Ralle 24
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In der ganzen Diskussion um die Fusion geht es ja immer wieder um das "warum".
Die lakonische Wiederholung der Fusionsbefürworter lautet schon seit Anfang an: "Damit wir mit einer Stimme sprechen können".
Hinterfragt man das, kommt die Antwort, dass wir uns mit einer starken Stimme beim Bund und in der EU besser Gehör verschaffen können.
Ich will mit diesem Märchen einmal aufräumen, denn die Frage nach dem "warum" ist ein Kernthema und durchaus wert, einmal gesondert betrachtet zu werden.
Gleichzeitig möchte ich aber auch erklären, warum wir tatsächlich einen starken und einheitlichen Verband brauchen.
Das EU-Märchen.
Niemand, der alle Sinne beisammen hat wird behaupten, ein Deutscher Anglerverband könne sich beim Europäischen Parlament Gehör verschaffen, resp. dort meinungsbildend wirken. Mir ist kein EU-parlamentarischer Prozess bekannt, an dem ein Verband direkten Einfluss auf das Ergebnis nehmen könnte. Hier, auf EU-Ebene, kann es nur um Lobbypolitik hinter den Kulissen, und hier auch nur um die Einwirkung auf Deutsche Parlamentarier gehen.
Da hat ein Verband mit knapp 800.000 Mitgliedern so gut wie keinen Einfluss. Sich hier stark zu machen geht nur im Verbund mit anderen, ähnlich oder gleichgesinnten Verbänden. Da wäre zum Beispiel der Deutsche Fischereiverband, und der Tourismusverband zu nennen. Auch der Verband der Angelgerätehersteller könnte, theoretisch, ein Verbündeter sein.
Es gilt also, aus den verschiedenen, interessennahen Einzelverbänden einen Ausschuß zu bilden, der übergreifende Interessen lobbyistisch an die Deutschen EU-Parlamentarier heranträgt.
Ob sich in diesem Konglomerat, so ein solches denn überhaupt mal entstehen sollte, nun ein oder zwei Angler-Bundesverbände befinden, ist Jacke wie Hose.
Es ist auch nicht anzunehmen, dass es in EU-Fragen innerhalb zweier Bundesverbände stark unterschiedliche Interessenlagen gibt, die ein Zusammenwirken erheblich erschweren würden.
Ergo würde ein einheitlicher Verband vielleicht die Arbeit in Richtung EU-Parlament etwas verschlanken und vereinfachen, aber unabdingbar notwendig ist ein Zusammenschluß diesbezüglich in keinem Fall.
Das Bund-Märchen.
Das Bund-Märchen ist im Prinzip keines. Hier wäre eine starke Stimme eines gemeinsamen Bundesverbandes wirklich von erheblichem Vorteil.
Jedoch ist wohl kaum richtig klar, warum man da mit einer Stimme sprechen müsste.
Immer wieder gerne genommen ist das Argument WRRL, Wasserrahmenrichtlinien.
Ein völliger Humbug.
Die WRRL wird im Europäischen Parlament verhandelt. Aus Sicht eines Anglerverbandes ist hier EU und Bund gleich, denn man kann ja nur über die Deutschen Parlamentarier seine Ansprüche im EU-Parlament vertreten lassen.
Die Umsetzung der WRRL ist jedoch Ländersache. Hier kommen die Vorgaben aus Europa mit dem Landesrecht zusammen und daraus ergibt sich, wie, in welchem Umfang und in welcher Weise die WRRL umgesetzt wird. Hier haben wir es in Ausführung und Umsetzung mit föderalistischer Gesetzgebung zu tun.
Im Grunde ist das nicht anders, wie bei der Fischereigesetzgebung. Föderalistische Legislative im Rahmen einer übergeordneten Gesetzgebung.
Auf der anderen Seite aber werden manche Landesverbände nicht müde zu proklamieren, dass die Fischereigesetzgebung Ländersache ist, und man sich da nicht von einem Bundsverband "reinreden" lässt.
