AW: Wallerangler wegen C&R verurteilt
Spinnt man den Faden weiter, werden Haustiere sinnlos gehalten, wenn sie nur der Belustigung und nicht der Ernährung dienen.
Dann ist selbst jeder Aquarianer oder Anderer Tierhalter ein Tierquäler.
...aber selbst miese Massentierhaltung oder hohe Beifang-Verluste der Fischerei werden vom Tierschutzgesetz gedeckt.
Sollte das Tierschutzgesetz nicht der Achtung der Menschen gegenüber der Kreatur Tier dienen?
Zeigt die Betrachtung ein Tier sei Nahrung und Tierhaltung oder Fang nur Nahrungsbeschaffung wirklich Achtung vor der Kreatur?
Das Tierschutzgesetzt treibt seltsame Blühten, wenn es zum töten der Tiere führt oder Wildtiere zur Nahrung erklärt.
Denn es wird die Menschen nicht ändern, sondern sie nur Zwingen Lösungswege zu suchen die nicht verboten sind.
Als Gutachterin also einen Tierarzt..
Klar das dann ein Tierarzt für Haustiere nur die Leiden verlängert, den es geht ja nur um Nahrung.
Extrem weit gesponnen wären auch das nur Tierquäler, die das sinnlose Leiden und Leben der geliebten Haustiere verlängern.
Wie auch immer nicht das Zurücksetzen von Wildfischen ist kritisch zu sehen.
Sondern die Begründung des Fangens.
Wenn Ihr das Fangen nicht regeln könnt, dann verschlimmbessert auch später nicht den Umgang mit dem Fang.
Denn wenn da dann nachfolgend zurückgesetzt wird, zeigt das auch immer noch eine gewisse Achtung gegenüber der Kreatur und der Natur.
Wer einen Fisch nur als Nahrung und Angeln nur als Nahrungsbeschaffung betrachtet, dem fehlt diese Achtung meist.
Der Ähnelt denen für die Fische Sportgeräte sind.
Ein Tier ist eine Kreatur, ein Stück Fleisch, ein Brot oder ein Sportgerät sind tote Gegenstände.
Das Urteil ist aus anderer Sicht interessant. Das Foto und Video ist in der Diskussion zu vernachlässigen, denn es geht um das Tierschutzgesetz.
Ich wurde gestern abend noch von meinem Fischereiaufseher diesbezüglich informiert, der das verfolgt hat:
Sachverständige war eine Tierärztin, die generell aussagt, dass Drillen und Anlanden eines Fisches erhebliche Qualen dem Fisch bereitet. Diese Qualen sind nach Tierschutzgesetz nur mit dem Beenden der Qualen durch Schlachten zu rechtfertigen. Angeln ist kein vernüftiger Grund und rechtfertigen Qualen des Drills und Anlanden nicht.
Dieses Urteil ist verheerend!
Spinnt man den Faden weiter, werden Haustiere sinnlos gehalten, wenn sie nur der Belustigung und nicht der Ernährung dienen.
Dann ist selbst jeder Aquarianer oder Anderer Tierhalter ein Tierquäler.
...aber selbst miese Massentierhaltung oder hohe Beifang-Verluste der Fischerei werden vom Tierschutzgesetz gedeckt.
Sollte das Tierschutzgesetz nicht der Achtung der Menschen gegenüber der Kreatur Tier dienen?
Zeigt die Betrachtung ein Tier sei Nahrung und Tierhaltung oder Fang nur Nahrungsbeschaffung wirklich Achtung vor der Kreatur?
Das Tierschutzgesetzt treibt seltsame Blühten, wenn es zum töten der Tiere führt oder Wildtiere zur Nahrung erklärt.
Denn es wird die Menschen nicht ändern, sondern sie nur Zwingen Lösungswege zu suchen die nicht verboten sind.
Als Gutachterin also einen Tierarzt..
Klar das dann ein Tierarzt für Haustiere nur die Leiden verlängert, den es geht ja nur um Nahrung.
Extrem weit gesponnen wären auch das nur Tierquäler, die das sinnlose Leiden und Leben der geliebten Haustiere verlängern.
Wie auch immer nicht das Zurücksetzen von Wildfischen ist kritisch zu sehen.
Sondern die Begründung des Fangens.
Wenn Ihr das Fangen nicht regeln könnt, dann verschlimmbessert auch später nicht den Umgang mit dem Fang.
Denn wenn da dann nachfolgend zurückgesetzt wird, zeigt das auch immer noch eine gewisse Achtung gegenüber der Kreatur und der Natur.
Wer einen Fisch nur als Nahrung und Angeln nur als Nahrungsbeschaffung betrachtet, dem fehlt diese Achtung meist.
Der Ähnelt denen für die Fische Sportgeräte sind.
Ein Tier ist eine Kreatur, ein Stück Fleisch, ein Brot oder ein Sportgerät sind tote Gegenstände.