warum wird Schleppangeln verboten?

PirschHirsch

Well-Known Member
Ganz einfach, weil aus der Sicht des unterprivilegierten Uferanglers, die Chance besteht, dass der Bootsangler mehr fängt, der Schleppende erst recht und wenn er noch dazu ein E-Lot benutzt, dann regt sich Unmut.

DAS kann ich mir nun bei starker "Ufer-Lobby" wiederum sehr gut vorstellen - je nachdem, wie da die vereinsinternen Machtverhältnisse sind (da ist es dann quasi ein Wunder, dass das Bootsangeln nicht gleich komplett verboten wird).

Nicht jedoch Motor vs. Rudern, da vom Evtl.-Mistbau-Faktor her wie gesagt quasi unterschiedslos.

Ich denke aber, der Hauptgrund besteht in:
Mir fallen keine sinnvollen Gründe ein, wann und warum Schleppangeln ein Problem sein sollte, wenn der Verein unbedingte Rücksichtnahme auf andere Gewässernutzer vorschreibt.

Das heißt quasi, dass Angler dort am alleruntersten Ende der Gewässernutzungs-Nahrungskette stehen. Gleichzeitig bedeutet so etwas oft auch anders herum, dass andere Gewässernutzer dann nicht unbedingt Rücksicht auf Angler nehmen (müssen bzw. sollen oder wollen).

Da reichen dann ein paar Vorfälle bzw. Beschwerden, um ein Schleppverbot auszulösen (oder alternativ auch andere Verbote). Egal, ob der Angler dann wirklich den jeweiligen Vorfall verbockt hat oder nicht.

Wenn es dann bei so einer ohnehin sensiblen (sprich: angler-ungünstigen) Konstellation ein paar Doofis auch noch wirklich übertreiben und echten Schlepp-Mist bauen (wie auch immer der geartet sein mag), hat sich das potenziell schnell. Was dann leider - wie üblich - die große Mehrheit der vernünftigen Schleppangler auszubaden hat.

Weil halt offenbar "von oben" möglichst jeder Ärger mit Seglern, Surfern, Tauchern, Schwimmern etc. vermieden werden soll - potenziell vor allem, wenn unter den Genannten viele (auch regionale) Touristen sein sollten (die zahlungskräftig wiederkommen sollen).

Das Gebot der unbedingten Rücksichtnahme muss aber nicht unbedingt vom Verein selbst kommen - kann ja theoretisch auch gut sein, dass der Verein das vorgeschrieben bekommt (von Gemeinde, Landkreis etc.), um das jeweilige Gewässer überhaupt anglerisch nutzen zu dürfen.
 
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rustaweli

AB-Matze
Vom heimischen Sofa aus ist's leicht den Empörling gegen solche Pauschalverbote zu geben. Aber stellt ihr euch Tag & Nacht raus und führt mit den Ismirdochgalfischern die Diskurse?

Ist wie mit der 30er Zone vor den Schulen. Wenn dann alle statt den 70 nur noch 50 fahren, ist auch schon was gewonnen. So eine "Mutter in Eile" kann es ganz schön krachen lassen! ;)
Naja, im Forum wird es schwer über einen Informations,- u Meinungsaustausch hinauszugehen. Denke aber das es da auf Vereinsebene bei Sitzungen schon über das Sofa hinausgeht und später auf Verbandsebene.
Nach dieser Logik könnte man aber alles verbieten. Das Autofahren zwecks Raser, Falschparker... Das Angeln komplett. Schonmaß eingehalten? Nahrungserwerb oder Releaseabsicht? Fische Ausversehen in der Schonzeit gebissen und leider verangelt? Im Umkreis von 25 Metern immer vor dem Angeln den Platz putzen? Halten sich alle an alles?
Aber wie Minimax schon schrieb, ist OT und hilft dem TE nicht weiter.
 

rustaweli

AB-Matze
"Uferneider" kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Bellys, Kajaks, Kanus gibt es heute schon in allen Variationen zu Preisen einer Mittelklasse Rutenkombo.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Das heißt quasi, dass Angler dort am alleruntersten Ende der Gewässernutzungs-Nahrungskette stehen.

Da reichen dann ein paar Vorfälle bzw. Beschwerden, um ein Schleppverbot auszulösen (oder alternativ auch andere Verbote).

Das könnte sogar bei uns drohen.
Wenn ich mir die Inflation von Stand-Up Paddlern auf meinem See ansehe, sind da Konflikte vor programmiert.
Diese gibt es seit letztem Jahr dort in Rudeln und ich bin mir nicht sicher, ob diese alle wissen, was sie tun?
Die paar Mal wo ich los war, bin ich um die rum geeiert, wenn sie sich nicht aus der Spur machten.