Bei der WRRL jedoch dreht sich das Argumentationskarussel plötzlich um 180 Grad. Da muss man plötzlich, obwohl es die gleichen legislativen Voraussetzungen sind, "mit einer Stimme" sprechen.
Was ist richtig, was ist falsch ?
Richtig ist, dass wir selbstverständlich und dringend gegenüber dem Bund mit einer starken Stimme sprechen müssen. Allerdings wohl kaum direkt gegenüber dem Bund, sondern wiederum im Rahmen lobbystischer Arbeit und ganz selbstverständlich auch bezüglich der föderalistischen Rechtsprechung.
Ebenso selbstverständlich kann ein Bundesverband keinen direkten Einfluß auf die Länderspezifische Rechtsprechung haben. Aber, er kann und sollte eine länderübergreifende fischereigesetzliche Richtung verfolgen, der sich alle Landesverbände anschließen. Nur so kann ein Bundesverband den Landesverbänden bei der föderalistischen Arbeit den Rücken stärken. Und nur so können alle Landesverbände aus einem starken Bundesverband Vorteile schöpfen.
Die vielzitierte Bayerische Entnahmepflicht ist dafür ein leuchtendes Beispiel.
Bayern folgt damit klar der vorgegebenen Richtlinie des VDSF, Angeln nur zum Verzehr. Schleswig Holstein hat sich bei der letzten Revision des dortigen Landesfischereigesetzes mit Händen und Füßen gegen eine pauschale Entnahmepflicht gewehrt.
Um wieviel schwerer war das, da der eigene Bundesverband dazu einen komplett gegenläufigen Kurs fährt?
Woher kommen Schleswig Holsteinische Politiker überhaupt auf die Idee, eine Entnahmepflicht in das Fischereigesetz aufnehmen zu wollen?
Natürlich, Bayern hat es vorgemacht, unterstützt durch die Angelpolitische Ausrichtung ihres Bundesverbandes.
Es ist völlig klar, dass es zwar eine föderalistische Fischereigesetzgebung gibt, dass aber die Regelungen anderer Bundesländer in der Politik sehr wohl die Meinungsbildung beeinflusst.
Und es ist ebenso klar, und das meine ich ohne Spott und Hähme, dass dabei in allererster Linie auf Verbote und Einschränkungen geschaut wird.
Also, zur Ausgangsfrage. Warum brauchen wir einen eiheitlichen Bundesverband?
Wir brauchen einen einheitlichen Bundesverband, um Länderübergreifende Lobbyarbeit zu verrichten und um den Landesverbänden bei deren täglichem Brot Rückhalt und Sicherheit zu geben.
Da beißt keine Maus den Faden ab.
Und das funktioniert nicht mit "schaun ´wer mal" nach der Fusion. Das funktioniert nicht, wenn der Landesverband X "Hüh" sagt, und der Landesverband Y "Hott".
Das funktioniert nur und ausschließlich mit der Festlegung Angelpolitischer Ziele und Ausrichtungen, die mit den Landesverbänden abgesprochen sind, und der sich jeder Landesverband unterordnet.
Und da dahin gehend genau überhaupt nichts besprochen und festgelegt wurde, glaubt jeder Landesverband unter einem vereinten Bundesverband weiter sein Süppchen kochen zu können, steht jeder Landesverband auf dem Standpunkt, dass man sich nirgendwo reinreden lässt.
Und genau deswegen wird es einen einheitlichen und starken Bundesverband in absehbarer Zukunft nicht geben können.
Völlig gleich, was da im Februar in Berlin beschlossen wird.
Der Zusammenschluß von Landesverbänden, die untereinander keinerlei Einigkeit in Angelpolitischen Grundsätzen haben, konstuiert lediglich einen wirkungslosen und kostenträchtigen Moloch, dessen Existenzgrundlage nur in seinem Dasein besteht.
