbereitungskurse müssen auch formal den Richtlinien der bayrischen Landesanstalt für Fischerei entsprechen und auch bei dieser Behörde angemeldet werden.

Der Aufwand wird sich einfach nicht lohnen, nur um einen richtigen Kurs zu vermeiden, einen Vorbereitungslehrgang vorzutäuschen.
Die Prüfung muss ja letztlich auch bestanden werden...
 

antonio

Active Member
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

jetzt ist klar warum es so viele lehrgänge gibt, die nichts taugen, wenn jeder nen lehrgang abhalten kann.
es wird ja nicht nur in bayern so sein, in thüringen als beispiel sind mir auch keine weiteren zugangsvoraussetzungen zum abhalten der lehrgänge bekannt.

antonio
 

WK1956

Member
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

jetzt ist klar warum es so viele lehrgänge gibt, die nichts taugen, wenn jeder nen lehrgang abhalten kann.
es wird ja nicht nur in bayern so sein, in thüringen als beispiel sind mir auch keine weiteren zugangsvoraussetzungen zum abhalten der lehrgänge bekannt.

antonio

man muss halt immer schauen wer die Lehrgänge veranstaltet. Lehrgänge die von Vereinen durchgeführt werden sind i.d.R. wesentlich besser, besonders wenn es für die unterschiedlichen Themenbereiche unterschiedliche Ausbilder gibt, als Lehrgänge die von Privatpersonen durchgeführt werden. Aber auch hier keine Regel ohne Ausnahme.

Die Mehrzahl der Kurse die ich kenne sind allerdings eher der Kategorie gut zuzurechnen.

Gruß Werner
 

Franz_16

Mitglied
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Ich unterrichte seit ca.5 Jahren verschiedene Fächer im Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung in Bayern. Der Veranstalter ist mein Angelverein.

Ein gültiger Fischereischein ist mindestens erforderlich.
Beim Anmeldeforumular (mit dem man einen Vorbereitungslehrgang anmeldet) kann man noch weitere Befähigungen angeben.

So bietet etwa die Landesanstalt für Fischerei entsprechende Kurs wie etwa einen Grundlehrgang für Schulungskräfte in Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung , Gewässerwart-Lehrgänge usw. an.
 

hulkhomer

Phantomwelsjäger
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Damit das nochmal deutlich wird: Natürlich will ich mit dem Kurs kein Geld verdienen. Für die 5-8. Klassen sind pro Woche 3 Stunden "Projektunterricht" vorgesehen, normalerweise machen die Schüler 3 verschiedene pro Schuljahr, Ausnahmen (z.B. Theater) gibt es aber.

Vielleicht kann ich ja auch noch einen der Biolehrer von uns "an Land ziehen", das würde sich auf dem Anmeldeformular bestimmt gut machen :).

Es werden ja auch Kurse für Lehrgangsleiter angeboten, bei denen von einer "Eignungsprüfung" die Rede ist. Hat bezüglich dieser Prüfungen jemand Ahnung? FL Bayern Kurse
 

Zusser

Active Member
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Hulkhomer,
ich finde deine Idee Klasse!

Was du bedenken solltest, in Bayern dürfen die Kids die Prüfung zwar ab 12 Jahren ablegen, den 'richtigen' Fischereischein können sie aber erst ab 14 bekommen. Das wird i.d.R. die 7. oder 8. Klasse sein.

Den Biolehrer ins Boot zu holen ist eine gute Idee, ich habe für unseren Kurs auch einen Realschullehrer für Bio/Chemie mit dabei, der gibt Gewässerkunde.

Die Kurse in Starnberg hat ein Vereinskollege mal gemacht, die sind auf jeden Fall anspruchsvoller als die Fischerprüfung.
Z.b. können beim multiple Choice auch mehrere Antworten richtig sein.
Außerdem gibt es eine 'praktische' Prüfung, wo eine Viertelstunde Unterricht vor den Prüfern gemacht werden muss.

Du wirst auch eine Möglichkeit finden müssen, Fische zu schlachten - dazu sind lebende Fische und die passende Umgebung/Räumlichkeit erforderlich.
Wenn das in der Schule nicht geht, frag bei einem Fischzüchter oder Verein.
 

hulkhomer

Phantomwelsjäger
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

@zusser
Das Schlachten könnten man entweder in der Schulküche machen oder z.B. im Rahmen eines Ausflugs nach Leutasch. Das wäre kein Problem.

Interessant ist die (zumindest theoretische) Möglichkeit, auch ohne zusätzliche Qualifikationen so einen Kurs zu halten. Den Unterricht an sich traue ich mir durchaus zu ;), und in z.B. Recht kann man sich ganz gut einlesen denke ich.

Nächste Woche fahre ich jetzt erstmal mit 8 Jungs (die haben alle den Jugendfischereischein, teilweise auch mit Prüfung) 3 Tage an die Donau und überlege mir dann, ob ich überhaupt noch Lust habe (die Erlaubnis vorausgesetzt) so einen Kurs zu machen. Wenn ich da nur Knotendepp und Rettungsschwimmer bin, dann machen wir halt einen Matheförderkurs :D
 

hulkhomer

Phantomwelsjäger
AW: Voraussetzungen zum abhalten eines Vorbereitungslehrgangs in Bayern

Also, ich habe von der LFL eine recht informative email erhalten. Grundsätzlich wurde hier schon alles gesagt:
- Unbedingt erforderlich ist nur der staatliche Fischereischein um einen Kurs abhalten zu können
- Die Behörde empfiehlt aber die Teilnahme an den Kursen (ungefähr 200€ inkl. Prüfungsgebühr), Umfang 5 Tage

Ich werde anfang Semptember an einem "Grundkurs für Ausbilder" in Starnberg teilnehmen und dann einen Vorbereitungslehrgang bei uns an der Schule anmelden, der dann hoffentlich auch genehmigt wird.

Für die praktischen Teile des Lehrgangs werde ich wahrscheinlich mal mit den Kindern nach Leutasch fahren, das ist ja auch ein schöner Ausflug.

Wenn jemand schon Erfahrungen mit so einem Kurs (gerade für Jugendliche) gemacht hat, würde ich mich über Rückmeldungen freuen.

OT: Der Angelausflug mit 8 Schülern war super, kann ich jedem nur empfehlen ;-)
 
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