Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag Februar
Bisher haben wir immer nur die im jeweiligen Parlament bereits vertretenen Parteien angeschrieben bei unseren Wahlprüfsteinen.
Angesichts der politischen Entwicklung wäre dies aber nicht mehr gerechtfertigt.
Die AfD ist wohl sicher zukünftig im Bundestag vertreten, ebenso hat die FDP wieder eine gute Chance auf den Einzug in den Bundestag.
Daher werden wir unsere Wahlprüfsteine neben CDU, CSU, SPD, LINKE und GRÜNE auch der AfD und der FDP zur Beantwortung vorlegen, die alle ebenfalls zu den etablierten Parteien im Politikgeschäft gehören..
Zur Thematik:
Da leider Gottes sich die Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei in- und ausserhalb des DAFV nicht eindeutig pro Angeln als sinnvoller Freizeitbeschäftigung per se positionieren (ausserhalb vor allem Bayern), und aus einem pervertierten Tierschutzgedanken heraus, in Landesgesetzen vom Bundestierschutzgesetz abgeleiteten Abknüppel- und Totschlaggeboten entweder nicht politisch angehen oder am Ende auch noch so zustimmen, befragen wir die Parteien im Bundestag und die, welche mit großer Wahrscheinlichkeit einziehen, selber zum Thema.
Die Bundestagsparteien sollen und können sich nun positionieren, wie sie wirklich zum Angeln stehen, was sie vom Angeln halten.
Und ob sie Angeln als solches auch aktiv unterstützen werden, indem sie dafür sorgen, dass Angler zum einen nicht weiter Massenanzeigen ausgesetzt sind und zum anderen Angeln per se als sinnvoll und zu fördernd festschreiben.
Selbstverständlich informieren wir auch die Landesverbände und den Bundesverband, vielleicht vergessen die dann nicht, selber aktiv zu werden und Wahlprüfsteine zu versenden.
ACHTUNG!!!!
ALLEINE auf den Ergebnissen und Antworten eines Wahlprüfsteines (ob hier bei uns oder bei anderen Interessensgebieten/gruppen) sollte NIEMAND seine Wahlentscheidung gründen.
Ob und wie die Parteien jedoch antworten, gibt sowohl ein Bild über deren grundsätzliche Einstellungen zum Angeln wie auch über ihre Bürgernähe/ferne ab.
Das Anschreiben an Vorsitzende, Geschäftsstellen und Presseabteilungen von CDU, CSU, SPD, GRÜNE, LINKE, AfD, FDP
Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017
Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende,
wir wissen, dass wir sehr früh dran sind mit unserem Wahlprüfstein für die Parteivorsitzenden zur Bundestagswahl 2017.
Da es aber bei unserem Wahlprüfstein auch um grundsätzliche (angel)politische Erwägungen und nicht nur um aktuelle Punkte des 2017er Wahlkampfes geht, haben Sie so die Möglichkeit, ihre fundierte Kenntnis der Materie und ihre bürgerfreundliche Einstellung einer großen Zahl an Menschen, Anglern und Wählern nahe zu bringen (Studien Allensbach und Arlinghaus: um 5 Mio. Angler (plus Familie) in Deutschland).
Die Parteien im Bundestag haben, da Fischereirecht Ländersache ist, nur indirekt etwas mit dem Angeln zu tun.
Fische sind Wirbeltiere, und sind damit vom Tierschutzgesetz betroffen, auch das Bundesnaturschutzgesetz berührt viele Bereiche der Angelei.
Daher sind auch Bundesparteien beim Thema Angeln in Fragen eines Bundesgesetzes wie des Tierschutzgesetzes oder des Bundesnaturschutzgesetzes gefragt.
Vor allem, wenn zum Beispiel das Tierschutzgesetz ausgenutzt werden soll, um Angler zu diskreditieren und das Angeln abzuschaffen, oder das Naturschutzgesetz fälschlicherweise als Begründung für Angelverbote herangezogen wird.
