Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

ich kann euch nicht verstehen #d
ihr haut nur auf diese galatruppe um fr.dr. drauf ;)
warum ;+
die tun doch nichts :r
nenenenene - ich zumindest lobe hier mal die FDP für ihre Aussagen!!
:q:q:q

Die klar anglerfreundicher sind als die ihres Mitgliedes, der Frau Dr. Happach-Kassan, der kompetenten Nichtanglerin der FDP als Präsidentin des naturschützenden Rest-DAFV!!

Und sicher auch nicht so durcheinander wie die ihres Gegenkandidaten, Schneiderlöchner aus dem Saarland!

Die beide ja zu Angeln nur zur Verwertung stehen und für die Erhaltung alter Strukturen, die jeden Fortschritt in Richtung Angeln und Angler verhindern.

Ich hoffe, dass die Antworten ALLER anderen von uns angemailter Parteien (Antwort haben ja alle versprochen) ähnlich positiv im Sinne der Angler ausfallen werden wkie voin der FDP und nicht so anglerfeindlich wie von den Kandidaten ums DAFV-Präsidentenamt:
Update 16.03. 2017
Wir stellen die Antworten der Parteien so ein und zur Diskussion, wie sie bei uns eingehen.

Die abschliessende Kommentierung und Bewertung erfolgt nach Eingang aller Antworten in einer Zusammenfassung.


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Wahlprüfstein Anglerboard 2017

Antwort FDP

1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?

Wir Freien Demokraten stehen für das Prinzip „Schützen durch Nützen“. Das Bundesnaturschutzgesetz erkennt den „Erholungswert von Natur und Landschaft“ ausdrücklich als schützenswertes Gut an. Nachhaltige Freizeitfischerei, insbesondere in Verbindung mit den vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Anglerinnen und Angler im Dienste von Hege und Gewässerpflege, ist in diesem Sinne gelebter Naturschutz, den es zu fördern gilt. In Zeiten einer zunehmenden gesellschaftlichen Entfremdung von der Natur leisten Fischerei- und Angelvereine auch eine wichtige Bildungsarbeit.

1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?

Wir Freie Demokraten setzen uns in Bund und Ländern gegen unverhältnismäßige und ideologische Beschränkungen des Angelns ein, seien sie zeitlicher oder örtlicher Art. Zum Beispiel sprechen wir uns gegen pauschale Angelverbote in Natura 2000-Gebieten aus, gerade auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee. Auch die von politisch anderer Seite wiederholt in den Ländern geforderten bzw. verteidigten Nachtangelverbote lehnen wir entschieden ab. Fragwürdigen Klagen bestimmter, ideologisch motivierter Tierrechtsverbände können die Landesgesetzgeber mit möglichst klaren und praxisnahen Fischereigesetzen vorbeugen (siehe dazu auch Antwort zu Ziffer 2). Eine Änderung des Tierschutzgesetzes durch den Bund würden wir Freien Demokraten in vielen Bereichen zwar begrüßen. Es wird sich dafür aber voraussichtlich in absehbarer Zeit im Deutschen Bundestag keine Mehrheit finden. Wir setzen deshalb auf eine vernünftige Ausgestaltung der Landesfischereigesetze.

2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Die Auslegung des im Tierschutzgesetz nicht näher bestimmten Begriffes des „vernünftigen Grundes“ ist auch in der Rechtsprechung zum Teil kontrovers. Im Allgemeinen zielt der Begriff jedoch auf eine Verhältnismäßigkeit im Sinne einer bestimmten Nutzen-Schaden-Relation zwischen einem anderen Rechtsgut, beispielsweise dem fischereirechtlich verankerten Hegeziel, und dem Schutz des Tiers ab. Aus Sicht der Freien Demokraten stehen hier die Länder mit ihrer Gesetzgebungskompetenz im Fischereirecht in der Verantwortung Regelungen zu schaffen, die es den Anglerinnen und Anglern ermöglichen, einen gefangenen Fisch im Sinne eines vernünftigen Grundes nach einer verantwortungsvollen Abwägungsentscheidung zwischen dem Hegeziel bzw. dem allgemeinen Ziel der Bestandserhaltung einerseits und dem Tierschutz andererseits rechtssicher zurückzusetzen. Zudem sind die in einzelnen Ländern bestehenden ausdrücklichen Verbote des Zurücksetzens entnahmefähiger Fische aus unserer Sicht ersatzlos zu streichen, weil sie einem schonenden Umgang mit den Fischbeständen entgegenstehen. Darüber hinaus können die Länder auch mit der landesrechtlichen Ermöglichung angemessener Entnahmefenster dem problematischen Tötungszwang begegnen. Der Bundesgesetzgeber hat die genannten Möglichkeiten hingegen nicht.