Jürgen
 

Bankside Dreamer

Well-Known Member
Wenn ich mir die Inflation von Stand-Up Paddlern auf meinem See ansehe, sind da Konflikte vor programmiert.

Speziell mit den Krokodilen, die es gelegentlich in dem Gewässer zu sichten gilt. ;)
Doof nur dass die Behin... ääh Behörden den See dann direkt wieder für alle Nutzer sperren werden.
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
Ich glaube das überwiegend der Generationen- und Neidkonflikt hier des Rätsels Antwort ist.
Oft wird schnell etwas verboten, was man selbst nicht machen kann und man bei dem man andere im Vorteil sieht.

Bei uns in der Region gibt es für sämtliche Gewässer und Gewässerabschnitte einzelne Vereine. Auf der Ems und dem DEK hat man hier quasi alle paar Meter einen anderen Verein und in drei der Vereinen bin ich beigetreten. Das Angeln vom Boot ist in allen drei Vereinen zwar erlaubt, jedoch nur einer erlaubt das freie Angeln vom Boot. Also geschleppt, beim driften und stehend/verankert. Bei zwei anderen Angelvereinen darf man nur vom verankerten Boot aus angeln. Das wird allerdings vor allem dann lächerlich, wenn man teils an den Gewässern nicht ankern darf. ab75

Viele der Vereine werden von der älteren Generation geführt. Jüngere Angler sind selten im Vorstand, um da etwas zu bewirken oder zeigemäße Regeln durchzuführen. Daher bleiben dann auch solche alten Schinken an Regeln erhalten.

Ein gutes Beispiel habe ich bei einem benachbarten Verein erlebt. Kunstköder-Verbot an einem der Gewässer. Auf die Frage eines der älteren Vorstandsmitglieder hin, warum es denn verboten sein, ganz empört die Antwort: "Die fangen damit alle guten Fische raus und man verangelt damit zu viele Fische.". Auf die Frage, warum er denn nicht mit Kunstköder angelt dann nur: "Mit dem neumodischen Mist will ich nichts zu tun haben. Damit fängt man eh nichts!".

Das die beiden Aussagen sich ausschließen... merkt man selbst. Und die Aussage zeigt perfekt sowohl den Generationen- als auch den Neidkonflikt.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Viele der Vereinsvorstände fallen eben leider unter den Begriff "zeigten sich stets bemüht" Einen ordentlichen, verbindlichen und klaren schriftlichen Ausdruck bringen sie aber nicht zu Stande. Auf Nachfragen bei verschiedenen Granden dieser Zünfte kriegt man dann oft zu hören "Du weisst doch, was gemeint ist!". So kommt eben eines zum anderen. Bestimmungen sind halt Bestimmungen und keine Meinungssammlungen.

Am Chiemsee stand beispielsweise viele Jahre lang eine Mindestgröße für "Blinker" im Uferbereich. Jeder wusste, oder konnte sich denken, dass damit Spinnköder aller Art gemeint waren. Aber es stand nun mal Blinker in den Papieren und das betrifft keine Wobbler, keine Gummiköder u.s.w.. Es stand da und jeder durfte sich denken, was er wollte.

Bei uns im Verein kann man die Vorfach- und Raubfischbestimmungen auf den Satz herunterbrechen, "häng halt irgendwas hin!". Dafür soll man aber Rachensperre und Gaff(!) dabeihaben!

Und da kann man quer durchs Reich alle möglichen Vereinsbestimmungen abklappern, überall wird man solche "krummen Hunde" finden, dass es einem den Schuh auszieht.

Aber btt... mir persönlich ist es noch lieber, Schleppfischen ist per se verboten, als Hinz & Kunz beim "Schlörangeln" beobachten zu müssen. Da kann halt nicht jeder mit ümm! ;)
 

Lil Torres

Immer-mehr-Allrounder
Und da kann man quer durchs Reich alle möglichen Vereinsbestimmungen abklappern, überall wird man solche "krummen Hunde" finden, dass es einem den Schuh auszieht.

so z.b. auch in einem meiner vereine. dort ist pva verboten, weil das ja den see verschmutzt. ja, richtig gelesen... unser damaliger 1. vorsitzender soll pva-reste am badestrand gefunden haben. ich wusste nicht ob ich lachen oder weinen sollte...
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

solche Verbote gibt es ja nicht nur in Vereinsgewässern.

Ich bin früher ja jedes Jahr eine Woche zum Angeln an die Bodden gefahren, da durfte man die ersten Jahre nur vom verankerten Boot angeln. Später durfte dann zwar gedriftet werden, Schleppangeln blieb aber weiterhin verboten.

Am Rothsee in MFr war im ersten Jahr Schleppangeln vom Boot erlaubt. Da scheinen sich aber so einige Bootsangler nicht sehr vorbildlich benommen zu haben und im Folgejahr hat der Landrat das Bootsangeln komplett verboten.

