AW: Wahlversprechen Aufhebung Nachtangelverbot in B-W: Offener Brief an CDU
Vorabveröffentlichung Mag September
CDU knickt vor Grünen ein, Erfüllung des Wahlversprechens in weiter Ferne
Das Gezerre um die Antwort auf meine Nachfragen wegen der Erfüllung des Wahlversprechens der CDU zieht sich ja nun schon länger hin.
Man kriegt eine Antwort vom zuständigen Abgeordneten Rapp (ist für die CDU im entsprechenden Ausschuss, wir berichteten), die später wieder von Ministeriumsmitarbeitern kassiert wird und von denen bisher trotz Nachfrage noch nicht bestätigt wurde, ob diese Mail vom Ministerium nun die offizielle Antwort wäre.
Aber nicht nur mich interessiert das ja, auch andere fragen nach bei der CDU.
So habe ich nun eine Mail vorliegen, in welcher der Generalsekretär der B-W-CDU im Namen von Thomas Strobl einem Angler zum Thema Nachtangeln auf eine Nachfrage antwortet...
Die Sache ist demnach klar (bin mal gespannt, wie das von Eyb seinem Verband verkauft).
Sinngemäß zusammen gefasst hiess es da, dass eine Aufhebung des Nachtangelverbotes im grün-schwarzen Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden wäre (Anmerkung von mir: Warum eigentlich nicht, wenn es die CDU doch eindeutig versprochen hatte??).
Für die CDU wäre es selbstverständlich, "verlässlicher Vertrags- und Koalitionspartner" zu sein.
Daher würde auch "derzeit eine Aufhebung des Nachtangelverbotes nicht auf der Agenda stehen" ...
(Anmerkung von mir: Scheinbar ist es wichtiger, vor angler- und bürgerfeindlichen Grünen einzuknicken und vor denen als "verlässlicher Vertrags- und Koalitionspartner" da zu stehen, als das klare Wahlversprechen an die Bürger zu erfüllen - das lässt mehr als tief blicken - in politische wie menschliche Abgründe....)
Es würde aber laut der Mail auch heissen, dass man seitens der CDU Änderungen bei dieser Regelung für die Zukunft nicht kategorisch ausschliessen würde.....
(Anmerkung von mir: Auf gut Deutsch: Ist ja nett, dass die immerhin eine Erfüllung des Wahlversprechens nicht ausschliessen, wenn die Grünen das der rückgratlosen und wahlversprechenbrechenden CDU zu gestehen würden)..
Weiter schreib ich dazu nix, denn wenn ich dazu meine ehrliche Meinung schreiben würde, würde das sowohl gegen die Boardregeln hier wie auch gegen geltendes Recht in Deutschland bezüglich des Rahmens von Presse- und Meinungsfreiheit verstossen..
Nun warte ich noch (habe heut morgen auch schon mit der Geschäftsstelle der CDU-Fraktion telefoniert) ob noch eine Antwort kommt bis zum Freitag wie verlangt, ob nun die Mail vom Ministerium gilt oder nicht und warum auch da wieder nicht die konkrete Frage von uns beantwortet wurde .
Ansonsten werden wir eben veröffentlichen, was wir dazu haben.
Thomas Finkbeiner