3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?

Ja. Wir Freien Demokraten treten in aller Deutlichkeit für die Freizeitfischerei ein, die abgesehen von ihrer Bedeutung für den ehrenamtlichen Natur- und Gewässerschutz in vielen Regionen Deutschlands auch ein wichtiges Stück Tradition und Lebensart ist.

4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?

Der Unmut über die Instrumentalisierung des Rechtsstaates zum Zwecke der spendenwirksamen Öffentlichkeitsarbeit und der unsachlichen Skandalisierung ist aus unserer Sicht durchaus nachvollziehbar. Wie bereits dargestellt halten wir eine Modernisierung des Tierschutzgesetzes derzeit mangels entsprechender politischer Partner jedoch nicht für mehrheitsfähig. Gelegentlich diskutierte Lösungen aus dem europäischen Ausland, z.B. aus Großbritannien, sind zudem nicht ohne weiteres auf das deutsche Recht übertragbar. Wie unter Ziffer 2 dargestellt sehen wir die Länder in der Verantwortung und in der Pflicht, mit klaren landesgesetzlichen Regelungen Anglerinnen und Anglern das erforderliche Maß an Rechtssicherheit zu bieten. Die FDP-Landtagsfraktionen sind diesbezüglich sehr aktiv.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Update 20.05. 2017
Wir stellen die Antworten der Parteien so ein und zur Diskussion, wie sie bei uns eingehen.

Die abschliessende Kommentierung und Bewertung erfolgt nach Eingang aller Antworten in einer Zusammenfassung.



Vorabveröffentlichung Mag Juni

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Wahlprüfstein Anglerboard 2017

Antwort DIE LINKE

1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?

Das Angeln ist ohne Zweifel eine beliebte und naturnahe Form der Freizeitgestaltung in der Bundesrepublik, bei der der Erholungswert von Natur und Landschaft eine große Rolle spielt. Deshalb kann man behaupten, dass es einer der vielen Zwecke des Bundesnaturschutzgesetzes ist, Aktivitäten wie das Angeln zu ermöglichen. Anders herum ist der Natur- und Artenschutz an den vielen Gewässern in der Bundesrepublik ganz wesentlich von den jeweiligen Fischereirechtsinhabern abhängig, die sich um Ufer- und Gewässerpflege sowie die Hege kümmern und auf ihr Gebiet achtgeben – und zwar ohne das der Allgemeinheit in Rechnung zu stellen.


1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?

Sowohl die Auslegung des §17 Tierschutzgesetz durch verschiedene Länder im Sinne eines Entnahmegebots, als auch organisierte Anzeigen gegen Anglerinnen und Angler, weil sie zum Beispiel an Hegemaßnahmen teilnehmen oder ihre Fänge für Ranglisten melden, lehnen wir ab. Viele unserer Mitglieder angeln und wir stehen auf allen politischen Ebenen in gutem Kontakt zu Vereinen, Verbänden und Interessenvertretern von Anglerinnen und Anglern.
Konkret haben wir die Bundesregierung kritisch nach Gründen für Angelverbote in Schutzgebietsverordnungen der AWZ befragt und dabei festgestellt, dass sich im Umweltministerium niemand mit dem wahren Einfluss des Angelns in den Gebieten beschäftigt hat. Wir haben nach aktuellen Maßnahmen zur Regulierung der Kormoranpopulation gefragt und halten das Thema weiter auf der Tagesordnung.
Als Partei DIE LINKE sind wir uns zudem nicht nur über die positive gesellschaftliche Funktion des Hobbys des „kleinen Mannes“ – und erfreulicherweise auch von immer mehr Frauen – bewusst, sondern auch über die wirtschaftliche Bedeutung des Angelns vor allem als Motor des Tourismus in strukturschwachen Regionen.