Angler und das Angeln sind immer wieder aus der Ecke von falsch verstandenem Tierschutzes heraus nicht nur Anfeindungen ausgesetzt - sondern ganz schlimm wird es, wenn es aus dem Tierschutz heraus zu den fast schon sektenähnlichen Tierrechtsorganisationen geht, die Tieren gleiche Rechte wie Menschen zusprechen wollen.
Spendensammelnde Tierrechtsorganisationen wie PETA (deren nicht gerade seriöse Spendenpraxis auch Stiftung Warentest moniert, https://www.test.de/Spenden-Diesen-Organisationen-koennen-Sie-trauen-4633447-0/; http://www.augsburger-allgemeine.de...eta-arbeitet-unwirtschaftlich-id27885802.html), die auf Grundlage des Antispeziesismus nicht nur Angeln abschaffen wollen (deren "Experte" Haferbeck: "Peta will natürlich die Abschaffung der Angelei, und das geht Peu a Peu indem man eben zunächst erstmal die Stigmatisierung der Angelei voranbringt."), wollen ja grundsätzlich die Nutzung von Tieren verbieten (nicht mal Honig oder Blindenhunde wären erlaubt).
Zur oben genannten Stigmatisierung der Angler nutzt PETA (steuerlich gefördert als gemeinnütziger Verein!) Massenstrafanzeigen gegen Angler und Angelvereine.
Diese führen zwar fast nie zu einer Verurteilung, kosten viel Geld der Steuerzahler für die Verfahren und Manpower bei der Justiz, die sicherlich zielführender bei wirklichen Problemen eingesetzt werden könnten!
Wieso das aber bei PETA steuerlich gefördert wird, ohne dass die irgendwelche Leistungen für die Gesellschaft erbringen, während Angelvereine oft Schwierigkeiten mit der Gemeinnützigkeit bekommen, schon wenn die nur gemeinschaftlich angeln - und das obwohl Angler Millionen Arbeitsstunden kostenlos zur Gewässerbewirtschaftung, -pflege, -reinigung, Artenschutz und Hege erbringen - das muss man nicht verstehen.
Politiker, selbst Minister (hier im Beispiel Caffier (CDU) und Backhaus (SPD)), springen daher Anglern heute schon gegen PETA bei.
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=319581
Grundlage für die Strafanzeigen gegen Angler und Angelvereine seitens PETA ist das Tierschutzgesetz (>Offizialdelikt).
Man darf Wirbeltiere, zu denen biologisch wie rechtlich Fische als niederste Wirbeltiergattung gehören (obwohl denen die seriöse, anerkannte internationale Wissenschaft (in Deutschland u. a. Prof. Arlinghaus) ein im menschlichen Sinne existierendes Schmerz- und Leidempfinden abspricht) nur töten oder "quälen", wenn dazu ein vernünftiger Grund vorliegt.
Obwohl das weder im Tierschutzgesetz noch sonst rechtlich festgeschrieben ist, behauptet PETA, dass nur die Verwertung JEDEN gefangenen Fisches im Sinne des TSG ein sinnvoller Grund wäre und nimmt das immer wieder als Grundlage für zahllose Anzeigen.
Und das, obwohl weltweit auch gerade das zurücksetzen von nicht verwertbaren und lebensfähigen Fischen als sinnvolle und zielführende Bestandsmanagementmaßnahme gesehen wird (ein Angler sieht ja nicht vorher was beisst. Ein Jäger schon, der ein Wild ansprechen und ziehen lassen kann. Ein Angler MUSS zuerst fangen, und kann erst nach dem Fang entscheiden).
Das ist auch in der Schweiz und allen anderen Ländern der EU so, dass hier die Politik deutlich weiter ist.
Schweiz:
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben 2015 die Vorschriften zur Freilassung maßiger Fische in den Vollzugshilfen für die Angelfischerei präzisiert.