Die lakonische Wiederholung der Fusionsbefürworter lautet schon seit Anfang an: "Damit wir mit einer Stimme sprechen können".
Hinterfragt man das, kommt die Antwort, dass wir uns mit einer starken Stimme beim Bund und in der EU besser Gehör verschaffen können.
Ich will mit diesem Märchen einmal aufräumen, denn die Frage nach dem "warum" ist ein Kernthema und durchaus wert, einmal gesondert betrachtet zu werden.
Gleichzeitig möchte ich aber auch erklären, warum wir tatsächlich einen starken und einheitlichen Verband brauchen.
Das EU-Märchen.
Niemand, der alle Sinne beisammen hat wird behaupten, ein Deutscher Anglerverband könne sich beim Europäischen Parlament Gehör verschaffen, resp. dort meinungsbildend wirken. Mir ist kein EU-parlamentarischer Prozess bekannt, an dem ein Verband direkten Einfluss auf das Ergebnis nehmen könnte. Hier, auf EU-Ebene, kann es nur um Lobbypolitik hinter den Kulissen, und hier auch nur um die Einwirkung auf Deutsche Parlamentarier gehen.
Da hat ein Verband mit knapp 800.000 Mitgliedern so gut wie keinen Einfluss. Sich hier stark zu machen geht nur im Verbund mit anderen, ähnlich oder gleichgesinnten Verbänden. Da wäre zum Beispiel der Deutsche Fischereiverband, und der Tourismusverband zu nennen. Auch der Verband der Angelgerätehersteller könnte, theoretisch, ein Verbündeter sein.
Es gilt also, aus den verschiedenen, interessennahen Einzelverbänden einen Ausschuß zu bilden, der übergreifende Interessen lobbyistisch an die Deutschen EU-Parlamentarier heranträgt.
Ob sich in diesem Konglomerat, so ein solches denn überhaupt mal entstehen sollte, nun ein oder zwei Angler-Bundesverbände befinden, ist Jacke wie Hose.
Es ist auch nicht anzunehmen, dass es in EU-Fragen innerhalb zweier Bundesverbände stark unterschiedliche Interessenlagen gibt, die ein Zusammenwirken erheblich erschweren würden.
Ergo würde ein einheitlicher Verband vielleicht die Arbeit in Richtung EU-Parlament etwas verschlanken und vereinfachen, aber unabdingbar notwendig ist ein Zusammenschluß diesbezüglich in keinem Fall.
Das Bund-Märchen.
Das Bund-Märchen ist im Prinzip keines. Hier wäre eine starke Stimme eines gemeinsamen Bundesverbandes wirklich von erheblichem Vorteil.
Jedoch ist wohl kaum richtig klar, warum man da mit einer Stimme sprechen müsste.
Immer wieder gerne genommen ist das Argument WRRL, Wasserrahmenrichtlinien.
Ein völliger Humbug.
Die WRRL wird im Europäischen Parlament verhandelt. Aus Sicht eines Anglerverbandes ist hier EU und Bund gleich, denn man kann ja nur über die Deutschen Parlamentarier seine Ansprüche im EU-Parlament vertreten lassen.
Die Umsetzung der WRRL ist jedoch Ländersache. Hier kommen die Vorgaben aus Europa mit dem Landesrecht zusammen und daraus ergibt sich, wie, in welchem Umfang und in welcher Weise die WRRL umgesetzt wird. Hier haben wir es in Ausführung und Umsetzung mit föderalistischer Gesetzgebung zu tun.
Im Grunde ist das nicht anders, wie bei der Fischereigesetzgebung. Föderalistische Legislative im Rahmen einer übergeordneten Gesetzgebung.
Auf der anderen Seite aber werden manche Landesverbände nicht müde zu proklamieren, dass die Fischereigesetzgebung Ländersache ist, und man sich da nicht von einem Bundsverband "reinreden" lässt.