2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?

Selbstverständlich gibt es etliche gute Gründe für das Angeln – alle oben genannten gehören dazu – und zum Angeln gehört selbstverständlich auch das Töten von Fischen. Im Übrigen ist das Angeln die schonendste Form, Fische zu fangen. Gute Angler behandeln Fische so schonend wie möglich, ob sie sie zurücksetzen oder abschlagen wollen.

2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG


Wie oben schon gesagt, halten wir Rücksetzverbote für nicht zielführend. Die Praxis, zum Beispiel ältere Laichfische wieder zurückzusetzen, wird von vielen vernünftigen Anglerinnen und Anglern auf der ganzen Welt praktiziert. So werden Bestände geschont, auch mit dem Modell der Entnahmefenster. Die Sterblichkeit sorgsam zurückgesetzter Fische ist sehr gering, es spricht also wenig gegen diese Praxis, unserer Auffassung nach auch nicht das Tierschutzgesetz.


3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?

Wir sind gegen die Illegalisierung des Angelns und Diffamierungskampagnen. Es gibt Leute, die auf die Nutzung von Tieren verzichten. Das soll jeder halten, wie er es will. Aber solange es Gruppen gibt, die gegen die Nutzung von Tieren durch den Menschen sind, sie den Menschen sogar gleichstellen und dies nicht nur auf die eigene Lebensweise beziehen, sondern auch den Rest der Menschheit von ihren Idealen überzeugen wollen, wird es Versuche geben, das Angeln zu dämonisieren und zu kriminalisieren. Vor allem weil Organisationen wie PETA auf Spendeneinnahmen angewiesen sind und deshalb regelmäßig in die Schlagzeilen müssen.

4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?

Wer vernünftig angelt, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Punkt. Von unserer Seite muss man da gar nicht diskutieren. Selbst eine Änderung des Tierschutzgesetzes würde aus den in Frage 3 genannten Gründen wenig bringen, denn man kann niemandem verbieten, Anzeigen zu erstatten. Für die Fischereigesetzgebung sind die Länder zuständig, wo wir uns für vernünftige Regelungen im Sinne der Anglerschaft einsetzen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Mal die weiteren Antworten abwarten.

REIN angelpolitisch hätte ich momentan an Hand derer Antworten wohl nix gegen eine Koalition von FDP und Die LINKE.....

Beide Antworten zeigen in meinen durchaus, dass sich die da in den Parteien
für die Antworten Verantwortlichen zumindest Gedanken gemacht haben und nicht nur pauschales PolitBlaBla abgelassen haben.

Bin auf die weiteren Antworten gespannt...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Hier die Antwort der SPD:
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Update 20.07. 2017
Wir stellen die Antworten der Parteien so ein und zur Diskussion, wie sie bei uns eingehen.

Die abschliessende Kommentierung und Bewertung erfolgt nach Eingang aller Antworten in einer Zusammenfassung.


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Wahlprüfstein Anglerboard 2017

Antwort SPD

1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?

1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?

Umweltgerechtigkeit ist das Ziel unserer Politik. Denn eine zerstörte Umwelt gefährdet die Gesundheit und vertieft soziale Ungleichheit bei uns und weltweit. Wir wollen allen Menschen den Zugang zu einer intakten Natur erhalten. Frische Luft, gesunde Böden, saubere Gewässer, eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt gehören dazu. Wir stehen in der Verantwortung, eine gesunde und saubere Umwelt für unsere Kinder und Enkelkindern zu bewahren.
Die SPD sieht das Angeln als eine Nutzungsform der Natur, die wir unterstützen. Die Sachkunde wird durch die Prüfung zum Fischereischein nachgewiesen. Die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und Vorstellungen sollte in offener Diskussion und nicht über die Gerichte geführt werden.