Grundsätzlich ist das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder freizulassen, auch in der Schweiz verboten. Jedoch kann jeder überlebensfähige, fangfähige Fisch wieder freigelassen werden, wenn dies auf der individuellen Entscheidung des Anglers für den einzelnen Fisch beruht.
https://www.ag.ch/media/kanton_aarg...lfischerei_FreilassenvonFischen_12_8_2014.pdf
EU, Wolfsbarsch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=312218
Dass und warum sich hier Deutschland vom Rest der Welt abkoppelt, und in immer mehr Bundesländern auf Tötung jedes gefangenen, nicht geschonten Fisches aus Tierschutzgründen und ungeachtet Bestands- und Naturschutz besteht, ist sicher für normaldenkende Bürger kaum nachvollziehbar.
Bayern (CSU - Minister), Saarland (SPD - Minister) und Schleswig Holstein (Grüne - Minister) haben solche Totschlagparagraphen in Landesgesetze oder Verordnungen aufgenommen, welche eine Eigenverantwortung der Angler ausschliessen.
Während aktuell Hessen (Grüne - Ministerin) hier sowohl dem Tierschutzgesetz Rechnung trägt, wie auch die Verantwortung dem einzelnen Angler überlässt:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=322905
„§10 (3)
Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten.“
Hier müssten Bundesparteien tätig werden, um solche zu Lasten der Fischbestände und des Mangegements gehende und Eigenverantwortung der Angler ausschliessende Regelungen wie in Bayern, Saarland und Schleswig Holstein - und daraus resultierende Massenstrafanzeigen von spendensammelnden Tierrechtsorganisationen - unmöglich zu machen.
Dazu unsere konkreten Fragen:
1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?
1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?
2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
Denn es gibt ja zig sinnvolle Gründe mehr als reine Verwertung (Hege ist nicht Sache der Angler, sondern der Bewirtschafter), die Angeln als solches mehr als nur sinnvoll, nämlich auch WERTVOLL sein lassen:
>>> kulturelle sinnvolle Gründe (Angeln hat unsere Kulturlandschaft mit geschaffen, schon in der Bronzezeit gab es wohl Angeln als Freizeitbeschäftigung in Deutschland)
>>> soziale sinnvolle Gründe (Jugendarbeit nur als Beispiel)
>>> ökologisch sinnvolle Gründe (Millionen unbezahlter Arbeitsstunden zur Gewässerpflege, Natur-, Biotop- und Artenschutz auch unterhalb der Wasseroberfläche)
>>> ökonomisch sinnvolle Gründe (Angeln und Angler setzen volkswirtschaftlich um 6 Milliarden Euro um, weit über 50.000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt von Anglern abhängig (Prof. Arlinghaus) für die Gesellschaft und die Natur sind ja überzeugend)
2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tier"schutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032)?
3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
(In England ist z. B. die reguläre Ausübung von Jagd und Angeln wegen der impliziten Ethik (Waidgerechtigkeit) extra vom "normalen" Tierschutz ausgenommen, um solche Massenanzeigen zu verhindern).
Über eine kurze Rückmeldung zum Eingang des Wahlprüfsteines würden wir uns freuen.
Wir würden uns freuen, wenn sie uns dann die Antworten bis zum 31.07. 2017 zusenden können, damit die rechtzeitig vor der Wahl veröffentlicht und kommentiert werden können.
Nachfragen, falls wir Antworten nicht verstehen könnten, behalten wir uns vor.
Wir informieren unsere Leser ausdrücklich, dass nicht alleine auf Grundlage diesen Wahlprüfsteins gewählt werden sollte:
ACHTUNG!!!!
ALLEINE auf den Ergebnissen und Antworten eines Wahlprüfsteines (ob hier bei uns oder bei anderen Interessensgebieten/gruppen) sollte NIEMAND seine Wahlentscheidung gründen..
Ob und wie die Parteien jedoch antworten, gibt aber sowohl ein Bild über deren grundsätzliche Einstellungen zum Angeln wie auch über ihre Bürgernähe/ferne ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner
ANTWORTEN:
FDP
Die LINKE
SPD
Bündnis90/Die GRÜNEN
CDU/CSU
AfD
Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017
Bisher haben wir immer nur die im jeweiligen Parlament bereits vertretenen Parteien angeschrieben bei unseren Wahlprüfsteinen.
