Wallerangler wegen C&R verurteilt

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Wilhelm

Guest
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Punkt 1. Eine Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts.
Punkt 2. Das 2 bis 5 Minütige Hantieren mit dem Waller außerhalb des Wassers war Grund der Verurteilung weil unnötiger Stress für das Tier ( gem Gutachten.)

Was hier wieder alles geschrieben wird ist schon Haarsträubend.
 

50er-Jäger

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Punkt 1. Eine Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts.
Punkt 2. Das 2 bis 5 Minütige Hantieren mit dem Waller außerhalb des Wassers war Grund der Verurteilung weil unnötiger Stress für das Tier ( gem Gutachten.)

Was hier wieder alles geschrieben wird ist schon Haarsträubend.

Und das hätte man einfach umgehen können, wenn man ihn nach dem Köder lösen direkt schwimmen lässt-fertig-keine Anklage das wars.
 

Wollebre

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

ein Fisch dieser Größenordnung ist fast überall so stark mit Schadstoffe kontaminiert das man den zum Schutz der eigenen Gesundheit nicht essen sondern als Sondermüll entsorgen sollte!

Releasen war für mich daher genau die richtige Entscheidung.
Egal ob es sich um um Süßwasser- oder Meeresfische handelt. Nur mal etwas googeln und gibt mehr als ausreichende Beiträge zu dem Thema. Genau damit muss vor Gericht argumentiert werden. Der Veterinärin hätte ich die Frage gestellt mit welchem Genuss sie solch einen kontaminierten Fisch essen würde..... Zeit für entsprechende toxische Untersuchungen sind am Angelplatz nicht möglich. Also war releasen die einzig richtige Entscheidung als den Wels zur Abdeckerei zu bringen.

Kommentare wie den Haken im Wasser zu entfernen ist abhängig davon wo der Haken sitzt. Das kann schnell gehen aber auch mal einige Minuten dauern. Hat da jemand mit einer Stoppuhr neben gestanden? Das sollten wohl alle wissen die sich Angler nennen. Das ist nicht immer möglich und der Fisch hält dabei auch nicht so still wie an Land. Die Abhakmatte, genau dafür erfunden, war daher die richtige Lösung. Wenn dabei eine andere Person dabei Fotos/kurzes Video macht stellt sich die Frage wie das gegen das Tierschutzgesetzt verstößt.

Dann stellt sich die Frage wollten die Angler solch einen großen Fisch fangen der aufgrund der Kontaminierung nicht zu verwerten ist? Angler sind keine Jäger die das zu selektierende Tier ansprechen (auswählen) bevor geschossen wird. Da hätte auch ein 60cm Wels anbeißen können. Der wäre selbstverständlich mitgenommen worden.

Das Empfinden der Zuschauer basiert für mich auf subjektive Wahrnehmung. Heute kennen die nur noch an der Fischtheke zu kaufen.... alles was davor passiert ist ausgeblendet....

Als jahrzehntelanger Angler nehme ich für die Verwertung nur Fische mit geringster Gefahr der Kontaminierung mit. Das sind halt kleinere Exemplare und alles andere darf wieder schwimmen und weiterhin zur Arterhaltung beitragen.
Aber so wie es seit einige Jahre in D abgeht, habe ich in D das Angeln eingestellt und fahre/fliege nur noch in andere Länder.

Nach meiner Meinung brauchen die Beklagten einen fachkundigen Anwalt u. Gutachter.
 
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Wilhelm

Guest
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Wollebre , für dich noch einmal, nicht das zurücksetzen sondern das zu lange hantieren mit dem Tier wurde bestraft.

Lese doch bitte den Eingangsartikel.


Anmerkung meinerseits: Augen auf bei der Platzwahl, Videos kann man schneiden und letztlich wo kein Kläger da kein Richter.
 

50er-Jäger

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

ein Fisch dieser Größenordnung ist fast überall so stark mit Schadstoffe kontaminiert das man den zum Schutz der eigenen Gesundheit nicht essen sondern als Sondermüll entsorgen sollte!

