Wann ist bei uns (NRW) ein Zelt ein Zelt?

Schorsch81

Member
Hallo zusammen, :vik:

ich hab da mal n paar Fragen:

Ab wann ist ein Zelt ein Zelt,
Ab wann ein Bivy ein bivy und
ab wann ein Wetterschutz ein Wetterschutz?

Ich hab mal gehört, dass alles, was keinen Boden hat, nicht größer als 5qm und mind. 1/4 der "Plane" offen sein muß, als Wetterschutz gilt und damit das Gesetz des "Wild-Campen" nicht anzuwenden ist. #c

Habt ihr irgendwelche Informationen (evtl. Gesetze) wo das drinsteht?

Danke für eure Antworten,

Petri

Schorsch
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wann ist bei uns (NRW) ein Zelt ein Zelt?

Ich bin mir nicht sicher, ob das einheitlich geregelt ist und (!) ob das auch einheitlich gehandhabt wird.

Auf "Nummer sicher" wirst Du nur gehen können, wenn Du dir vorab von den zuständigen Stellen eine schriftliche Erlaubnis bzw. entsprechende Zusage für Dein konkretes Vorhaben schriftlich holst.(um sie im Falle einer Kontrolle dabei zu haben und vorzeigen zu können, wenn der Kontrollierende es doch mal anders sieht!).

Ansonsten bleibt es beim "pokern" und hoffen, dass niemand sich daran stößt!

Allerdings ist "Zelten/Campen verboten" schon eine klare Ansage und ich persönlich würde allenfalls einen Schirm mit Seitenteilen (ohne Boden) verwenden.

Für gewöhnlich wird ein Schirm mit Seitenteilen so "gerade noch" als Wetterschutz verstanden.

...aber - lange Rede - kurzer Sinn - Sicherheit wird Dir im Einzelfall nur mein Rat im 2. Satz geben können (s.o.)!

Der Rest bleibt Spekulation, private Meinung von Kollegen, Halbwahrheit etc. --> da dies Dir alles nix nützt, frag´ einfach genau dort an, wo Du beabsichtigst künftig zu angeln!

LG & Petri!

Ernie
 
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A

ayron

Guest
AW: Wann ist bei uns (NRW) ein Zelt ein Zelt?

Ich würd auch sagen frag einfach mal nach!
was ich weis ist Zelten meist nicht erlaubt aber Zelte ohne boden erlaubt!
Nen schirm mit Seitenteil sollte doch eigentlich reichen ;)
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: Wann ist bei uns (NRW) ein Zelt ein Zelt?

Ich hab mal gehört, dass alles, was keinen Boden hat, nicht größer als 5qm und mind. 1/4 der "Plane" offen sein muß, als Wetterschutz gilt und damit das Gesetz des "Wild-Campen" nicht anzuwenden ist. #c

so ähnlich würde ich das auch vermuten ...
nicht komplett geschlossen und ohne Boden

aber wie schon oben beschrieben würde eine Nachfrage natürlich Gewißheit bringen
 

Ralle 24

User
AW: Wann ist bei uns (NRW) ein Zelt ein Zelt?

Ich hab mal gehört, dass alles, was keinen Boden hat, nicht größer als 5qm und mind. 1/4 der "Plane" offen sein muß, als Wetterschutz gilt und damit das Gesetz des "Wild-Campen" nicht anzuwenden ist. #c


Zur definition Zelt oder Regenschutz schließe ich mich Ernie´s Beitrag an. Wüsste auch nicht dass dies rechtsverbindlich definiert ist.

Das " Gesetz zum wilden Campen " hat damit allerdings überhaupt nix zu tun. Wildes Camping ist nicht abhängig von der Art der Behelfsunterkunft, sondern bezieht sich allgemein auf das übernachten in der Natur.

Als Angler aber ist ( sollte sein ) der Zweck des Aufenthalts ja nicht das Übernachten, sondern das Angeln über Nacht.
Ob man zum angeln mehr als einen Schirm benutzen darf geht zumeist aus den Bedingungen der Angelerlaubnis hervor. Wenn nicht, siehe Ernies zweiten Satz.

Ist gem. Angelerlaubnis das campen in Verbindung mit dem Angeln explizit verboten, so ist ein Schirm als Regenschutz sicher ok. Eine Liege, Zelt oder Kochgeschirr dann aber schon sehr fraglich.
 
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