Angesichts der politischen Entwicklung wäre dies aber nicht mehr gerechtfertigt.
Die AfD ist wohl sicher zukünftig im Bundestag vertreten, ebenso hat die FDP wieder eine gute Chance auf den Einzug in den Bundestag.
Daher werden wir unsere Wahlprüfsteine neben CDU, CSU, SPD, LINKE und GRÜNE auch der AfD und der FDP zur Beantwortung vorlegen, die alle ebenfalls zu den etablierten Parteien im Politikgeschäft gehören..
Zur Thematik:
Da leider Gottes sich die Verbände der organisierten Sport- und Angelfischerei in- und ausserhalb des DAFV nicht eindeutig pro Angeln als sinnvoller Freizeitbeschäftigung per se positionieren (ausserhalb vor allem Bayern), und aus einem pervertierten Tierschutzgedanken heraus, in Landesgesetzen vom Bundestierschutzgesetz abgeleiteten Abknüppel- und Totschlaggeboten entweder nicht politisch angehen oder am Ende auch noch so zustimmen, befragen wir die Parteien im Bundestag und die, welche mit großer Wahrscheinlichkeit einziehen, selber zum Thema.
Die Bundestagsparteien sollen und können sich nun positionieren, wie sie wirklich zum Angeln stehen, was sie vom Angeln halten.
Und ob sie Angeln als solches auch aktiv unterstützen werden, indem sie dafür sorgen, dass Angler zum einen nicht weiter Massenanzeigen ausgesetzt sind und zum anderen Angeln per se als sinnvoll und zu fördernd festschreiben.
Selbstverständlich informieren wir auch die Landesverbände und den Bundesverband, vielleicht vergessen die dann nicht, selber aktiv zu werden und Wahlprüfsteine zu versenden.
ACHTUNG!!!!
ALLEINE auf den Ergebnissen und Antworten eines Wahlprüfsteines (ob hier bei uns oder bei anderen Interessensgebieten/gruppen) sollte NIEMAND seine Wahlentscheidung gründen.
Ob und wie die Parteien jedoch antworten, gibt sowohl ein Bild über deren grundsätzliche Einstellungen zum Angeln wie auch über ihre Bürgernähe/ferne ab.
Das Anschreiben an Vorsitzende, Geschäftsstellen und Presseabteilungen von CDU, CSU, SPD, GRÜNE, LINKE, AfD, FDP
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Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017
Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende,
wir wissen, dass wir sehr früh dran sind mit unserem Wahlprüfstein für die Parteivorsitzenden zur Bundestagswahl 2017.
Da es aber bei unserem Wahlprüfstein auch um grundsätzliche (angel)politische Erwägungen und nicht nur um aktuelle Punkte des 2017er Wahlkampfes geht, haben Sie so die Möglichkeit, ihre fundierte Kenntnis der Materie und ihre bürgerfreundliche Einstellung einer großen Zahl an Menschen, Anglern und Wählern nahe zu bringen (Studien Allensbach und Arlinghaus: um 5 Mio. Angler (plus Familie) in Deutschland).
Die Parteien im Bundestag haben, da Fischereirecht Ländersache ist, nur indirekt etwas mit dem Angeln zu tun.
Fische sind Wirbeltiere, und sind damit vom Tierschutzgesetz betroffen, auch das Bundesnaturschutzgesetz berührt viele Bereiche der Angelei.
Daher sind auch Bundesparteien beim Thema Angeln in Fragen eines Bundesgesetzes wie des Tierschutzgesetzes oder des Bundesnaturschutzgesetzes gefragt.
Vor allem, wenn zum Beispiel das Tierschutzgesetz ausgenutzt werden soll, um Angler zu diskreditieren und das Angeln abzuschaffen, oder das Naturschutzgesetz fälschlicherweise als Begründung für Angelverbote herangezogen wird.
