Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Hi liebe Forengemeinde,
mein Kumpel hat letztens einen "Unfall" mit einem Kontrolleur gehabt. Sagen wir so er wohnt in Brandenburg, wo die Raubfischschonzeit nur bis zum 30. März geht. Er war an einem großen Bach und hat mit Miniwobblern (Baby Iwashi, etc.) auf Döbel und Barsch geangelt. Ein Angler hat ihn gesehen, wie er damit angelt und hat sofort einen Kontrolleur benachrichtigt. Er hat es nicht bemerkt und, wie könnte es anders kommen, wurde kontrolliert. Da wenn man 1 und 1 zusammenzählt es tierischen Ärger gab, will ich euch mal zu dem Thema befragen.
Und jetzt kommt der Knackpunkt. Es waren nur 3 Tage vor dem Ende der Schonzeit, wo er geangelt hat.
Wie hättet ihr euch als beachrichtigender Angler verhalten? Hättet ihr gleich den Kontrolleur gerufen? Und wie hättet ihr euch als Kontrolleur verhalten? Würdet ihr nicht darüber hinwegsehen?

Meine Meinung ist, dass man nicht seine Angelkollegen verpfeifen soll, sondern wenn es wirklich nur 3 Tage sind es entweder entspannt sehen soll oder mal wenigstens mit ihm reden soll. Und der Kontrolleur hat zwar auch seine Pflicht zu erfüllen, soll sich aber wegen 3 Tagen nicht so haben ...

Hoffe kein Kontrolleur fühlt sich nicht auf den Schlipps getreten|wavey:
LG :D
 
J

Jamdoumo

Guest
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Selber Schuld!

Die Frage beantwortest Du Dir ja quasi selber!

Hoffentlich bekommt der ne richtig fette Strafe und verliert seinen Schein!

Dein "kumpel" ist garantiert einer dieser backpfeifen die hier jedes jahr um die gleiche zeit einen dieser "wie hebelt man die schonzeit aus" threads aufmachen!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Ist immer das gleiche Spiel in all diesen Threads (da gibst echt zig von) - ich kenn weder das Gesetz in Brandenburg noch die Regeln vom beangelten Gewässer.

Steht in beiden kein Kunstköderverbot, sondern wie bei uns nur die Schonzeiten der einzelnen Arten, kann er selbstverständlich mit Kunstködern angeln - überhaupt kein Problem...


Gibt es ein allgemeines Kunstköderverbot, gehört ihm eigentlich der Schein erst mal ne Zeit weg.
Für die Blödheit, sich damit 3 Tage vor Verbotsende erwischen zu lassen..
;-))

Verpfiffen hätt ich den aber nicht, erst mal angesprochen und die Reaktion abgewartet.............

Bei abgeschlagenen, geschonten Fischen hätte ich mirs aber auch überlegt...
 

AllroundhunterKib

Biattactics.com
Kann die Antwort von Thomas so unterstreichen.
Wenn ein allgemeines Kunstköderverbot besteht, gehört ihm der Schein definitiv entzogen.
Ihn beim Kontrolleur verpfiffen hätte ich nicht aber auch mal ganz dezent auf die Sachlage hingewiesen.

Warum habe ich bei diesem Thread irgendwie ein Dejavu ?! :)
 
Zuletzt bearbeitet:

antonio

Active Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

in brandenburg gibt es keine raubfischschonzeit bis 30.03.

hecht bis 31.03
zander bis 31.05
salmo bis 15.04
rapfen wenn man ihn dazu zählen will bis 30.06.

warum wird hier immer geschrieben "mein Kumpel" ?

und ob 1 tag oder 3 oder 10 tage ist vollkommen wumpe.

antonio
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Moin, ich bin seit kurzem selbst FA (vereinsintern) und lese mit Interesse diesen Thread. Ich möchte vorab mal anfügen: trotz meiner Fischereiaufsehertätigkeit bin ich immer noch angelnder Kollege und verhalte mich als solcher.

Zu der Thematik: traut sich der Kollege nicht, den sich falsch verhaltenden Angler anzusprechen (warum auch immer) so ist es sein gutes Recht, einen Kontrolleur anzurufen. Aber auch Kontrolleure sollten sich so verhalten, dass kein Stress für beide Seiten aufkommt (ich weiß, lässt sich nicht immer vermeiden). Sollte er noch nie aufgefallen sein, kann man den sich falsch verhaltenden Kollegen auf sein Fehlverhalten ansprechen, ihn mit ruhigen Worten dazu anhalten, seine Angelmethode für die restlichen 3 Tage umzustellen und nicht auf Fische zu angeln, für die noch die Schonzeit gilt. Auch die letzten 3 Tage müssen eingehalten werden.