2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?


2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Wir wollen waid- und hegegerechtes Angeln in Deutschland weiter fördern. Die Anglerinnen
und Angler in Deutschland gehen gut ausgebildet und verantwortungsvoll mit unserer Natur
um. Sie wissen, dass das erlegen von Tieren kein Selbstzweck ist und keinem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Insofern glauben wir,
dass das Tierschutzgesetz an dieser Stelle keiner Veränderung bedarf.

3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
siehe Frage 1.

4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
Die SPD sieht erheblichen Änderungsbedarf am Tierschutzgesetz, wird aber den in § 1 zum Ausdruck gebrachten Grundsatz nicht einschränken (siehe Antwort auf Frage 1).



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Thomas Finkbeiner
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Im Gegensatz zu BEIDEN vorherigen Antworten (FDP, LINKE) zumindest keine Steigerung, das würd ich auch so sehen....
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

SPD, viele Worte und nur einen konkreten Inhalt. Typisch Politiker. Am Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes muss nichts geändert werden ist die einzige Aussage der Antwort.

Vielleicht müssen die Fragen ganz konkret werden. Z.B. welche Gesetzestexte wurden Sie zugunsten der Angler ändern?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Wieso Fragen ändern?

FDP wie LINKE haben doch bewiesen, dass man die Fragen leicht verstehen kann, wenn man will..

Und wenn ich nach Gerechtigkeit für Angler frage und als Antwort bekomme von der SPD
Umweltgerechtigkeit ist das Ziel unserer Politik
ist das doch auch klar und eindeutig von der SPD kommuniziert, wo und wie sie Angler und das Angeln sehen, oder nicht?
 

rheinfischer70

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Wieso Fragen ändern?

FDP wie LINKE haben doch bewiesen, dass man die Fragen leicht verstehen kann, wenn man will..

Und wenn ich nach Gerechtigkeit für Angler frage und als Antwort bekomme von der SPD

ist das doch auch klar und eindeutig von der SPD kommuniziert, wo und wie sie Angler und das Angeln sehen, oder nicht?

Hast recht. Es ist ja nicht deine Aufgabe, denen zu erklären, wie man Fragen ausreichend beantwortet. Wenn die SPD ihre Chance nicht nutzen möchte, ist das deren Problem.
 

glavoc

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

und dabei müht der Spitzenkandidat sich doch so redlich, konkrete Aussagen zu machen und wirft dies der amtierenden BK immer so schön vor es nicht zu tun^^...scheint nicht für den Presse-Referenten zu gelten.
Wird wohl auch dieses mal nich klappen werte alte Dame SPD...aber wie heisst es seit bald 100 Jahren? Wer hat uns verraten....


Mal ganz von ab - ich persönlich würde mich ja über eine Anfrage bei der Partei DIE PARTEI wirklich freuen (sowie vermtl. Boardie Rippi auch). Allein des Kontrastes wegen.
Bitte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kochtopf

Chub Niggurath
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Wird wohl auch dieses mal nich klappen werte alte Dame SPD...aber wie heisst es seit bald 100 Jahren? Wer hat uns verraten....
.

Und wer war mit dabei? Die Grüne Partei!
 

Trollwut

Angeln-mit-Stil
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Die Antworten von FDP und Linke beinhalten konkrete Antworten - die sich, abgesehn vom hervorragenden Inhalt, auch noch schön lesen lassen.

Bei der SPD verging mir eigentlich schon nach dem ersten Antwortsatz die Lust weiterzulesen.
Um im Angelbereich zu bleiben: Das war in etwa so, wie wenn ich nem Kollegen auf nem Boot zurufe: "Welche Fischart hast denn gefangen?"
Und als Antwort kommt: "Ja, mit Wobbler."

Danke für nichts #c



Mal ganz von ab - ich persönlich würde mich ja über eine Anfrage bei der Partei DIE PARTEI wirklich freuen (sowie vermtl. Boardie Rippi auch). Allein des Kontrastes wegen.
Bitte.