Releasen war für mich daher genau die richtige Entscheidung.
Egal ob es sich um um Süßwasser- oder Meeresfische handelt. Nur mal etwas googeln und gibt mehr als ausreichende Beiträge zu dem Thema. Genau damit muss vor Gericht argumentiert werden. Der Veterinärin hätte ich die Frage gestellt mit welchem Genuss sie solch einen kontaminierten Fisch essen würde..... Zeit für entsprechende toxische Untersuchungen sind am Angelplatz nicht möglich. Also war releasen die einzig richtige Entscheidung als den Wels zur Abdeckerei zu bringen.

Kommentare wie den Haken im Wasser zu entfernen ist abhängig davon wo der Haken sitzt. Das kann schnell gehen aber auch mal einige Minuten dauern. Hat da jemand mit einer Stoppuhr neben gestanden? Das sollten wohl alle wissen die sich Angler nennen. Das ist nicht immer möglich und der Fisch hält dabei auch nicht so still wie an Land. Die Abhakmatte, genau dafür erfunden, war daher die richtige Lösung. Wenn dabei eine andere Person dabei Fotos/kurzes Video macht stellt sich die Frage wie das gegen das Tierschutzgesetzt verstößt.

Dann stellt sich die Frage wollten die Angler solch einen großen Fisch fangen der aufgrund der Kontaminierung nicht zu verwerten ist? Angler sind keine Jäger die das zu selektierende Tier ansprechen (auswählen) bevor geschossen wird. Da hätte auch ein 60cm Wels anbeißen können. Der wäre selbstverständlich mitgenommen worden.

Das Empfinden der Zuschauer basiert für mich auf subjektive Wahrnehmung. Heute kennen die nur noch an der Fischtheke zu kaufen.... alles was davor passiert ist ausgeblendet....

Als jahrzehntelanger Angler nehme ich für die Verwertung nur Fische mit geringster Gefahr der Kontaminierung mit. Das sind halt kleinere Exemplare und alles andere darf wieder schwimmen und weiterhin zur Arterhaltung beitragen.
Aber so wie es seit einige Jahre in D abgeht, habe ich in D das Angeln eingestellt und fahre/fliege nur noch in andere Länder.

Nach meiner Meinung brauchen die Beklagten einen fachkundigen Anwalt u. Gutachter.



Im Video doch bestens zu sehen, abhaken bei Minute 6:06 und danach ab ins Wasser-nicht geschehen....
Und auch im Video zu sehen das der Fisch direkt angeangelt wird-also vorher wie bei einem Jäger ausgemacht wurde-also auch kein Argument es hätte ja ein kleiner beißen können.

Wer solch ein Video online stellt und der Staatsanwaltschaft quasi die Beweisführung abnimmt hat nix anderes als eine Anklage verdient, dümmer kann man sich gar nicht anstellen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Wer solch ein Video online stellt und der Staatsanwaltschaft quasi die Beweisführung abnimmt hat nix anderes als eine Anklage verdient, dümmer kann man sich gar nicht anstellen.


Hallo,


vollkommen richtig. Wie schon erwähnt: die bettelten richtig um eine Verurteilung.
Das mit der Kontaminierung halte ich für übertrieben. Ich hätte da keinerlei Bedenken etwas von einem großen Fisch zu essen.
Da ich Nichtraucher bin und weiss, was im Zigarettenrauch alles steckt; für die Schadstoffe aus nur einer Zigarette kann man aber locker ein paar "kontaminierte" Fischmahlzeiten essen.


Petri Heil


Lajos
 

Gast

Gesperrter User
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Folglich: Wenn schon C&R unbedingt in Deutschland, macht es so, dass es niemand mitbekommt. Fotos, Videos, Herumprahlerei, Herumjammerei wegen dem TSG, schenkt es euch einfach.
Genau das ist der falsche Weg.
In jedem anderen Land Europas kann ich Bilder von meinen Fängen machen und anschließend die Fische wieder zurücksetzen, das wird sogar gewünscht.
Nur in Deutschland nicht.
Wenn jeder Angler ab heute ein Bild seiner Fänge offen postet und alle Gerichte in Deutschland in wenigen Monaten mit solchen Kleinigkeiten hoffnungslos überfordert sind wird sich etwas ändern.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Genau das ist der falsche Weg.
In jedem anderen Land Europas kann ich Bilder von meinen Fängen machen und anschließend die Fische wieder zurücksetzen, das wird sogar gewünscht.
Nur in Deutschland nicht.
Wenn jeder Angler ab heute ein Bild seiner Fänge offen postet und alle Gerichte in Deutschland in wenigen Monaten mit solchen Kleinigkeiten hoffnungslos überfordert sind wird sich etwas ändern.