In den anderen fränkischen Seen ist Schleppangeln noch erlaubt, aber seit einiger Zeit sind dort Planerboards etc. verboten.

Segler, Surfer und andere Freizeitsportler haben scheinbar für Schleppangler nur begrenzt Verständnis und wollen wohl im Zweifel auch keine Rücksicht darauf nehmen.

Wird halt wie so oft unterschiedliche Ursachen haben und ggf. eine Kombination mehrerer Gründe sein, wenn Schleppangeln verboten oder gar nicht erst erlaubt wird.

pva-reste am badestrand
und daneben lagen noch benutze W-LAN-Kabel ?

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man fast lachen.
 

tibulski

Well-Known Member
Hallo,

ich kann das schon in Teilen nachvollziehen. Schelppangeln ist halt einfach unglaublich effektiv. Dazu spaltet es die Bootsbesitzer von den Uferanglern. In großen Gewässern in Deutschland wie Bodensee, Ostsee oder einigen Talsperren kommt das nicht so zum tragen und da darf man ja auch nach wie vor Schleppangeln. An der Ostsee wird ja teilweise mit bis zu 14 Ruten hinterm Boot geschleppt, am Bodensee sind 6 erlaubt und um so kleiner das Gewässer um so weniger. Selbst im Bodensee (64x15 Kilometer) gab es da Konflikte und definierte Vorfahrtsregeln beim Schleppangeln, dazu musste man eine weiße Flagge setzen, damit man als Schleppangler erkannt wird. Man stellt die Sideplanner oder "Hunde" am Mast ja gerne mal 30-40m seitlich aus und da braucht man halt Platz im Gewässer. Wenn man noch die Downrigger und Tauchscheiben dazunimmt, fächert man das Gewässer in Breite und Tiefe maximal ab.

Neid unter den Anglern spielt sicher auch eine Rolle bei der Entscheidung der Vereinsvorstände.
Wenn wir mal das Schleppen mit Motor betrachten, sitzt man nach dem auslassen der Ruten ja weitestgehend sesselpubsend in seinem Stuhl und leiert den Fisch rein, wenn die Bremse geht. Der Motor erledigt so oder so das meiste vom Drill, wenn man will. Beim Rudern und Ruten hinterm Boot rauslassen ist das nicht ganz so krass, aber in kleinen Gewässern auch vergleichsweise effektiv.

Dazu sollte man nicht vergessen, dass Angeln immer eine freiwillige Selbstbeschränkung war und ist. Es gibt noch effektivere Methoden als Schleppangeln einen großteil der Fische aus dem Gewässer zu entfernen. Auch an den meisten Fließgewässern wurde analog irgendwann das "Tiroler Hölzl" verboten.

Der unsägliche Spruch "Wer fängt hat recht" ist hier aus meiner Sicht nicht angebracht, weil man immer auch die Methode betrachten muss. Nicht jeder versteht es mit jeder Methode verantwortungsvoll umzugehen. Auch wenn fast jeder das für sich selbst proklamiert. Aber wir wissen alle wie die Praxis aussieht ...

LG,

Olaf
 
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Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Bitte nicht verwechseln: Das Tiroler Hölzl als reines Senkgewicht und das Tiroler HölzlN als eigenständige Methode!
 

smithie

Well-Known Member
Hallo,

ich kann das schon in Teilen nachvollziehen. Schelppangeln ist halt einfach unglaublich effektiv. Dazu spaltet es die Bootsbesitzer von den Uferanglern. In großen Gewässern in Deutschland wie Bodensee, Ostsee oder einigen Talsperren kommt das nicht so zum tragen und da darf man ja auch nach wie vor Schleppangeln. An der Ostsee wird ja teilweise mit bis zu 14 Ruten hinterm Boot geschleppt, am Bodensee sind 6 erlaubt und um so kleiner das Gewässer um so weniger. Selbst im Bodensee (64x15 Kilometer) gab es da Konflikte und definierte Vorfahrtsregeln beim Schleppangeln, dazu musste man eine weiße Flagge setzen, damit man als Schleppangler erkannt wird. Man stellt die Sideplanner oder "Hunde" am Mast ja gerne mal 30-40m seitlich aus und da braucht man halt Platz im Gewässer. Wenn man noch die Downrigger und Tauchscheiben dazunimmt, fächert man das Gewässer in Breite und Tiefe maximal ab.

Neid unter den Anglern spielt sicher auch eine Rolle bei der Entscheidung der Vereinsvorstände.
Wenn wir mal das Schleppen mit Motor betrachten, sitzt man nach dem auslassen der Ruten ja weitestgehend sesselpubsend in seinem Stuhl und leiert den Fisch rein, wenn die Bremse geht. Der Motor erledigt so oder so das meiste vom Drill, wenn man will. Beim Rudern und Ruten hinterm Boot rauslassen ist das nicht ganz so krass, aber in kleinen Gewässern auch vergleichsweise effektiv.

