PirschHirsch
Well-Known Member
Ganz einfach, weil aus der Sicht des unterprivilegierten Uferanglers, die Chance besteht, dass der Bootsangler mehr fängt, der Schleppende erst recht und wenn er noch dazu ein E-Lot benutzt, dann regt sich Unmut.
DAS kann ich mir nun bei starker "Ufer-Lobby" wiederum sehr gut vorstellen - je nachdem, wie da die vereinsinternen Machtverhältnisse sind (da ist es dann quasi ein Wunder, dass das Bootsangeln nicht gleich komplett verboten wird).
Nicht jedoch Motor vs. Rudern, da vom Evtl.-Mistbau-Faktor her wie gesagt quasi unterschiedslos.
Ich denke aber, der Hauptgrund besteht in:
Mir fallen keine sinnvollen Gründe ein, wann und warum Schleppangeln ein Problem sein sollte, wenn der Verein unbedingte Rücksichtnahme auf andere Gewässernutzer vorschreibt.
Das heißt quasi, dass Angler dort am alleruntersten Ende der Gewässernutzungs-Nahrungskette stehen. Gleichzeitig bedeutet so etwas oft auch anders herum, dass andere Gewässernutzer dann nicht unbedingt Rücksicht auf Angler nehmen (müssen bzw. sollen oder wollen).
Da reichen dann ein paar Vorfälle bzw. Beschwerden, um ein Schleppverbot auszulösen (oder alternativ auch andere Verbote). Egal, ob der Angler dann wirklich den jeweiligen Vorfall verbockt hat oder nicht.
Wenn es dann bei so einer ohnehin sensiblen (sprich: angler-ungünstigen) Konstellation ein paar Doofis auch noch wirklich übertreiben und echten Schlepp-Mist bauen (wie auch immer der geartet sein mag), hat sich das potenziell schnell. Was dann leider - wie üblich - die große Mehrheit der vernünftigen Schleppangler auszubaden hat.
Weil halt offenbar "von oben" möglichst jeder Ärger mit Seglern, Surfern, Tauchern, Schwimmern etc. vermieden werden soll - potenziell vor allem, wenn unter den Genannten viele (auch regionale) Touristen sein sollten (die zahlungskräftig wiederkommen sollen).
Das Gebot der unbedingten Rücksichtnahme muss aber nicht unbedingt vom Verein selbst kommen - kann ja theoretisch auch gut sein, dass der Verein das vorgeschrieben bekommt (von Gemeinde, Landkreis etc.), um das jeweilige Gewässer überhaupt anglerisch nutzen zu dürfen.
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