Weil wir in Deutschland eine "Drückeberger-Mentalität" haben, die ihres Gleichen sucht. Das ist das selbige Thema um Verbände. Da wird alle Nase lang geschimpft über deren Unfähigkeit, wer hat diese Leute in den Funktionen nun aber gewählt? Davon will keiner was Wissen.

Genauso wie diese Pseudo-CR Debatten, die in jeglicher Hinsicht kappes sind, weil ALLE Angler Fische releasen. Zu klein, zu Groß, falscher Fisch, Mindestmaß und so weiter.

Es fehlt an Männern mit Eiern, die Ansichten Vertreten, welche von der groben Menge der Angler so gesehen wird und das zwanghafte Abschlagen ist definitiv nicht mehr der Fall. Diese Generation stirbt schlicht aus.

Pfannenkarpfenbesatz wird immer weniger, weil niemand mehr die Fische entnimmt, Raubfischangler gehen ihrer Leidenschaft nicht mehr nur des Konsums willen nach. Friedfischangler kenne ich nur noch sehr, sehr wenige die auch wegen Essen die Rute schwingen.

Wir brauchen einfach Interessenvertreter die eine Meinung der Angler abbilden, nicht der Minderheiten oder letzten Forenkrieger alter Dekaden. Den Kopf einziehen können sie jedenfalls, die sonst so starken Männer. :q
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Alles was nicht mein Zielfisch ist darf ich zurück setzen, aber das war deren Zielfisch also verdient würde ich sagen.


FALSCH nach bayerischem Fischeereigesetz, eine Entscheidungsmöglichkeit nach Zielfisch oder nicht steht dem Angler rechtlich in Bayern nicht zu.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Punkt 2. Das 2 bis 5 Minütige Hantieren mit dem Waller außerhalb des Wassers war Grund der Verurteilung weil unnötiger Stress für das Tier ( gem Gutachten.)

Deine Interpretation ist für mich nicht richtig. Das "Abhaken" bezieht sich auf fischereirechtlich erlaubtes bzw. vorgeschreibenes, wie Schonzeit und Schonmaß.

Die Gutachterin, Sachverständige, sagt explizit:
„Angeln braucht einen vernünftigen Grund, wie beispielsweise die Verwertung als Lebensmittel. Die Freude am Fangen ist kein Grund.

Der Zeuge, zuständiger Fischereiaufseher, begründet:
"Die Männer hätten den Fisch gar nicht erst fangen dürfen.. [...] Der Fisch gerät in Atemnot. Wenn er sein Element verlässt, empfindet er außerdem Druck auf den inneren Organen. Durch das Hochheben des Fisches kann seine empfindliche Schleimhaut verletzt werden. Dadurch kann es zu Verpilzungen kommen, die auch zum Tod eines Tieres führen können."

Es bleibt derzeit für mich dabei:
Das Urteil ist aus anderer Sicht interessant. Das Foto und Video ist in der Diskussion zu vernachlässigen, denn es geht um das Tierschutzgesetz.

Ich wurde gestern abend noch von meinem Fischereiaufseher diesbezüglich informiert, der das verfolgt hat:

Sachverständige war eine Tierärztin, die generell aussagt, dass Drillen und Anlanden eines Fisches erhebliche Qualen dem Fisch bereitet. Diese Qualen sind nach Tierschutzgesetz nur mit dem Beenden der Qualen durch Schlachten zu rechtfertigen. Angeln ist kein vernüftiger Grund und rechtfertigen Qualen des Drills und Anlanden nicht.

Dieses Urteil ist verheerend!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Weil wir in Deutschland eine "Drückeberger-Mentalität" haben, die ihres Gleichen sucht. Das ist das selbige Thema um Verbände. Da wird alle Nase lang geschimpft über deren Unfähigkeit, wer hat diese Leute in den Funktionen nun aber gewählt? Davon will keiner was Wissen.