Dem kann ich so nur zustimmen.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Na das ist doch mal ne Antwort, hat wohl der Referent für "Themen die uns am Arxxx vorbei gehen, wir eh keine Ahnung haben und für den Wahlausgang unerhebliche Minderheiten", geschrieben.
Ja, so sieht das aus.
Erschreckend, peinlich, inkompetent,... und damit vielsagend!
 

rippi

Pokemon-Trainer
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Auf jeden Fall ist "Umweltgerechtigkeit" das Unkompositum des Jahres.
Aber schon witzig wie an alles krampfhaft der Gerechtigkeitshypersuffix angeführt wird.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Leute nochmal:
Nix, absolut GAR NIX gegen "Die Partei".

Wir haben aber (und werden das auch zukünftig) NUR die Parteien gefragt, die zur Zeit der Fragestellung eine reelle Chance auf Einzug in den Bundestag haben.

Das wird weiter so bleiben.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Hier die Antwort von Bündnis90/Die GRÜNEN

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Update 27.07. 2017
Wir stellen die Antworten der Parteien so ein und zur Diskussion, wie sie bei uns eingehen.

Die abschliessende Kommentierung und Bewertung erfolgt nach Eingang aller Antworten in einer Zusammenfassung.


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Wahlprüfstein Anglerboard 2017

Antwort Bündnis90/Die GRÜNEN

1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?
Angeln bringt vielen Menschen Erholung und Spaß, oft verbunden mit einer leckeren Mahlzeit. Sicherlich gibt es Nutzungsformen der Natur, die deutlich weniger schonend sind. Angler und Anglerinnen haben es selber in der Hand ihren Eingriff in die Natur sehr gering zu halten.

Wir freuen uns, dass Anglervereine sich auch Natur- und Artenschutzanliegen widmen, wie z.B. bei der Wiederansiedlung des in Deutschland ausgestorbenen Europäischen Störs. Auch der Einsatz zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse gilt es hervorzuheben.

Eine besondere Bevorzugung des Angelns können wir dem Bundesnaturschutzgesetz nicht entnehmen. Tatsächlich kommt das Angeln in BNatSchG §1, (1), 3.) nicht vor, sondern es heißt dort im Wortlaut:

"Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass … die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz)."

1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?
Wie oben erwähnt freuen wir uns, dass Anglervereine sich Natur- und Artenschutzanliegen widmen. Nicht immer ist das Verhältnis zwischen Anglerinteressen und Natur- und Tierschutz aber ohne Spannungen. In einem Rechtsstaat steht es jedoch jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, Anzeige zu erstatten, wenn nach seiner oder ihrer Auffassung ein Strafbestand vorliegt. Daran wollen und werden wir nichts ändern. Wir vertrauen hier auf eine kundige Beurteilung durch die zuständigen Gerichte.


2.:2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
Denn es gibt ja zig sinnvolle Gründe mehr als reine Verwertung (Hege ist nicht Sache der Angler, sondern der Bewirtschafter), die Angeln als solches mehr als nur sinnvoll, nämlich auch WERTVOLL sein lassen:
kulturelle sinnvolle Gründe (Angeln hat unsere Kulturlandschaft mit geschaffen, schon in der Bronzezeit gab es wohl Angeln als Freizeitbeschäftigung in Deutschland)
soziale sinnvolle Gründe (Jugendarbeit nur als Beispiel)
ökologisch sinnvolle Gründe (Millionen unbezahlter Arbeitsstunden zur Gewässerpflege, Natur-, Biotop- und Artenschutz auch unterhalb der Wasseroberfläche)- ökonomisch sinnvolle Gründe (Angeln und Angler setzen volkswirtschaftlich um 6 Milliarden Euro um, weit über 50.000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt von Anglern abhängig (Prof. Arlinghaus) für die Gesellschaft und die Natur sind ja überzeugend)

Nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten bzw. ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Nahrungserwerb oder die Hege und Pflege des Fischbestandes gelten allgemein als gültiger Grund.