Sollten freundliche, aber bestimmte, Worte nicht zum Erfolg führen, so kann man die Vereinspapiere einziehen, mit dem Angeln ist erst einmal Feierabend und er darf sie sich beim Vorstand abholen oder im schlimmsten Fall ruft man die Polizei dazu. Das gilt auch bei abgeschlagenen und in der Schonzeit befindlichen Fischen! Da verstehe ich dann auch keinen Spaß mehr.

Aber, wie Thomas schon anführte: besteht kein Kunstköderverbot, so ist sein Angeln legitim.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Schließe mich an.
Aber möchte noch bemerken, das ich es lobenswert empfinde wie sich der andere Angler verhalten hat, auch wenn es sicher netter gewesen wäre deinen Kumpel darauf zunächst hinzuweisen.
Nee, ich bin kein Blockwart.:q
Aber Fische sind endlich, und Reglungen gewährleisten eine gemeinsamen Nutzung.
Fast groß genug oder kurz vor Ende der Schonzelt, sind Ausreden, Ausreden zu suchen macht es nur noch schlimmer.
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

in brandenburg gibt es keine raubfischschonzeit bis 30.03.

hecht bis 31.03
zander bis 31.05
salmo bis 15.04
rapfen wenn man ihn dazu zählen will bis 30.06.

warum wird hier immer geschrieben "mein Kumpel" ?

und ob 1 tag oder 3 oder 10 tage ist vollkommen wumpe.

antonio

Das ist doch das Ding - es gibt meines Wissens nach keine allgemeine Raubfischschonzeit in Brandenburg. Demnach gibt es auch kein allgemeines Kunstköderverbot, ähnlich den Regeln in NRW. Du darfst nur keine geschonten Fische entnehmen.

Wenn die Gesetzeslage so ist wie ich denke hat sich erstens die Petze und zweitens der Kontrolleur affig verhalten. Sollte sich etwas geändert haben oder an dem Gewässer ein Kunstköderverbot bestehen denke ich mir - es sind doch nur 3 Tage ... die hätte dein Freund auch warten können! Selbst Schuld ;)
 

antonio

Active Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Das ist doch das Ding - es gibt meines Wissens nach keine allgemeine Raubfischschonzeit in Brandenburg. Demnach gibt es auch kein allgemeines Kunstköderverbot, ähnlich den Regeln in NRW. Du darfst nur keine geschonten Fische entnehmen.

richtig, wir wissen nicht was in der gewässerordnung steht.

Wenn die Gesetzeslage so ist wie ich denke hat sich erstens die Petze und zweitens der Kontrolleur affig verhalten. Sollte sich etwas geändert haben oder an dem Gewässer ein Kunstköderverbot bestehen denke ich mir - es sind doch nur 3 Tage ... die hätte dein Freund auch warten können! Selbst Schuld ;)

alles ungereimtheiten was da vom te kam.
was ist das für ein bach gewesen, was sagt die gewässerordnung?
und eben nochmal schonzeit ist schonzeit, egal wieviele tage vorher man erwischt wird.

antonio
 

Philipp_do

Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Gesetz ist Gesetz , wenn es dort zu dem Zeitpunkt verboten ist, ist es das halt. Es gibt immer welche die es gaaaanz genau wissen wollen und ab und zu bekommt auch mal einer die Quittung dafür !

Grüße
 

JimiG

Elbeangler
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Nuja, wenn für die Zeit eben Kunstköderverbot geherrscht hat, dann ist er selber Schuld egal ob einen tag oder 3 tage vor Ende. Wenn ich so jemanden sehe, dann spreche ich betreffende Person erst einmal an und weise noch einmal auf entsprechendes Verbot hin und wenn dann nur blöde Bemerkungen kommen, dann würde ich eben auch die Fischereiaufsicht benachrichtigen.
 