Genauso wie diese Pseudo-CR Debatten, die in jeglicher Hinsicht kappes sind, weil ALLE Angler Fische releasen. Zu klein, zu Groß, falscher Fisch, Mindestmaß und so weiter.

Es fehlt an Männern mit Eiern, die Ansichten Vertreten, welche von der groben Menge der Angler so gesehen wird und das zwanghafte Abschlagen ist definitiv nicht mehr der Fall. Diese Generation stirbt schlicht aus.

Pfannenkarpfenbesatz wird immer weniger, weil niemand mehr die Fische entnimmt, Raubfischangler gehen ihrer Leidenschaft nicht mehr nur des Konsums willen nach. Friedfischangler kenne ich nur noch sehr, sehr wenige die auch wegen Essen die Rute schwingen.

Wir brauchen einfach Interessenvertreter die eine Meinung der Angler abbilden, nicht der Minderheiten oder letzten Forenkrieger alter Dekaden. Den Kopf einziehen können sie jedenfalls, die sonst so starken Männer. :q




Hallo,


sicher releasen fast alle Angler Fische. Dies hat aber nichts mit C&R zu tun. C&R definiert das Angeln ohne jegliche Verwertungsabsicht. Auch wer einen untermaßigen Fisch zurücksetzt betreibt nicht C&R.
Zwanghaftes Abschlagen kenne ich nicht und habe ich in Deutschland auch noch nie erlebt, auch in Bayern nicht#c.
Wobei allerdings meine anglerischen Erfahrungen in Deutschland außerhalb Bayerns eher bescheiden sind. Da kenne ich mich in Europa besser aus.
Pfannenkarpfenbesatz wird immer weniger;+. Na dann komm mal nach Nordbayern, da gieren tausende von Anglern gerade auf die Küchengrößen beim Karpfen, so 3-4 Pfund.
Ich bin an sich kein Friedfischangler, aber selbst ich fange mir im Jahr ein paar Karpfen genau dieser größe.|supergri


Petri Heil


Lajos
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Das Irre an diesem Prozeß:
- eine Tierärztin gibt juristische Statements ab
- eine Staatsanwältin fabuliert zu 'Leiden' bei Fischen.
Eine juristische Posse, die zu Recht in einer Berufung landet.

Was mich zusätzlich ankotzt:
jegliche Differenzierung wird unterlassen,
Fisch ist Fisch, egal ob eine sensible Bachforelle oder ein Wels, den man auch ohne größeren Schaden lebend auf der Ladefläche eines Pickups zum Gewässer im Nachbarort kutschieren und da wieder aussetzen könnte.

Deutschland ist Angler-Wahnsinns-Land. #d
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Hallo,


sicher releasen fast alle Angler Fische. Dies hat aber nichts mit C&R zu tun. C&R definiert das Angeln ohne jegliche Verwertungsabsicht. Auch wer einen untermaßigen Fisch zurücksetzt betreibt nicht C&R.
Zwanghaftes Abschlagen kenne ich nicht und habe ich in Deutschland auch noch nie erlebt, auch in Bayern nicht#c.
Wobei allerdings meine anglerischen Erfahrungen in Deutschland außerhalb Bayerns eher bescheiden sind. Da kenne ich mich in Europa besser aus.
Pfannenkarpfenbesatz wird immer weniger;+. Na dann komm mal nach Nordbayern, da gieren tausende von Anglern gerade auf die Küchengrößen beim Karpfen, so 3-4 Pfund.
Ich bin an sich kein Friedfischangler, aber selbst ich fange mir im Jahr ein paar Karpfen genau dieser größe.|supergri


Petri Heil


Lajos

CR besagt aber nicht das zwanghafte Zurücksetzen, das wird vielleicht so interpretiert und am Ende ist es mir auch gleich, wer wieder versucht die Terminologie so zu drehen, das es in irgendeine Schublade passt.

Es soll dem Angler zugestanden werden, die Beute zu bewerten und damit zu verfahren, wie er es für richtig hält. Wozu mache ich denn Lehrgänge und Prüfungen, wenn danach ein Maßnahmenkatalog ohnehin alles Regelt.