Angler und das Angeln sind immer wieder aus der Ecke von falsch verstandenem Tierschutzes heraus nicht nur Anfeindungen ausgesetzt - sondern ganz schlimm wird es, wenn es aus dem Tierschutz heraus zu den fast schon sektenähnlichen Tierrechtsorganisationen geht, die Tieren gleiche Rechte wie Menschen zusprechen wollen.
Spendensammelnde Tierrechtsorganisationen wie PETA (deren nicht gerade seriöse Spendenpraxis auch Stiftung Warentest moniert, https://www.test.de/Spenden-Diesen-Organisationen-koennen-Sie-trauen-4633447-0/; http://www.augsburger-allgemeine.de...eta-arbeitet-unwirtschaftlich-id27885802.html), die auf Grundlage des Antispeziesismus nicht nur Angeln abschaffen wollen (deren "Experte" Haferbeck: "Peta will natürlich die Abschaffung der Angelei, und das geht Peu a Peu indem man eben zunächst erstmal die Stigmatisierung der Angelei voranbringt."), wollen ja grundsätzlich die Nutzung von Tieren verbieten (nicht mal Honig oder Blindenhunde wären erlaubt).
Zur oben genannten Stigmatisierung der Angler nutzt PETA (steuerlich gefördert als gemeinnütziger Verein!) Massenstrafanzeigen gegen Angler und Angelvereine.
Diese führen zwar fast nie zu einer Verurteilung, kosten viel Geld der Steuerzahler für die Verfahren und Manpower bei der Justiz, die sicherlich zielführender bei wirklichen Problemen eingesetzt werden könnten!
Wieso das aber bei PETA steuerlich gefördert wird, ohne dass die irgendwelche Leistungen für die Gesellschaft erbringen, während Angelvereine oft Schwierigkeiten mit der Gemeinnützigkeit bekommen, schon wenn die nur gemeinschaftlich angeln - und das obwohl Angler Millionen Arbeitsstunden kostenlos zur Gewässerbewirtschaftung, -pflege, -reinigung, Artenschutz und Hege erbringen - das muss man nicht verstehen.
Politiker, selbst Minister (hier im Beispiel Caffier (CDU) und Backhaus (SPD)), springen daher Anglern heute schon gegen PETA bei.
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=319581
Grundlage für die Strafanzeigen gegen Angler und Angelvereine seitens PETA ist das Tierschutzgesetz (>Offizialdelikt).
Man darf Wirbeltiere, zu denen biologisch wie rechtlich Fische als niederste Wirbeltiergattung gehören (obwohl denen die seriöse, anerkannte internationale Wissenschaft (in Deutschland u. a. Prof. Arlinghaus) ein im menschlichen Sinne existierendes Schmerz- und Leidempfinden abspricht) nur töten oder "quälen", wenn dazu ein vernünftiger Grund vorliegt.
Obwohl das weder im Tierschutzgesetz noch sonst rechtlich festgeschrieben ist, behauptet PETA, dass nur die Verwertung JEDEN gefangenen Fisches im Sinne des TSG ein sinnvoller Grund wäre und nimmt das immer wieder als Grundlage für zahllose Anzeigen.
Und das, obwohl weltweit auch gerade das zurücksetzen von nicht verwertbaren und lebensfähigen Fischen als sinnvolle und zielführende Bestandsmanagementmaßnahme gesehen wird (ein Angler sieht ja nicht vorher was beisst. Ein Jäger schon, der ein Wild ansprechen und ziehen lassen kann. Ein Angler MUSS zuerst fangen, und kann erst nach dem Fang entscheiden).
Das ist auch in der Schweiz und allen anderen Ländern der EU so, dass hier die Politik deutlich weiter ist.
Schweiz:
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben 2015 die Vorschriften zur Freilassung maßiger Fische in den Vollzugshilfen für die Angelfischerei präzisiert.