D.Scheipy

Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

SChonzeit ist Schonzeit, das muss eingehalten werden. Aber der Angelnkollege scheint mir ein richriger Judas zu sein... Einfach drauf zugehen und es sagen, damit man möglichen Anzeigen entgeht
 

antonio

Active Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

wer drei tage vorher geht, kann mir nicht erzählen, daß dies ohne vorsatz geschehen ist.
warum soll ich mich als angler mit dem rumärgern, zumal ich gar nicht einschätzen kann an welchen typen ich da gerate und sowieso keine befugnisse habe.
dafür ist die fischereiaufsicht da.

antonio
 

RainerPV

New Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Wer trotz Schonzeit, auf die Geschonten Fischarten geht, der gehöhrt nicht ans Angelgewässer. Der soll meiner meinung nach die nächsten paar jahre das Angeln in seiner Badewanne ausüben dürfen. Fällt dieser fall nicht sogar noch unters Fischwillderungsgesetz?? Das werden wir wohl nich erfahren, da zu wenig Infos gegeben worden sind.
 

antonio

Active Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Wer trotz Schonzeit, auf die Geschonten Fischarten geht, der gehöhrt nicht ans Angelgewässer. Der soll meiner meinung nach die nächsten paar jahre das Angeln in seiner Badewanne ausüben dürfen. Fällt dieser fall nicht sogar noch unters Fischwillderungsgesetz?? Das werden wir wohl nich erfahren, da zu wenig Infos gegeben worden sind.

was isn das ?

antonio
 

GeorgeB

Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

TE schrieb:
Meine Meinung ist, dass man nicht seine Angelkollegen verpfeifen soll, sondern wenn es wirklich nur 3 Tage sind es entweder entspannt sehen soll oder mal wenigstens mit ihm reden soll. Und der Kontrolleur hat zwar auch seine Pflicht zu erfüllen, soll sich aber wegen 3 Tagen nicht so haben ...

Wenn man so einen Fred eröffnet erklärt man zunächst einmal die genauen Vorschriften. Gibt es in der Gewässerordnung ein generelles Kunstköderverbot, oder nicht?

Meine Meinung? Ich neige nicht dazu, andere Menschen anzuzeigen. Widerstrebt mir einfach heftigst. Aber ich kann es genau so wenig ab, wenn Leute sich immer wieder über vergleichbare Vorschriften hinwegsetzen. Wenn Fisch XY erst ab dem 1. Mai befischt werden darf, befische ich ihn erst ab dem 1. Mai. Keinen Tag und keine Minute früher. Punkt. Ende der Diskussion. Und deshalb begrüße ich es wenn Leute erwischt werden, die sich vorsätzlich(!) über Regeln hinwegsetzen.

3 Tage wären in solchen Fällen übrigens keinesfalls lächerlich wenig, sondern "kackendreist viel".
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Leute noch einmal....

Im Bundesland Brandenburg gibt es kein Verbot auf Raubfischangelei oder Kunstköderverbot. Das ist bereits geschrieben worden. Alle mutmaßungen in alle Richtungen sind doch hier Fehl am Platz.

Rein rechtlich dürfen wir bei Schonzeit des Hechtes auf Zander Angeln, da dieser dann keine Schonzeit hat und umgekehrt. Auch das Fischen auf Barsch ist nicht verboten.....

Aber ich sehe hier ein ganz anderes Problem. Nämlich die eigene Verantwortung des Anglers. Wir haben Gewässer, wo es keine Zander gibt. Dennoch angeln während der Schonzeit des Hechtes in diesem See Leute mit KöFi oder Kunstköder. Das sehe ich selbst als Unmoralisch an. Von mir gibt es dann eine moralische Ohrfeige.
Ich hoffe die Leute übertreiben es damit nicht so weit, das auch bei uns die Regelungen und Gesetze negativ angepasst werden.

Zurück an den TE.
Es gibt soweit kein Kunstköderverbot in BRB, außer es steht in der Gewässerordnung für dieses Gewässer etwas anderes. Weiter kann es sich auch um ein Salmo Gewässer handeln. Dann wiederum steht alles in der "Bibel" die sich Gewässerordnung nennt.

Wir können somit .... Mein Kumpel ..... Bla bla nicht viel dazu sagen..... Außer Mutmaßen. Wenn er gegen Gesetze und Verordnungen verstossen hat muss er eben da selbst durch und darf auch wegen 3 Tage nicht jammern.
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Ich würde entweder gar nichts sagen, oder falls man ins gespräch kommt, ihm mitteilen, er soll sich nicht erwischen lassen.
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Was hättet ihr gemacht? - Schonzeit

Ja, was steht denn nun in der Gewässerordnung?
 
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