Wie man es auch Drehen will, die Meinung der Obrigkeit trifft nicht mit dem Willen der breiten Basis innerhalb Anglerschaft zusammen.

Witziger wird es, wenn klare Bekenner der Verwertungsfloskeln dann der deutschen Feedermannschaft viel Petri Heil für die WM in Italien wünscht. Es ist zum Mäusemelken, wenn man sich ansieht, wie die Freiheit einfacher Entscheidungen zementiert wird, weil Moralisten sich auf den Thron der Erhabenheit setzen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Es soll dem Angler zugestanden werden, die Beute zu bewerten und damit zu verfahren, wie er es für richtig hält. Wozu mache ich denn Lehrgänge und Prüfungen, wenn danach ein Maßnahmenkatalog ohnehin alles Regelt.


Hallo


das ist richtig und so verfahre ich auch schon seit 1960; welchen Fisch ich mitnehme, das entscheide schon noch ich. Natürlich unter Berücksichtigung von Schonzeit und Schonmaß.


Petri Heil


Lajos
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Hallo


das ist richtig und so verfahre ich auch schon seit 1960; welchen Fisch ich mitnehme, das entscheide schon noch ich. Natürlich unter Berücksichtigung von Schonzeit und Schonmaß.


Petri Heil


Lajos

Und ich empfinde diese Lösung als Praxisorientierter. So verfahre ich ebenfalls, seit ich denken kann. Natürlich geht es im Beispiel der beiden Sportsfreunde um deren Umgang mit dem Fisch und nicht alles muss man Gutheißen, aber diese Schauspielerei seitens Behörden, Kontrolleuren und teils Vorständen löst nur Brechreiz aus.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Deine Interpretation ist für mich nicht richtig. Das "Abhaken" bezieht sich auf fischereirechtlich erlaubtes bzw. vorgeschreibenes, wie Schonzeit und Schonmaß.

Die Gutachterin, Sachverständige, sagt explizit:
„Angeln braucht einen vernünftigen Grund, wie beispielsweise die Verwertung als Lebensmittel. Die Freude am Fangen ist kein Grund.

Der Zeuge, zuständiger Fischereiaufseher, begründet:
"Die Männer hätten den Fisch gar nicht erst fangen dürfen.. [...] Der Fisch gerät in Atemnot. Wenn er sein Element verlässt, empfindet er außerdem Druck auf den inneren Organen. Durch das Hochheben des Fisches kann seine empfindliche Schleimhaut verletzt werden. Dadurch kann es zu Verpilzungen kommen, die auch zum Tod eines Tieres führen können."

Es bleibt derzeit für mich dabei:


Hallo Toni,


in dem Artikel erklären aber der "Fischereibeauftragte" (wer das ist weiss ich allerdings nicht, diese Bezeichnung gibt es in Bayern nicht) und die Tierärztin (Sachverständige) unisono, dass das sofortige Abhaken ok gewesen wäre. Zumindest kann man das aus dem Artikel herauslesen.
Die Verurteilung erfolgte ja auch nicht wegen C&R (das wäre ja auch nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen und wäre erstmal gar nicht vor Gericht gelandet).
Die Verurteilung erfolgte wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz, wegen der Behandlung des Fisches nach dem Fang.


Petri Heil


Lajos
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt

Jeder liest es anders wohl ;)



Lies mal bitte das Interview mit "Maximilian König ist Fischereiaufseher für den Bayerischen Teil des Bodensees", dann weißt du wie der tickt:


https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-lindau/lindau_artikel,-die-m%C3%A4nner-h%C3%A4tten-den-fisch-gar-nicht-erst-fangen-d%C3%BCrfen-_arid,10892563.html


Hallo,


dessen Ansichten kann ich auch nachvollziehen.
Allerdings hoffe ich ich sehr, dass er den Unterschied zwischen Fischereigesetz und AVFiG schon kennt. Denn im Fischereigesetz steht das mit dem vernünftigen Grund nicht, es steht nicht mal direkt in der AVFiG, allerdings wird dort, in diesem Zusammenhang, auf das Tierschutzrecht verwiesen.
Aber vermutlich hat man sich bei der Zeitung verschrieben. Kommt öfters vor, als man denkt.


Petri Heil


Lajos
 
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