sevone
Sportfischer
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit
#6
ich habe mir mal die Mühe gemacht und den Trööt durchgelesen; dabei habe ich den zitierten Beitrag als sinnvollsten eingestuft, obwohl er anscheinend noch von niemandem beachtet wurde.
Ich komme selbst auch aus Brandenburg und kann nur sagen, dass die Gesetzgebung kein Methodenverbot vorsieht. Es gibt auch keine sinnlos lange, allgemeine "Raubfischschonzeit", wie das an westdeutschen "Vereinsweihern" gang und gäbe zu seien scheint. Natürlich kann dieses Gesetz vom Gewässerbetreiber auch enger ausgelegt werden, ob dies hier der Fall war, wissen wir nicht.
Mir selbst ist es in Brandenburg bereits mehrmals passiert, dass ich von Mitanglern darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich ja während "der Schonzeit" mit der Spinnrute unterwegs bin und dies nicht statthaft sei. Solche Leute sind mir die liebsten, denn sie haben überhaupt keine Ahnung und haben sich die Schonzeiten wahrscheinlich das letzte mal zu Gemüte geführt, als noch DDR-Recht galt und von Januar bis April ein Methodenverbot gegolten hat.
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15883.de
wenn das noch aktuell ist
Gruß A.
#6
ich habe mir mal die Mühe gemacht und den Trööt durchgelesen; dabei habe ich den zitierten Beitrag als sinnvollsten eingestuft, obwohl er anscheinend noch von niemandem beachtet wurde.
Ich komme selbst auch aus Brandenburg und kann nur sagen, dass die Gesetzgebung kein Methodenverbot vorsieht. Es gibt auch keine sinnlos lange, allgemeine "Raubfischschonzeit", wie das an westdeutschen "Vereinsweihern" gang und gäbe zu seien scheint. Natürlich kann dieses Gesetz vom Gewässerbetreiber auch enger ausgelegt werden, ob dies hier der Fall war, wissen wir nicht.
Mir selbst ist es in Brandenburg bereits mehrmals passiert, dass ich von Mitanglern darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich ja während "der Schonzeit" mit der Spinnrute unterwegs bin und dies nicht statthaft sei. Solche Leute sind mir die liebsten, denn sie haben überhaupt keine Ahnung und haben sich die Schonzeiten wahrscheinlich das letzte mal zu Gemüte geführt, als noch DDR-Recht galt und von Januar bis April ein Methodenverbot gegolten hat.