Bei der WRRL jedoch dreht sich das Argumentationskarussel plötzlich um 180 Grad. Da muss man plötzlich, obwohl es die gleichen legislativen Voraussetzungen sind, "mit einer Stimme" sprechen.
Was ist richtig, was ist falsch ?
Richtig ist, dass wir selbstverständlich und dringend gegenüber dem Bund mit einer starken Stimme sprechen müssen. Allerdings wohl kaum direkt gegenüber dem Bund, sondern wiederum im Rahmen lobbystischer Arbeit und ganz selbstverständlich auch bezüglich der föderalistischen Rechtsprechung.
Ebenso selbstverständlich kann ein Bundesverband keinen direkten Einfluß auf die Länderspezifische Rechtsprechung haben. Aber, er kann und sollte eine länderübergreifende fischereigesetzliche Richtung verfolgen, der sich alle Landesverbände anschließen. Nur so kann ein Bundesverband den Landesverbänden bei der föderalistischen Arbeit den Rücken stärken. Und nur so können alle Landesverbände aus einem starken Bundesverband Vorteile schöpfen.
Die vielzitierte Bayerische Entnahmepflicht ist dafür ein leuchtendes Beispiel.
Bayern folgt damit klar der vorgegebenen Richtlinie des VDSF, Angeln nur zum Verzehr. Schleswig Holstein hat sich bei der letzten Revision des dortigen Landesfischereigesetzes mit Händen und Füßen gegen eine pauschale Entnahmepflicht gewehrt.
Um wieviel schwerer war das, da der eigene Bundesverband dazu einen komplett gegenläufigen Kurs fährt?
Woher kommen Schleswig Holsteinische Politiker überhaupt auf die Idee, eine Entnahmepflicht in das Fischereigesetz aufnehmen zu wollen?
Natürlich, Bayern hat es vorgemacht, unterstützt durch die Angelpolitische Ausrichtung ihres Bundesverbandes.
Es ist völlig klar, dass es zwar eine föderalistische Fischereigesetzgebung gibt, dass aber die Regelungen anderer Bundesländer in der Politik sehr wohl die Meinungsbildung beeinflusst.
Und es ist ebenso klar, und das meine ich ohne Spott und Hähme, dass dabei in allererster Linie auf Verbote und Einschränkungen geschaut wird.
Also, zur Ausgangsfrage. Warum brauchen wir einen eiheitlichen Bundesverband?
Wir brauchen einen einheitlichen Bundesverband, um Länderübergreifende Lobbyarbeit zu verrichten und um den Landesverbänden bei deren täglichem Brot Rückhalt und Sicherheit zu geben.
Da beißt keine Maus den Faden ab.
Und das funktioniert nicht mit "schaun ´wer mal" nach der Fusion. Das funktioniert nicht, wenn der Landesverband X "Hüh" sagt, und der Landesverband Y "Hott".
Das funktioniert nur und ausschließlich mit der Festlegung Angelpolitischer Ziele und Ausrichtungen, die mit den Landesverbänden abgesprochen sind, und der sich jeder Landesverband unterordnet.
Und da dahin gehend genau überhaupt nichts besprochen und festgelegt wurde, glaubt jeder Landesverband unter einem vereinten Bundesverband weiter sein Süppchen kochen zu können, steht jeder Landesverband auf dem Standpunkt, dass man sich nirgendwo reinreden lässt.
Und genau deswegen wird es einen einheitlichen und starken Bundesverband in absehbarer Zukunft nicht geben können.
Völlig gleich, was da im Februar in Berlin beschlossen wird.
Der Zusammenschluß von Landesverbänden, die untereinander keinerlei Einigkeit in Angelpolitischen Grundsätzen haben, konstuiert lediglich einen wirkungslosen und kostenträchtigen Moloch, dessen Existenzgrundlage nur in seinem Dasein besteht.