Dazu sollte man nicht vergessen, dass Angeln immer eine freiwillige Selbstbeschränkung war und ist. Es gibt noch effektivere Methoden als Schleppangeln einen großteil der Fische aus dem Gewässer zu entfernen. Auch an den meisten Fließgewässern wurde analog irgendwann das "Tiroler Hölzl" verboten.

Der unsägliche Spruch "Wer fängt hat recht" ist hier aus meiner Sicht nicht angebracht, weil man immer auch die Methode betrachten muss. Nicht jeder versteht es mit jeder Methode verantwortungsvoll umzugehen. Auch wenn fast jeder das für sich selbst proklamiert. Aber wir wissen alle wie die Praxis aussieht ...

LG,

Olaf
Wenn ein Vereinsvorstand (wie auch Verbandsfunktionär) aus Neid entscheidet, ist er fehl am Platz und sollte besser sofort aufhören!
Er ist von seinen Mitgliedern gewählt und hat deren Interessen zu vertreten und ihnen eine ungehinderte Ausübung der Fischerei zu ermöglichen - nicht auf Grundlage dessen, was er wem neidet. In diesem Zusammenhang ist seine Meinung auch untergeordnet der Meinung/Interessen derjenigen, die er vertritt.

Das sage ich als jemand, der das über 10 Jahre gemacht hat.

"Angeln war und ist immer eine freiwillige Selbstbeschränkung"
Was bitte ist denn das für eine unsinnige Aussage? Soll so eine pauschale Aussage dann ab sofort die Rechtfertigung für jedwede sinnige oder unsinnige Regelung sein?

*Kopfschüttel*

Und wieso wird von verantwortlicher Position im Angelwesen eigentlich immer wieder proklamiert, dass die Praxis aussieht, als würde es da draußen nur Fehlverhalten geben?

*Kopfschüttel*
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Wenn ein Vereinsvorstand (wie auch Verbandsfunktionär) aus Neid entscheidet, ist er fehl am Platz und sollte besser sofort aufhören!
Wenn denn Ersatz bereitsteht. Normalerweise ist nach der Frage "Wer macht's dann?" der Saal akut schweigsam, oder gar leer.
 

Lajos1

Well-Known Member
Wenn denn Ersatz bereitsteht. Normalerweise ist nach der Frage "Wer macht's dann?" der Saal akut schweigsam, oder gar leer.
Hallo,

das stimmt. Vor einigen Jahren suchten wir einen neuen Gewässerwart (der alte wollte und konnte wohl auch nicht mehr, er war 80 Jahre alt).
Wenn der Vorstand in der Versammlung gesagt hätte: wer als letzter den Saal verläßt, der muss es machen, da hätte es Mord und Totschlag am Ausgang gegeben. Viel schlimmer als bei einem Brand im Saal :laugh2.

Gruß

Lajos

PS. wir haben 6 Gewässerwarte, aber das war der Capo und da hängen schon ein paar hundert Stunden pro Jahr an Arbeit dran und die meist am Samstag.
 

Prinzchen

Active Member
Wenn ein Vereinsvorstand (wie auch Verbandsfunktionär) aus Neid entscheidet, ist er fehl am Platz und sollte besser sofort aufhören!
Er ist von seinen Mitgliedern gewählt und hat deren Interessen zu vertreten und ihnen eine ungehinderte Ausübung der Fischerei zu ermöglichen - nicht auf Grundlage dessen, was er wem neidet. In diesem Zusammenhang ist seine Meinung auch untergeordnet der Meinung/Interessen derjenigen, die er vertritt.
Wenn also 80% der Vereinsmitglieder wünschen, dass die Gewässer mit ReFos zugekippt gehören, sollte ich mich als Vereinsvorsitzender dem unbedingt Fügen?

Sorry, das sehe ich ganz und gar anders.
 

smithie

Well-Known Member
Ist für Dich "Gewässer mit ReFo zukippen" gleichzusetzen mit "eine ungehinderte Ausübung der Fischerei zu ermöglichen"?
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
In diesem Zusammenhang ist seine Meinung auch untergeordnet der Meinung/Interessen derjenigen, die er vertritt.
Also bei uns soll der Vorstand eigentlich nicht das machen, was die Mehrheit der Mitglieder sich so wünscht, sondern sich an Gesetz, Verordnung und Satzung halten und das Vereinswohl in den Vordergrund stellen. Fischhege, Nachhaltigkeit und Gewässerpflege sollten da eigentlich Vorrang vor kurzfristigen Fanginteressen haben.

Aber Theorie und Praxis klaffen da oft auseinander.
 
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