Grundsätzlich ist das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder freizulassen, auch in der Schweiz verboten. Jedoch kann jeder überlebensfähige, fangfähige Fisch wieder freigelassen werden, wenn dies auf der individuellen Entscheidung des Anglers für den einzelnen Fisch beruht.
https://www.ag.ch/media/kanton_aarg...lfischerei_FreilassenvonFischen_12_8_2014.pdf
EU, Wolfsbarsch:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=312218
Dass und warum sich hier Deutschland vom Rest der Welt abkoppelt, und in immer mehr Bundesländern auf Tötung jedes gefangenen, nicht geschonten Fisches aus Tierschutzgründen und ungeachtet Bestands- und Naturschutz besteht, ist sicher für normaldenkende Bürger kaum nachvollziehbar.
Bayern (CSU - Minister), Saarland (SPD - Minister) und Schleswig Holstein (Grüne - Minister) haben solche Totschlagparagraphen in Landesgesetze oder Verordnungen aufgenommen, welche eine Eigenverantwortung der Angler ausschliessen.
Während aktuell Hessen (Grüne - Ministerin) hier sowohl dem Tierschutzgesetz Rechnung trägt, wie auch die Verantwortung dem einzelnen Angler überlässt:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=322905
„§10 (3)
Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten.“
Hier müssten Bundesparteien tätig werden, um solche zu Lasten der Fischbestände und des Mangegements gehende und Eigenverantwortung der Angler ausschliessende Regelungen wie in Bayern, Saarland und Schleswig Holstein - und daraus resultierende Massenstrafanzeigen von spendensammelnden Tierrechtsorganisationen - unmöglich zu machen.
Dazu unsere konkreten Fragen:
1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?
1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?
2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
Denn es gibt ja zig sinnvolle Gründe mehr als reine Verwertung (Hege ist nicht Sache der Angler, sondern der Bewirtschafter), die Angeln als solches mehr als nur sinnvoll, nämlich auch WERTVOLL sein lassen:
>>> kulturelle sinnvolle Gründe (Angeln hat unsere Kulturlandschaft mit geschaffen, schon in der Bronzezeit gab es wohl Angeln als Freizeitbeschäftigung in Deutschland)
>>> soziale sinnvolle Gründe (Jugendarbeit nur als Beispiel)
>>> ökologisch sinnvolle Gründe (Millionen unbezahlter Arbeitsstunden zur Gewässerpflege, Natur-, Biotop- und Artenschutz auch unterhalb der Wasseroberfläche)
>>> ökonomisch sinnvolle Gründe (Angeln und Angler setzen volkswirtschaftlich um 6 Milliarden Euro um, weit über 50.000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt von Anglern abhängig (Prof. Arlinghaus) für die Gesellschaft und die Natur sind ja überzeugend)
2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tier"schutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032)?
3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
(In England ist z. B. die reguläre Ausübung von Jagd und Angeln wegen der impliziten Ethik (Waidgerechtigkeit) extra vom "normalen" Tierschutz ausgenommen, um solche Massenanzeigen zu verhindern).
Über eine kurze Rückmeldung zum Eingang des Wahlprüfsteines würden wir uns freuen.
Wir würden uns freuen, wenn sie uns dann die Antworten bis zum 31.07. 2017 zusenden können, damit die rechtzeitig vor der Wahl veröffentlicht und kommentiert werden können.
Nachfragen, falls wir Antworten nicht verstehen könnten, behalten wir uns vor.
Wir informieren unsere Leser ausdrücklich, dass nicht alleine auf Grundlage diesen Wahlprüfsteins gewählt werden sollte:
ACHTUNG!!!!
ALLEINE auf den Ergebnissen und Antworten eines Wahlprüfsteines (ob hier bei uns oder bei anderen Interessensgebieten/gruppen) sollte NIEMAND seine Wahlentscheidung gründen..
Ob und wie die Parteien jedoch antworten, gibt aber sowohl ein Bild über deren grundsätzliche Einstellungen zum Angeln wie auch über ihre Bürgernähe/ferne ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner
ANTWORTEN:
FDP
Die LINKE
SPD
Bündnis90/Die GRÜNEN
CDU/CSU
AfD
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