AW: Was ist besser? Verein oder Pool?
Hier wird überwiegend in fangfähigen Größen besetzt. Die Gewässer bleiben nach dem Besatz aber in der Regel ca. 2 Monate gesperrt.
Setzlinge werden zuvor, wenn möglich, in vereinseigenen Aufzuchtteichen auf diese Größen herangezogen.
Das ist nix Schlimmes, sondern Realität, die in meiner Gegend von den Vereinen ohne Umschweife beim Namen genannt wird.
Eine Geschichte, die ich gestern Abend erlebte:
Der Vertreter eines Bezirksverbands hat Junganglern, die demnächst ihre Prüfung ablegen, eine Einführung zu den Eintrittsmodalitäten in den Verein gegeben.
U.a. hat er sinngemäß folgendes erklärt:
"Wir haben gelegentlich Probleme mit Anglern, die aus Russland stammen. Da wurden in der Vergangenheit beispielsweise eimerweise Weißfische mit nach Hause genommen. Mit denen wurde gesprochen, dass das so nicht geht, auch wenn es gegen kein Gesetz verstößt. Einige haben es begriffen, andere nicht. Die sind jetzt nicht mehr im Verein und werden auch keinen anderen Verein finden, weil sie jetzt auf der Liste stehen."
Knallharte Ansage. Diese Story sollten sich übrigens auch diejenigen hier im Forum mal durch den Kopf gehen lassen, die immer von der Abknüppelpflicht in Bayern sprechen. In der Praxis bekommt man damit ganz schnell ein Problem in den Vereinen. Und ich spreche ich von einem Großverein mit mehr als 1000 Mitgliedern.
Ich habe hin und her überlegt, ob ich diesen Diskussionsstrang löschen soll, weil er wohl vordergründig nix mit Pool zu tun hat.
In der Tat hat er´s doch, nämlich als Beweis dass die Pools nicht nur aus fischereilicher Sicht von großem Vorteil sind, sondern auch weil dort die schlimmsten Auswüchse verfehlter Besatzpolitik weitgehend verhindert werden. Besatz mit fangfähigen Fischen, ohne dass zuvor der Bestand durch eine Katastrophe zusammengebrochen ist, ist put and take in reinster Form. Wenn sich ein Bundesland Waidgerechtigkeit und extensive befischung auf die Fahnen geschrieben hat, dann ist es hahnebüchend, wenn sowas zugelassen wird.
Der zweite Punkt ist, dass ein solches Vereinskoloriertes Großmachtgehabe dort sicher auch keine Basis hätte.
Einen Angler aus einem Verein zu weisen, obwohl er gegen keinerlei Fangbeschränkungen verstoßen hat, ist allerübelste Gutsherrenart, um es mal ganz milde auszudrücken.
Jugendliche so braun zu impfen, dürfte genauso strafbar sein, wie der Verweis aus dem Verein gegenüber den betroffenen Anglern ein klarer Vertragsbruch ist.
Wenn ein Verein nicht möchte, dass Weißfische in unbegrenzter Zahl entnommen werden, dann kann man das über eine simple Fangbegrenzung ganz leicht juristisch einwandfrei, fair und für alle geltend festlegen.
Man könnte jetzt aber das Geschmäckle bekommen, dass dies auch wieder nicht passt, weil die Herren Gutmenschen dann ob der Entnahmepflicht nach erreichen der Fangbegrenzung ebenfalls das Angeln einstelen müssten.
Wenn es noch eines Beispiels bedurft hätte, um die Vorteile eines Gewässerpools nach Vorbild der neuen BL zu verfestigen, dann wurde das hiermit gegeben.
Und um Pauschalisierungsvorwürfen entgegen zu treten, beziehe ich mich ausschließlich auf den hier als Beispiel genannten Verein und solche, die es genauso handhaben.