2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG

Die Fischerei, auch die Freizeitfischerei, ist wie alle Landnutzungen zur Einhaltung einer „Guten fachlichen Praxis“ verpflichtet, deren Regelungen durch das jeweilige Fachrecht, die Fischereigesetze der Länder, zu konkretisieren sind. Wann ein Fisch zurückgesetzt werden kann bzw. muss ist durch Kriterien geregelt – Fanggröße, Schonzeiten und Art. Ergänzt werden diese durch lokale Vorschriften der Vereine. Verantwortungsbewusste Angler werden nur die gefangenen Tiere zurücksetzen, die eine sehr hohe Überlebenschance haben.

3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
Wir unterstützen Angler, die ihre Tätigkeit in Einklang mit den Vorgaben von Tier- und Naturschutzrecht und den lokalen Vorschriften ausüben.


4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
Wie oben erwähnt steht es jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, Anzeige zu erstatten, wenn nach seiner oder ihrer Auffassung ein Strafbestand vorliegt. Wir vertrauen hier auf eine kundige Bearbeitung durch die zuständigen Gerichte. Insofern Angler ihre Tätigkeit in Einklang mit den Vorgaben von Tier- und Naturschutzrecht ausüben, haben sie nichts zu fürchten. Es ist Gang und Gäbe, dass neue Vorschriften einer Rechtsauslegung durch die Gerichte unterliegen. Diese schauen wir uns auch weiterhin genau an. Da diese Anzeigen bisher erfolglos sind, sehen wir keinen Grund das Tierschutzgesetz zu ändern. Wie auch in anderen Gebieten (siehe Umweltrechtsbehelfsgesetz) halten wir es in einem Rechtsstaat für den falschen Weg, gerichtliche Überprüfungen von vorherein aus zu schließen. Des Weiteren können Klagen, die keine Aussicht auf Erfolg haben, von Gerichten auch im einfachen Verfahren abgelehnt werden. Somit hat unser Rechtssystem auch gegen ein solches Vorgehen ein effektives, vielfach erprobtes Mittel, um Kosten gering zu halten, ohne den Rechtsstaat einzuschränken um ein Sonderrecht zu schaffen.



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Thomas Finkbeiner
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Nicht schlecht... die Antworten sind ja praktisch ein reiner Verweis auf unsere Gesetze und Paragraphen.

Wenn also bei der Frage 2.2 "Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so..." nach der Meinung/Ansicht der Partei gefragt wird und rein mit dem Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes geantwortet wird und keine Meinung zu erkennen ist... dann läuft da doch irgendetwas schief. Oder irre ich mich da?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Richtig - dass die GRÜNEN in den Länder mit all ihren Minisern von Remmel (Gott sei Dank nu weg) bis Habeck konkret anglefeindlich agieren, ist ja bekannt, oft genug thematisiert auch bei uns und nachgewiesen.

Im Gegensatz zur mehr als dürftigen Antwort der SPD haben die sich aber zumindest Mühe gegen, mögliche grün wählende Angler nicht mehr als nötig zu erschrecken...

Wie zum Thema UND (einigermaßen) anglerfreundlich geantwortet wird, zeigen bis jetzt nur FDP und Die LINKE.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

Schlicht den juristischen Status Quo zu zitieren ist natürlich keine Antwort auf die konkret gestellten Fragen.
Von da her: eine lausige Reaktion.

Da wir dazu auch andere Aktionen der Grünen kennen, aktuell z.B. http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=329719
kann man nur zu dem Schluss kommen, dass diese Partei für Angler unwählbar ist.

Aber die Antwort wurde in Sätze gesteckt, die suggerieren sollen, man hat sich mit dem Wahlprüfstein beschäftigt.
Dass es nochmal deutlich schlimmer geht, hat die SPD gezeigt;
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=329686

Man muss sich das mal wirklich klar machen, wie eine Gruppe von 3-4,5 Mio. Menschen von 2 Bundestagsparteien behandelt werden, es ist einfach erbärmlich!

Um jetzt nicht den rest des Tages schlechte Laune zu behalten, werd ich zum 173ten mal dieses Video schauen: Dietmar Wischmeyer - Wer sind die Grünen
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Wahlprüfstein Bundestagswahl 2017

you made my day Kati
 
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