Vorbereitungslehrgang Kreis Gütersloh

Anglero

Member
AW: Vorbereitungslehrgang Kreis Gütersloh

Kann die Ausnahme nicht erkennen. Lazarus, vielleicht nochmal genau lesen. Da steht doch lediglich, was fast alle BLs formulieren. Eine zum Zeitpunkt des Wohnens z.B. in Bayern in einem anderen BL abgelegte Prüfung wird in Bayern nicht anerkannt (Prüfungstourismus). Desweiteren werden alle Fischereischeine anerkannt, die in ihren jeweiligen BL unter den dortigen rechtlichen Voraussetzungen erlangt wurden. Diese Voraussetzung wäre in NRW z.B. kein Kurs. Ich gehe übrigens regelmäßig in Bayern angeln.

...[FONT=&quot]Von der Geltung ausgenommen sind Fischereischeine, [/FONT][FONT=&quot]die in anderen Ländern ohne das Ablegen der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung oder nach Ablegen einer Prüfung unter erleichterten Bedingungen gegenüber der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung erteilt wurden.

[FONT=&quot][FONT=&quot]Das "landesgesetzlich" bezieht sich auf [FONT=&quot]"die anderenLänder"[/FONT]in denen eine Prüfung abgelegt wurde (nicht Bayern).[/FONT][/FONT][/FONT]
 
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Franky

Guest
AW: Vorbereitungslehrgang Kreis Gütersloh

... wie zum Beispiel der in/für Bremen geltende sogenannte "Stockangelschein" oder die sogenannten "Friedfischscheine" anderer Länder...
Sehe ich auch so!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vorbereitungslehrgang Kreis Gütersloh

Relevant ist die bayrische Regelung NICHT, wenn man als Gastangler aus einem anderen BL kommt, da MÜSSEN laut Föderalismusreform die Scheine anderer Bundesländer anerkannt werden..

Da gehts drum, dass Bayern (und auch einige andere Bundesländer auch, kommt da aber wieder auf die Kompetenz der ausstellenden Behörde (meist Gemeinde/Stadt) an) bei einem Umzug aus einem BL nach Bayern nur Scheine mit Prüfungen anerkennen und dann umschreiben, bei denen wie in Bayern die Absolvierung eines Kurses nachgewiesen werden kann und nicht nur ohne Kurs (geht in vielen Ländern noch, S-H z. B., NDS., etc.) einfach die Prüfung gemacht wurde. Sonst muss man eben in Bayern die Prüfung nochmal machen....
 
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